Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Frau Birkner und Herrn Kühn, die links von mir im Plenarsaal Platz genommen haben.
Über die vier Beschlussempfehlungen wird aufgrund des Sachzusammenhangs in verbundener Debatte beraten. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von fünf Minuten.
Zunächst erhält als Berichterstatterin des Ausschusses für Petitionen die Vorsitzende Frau Buchheim das Wort. Im Anschluss daran besteht für eine der Vertrauenspersonen die Gelegenheit, in einer zehnminütigen Redezeit den Standpunkt der Volksinitiative darzulegen. Danach erfolgt der Berichterstattung zu den Beratungsgegenständen unter b), c) und d). Für die Debatte wurde folgende Reihenfolge vereinbart: SPD, AfD, GRÜNE, CDU, LINKE. - So weit meine Vorbemerkungen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Schreiben vom 16. November 2019 haben sich fünf Vertrauenspersonen
der Volksinitiative „Faire Straße“ - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ mit einem Antrag auf Behandlung dieser Volksinitiative im Landtag von Sachsen-Anhalt an die Präsidentin des Landtages gewandt und am 4. Dezember 2019 ihr persönlich die dazugehörigen Unterschriftsbögen überreicht.
Gegenstand der Volksinitiative ist die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Sachsen-Anhalt. Die Kernforderungen der Initiative sind:
schnellstmöglich abzuschaffen, um die Bürger zu entlasten und Rechtssicherheit für Bürger und Kommunen herzustellen,
zweitens sich klar gegen die Einführung einer Kannregelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auszusprechen, da diese keine Lösung bestehender Probleme ist und gerade finanzschwache Kommunen benachteiligt,
drittens den kommunalen Finanzausgleich auf Landesebene so zu ändern, dass dessen Gelder künftig anteilig auch für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränktöffentlichen Wegen herangezogen werden könnten,
viertens im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darauf hinzuweisen, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr erlassen werden.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes hat die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt den Antrag auf Behandlung dieser Volksinitiative im Landtag geprüft und nach einer Mängelbehebung entschieden, dass der Antrag die erforderliche Voraussetzungen gemäß §§ 4 bis 6 des Volksabstimmungsgesetzes erfüllt.
Hierüber wurden die Abgeordneten in der Unterrichtung der Landtagspräsidentin zur Volksinitiative vom 18. August 2020 in der Drs. 7/6474 informiert. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt erfolgte am 31. August 2020, Ministerialblatt Nr. 29/2020, Seite 294.
Die Volksinitiative wurde gemäß § 39b Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages in erster Beratung am 10. September 2020 vom Landtag behandelt. Einer der Vertrauenspersonen wurde das Wort erteilt.
Gemäß § 35 des Volksabstimmungsgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes - alte Fassung - wurde die Volksinitiative an den Ausschuss für Petitionen über
wiesen. Der Ausschuss für Petitionen hört die Vertrauensperson der Volksinitiative an und kann Empfehlungen der für den Gegenstand der Volksinitiative sachlich zuständigen Ausschüsse des Landtages sowie Gutachten von Sachverständigen einholen. Er schließt seine Beratungen mit einer Beschlussempfehlung.
In der 67. Sitzung hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen zu der Anhörung einzuladen. Die öffentliche Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative durch den Ausschuss für Petitionen fand im Rahmen der 69. Sitzung des Ausschusses am 8. Oktober 2020 statt.
An dieser Anhörung nahmen neben einer Vertrauensperson Vertreter der Landesregierung, Mitglieder der Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen teil. Die Vertrauensperson der Volksinitiative verwies im Wesentlichen auf die Ausführungen während der Landtagssitzung am 10. September 2020.
In ihren ergänzenden Ausführungen bat sie darum, für das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu stimmen, damit diese tatsächlich erfolge. Der Straßenausbau müsse jedoch weitergehen. Den Kommunen solle ein Spielraum gegeben werden, um weiter Straßen ausbauen zu können und etwas für den Bürger zu tun.
Sie wies auf den Investitionsstau und darauf hin, dass die geplanten 15 Millionen € nicht ausreichend seien, den Bedarf zu decken. Weiter unterstrich sie die Forderung der Volksinitiative nach Streichung der Kannbestimmung.
Im Verlauf seiner sich der Anhörung anschließenden öffentlichen Beratung hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, eine Empfehlung zu den Forderungen der Volksinitiative von den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen einzuholen.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 98. Sitzung am 4. November 2020 und der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 52. Sitzung am 5. November 2020 mit den unter den Punkten 1 bis 4 der Anlage zur Drs. 7/6474 gestellten Forderungen der Volksinitiative befasst und darüber beraten. Im Ergebnis verständigten sich die Ausschüsse zu den unter den Punkten 1 bis 4 der Beschlussempfehlung aufgeführten Empfehlungen.
Der Ausschuss für Petitionen hat sich in der 72. Sitzung am 27. November 2020 abschließend mit der Volksinitiative befasst.
Ausgehend von den Empfehlungen der Fachausschüsse hat die Vorsitzende des Ausschusses für Petitionen mündlich einen abweichenden Vorschlag für eine Schlussempfehlung zu der Volks
initiative unterbreitet. In dieser verweist sie darauf, dass es zwei Gesetzentwürfe gibt, die sich mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befassen. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE liegt in der Drs. 7/3578 vom 12. November 2018 und der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen liegt in der Drs. 7/6552 vom 3. September 2020 vor.
Im Wesentlichen stellt sie in ihrem Beschlussvorschlag die Unterschiede der Gesetzentwürfe dar und dass mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE dem Anliegen der Volksinitiative vollumfänglich Rechnung getragen werden würde.
Unter Punkt 4 ihres Beschlussvorschlages verweist sie darauf, dass ein Beitragsmoratorium für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens angebracht gewesen wäre.
Die Fraktion DIE LINKE habe mit entsprechenden Anträgen dieser Forderung wiederholt Rechnung getragen. Dieser Beschlussvorschlag liegt Ihnen heute als Änderungsantrag in der Drs. 7/7016 vor.
Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Petitionen hat zum Ausdruck gebracht, den Vorschlägen der Vorsitzenden nicht folgen zu wollen. Sie haben sich stattdessen dafür ausgesprochen, den Empfehlungen der beiden Fachausschüsse zuzustimmen.
Die Empfehlungen der Fachausschüsse wurden daher als Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt. Ergänzt wurden diese um einen Punkt 5, in dem dem Landtag empfohlen wird, die Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ für erledigt zu erklären.
Im Ergebnis erarbeitete der Ausschuss für Petitionen die in der Drs. 7/6939 vorliegende Beschlussempfehlung. Er hat sich hinsichtlich der Punkte 1 bis 4 mehrheitlich den Empfehlungen der Fachausschüsse zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung angeschlossen. Punkt 5 der vorliegenden Beschlussempfehlung wurde ebenfalls mehrheitlich beschlossen.
Die dem Landtag vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Petitionen mit 8 : 1 : 1 Stimmen in der in der Drs. 7/6939 vorliegenden Fassung gebilligt.
Hinsichtlich des Zusatzes im Titel der Volksinitiative „abschließendes Prüfergebnis“ ist es angezeigt, diesen entfallen zu lassen. Insoweit wird eine Änderung des Titels beantragt. - Vielen Dank.