Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Hinsichtlich des Zusatzes im Titel der Volksinitiative „abschließendes Prüfergebnis“ ist es angezeigt, diesen entfallen zu lassen. Insoweit wird eine Änderung des Titels beantragt. - Vielen Dank.

Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Frau Buchheim für die Berichterstattung. - Für die

Volksinitiative hat jetzt das Wort Frau Birkner. Frau Birkner, bitte.

Cornelia Birkner (Vertrauensperson der Volks- initiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Guten Tag, liebe Damen und Herren! Im Auftrag der Volksinitiative bedanke ich mich dafür, dass uns für unsere Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ heute abschließend noch einmal das Wort erteilt wird. Ich durfte schon einmal vor Ihnen sprechen. Ich habe auch schon dem Petitionsausschuss beigewohnt. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die rege Diskussion, die Sie hier geführt haben, und auch für all das, was uns dabei im Großen und Ganzen mit auf den Weg gegeben wurde.

Der letzte Monat ist auch an mir nicht spurlos vorbeigegangen. Ich habe wieder viele Anfragen bekommen: Wie sieht es aus? Wie geht es weiter?

Ich weiß auch, dass einige Bürgermeister noch immer die ausstehenden Beiträge erheben werden. Ich kann mich sehr gut an unsere erste Diskussion hier erinnern, als von links gesagt wurde: Ja, das wird erhoben werden. - Die CDU sagte: Nein, das wird nicht erhoben. Wer wird denn das tun? - Doch, es wird erhoben. Ich möchte das einfach so sagen. Der Druck auf die Kommunen ist doch extrem hoch, sodass die Bürgermeister sich verpflichtet sehen, diese Beiträge von den Bürgern doch noch einzufordern. - Das als Erstes.

Als Nächstes möchte ich sagen: Von vielen Bürgern kommt jetzt auch die Frage nach den Erschließungsbeiträgen. Wir haben festgestellt, dass in den Orten auf einmal die Straßenlichter erneuert werden. Die Straßenlaternen werden zusammengeführt. Man hat gesagt, dass der Kegel mit den neuen Leuchtmitteln nicht mehr ausreichend sei. - Das mag alles sein, aber ich denke mir, das ist doch für unsere Wohlstandsgesellschaft. Das hat nichts mehr damit zu tun, ob die Straße funktionsfähig ist, sondern das ist etwas, wo wir sagen: Das ist schön; wir können uns das leisten, der Bürger bezahlt es. Das ist etwas, wo im Moment ein bisschen Stimmung aufkommt, wo die Bürger sagen: Nein, das haben wir so nicht gewollt.

Warum sage ich das? - Ich möchte Ihnen das mit auf den Weg geben. Ich freue mich, wenn dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stattgegeben wird. Aber ich möchte Ihnen eben auch sagen: Es geht nicht darum, dann zu gucken, woher wir eben wieder neues Geld bekommen. - Ein schöner Satz. Ich weiß, dass wir Geld brauchen, gar keine Frage. Aber dann sollten wir es dem Bürger auch ordentlich erklären.

Wie gesagt, ich stehe dazu. Und ich bin damit auch von den vielen Bürgerinitiativen, die wir als Volksinitiative inklusive hier vertreten, beauftragt worden, noch einmal zu sagen: Wir brauchen keine goldenen Bürgersteige. Wir brauchen etwas, auf dem wir ordentlich fahren können, auf dem wir sicher laufen können - und das reicht. Ich bitte all unsere Volksvertreter darum, ein Auge darauf zu werfen: Was ist wichtig und was ist weniger wichtig? Wo ist weniger vielleicht mehr? Das ist ein Punkt, der sich im letzten Monat aus den gesamten Gesprächen, die wir hier geführt haben, ergeben hat. Ich möchte mich für diese offene Diskussion, die ich hier nachvollziehen durfte, der ich beiwohnen durfte, ganz ehrlich bedanken. Es hat mir sehr viel Spaß gemacht.

Ein kleines bisschen - wir haben eben draußen gewartet - noch zu der Geschichte mit den Rundfunkgebühren. Ich sage einmal, wir sind in der Presse nicht groß vorgekommen; die Volksinitiative hat in der Presse keine Rolle gespielt. Sie haben eben gesagt: Wir wollen die Rundfunkgebühren nicht erhöhen, wir bleiben erst einmal dabei und warten ab. Das ist Ihr Thema. Als Volksinitiative fand ich das gut. Als Bürger sage ich: Ich mag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist einfach so.

(Heiterkeit und Zustimmung)

Das muss man einmal so sagen. Aber, wie gesagt, ich weiß, dass wir da einen schweren Stand haben und dass wir uns tatsächlich auch den öffentlichen Rundfunk erziehen müssen. Das ist eine ganz wichtige Geschichte. - Das aber nur am Rande.

Ich drücke uns die Daumen, dass die Gesetzentwürfe, die jetzt auf der Tagesordnung stehen, gut durchkommen, dass all das, was Sie beschließen, auch gut beim Bürger ankommt, sodass wir wirklich sagen können: Ja, wir haben das Richtige getan. Mehr möchte ich gar nicht sagen; denn ich denke, wir haben schon ganz, ganz viel Zeit vertrödelt und wir brauchen einfach noch ein bisschen Zeit. Außerdem möchten Sie auch irgendwann einmal nach Hause. - Ich bedanke mich und freue mich auf die Abstimmung. Danke.

Ich danke Frau Birkner für ihren Redebeitrag. - Berichterstatter des Ausschusses für Inneres und Sport zu den Punkten b), c) und d) ist der Abg. Herr Kohl.

Meine Damen und Herren! Dem Ausschuss für Inneres und Sport lagen die beiden unter b) und c) genannten Gesetzentwürfe sowie die drei Anträge unter d) zur federführenden Beratung vor.

Zu den Inhalten der Initiativen sei gesagt, dass alle auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und auf eine Kompensation der damit verbundenen Einnahmeausfälle der Gemeinden abzielen. Gestatten Sie mir, entsprechend der Chronologie der Einreichung auf die entsprechenden Beratungsgegenstände einzugehen.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2863 mit dem Titel „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen - Bürger entlasten“ überwies der Landtag in der 49. Sitzung am 25. Mai 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen beteiligt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 16. August 2018 mit diesem Antrag und verständigte sich auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen darauf, gemeinsam mit dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ein Fachgespräch durchzuführen. Die Vorsitzenden der beiden Ausschüsse vereinbarten, in einer gemeinsamen Sitzung am 8. November 2018 das avisierte Fachgespräch zu realisieren. Zwischenzeitlich verständigte man sich in den Ausschüssen darauf, dieses im Format einer öffentlichen Anhörung durchzuführen.

Der Einladung zu der Anhörung am 8. November 2018 folgten ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, der Präsident des Vereins Haus & Grund Sachsen-Anhalt sowie einige interessierte Zuhörer. Darüber hinaus gingen den Ausschüssen im Vorfeld der Anhörung Schreiben des hiesigen Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg sowie des Vereins Haus & Grund Sachsen-Anhalt zu.

Ich möchte nun auf den Gesetzentwurf in der Drs. 7/3578 eingehen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes der Fraktion DIE LINKE hat der Landtag in der 59. Sitzung am 21. November 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr beteiligt.

Über den Gesetzentwurf wurde erstmals in der 31. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 10. Januar 2019 beraten. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse durchzuführen. Auf einen Termin dafür sollten sich die innenpolitischen Sprecher verständigen. Zusammen mit dem Gesetzentwurf wurde der zuvor behandelte Antrag in

der Drs. 7/2863 aufgerufen, welcher zukünftig in Verbindung mit dem Gesetzentwurf beraten werden sollte. Zu einer Verständigung auf einen Anhörungstermin ist es seitens der innenpolitischen Sprecher zunächst nicht gekommen. Als Grund hierfür wurde regelmäßig koalitionsinterner Abstimmungsbedarf genannt.

In der 32. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 7. Februar 2019 äußerte die Fraktion DIE LINKE unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes Kritik an dem Nichtzustandekommen einer Terminvereinbarung. Eine inhaltliche Diskussion ergab sich daraus nicht.

Der zweite heute in Rede stehende Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3867 trägt den Titel „Straßenausbaubeiträge abschaffen, Beitragsmoratorium vorlegen“ und wurde ebenfalls zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen überwiesen. Dies geschah in der 65. Sitzung des Landtages am 1. Februar 2019.

Bei den regelmäßig stattfindenden Treffen der innenpolitischen Sprecher zur Festlegung der Tagesordnung wurde dieser Antrag stets im Zusammenhang mit den beiden zuvor erörterten Drucksachen betrachtet. Somit konnte man sich insgesamt nicht auf einen Beratungs- bzw. Anhörungstermin verständigen.

Dies war der Stand bis September 2019, über den Sie infolge der Berichterstattungsverlangen in der Drs. 7/4909, in der Drs. 7/4910 und in der Drs. 7/4911 in der 80. Sitzung am 26. September 2019 hier im Hohen Hause informiert wurden. In der daran anschließenden Plenardebatte wurde deutlich, dass es in der Sache keine Einigkeit unter den Koalitionsfraktionen gab. An diesem Stand sollte sich auch in der Folge nichts ändern.

Den dritten Antrag mit dem Titel „Beitragsmoratorium zu Straßenausbaubeiträgen sofort umsetzen“ in der Drs. 7/6022 brachte die Fraktion DIE LINKE in der 101. Sitzung am 8. Mai 2020 in den Landtag ein. Neben dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport wurde dieses Mal lediglich der Ausschuss für Finanzen mitberatend beteiligt.

Bei dem darauffolgenden Treffen der innenpolitischen Sprecher konnte man sich darauf einigen, über diesen Antrag zusammen mit all den zuvor genannten Initiativen und dem für das Juliplenum in Aussicht gestellten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu beraten.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ließ noch etwas länger auf sich warten. Schließlich wurde er mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ in der

Drs. 7/6552 in der 108. Sitzung des Landtages am 10. September 2020 eingebracht. Auch in diesem Fall wurde der Ausschuss für Inneres und Sport mit der Federführung beauftragt und der Ausschuss für Finanzen mitberatend beteiligt.

Im Rahmen der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 wie auch in den nachfolgenden Sitzungen befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit allen fünf Initiativen. Das Ansinnen der Fraktion DIE LINKE, eine mündliche Anhörung durchzuführen, um auch den Vertretern der Volksinitiative die Möglichkeit zu geben, sich zu den Gesetzentwürfen zu äußern, fand bei 2 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Als Begründung für die Ablehnung wurde angeführt, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen noch vor dem Jahreswechsel durch den Landtag verabschiedet werden solle. Ferner seien die Vertreter der Volksinitiative zur Anhörung in den Petitionsausschuss eingeladen worden, an der auch die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport teilnehmen könnten. Im Ergebnis verständigte man sich auf ein schriftliches Anhörungsverfahren zu den beiden Gesetzentwürfen.

Bis zu der nächsten Ausschussbefassung in der 52. Sitzung am 5. November 2020 gingen dem Ausschuss vier Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren zu. Ferner lagen ihm zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/6552 die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sahen einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte Vorschläge zu sprachlichen und rechtsförmlichen Änderungen vor. Der Ausschuss machte sich diese zu eigen und erhob sie zur Beratungsgrundlage.

Mit ihrem Änderungsantrag wollte die Fraktion DIE LINKE aus ihrer Sicht praktikablere Lösungen für die Kommunen schaffen und hinsichtlich des Stichtages auf bis zum 31. Dezember 2019 tatsächlich erlassene Beitragsbescheide abstellen, was mehr Planungssicherheit böte. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen schlug man vor, Ausgleichszahlungen an die Kommunen für die Zeit ab dem Jahr 2021 vorzusehen. Dieser Änderungsantrag fand bei 2 : 9 : 2 Stimmen keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

Bei der folgenden Abstimmung über die vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen der Gesetzentwurf in der Drs. 7/6552 unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 3 : 2 Stimmen zur Annahme empfohlen.

Im Hinblick auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3578 wurde den mitbera

tenden Ausschüssen für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr mit 8 : 2 : 3 Stimmen die Ablehnung empfohlen.

Mit Blick auf die Anträge in der Drs. 7/2863, in der Drs. 7/3867 und in der Drs. 7/6022 erklärte sich die einbringende Fraktion DIE LINKE mit deren Erledigungserklärung einverstanden, da diese mit der Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erledigt seien. Die zu diesen Anträgen vorliegende gemeinsame vorläufige Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefasst.

Den mitberatenden Ausschüssen wurde als Ziel für die abschließende Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport die Sitzung am 3. Dezember 2020 genannt, um die heutige zweite Lesung im Plenum zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 100. Sitzung am 2. Dezember 2020 mit beiden Gesetzentwürfen sowie mit den drei Anträgen. Dabei schloss er sich der Ablehnung des Gesetzentwurfes in Drs. 7/3578 mit 10 : 2 : 0 Stimmen und der Erledigungserklärung der drei Anträge einstimmig an.

Zum Gesetzentwurf in Drs. 7/6552 legte die Fraktion DIE LINKE erneut den bereits aus dem Ausschuss für Inneres und Sport bekannten Änderungsantrag vor, welcher abermals bei 2 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit fand.

Ferner reichten die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag als Tischvorlage ein. Hierdurch sollte die Kleinstbetragsregelung im Kommunalabgabengesetz an die allgemeine Regelung im Haushaltsrecht angepasst werden. Außerdem sollte als Maßstab für den Mehrbelastungsausgleich in Artikel 3 § 1 die Siedlungsfläche festgelegt werden. Schließlich sollte auch die Regelung zum Inkrafttreten dahin gehend geändert werden, dass von der Verordnungsermächtigung in Artikel 3 § 2 bereits vor dem 1. Januar 2022 Gebrauch gemacht werden kann.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen angenommen. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Finanzen mit 8 : 2 : 2 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit den zuvor erläuterten weiteren Änderungen an.

Der regelmäßig zeitgleich zum Ausschuss für Inneres und Sport tagende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hatte sich zu Beginn der 47. Sitzung am 3. Dezember 2020 mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sowie mit der gemeinsamen vorläufigen Beschlussempfehlung zu Drs. 7/2863, Drs. 7/3867 und Drs. 7/6022 zu befassen. Der vorläufigen Beschlussempfeh

lung zu dem Gesetzentwurf schloss er sich dabei mit 8 : 3 : 2 Stimmen an. Der vorläufigen Beschlussempfehlung zu den drei Anträgen der Fraktion DIE LINKE folgte er mit 8 : 5 : 0 Stimmen.

Im Anschluss an die Beratung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr konnte sich der Ausschuss für Inneres und Sport ebenfalls am 3. Dezember 2020 im Rahmen der 53. Sitzung abschließend mit allen fünf Initiativen befassen.

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 7/6552 machte sich der Ausschuss für Inneres und Sport die weiteren Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu eigen. Im Ergebnis verabschiedete er die in Drs. 7/6982 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag mit 7 : 2 : 2 Stimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/3578 bestätigte er - wie auch die mitberatenden Ausschüsse - seine vorläufige Beschlussempfehlung und rät dem Landtag mit 7 : 2 : 2 Stimmen zu dessen Ablehnung.

Ebenso wurde die vorläufige Beschlussempfehlung zur Erledigung der Anträge der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/2863, Drs. 7/3867 und Drs. 7/6022 einstimmig bestätigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu den Ihnen in Drs. 7/6982, Drs. 7/6983 und Drs. 7/6984 vorliegenden Beschlussempfehlungen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)