Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

(Zustimmung)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Ich danke Herrn Striegel für den Redebeitrag. Für die CDUFraktion spricht dann der Abg. Herr Kolze. - Herr Kolze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Opfer von Straftaten leiden zum Teil noch sehr lange unter den Folgen. Das gilt besonders für Opfer von Gewaltverbrechen. Sie verdienen daher unsere umfassende Unterstützung. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir zum Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ stehen und uns dafür einsetzen, die vorhandenen Instrumente des Opferschutzes konsequent anzuwenden und weiter auszubauen.

Hier ist in den letzten Jahren bereits viel verbessert worden, zum Beispiel die Erleichterung der Informationsweitergabe zum Verfahrensstand,

Informationen über Schutz- und Entschädigungsmöglichkeiten sowie Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit Opferhilfeeinrichtungen. In unserem Bundesland sind wir bei der Opferhilfe vorbildlich aufgestellt.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Opferschutz-Webseite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Auf dieser erhalten Bürgerinnen und Bürger umfangreiche Informationen zu den Rechten von Opfern, zu den verschiedenen Hilfsangeboten für Opfer von Straftaten und nicht zuletzt zur psychosozialen Prozessbegleitung, über Schutz- und Entschädigungsmöglichkeiten sowie entsprechende Links mit Kontaktdaten zu den unterschiedlichen Opferhilfeeinrichtungen und Verbänden.

Wichtig für das Funktionieren der Opferhilfe ist natürlich die Arbeit der Vielzahl nicht staatlicher Einrichtungen der Opferhilfe, die sich haupt- oder ehrenamtlich der Betreuung und Beratung von Menschen widmen, die Opfer einer Straftat geworden sind.

Die Koalitionsfraktionen setzen sich gegenüber der Landesregierung dafür ein, weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte zum Beispiel durch gezielte Kampagnen, Projekte, Veranstaltungen und zielorientierte Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen.

Den Grundstein hierfür hat der Landtag in den Haushaltsberatungen gelegt. Von den gemäß § 153a StPO zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt eingenommenen Mitteln aus Geldauflagen können bis zu 30 000 € für Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte verwendet werden. In Aussicht genommen ist auch die Erarbeitung eines Wegweisers zu den unterschied

lichen Angeboten der Opferberatung in SachsenAnhalt.

Im Rahmen der Ausschussberatung haben wir uns darüber hinaus intensiv damit befasst, einen Opferhilfefonds zu gründen, um Maßnahmen des Opferschutzes noch zielgerichteter realisieren zu können und Härtefälle besser aufzufangen. In diesem Zusammenhang haben wir auch geprüft, wie Geldbeträge, die nach § 153a StPO an die Landeskasse zu zahlen sind, zeitlich befristet zum Aufbau des Fondsvermögens dienen können.

Dieses Engagement haben wir jedoch verworfen, da es rechtlich nicht möglich ist, die Gerichte anzuweisen, Geldbußen und Geldstrafen einem bestimmten Opferfonds zuzuweisen. Diese sind diesbezüglich frei in der Entscheidung. Die Staatsanwaltschaften können nur in einem gewissen Umfang dazu aufgefordert werden.

Durch die Haushaltsberatungen haben wir jedoch, wie bereits beschrieben, Sorge dafür getragen, dass durch Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängte Geldauflagen noch stärker Projekten zugutekommen, die sich mit der Täter-/Opferarbeit befassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Auch hierzu sehe ich keine Fragen. Damit kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 7/6254. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das ist die Linksfraktion. Dennoch hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten. Der Tagesordnungspunkt 13 ist damit erledigt.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Keine Diskriminierung von Polizisten - polizeiliche Amtshilfe für das Land Berlin aussetzen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6220

Einbringer ist der Abg. Herr Lehmann. Herr Lehmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Sie alle träumen sicherlich auch schon vom Sommerurlaub, den die meisten ab nächster bzw. übernächster Woche starten. Da sind dann auch wieder Urlaubshochburgen wie der Ballermann, Hurghada oder der Goldstrand in Bulgarien im Gespräch, die mir spontan einfallen. Dort kann man unter anderem betrunkene Touristen beobachten. Manchmal sieht man, wie die Polizei dann eingreift. Stellen Sie sich einmal vor, die Betrunkenen würden dort laut „Rassismus!“ grölen. Die verunsicherten Polizeibeamten würden dann ihren Einsatz abbrechen, um nicht ins politische Gerede zu kommen oder um keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu spüren, und sich zurückziehen. Würden Sie so etwas im Urlaub erwarten? - Ich glaube, nicht. Aber hier in Deutschland kann man das erwarten; das ist mittlerweile Realität.

Auf was für eine Idee würden Sie im Urlaub dann wohl kommen? Würden Sie Ihr Handy zücken, mit der Kamera etwas filmen und anschließend eine Beschwerde an den dortigen Innenminister oder an den Justizminister schreiben oder an amnesty international einen rassistisch begründeten Übergriff der Polizei melden, der dort im Urlaub passiert sein könnte? - Ich glaube, nicht.

Die Polizei handelt in der Regel nicht zum Spaß und zum Vergnügen, sondern greift durch, aber nicht, um arme, friedliebende Fremde zu drangsalieren. So etwas würde man der Polizei, wie gesagt, vielleicht in Deutschland attestieren.

Die Beamten machen dort wie hier nur ihren Job. Niemand in Europa würde auf solche politischen Gedanken kommen, wie sie inzwischen im rot-rotgrünen Berliner Senat auf der Tagesordnung stehen. Auf solche Hirngespinste wie in Berlin kommen zurzeit auch nur Politiker in Deutschland.

Wir fragen uns: Was ist der Grund dafür? Will man dem deutschen Rechtsstaat durch solche Konstruktionen vielleicht den letzten Rest verpassen? Läuft hier gerade eventuell die nächste Etappe zur Destabilisierung und Schwächung der Polizeien der Länder und des Bundes? Meinen sie vielleicht, man merkt das nicht?

Perfide verpackt in solche Begriffe wie „Antidiskriminierung“, „Schutz der Demokratie“ und ähnliche Tarnbegriffe werden seit Jahren immer wieder Angriffe gegen den Rechtsstaat gefahren, die zur Unterhöhlung beitragen, den Rechtsstaat schwächen und untergraben und die Autorität der Polizei gen null tendieren lassen sollen.

In Berlin wurde ein Antidiskriminierungsgesetz geschaffen, in dessen Folge sich kein Beamter in Zukunft mehr trauen wird, eine betrunkene Gruppe von Migranten zum Beispiel in Neukölln, am Alexanderplatz oder wo auch immer zu kontrollie

ren. Denn die brauchen dort nur noch im Chor laut „Rassismus!“ zu rufen, und schon muss jeder beteiligte Uniformierte berechtigt die Angst nach Hause tragen, von einer Strafanzeige überzogen zu werden und anschließend auch noch die Disziplinarkeule spüren zu dürfen.

(Zuruf von Minister Holger Stahlknecht)

Die Politik hat einfach die verdammte Pflicht - das sage ich auch Ihnen auf der Regierungsbank -, die Polizei und auch den Rechtsstaat zu stärken. Dann tun Sie das auch bitte!

(Zustimmung)

Aber womit haben wir es mittlerweile zu tun? - Hier wird eine enorme Sorge um unser Staatsgefüge vorgeheuchelt. Im gleichen Atemzug werden den Behörden Rassismus, Demokratiedefizite usw. unterstellt. Anschließend werden abstruse Konsequenzen zu deren vermeintlicher Beseitigung gefordert und wird danach gerufen.

Die CDU - das ist unsere Beobachtung - hat solchen Ungeheuerlichkeiten bundesweit in den letzten Jahren in der Regel immer wieder nachgegeben. Das beste und letzte Beispiel ist der unsäglich elendige Umgang mit dem KSK der Bundeswehr durch eine CDU-Ministerin. Dass dies die Regel zu sein scheint, zeigen unsere Beobachtungen der letzten Jahre. Immer wieder knicken Sie, liebe CDU, vor solchen Forderungen ein. Sie brüskieren damit auch unsere Beamten, egal ob in Uniform bei der Polizei, beim Bund oder wo auch immer. Auch unsere Polizeibeamten werden somit immer mehr zum Clown der Politik und von derselben dann verraten und verkauft.

Wenn wir einmal auf Herrn Striegels letzten Podcast und die Ergüsse zur kritischen Weißseinsforschung mit seinen sogenannten Experten schauen, die sich nur deswegen mit solchen Hohlheiten befassen können, weil unsere Steuergelder dorthin fließen, dann kann dem normal denkenden Bürger nur der kalte Schauer über den Rücken laufen. Es ist unvorstellbar, dass Sie von der CDU sich in den letzten Jahren mit solchen Strömungen in der Politik eingelassen haben. Man kann ja einmal fragen: Reden Sie darüber eigentlich auch mit Ihrer Parteibasis zu Hause in den Kreisen, mit Ihren Mitgliedern und Wählern? - Ich glaube, wenn die das wüssten, dann würden diese Ihnen die Beine langziehen.

Aber nun zurück zu unserem Antrag. Das war nur eine kurze Abschweifung.

Der Unbedarfte könnte meinen: Was geht uns unsere Polizei an, wenn das von Rot-Rot-Grün in Berlin zusammengestrickt wird und wenn dort solche Gesetze ausgedacht und verabschiedet werden? - Aber weit gefehlt, sage ich. Die Gefahr, solchen Unterstellungen wie in Berlin ausgesetzt

zu sein, besteht auch in unseren Reihen, auch hier in Magdeburg, in den Kasernen von Alt Prester, wenn unsere Bereitschaftspolizei nach Berlin entsendet wird. Im Rahmen der Amtshilfe können unsere Hundertschaften ganz schnell in Berlin landen und dort zum Einsatz kommen. Dann stehen unsere Beamten der Berliner Klientel gegenüber. Das kann zum 1. Mai sein, zum DFB-PokalEndspiel in Berlin, bei Krawallen in der Rigaer Straße oder am Görlitzer Park, wenn es dort Exzesse gibt. Eine Hundertschaft wird angefordert, wir schicken sie dorthin, und sie ist dort im Einsatz; so einfach ist das.

Der praktische Fall könnte so aussehen, dass zum Beispiel unser sachsen-anhaltischer Beamte, der in Berlin eingesetzt wird, im Görlitzer Park auf einen sich auffällig verhaltenden Marokkaner, Senegalesen, Somali - oder wen auch immer er dort kontrolliert - aufmerksam und dann bei dieser Person vielleicht auch fündig wird. Dann wird laut „Rassismus!“ gerufen, und schon ist der Beamte dran. Er hat eine Erklärungspflicht. Er muss dann nachweisen: Diese Kontrolle hat keinen rassistischen Hintergrund. Der Polizeibeamte ist in der Beweisbringpflicht. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir unsere Leute in so einen Schmelztiegel schicken.

Aufgrund der vom Berliner Innensenator geschaffenen Rechtslage mit dem Zauberwort „Antidiskriminierungsgesetz“ wird die Berliner Klientel, die unseren Beamten gegenübersteht, ihnen nichts anderes vorwerfen, als dass eine solche Kontrolle, wie ich sie eben genannt habe, von rein rassistischen Motiven geprägt sein wird. Unser Beamter kann dann dieses rot-rot-grüne Rechtsstaatsgift im Anschluss juristisch und auch dienstrechtlich ausbaden, wenn er wieder nach Sachsen-Anhalt zurückkommt.

(Minister Holger Stahlknecht: Das ist falsch!)

- Sie kommen sicherlich gleich noch dazu, Herr Minister.

Da kann der Berliner Innensenator Geisel in seiner Nichtzuständigkeit in diesem Fall auch noch so viel beteuern, dies gelte nur für seine Berliner Polizeibeamten. Der allgemein clevere Kläger wird sich, wenn es gegen den Staat geht, nicht von Herrn Geisel vorschreiben lassen, gegen wen er juristisch vorgeht und gegen wen nicht. Die handelnden Beamten haften in jedem Fall für die Anstellungskörperschaft, und das ist Sachsen-Anhalt.

(Zuruf: Nein! Sie müssen mal das Gesetz lesen!)

Herr Geisel verspricht, er habe seine Kläger im Griff und die würden so etwas niemals tun. Wenn

ein Innensenator aus Berlin dies weiß und voraussagt, dann lässt das für einen Innensenator im rot-rot-grünen Berlin tief blicken. Er kennt ja dann seine Klientel, die er zurückpfeifen kann. Da stelle ich mir die nächste Frage.

Wie wir alle wissen, reiten einige Politiker auf der gegenwärtigen bei uns inszenierten GeorgeFloyd-Welle, wie zum Beispiel auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken. Diese Dame bescheinigt unserer Polizei einen latenten Rassismus. Auch der hier im Hause verweilende Volkstodherbeiwünscher, der vielleicht auch einmal seinen Mund aufmacht, vertritt im Übrigen ähnliche Fantasien. Das alles sind Vokabeln, die mit solchen linksextremen Positionen wie „Kiez ohne Cop“ eng verwandt sind. Es wird auch deutlich, wes Geistes Kind zur Zersetzung unseres Rechtsstaates dahintersteht.

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz schafft die Bedingungen für das Ende des staatlichen Gewaltmonopols - das stellen wir fest -; zumindest erst einmal in Berlin. Dann sehen wir, wie es weitergeht. Das schwappt ja dann meistens über den Tellerrand hinaus und wird auch zu einer Gegenreaktion der entsprechenden Klientel führen, die wohl anwaltlich und vielleicht auch noch vereinstechnisch und in Beratungsstellen für Opfer von Polizeigewalt gut versorgt werden wird. Das sage ich Ihnen voraus, weil Sie auch in Zukunft wieder Mittel für solche Leute freigeben werden.

Durch eine solche Gesetzgebung wie in Berlin werden wieder künstlich Zahlen geschaffen, worauf man in einer zweiten Welle zukünftig wieder herumreiten wird. Das wird eine Strategie sein, bei der man sagen kann: Die deutsche Polizei hat ein Rassismusproblem. Lasst uns weitere Forderungen stellen! Dagegen müssen wir vorgehen. - Das sage ich voraus und so wird es kommen. Das wird bei dieser CDU kommen, wie wir es schon kennengelernt haben. Was will diese CDU diesen linken Strömungen schon entgegensetzen? - Eigentlich nichts.

Der zukünftige Polizeiapparat wird gelähmt und arbeitsunfähig werden. Mit einer solchen perfiden Strategie ist das natürlich auch einfach. Das, was wir jetzt in Berlin beobachten werden, ist wieder eine Einschränkung des Rechtsstaates. Wir werden die Zahlen verfolgen.