Protokoll der Sitzung vom 10.09.2020

Ich will Ihnen auch ganz klar sagen: Prof. Germann hat das Modell, das ich hier vorgestellt habe, entwickelt. Ich wusste nur nicht, dass er das, was ich hier vorgestellt habe, schon entwickelt hatte. Zugegeben, okay.

Aber die sagen doch auch: Herr Gallert, was sollen wir denn jetzt auf einmal mit ein paar 100 Millionen €? Der Vorteil, den Sie haben, nämlich das Geld praktisch zinslos aufnehmen zu können, ist doch unser Nachteil. Wir haben doch gar nichts davon. Was sollen wir denn jetzt mit all dem Geld auf der hohen Kante machen? Aufgrund der komfortablen Situation, die jetzt für Sie besteht, funktioniert das doch auf Dauer nicht. - Deswegen würde ich mit den Kirchen gerne über solche Dinge ins Gespräch kommen.

Natürlich sagt die katholische Kirche: Herr Gallert, die ganze Baulast betrifft die Protestanten, aber nicht uns. Also, das wäre für uns keine Lösung. - Na gut, aber über so etwas müsste man doch einmal reden können. Dass wir das nicht tun, finde ich sehr schade. Deswegen: In einem Jahr steht

hier wieder jemand - egal, wer - und diskutiert mit Ihnen darüber. - Danke.

(Beifall)

Danke, Herr Gallert, für den nochmaligen Redebeitrag. - Damit sind wir am Ende der Debatte. Dem Berichterstattungsverlangen gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages wurde entsprochen. Beschlüsse werden hierzu nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 28 erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29: Strompreisexplosion stoppen - Wirtschaftsstandort sichern - EEG-Umlage abschaffen, Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6540, Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6565. Einbringer - -

(Zurufe)

- Er ist doch unterwegs.

(Zuruf)

- Dann müssen wir die Behandlung des Tagesordnungspunktes verschieben.

(Zurufe)

- Soll ich Punkt 30 aufrufen, Frau Präsidentin?

(Zurufe)

- Dann ziehe ich den Punkt 30 vor. Ihnen bleiben ja noch vier Tagesordnungspunkte.

(Zuruf)

Wollen Sie gleich übernehmen?

(Zuruf)

- Gut. Dann führen wir jetzt noch einen Wechsel durch; denn es war nicht möglich, den Redner zu finden.

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, wie eben gerade entschieden, werden wir zunächst einmal TOP 30 beraten: Mehr Schwimmunterricht in Kita und Grundschule anbieten.

(Zurufe)

- Ich habe nur mitbekommen, dass der sitzungsleitende Vizepräsident eben gesagt hat, dass die Behandlung des Tagesordnungspunktes verschoben wird.

(Zurufe)

- Das hat er aber so gesagt. Wenn Sie dem nicht zugestimmt haben, müssen wir die Tagesordnungspunkte natürlich in der Reihenfolge behandeln, wie sie auf der Tagesordnung stehen. Also

frage ich noch einmal kurz: Wollen wir den Punkt verschieben?

(Zurufe: Nein!)

- Ich höre jetzt: Nein. - Also behandeln wir jetzt den Tagesordnungspunkt 29.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 29

Erste Beratung

Strompreisexplosion stoppen - Wirtschaftsstandort sichern - EEG-Umlage abschaffen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6540

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6565

Jetzt müssen wir gucken: Wer bringt den Antrag der AfD-Fraktion ein? Einer von Ihrer Fraktion muss ihn jetzt einbringen. Ansonsten bringt die Fraktion DIE LINKE jetzt ihren Alternativantrag ein.

(Zurufe)

Ich kann Ihnen nur sagen: Machen Sie ein bisschen flinke Füße. Wir sind schon mitten in dem Tagesordnungspunkt. - Herr Raue, Sie haben das Wort zur Einbringung des Antrags in Drs. 7/6540. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD möchte die Strompreisexplosion stoppen, den Wirtschaftsstandort sichern und die EEG-Umlage abschaffen; denn die EEG-Umlage ist unsozial, wettbewerbsverzerrend und für die deutsche Wirtschaft standortgefährdend. Als Zuschlag zum Strompreis belastet sie Senioren und Familien überproportional zum Einkommen. Einerseits wird der Ökostrom teilweise ins Ausland verschenkt, weil sich in Deutschland keine Absatzmöglichkeit findet. Andererseits zahlten die Stromkunden bis zum Jahr 2019 rund 220 Milliarden € an Subventionen für EEG-Strom. Allein in diesem Jahr werden es voraussichtlich 25 Milliarden € sein.

Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien ist unter anderem - so der Wortlaut des Gesetzestextes -, erstens die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, zweitens fossile Energieressourcen zu schonen und drittens die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch mindestens auf 80 % bis 2050 zu steigern.

Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen, heißt es.

Heute, nach 20 Jahren EEG-Realität, wissen wir, dass die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung nicht verringert wurden. Im Gegenteil, sie haben sich, wenn man sich die Stromkosten der deutschen Haushalte und Unternehmen vergegenwärtigt, geradezu massiv erhöht. Zu dieser EEG-Realität zählt ebenso die Abwanderung vieler Industriebetriebe ins nahe und ferne Ausland, in dem nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Kosten für elektrische Energie weitaus geringer sind als in Deutschland.

Auch unter Beachtung langfristiger externer Effekte ist nicht absehbar, dass etwa steigende volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung den finanziellen Aufwand und den Umbau der deutschen Energiewirtschaft rechtfertigen würden. Insbesondere die Verfügbarkeit fossiler Energieträger hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht, wie unterstellt, eingeengt. Da auf dem Weltmarkt eine größere Nachfrage besteht, wird eben mehr gefördert.

Auch die Preise für die unterschiedlichsten Brennstoffe sind nicht unverhältnismäßig gestiegen. Im Gegenteil: Wenn man die Preisentwicklung für Kohle, Gas und Öl betrachtet, ist auffällig, dass es im Verhältnis zum Anstieg unseres Bruttosozialproduktes sogar zu einer durchschnittlichen Preissenkung gekommen ist. So stieg das Bruttosozialprodukt in Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2019 von 2 288 Milliarden € auf 3 435 Milliarden €, was einem Wachstum von 50 % entspricht. Im Vergleich dazu stiegen die Erzeugerpreise für Braunkohlestrom seit dem Jahr 2005 um 33 %, die Rohölpreise der Sorte Brent um 10 %. Für Gasimporte aus Russland zum Beispiel stiegen die Preise nur um minimale 6 %.

Das bedeutet, dass das Wachstum der deutschen Wirtschaft und die Einkommenszuwächse der Haushalte stets deutlich größer waren als die Preissteigerungen für Energieträger auf dem Weltmarkt. Im Umkehrschluss wird klar, dass sich diese Energieträger im Vergleich zu unserer Wirtschaftskraft in den letzten Jahren damit sogar verbilligt haben. Aus dieser Sicht wäre die politisch erzwungene Energiewende überhaupt nicht nötig gewesen.

In Verbindung mit der Abwanderung vieler Unternehmen aus Deutschland kann man attestieren, dass diese erste Zweckbestimmung des EEG, die steigenden volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern, verfehlt wurde; denn gerade durch die starke Verteuerung der nationalen Stromproduktion sind zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten und zukünftige Ansprüche in Höhe von 500 Milliarden € entstanden, die von den Stromkunden bezahlt werden müssen und in der zurückliegenden Zeit bereits bezahlt wurden.

Auch in Bezug auf die Schonung von Ressourcen ist klar anzumerken, dass ein deutscher Verzicht auf internationale Brennstoffkäufe durch andere Marktteilnehmer aus den wachsenden Volkswirtschaften Asiens, Amerikas und Afrikas mehr als kompensiert wird. Man könnte einfach behaupten, unser Fernbleiben wird am Weltmarkt überhaupt nicht bemerkt. Das Beispiel Australien zeigt auch, dass man dort gern bereit ist, die Kohleförderung für den chinesischen Bedarf deutlich auszuweiten.

Damit ist auch die zweite Zweckbestimmung des EEG, die Ressourcenschonung durch deutsche Abstinenz, nicht erfüllbar.

Die dritte Zweckbestimmung, die Technologieförderung, hätten wir auch zu einem Bruchteil der Kosten erfüllen können. Sie hat nicht zu einer im volkswirtschaftlichen Umfang einsetzbaren wettbewerbsfähigen und versorgungssicheren alternativen Stromerzeugung geführt. Zudem ist der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht, wie im Gesetz gefordert, kosteneffizient und netzverträglich erfolgt, sodass wir in der Praxis einen Rechtsverstoß finanzieren. Für jede installierte Windenergieanlage oder Solaranlage müssen die großen Stromversorger Reservekraftwerke in gleicher Anschlussleistung für dunkle, windstille Tage bereithalten. Zudem braucht es einen verstärkten Netzausbau. Das bedeutet ineffiziente Doppelstrukturen und steigende Netzentgelte. Damit wird erkennbar, dass die Erfüllung der Zweckbestimmungen des EEG völlig verfehlt worden ist.

Vielleicht sollte man an dieser Stelle noch anmerken, dass Deutschland die chinesische Solarindustrie mit gewaltigen Subventionen gefördert und tatenlos dabei zugesehen hat, wie die deutsche Fotovoltaikindustrie im Wettbewerb von chinesischen Staatskonzernen zerstört wurde. Dies droht jetzt ebenfalls den Windkraftherstellern. Die Firma Senvion ist bankrott. Enercon verlegt die Produktion ins Ausland. Die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze wandern ab. Wenn die Zwangselektrifizierung der Pkw-Flotte nicht beendet wird, folgt als Nächste die Autoindustrie.

Den Anteil der erneuerbaren Energien an der Deckung des Bruttostromverbrauchs in Deutschland von aktuell 43 % bis zum Jahr 2015 auf 80 % zu steigern, verursacht richtig Aufwand und Kosten. Denn uns ist allen bewusst, dass für jede Windenergieanlage und für jedes Solarkraftwerk Reservekraftwerke einsatzbereit gehalten werden müssen, um eine stabile Energieversorgung zu garantieren. Dieses Bereithalten einer Parallelstruktur kostet Milliarden, ebenso wie die steigende Zahl von Netzeingriffen zur Laststeuerung und Stromverteilung. Mit jeder zusätzlichen angeschlossenen Windenergie- und Solaranlage werden die Steuerung aufwendiger, der Kostenaufwand größer und die Effizienz geringer. Damit ist sichtbar, dass die EEG-Umlage ein Kostenmons

ter ist, das die Elektrizität in Deutschland verteuert. So darf es nicht weitergehen.