In der Debatte ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Webel. - Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die am 28. April dieses Jahres in Kraft getretene Bundesverordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften enthält Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, in der Gebührenordnung im Straßenverkehr, der Bußgeldkatalog-Verordnung, der Fahrerlaubnisverordnung sowie der Ferienreiseverordnung.
Der Schwerpunkt der Verordnung war hierbei eine umfangreiche Änderung der Straßenverkehrsordnung zum einen zur Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Mobilität sowie zur Steigerung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs. Die mit mehr als 100 Änderungsvorschlägen der Bundesländer am 14. Februar dieses Jahres im Bundesrat verabschiedete Verordnung entspricht den Zielen unseres Koalitionsvertrages für diese Wahlperiode, nämlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit durch einen stärkeren Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer.
In diesem Kontext wurden auch die Änderungen in der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgenommen. Zum einen wurden neue Regeltatbestände nebst Festlegung eines Bußgeldes bei unberechtigter Nutzung einer Rettungsgasse sowie bei Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim innerörtlichen Rechtsabbiegen für Kraftfahrzeuge über 3,5 t geschaffen.
Des Weiteren wurden die Geldbußen für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz sowie Parkverstöße im Zusammenhang mit der Behinderung von Rettungskräften vor oder in Feuerwehrzufahrten sowie das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen erhöht.
Diese Änderungen in der Bußgeldkatalog-Verordnung - darin bin ich mir auch mit meinem Kollegen Holger Stahlknecht als für die Verfolgung und Ahnung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständigem Minister einig - sind wesentliche und notwendige Bestandteile des Verordnungswerkes, die nicht zur Disposition stehen.
Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die antragstellende Fraktion, sämtliche Änderungen in der Bußgeldkatalog-Verordnung mit zwei Ausnahmen, nämlich der unberechtigten Nutzung einer Rettungsgasse sowie der Missachtung der
Rechtsabbiegen von Lkw, außer Kraft zu setzen. Die antragstellende Fraktion macht sich hierbei die Initiative zu eigen, die hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit einiger Bußgeldtatbestände bereits zu öffentlich sehr kontrovers geführten Diskussionen geführt hat.
Auf der einen Seite wird von den Befürwortern der Initiative bezogen auf neu eingeführten Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von einer Führerscheinfalle gesprochen, die insbesondere Menschen trifft, die beruflich auf das Auto angewiesen sind. Auf der anderen Seite erreichen mich fast täglich Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die dazu auffordern, einer etwaigen Rücknahme der Veränderungen in der Bußgeldkatalog-Verordnung nicht zuzustimmen.
Natürlich kann man vortrefflich darüber streiten, ob die neu eingeführten Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von
21 km/h und außerorts von 26 km/h, bei denen ein Fahrverbot von einem Monat droht, verhältnismäßig sind. Aber aus diesem Streit wird niemand als Gewinner hervorgehen.
Es kommt vielmehr darauf an, alle Kräfte zu bündeln, die unseren Straßenverkehr sicherer machen. Unsere Zielstellung im Hinblick auf die Verkehrssicherheitsarbeit ist die sogenannten Vision Zero. Dabei besteht ein Kernziel darin, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr kontinuierlich zu senken.
digkeit kam, ist es nach meinem Dafürhalten legitim, mit erhöhten Geldbußen eine generalpräventive Abschreckung zu erzielen;
Dieser Ansatz wird im Übrigen von Verkehrssicherheitsprogrammen des Landes und den entsprechenden bundesweiten und europäischen Programmen in gleichem Maße verfolgt.
Der im Zuge des öffentlichen Diskurses zur Bußgeldkatalog-Verordnung angekündigten Initiative des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer, die getroffenen Festlegungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, werde ich mich nicht verschließen. Der Kern dieser bisher nur in der Presse angekündigten Initiative soll es sein, unter Erhöhung der Geldbußesanktion die Androhung eines Fahrverbotes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts wieder auf den Stand vor Inkrafttreten der aktuellen Bußgeldkatalog-Verordnung zu bringen. Dann würde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab
Inwieweit der Bundesverkehrsminister diese angekündigte Initiative in die Tat umsetzt und die Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf in den Bundesrat einbringt, bleibt abzuwarten.
Diese Initiative bietet jedoch aus meiner Sicht auch die Chance für die Bundesländer, erneut eine Gesamtevaluierung der Bußgeldkatalog-Verordnung bei der Bundesregierung mit Verweis auf den Koalitionsvertrag des Bundes anzumahnen. Dort wurde vereinbart, dass nach der Einführung eines neuen Punktesystems die Evaluierung des Bußgeldkatalogs notwendig ist. Auf diesen Passus im Koalitionsvertrag hat das Land SachsenAnhalt gemeinsam mit anderen Bundesländern im gesamten parlamentarischen Verfahren zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hingewiesen.
Ohne eine tiefgreifende Überarbeitung der gesamten Bußgeldkatalog-Verordnung zur Schaffung eines ausgeglichenen Sanktionsniveaus bleibt die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung nur ein Stückwerk, in dem Systembrüche vorprogrammiert sind. Ich sehe deshalb der angekündigten Bundesratsbefassung mit einer gewissen Erwartungshaltung gegenüber dem Bundes
Frage sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Minister Webel für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD spricht jetzt der Abg. Herr Dr. Grube. Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Die AfD nennt die Novellierung des Bußgeldkataloges einen ideologischen Angriff, der die Autofahrer und Autofahrerinnen zum Verzicht zwingen möchte. Ich nenne Ihren Antrag pure Heuchelei. Typisch AfD!
Sie schreiben in der Überschrift: Bußgeldkatalog entschärfen, Verkehrssicherheit stärken. Also die neue AfD-Logik ist die: Geringe Strafen geben mehr Sicherheit.
Wenn Sie im Hinblick auf die innere Sicherheit eine 180-Grad-Wende hinlegen, wenn Sie nicht mehr die selbst ernannte Law-and-Order-Partei sein wollen, dann werden wir beim nächsten Mal wahrscheinlich hier einen Antrag auf dem Tisch haben, in dem Sie weiche Drogen legalisieren wollen.
Ich sehe die Überschrift schon mir: AfD fordert niederländische Verhältnisse, AfD will Coffeeshops am Hassel.
Nicht wieder einstampfen können Sie den Antrag, über den wir heute beraten. Das mit dem ideologischen Kampf gegen Automobile qua Bußgeldkatalog ist natürlich Quatsch. Der Verkehrsminister im Bund, meine Damen und Herren, heißt Sven Scheuer. Punkt.