Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 117. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode. Ich begrüße Sie alle auf das Herzlichste. - Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie alle Ihre Plätze einnehmen, damit wir in die Beratung einsteigen können.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abg. Herr Daniel Szarata, CDU, hat sein Landtagsmandat zum 31. Dezember 2020 niedergelegt. Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 11. Januar 2021 mitgeteilt, der Sitz sei auf Herrn Andreas Schachtschneider übergegangen, der die Wahl am 11. Januar 2021 angenommen habe. Hierzu - - Ich muss erst einmal schauen. Wo sitzt er denn? - Er ist gar nicht da. Er wird sicherlich gleich zu uns stoßen. Vielleicht ist er draußen zum Testen. Schauen wir mal. Auf jeden Fall darf ich auf die hierzu herausgegebenen Unterrichtungen in der Drs. 7/7072 und in der Drs. 7/7113 verweisen. Herrn Schachtschneider werde ich nachher willkommen heißen.

(Beifall - Zuruf)

- Das heben wir uns für nachher auf, wenn er anwesend ist.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung liegen mir wie folgt vor: Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert entschuldigt sich für Freitag von 11 bis 16 Uhr, da sie beabsichtigt, an der als Videokonferenz stattfindenden Sonder-Agrarministerkonferenz teilzunehmen. Zusätzlich teilte sie mit Schreiben vom 3. Februar 2021 ihre Absicht mit, an der als Videokonferenz stattfindenden Vorbesprechung zu dieser Konferenz am heutigen Tag teilzunehmen. Daher bittet sie darum, ihre Abwesenheit nachmittags für den Zeitraum der Beratung ab TOP 15 bis einschließlich TOP 22 zu entschuldigen.

Herr Minister Prof. Dr. Willingmann entschuldigt sich für den heutigen Tag ab 17 Uhr, um an einer kurzfristig anberaumten Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundeswirtschaftsminister teilzunehmen.

Wir kommen nun zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 57. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Sie umfasst 38 Tagesordnungspunkte, die wir in nur zwei Tagen beraten wollen. Um dieses ehrgeizige Programm bewältigen zu können, wurde

im Ältestenrat vereinbart, die zweiten Beratungen nicht nur durchgängig ohne eine Debatte zu behandeln, sondern auch die Reden zur Berichterstattung aus dem Ausschuss lediglich zu Protokoll zu geben. Dieses Verfahren sieht unsere Geschäftsordnung in Ausnahmefällen in § 63 Abs. 3 vor.

Angesichts der Vielzahl der zu beratenden Gegenstände einerseits und der derzeit gebotenen auch zeitlichen Beschränkung der Präsenz des Hohen Hauses denke ich, dass es ein praktikabler Weg ist, in dieser Situation während dieser Sitzungsperiode auf die Reden zur Berichterstattung im Plenarsaal zu verzichten.

Gibt es zur Tagesordnung Bemerkungen? - Das sehe ich nicht. Dann können wir danach verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 57. Sitzungsperiode. Die morgige 118. Sitzung des Landtages beginnt ebenso wie die heutige Sitzung um 9 Uhr.

Noch ein Hinweis. Auch morgen wird im Zeitraum von 7 Uhr bis 8:45 Uhr Gelegenheit sein, dass Sie hier vor der Plenarsitzung einen Coronaschnelltest in Anspruch nehmen können. Das ist für mich ein Muss, weil ich immer sage: Ich will nicht nur mich, sondern vor allem andere schützen. Deswegen will ich an das Verantwortungsgefühl eines jeden appellieren, dort hinzugehen.

Ist Herr Dr. Schachtschneider inzwischen hier?

(Zurufe)

- Nein, er ist noch nicht da. Okay.

Dann steigen wir in den Punkt 1 der Tagesordnung ein.

(Unruhe - Zurufe)

- Ich denke, ein ganz klares Ja oder Nein hätte gereicht. Wir brauchen keine Diskussionen dazu. Wir müssen uns heute, denke ich, mal disziplinieren und ordentlich durch die Tagesordnung gehen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung gemäß § 45a GO.LT

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Befragung der Landesregierung gemäß § 45a unserer Geschäftsordnung und blicke in die Reihen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abg. Lüddemann bereitet sich schon auf ihren Redebeitrag vor. Sie haben sogleich die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. Bitte, Frau Abgeordnete.

Ich möchte das Thema Bildung ansprechen. In den letzten Wochen und Monaten - es kommt jetzt wahrscheinlich für den Bildungsminister auch nicht überraschend - war es immer wieder ein Thema, dass uns Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer ganz massiv angesprochen, sich auch öffentlich geäußert und einen pandemiesicheren Schulbetrieb eingefordert haben. Ich finde, sie taten das zu Recht.

Ich habe Vorschläge unterbreitet, wie ein Stufenplan aussehen kann. Ich habe mich gefreut, dass sich immerhin der Bildungsminister am Dienstag damit zitieren ließ, dass er eine grobe Richtung dafür im Blick hat. Aber einen Stufenplan kenne ich bis heute nicht.

Mich - ich glaube, auch sehr viele Menschen in diesem Land - interessiert, wie sich die Landesregierung einen pandemiesicheren Schulbetrieb ab März dieses Jahres vorstellt. Was mich besonders interessiert, ist: Wie beabsichtigen Sie, die Coronaschnelltests, die jetzt gemäß Verordnung - vorgestern ist sie in Kraft getreten - auch selbst durchgeführt werden dürfen, in diesen Prozess einzubeziehen?

Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin, schönen guten Morgen. - Vielen Dank, Frau Abg. Lüddemann, für diese interessante Frage, die mich gleichzeitig in die Lage versetzt, in diesem Landtag inhaltliche Beiträge größerer Ordnung, zumindest was die Frage angeht, zu leisten. Ich war schon ein bisschen betrübt, dass die Bildungspolitik in dieser Tagesordnung in der Prioritätensetzung irgendwie ein bisschen in den Hintergrund geraten ist. Deswegen: Vielen Dank dafür.

Sie waren am Dienstag im Kabinett dabei, als wir uns mit der Frage beschäftigt haben: Wie halten wir es mit den Schulen? - Sie wissen, dass wir - Sie haben sich da zu Recht immer intensiv in die Debatte eingebracht - vor der Frage stehen, dass wir auf der einen Seite den Gesundheitsschutz mit einer hohen Priorität versehen, was dann am Ende „Lockdown“ heißt, und uns gleichzeitig bemühen müssen, den Bildungsbereich gerade auch wegen seiner sozialen und der vielfältigen anderen Dimensionen ein Stück weit prioritär zu behandeln.

Das ist im vergangenen Jahr bis kurz vor Weihnachten dahin gehend passiert, dass wir die Schulen offen gelassen haben oder die Schulen unter bestimmten, natürlich eingeschränkten Bedingungen offen waren. Dann hatten wir uns vor

Weihnachten im Kontext der Vereinbarungen der Ministerpräsidenten und natürlich auch der Ministerpräsidentinnen mit der Frau Bundeskanzlerin in Berlin dazu entschlossen, die Schulen zu schließen. Dieser Zustand hält deutschlandweit an, wenn man von der Abschlussklassenperspektive absieht.

Jetzt laufen zwei große Stränge. Der eine Strang läuft auf der nationalen Ebene. Ich glaube, nächste Woche ist die nächste Runde, in deren Rahmen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Frau Bundeskanzlerin das weitere Vorgehen nach dem 14. Februar 2021 besprechen. Parallel sind wir in der Kultusministerkonferenz dabei, das stetig zu adaptieren und daraus für den Bildungsbereich möglichst einheitliche Maßstäbe für das Vorgehen zu definieren. Das sind sozusagen die Grundbedingungen.

Wir stehen in Sachsen-Anhalt - andere Länder im Übrigen auch - dabei vor der Herausforderung, dass die Menschen bei allen Entscheidungen pro Gesundheitsschutz oder, sagen wir mal, für die Priorität des Gesundheitsschutzes, ohne in der Abwägung Kompromisse in der Bildung machen zu können, auch eine gewisse Planungssicherheit fordern. Denn wir geraten - das nehme ich auch wahr - oft in solche Entscheidungsketten: In Berlin wird was verabredet - danach trifft sich ein Kabinett - danach wird schnell irgendwas entschieden - dann sind die Medien schneller als die eigentlichen Entscheidungen der Administrationen - etc. Sie kennen die ganzen tagtäglichen Herausforderungen.

Wir sind in Sachsen-Anhalt immer einen Weg gegangen, den ich auch im Nachhinein für den richtigen und für sehr klug halte, nämlich dass wir, glaube ich, eines der Länder waren, die am verlässlichsten Zeitpläne und Strategien vorher angesagt haben.

Ich erinnere nur - um einmal schlagwortartig zu beleuchten, was ich damit meine - daran, dass sich Baden-Württemberg sehr stark für Schulöffnungen im Primarbereich eingesetzt hat und das drei Stunden vor der angedachten Pressekonferenz abblasen musste, weil wir den bekannten Fall der Mutation in Freiburg hatten. RheinlandPfalz hatte langfristig angekündigt, Anfang Februar 2021 - wie auch immer - zu starten, hat das nach Beratungen im Kabinett abgeblasen und hat jetzt auf den 21. Februar 2021 abgestellt.

Gucken wir mal in die nähere Umgebung. - Herr Lippmann meldet sich auch. - Mein Kollege Holter in Thüringen, mit dem ich sehr eng, sehr gut und sehr gerne zusammenarbeite, hat seit Weihnachten vier Szenarien verkündet, um Verlässlichkeit zu garantieren, die er jeweils nach Berliner Runden wieder in die Tonne kloppen musste. Der sagt im Übrigen, er zeichne überhaupt keine Szenarien

mehr, weil er, was das betrifft, ein Stück weit ein gebranntes Kind sei.

Wir haben das in Sachsen-Anhalt immer klar und deutlich dokumentiert. Ich habe rechtzeitig gesagt, dass ich vor Anfang März keine Chance sehe, wir aber den 15. Februar als einen Punkt nehmen, an dem wir unsere eigenen Entscheidungen mit den Realitäten und Zahlen abgleichen wollen. Das haben wir in der letzten Woche getan. Bei uns sind die Dinge vorgezogen worden, weil wir eine Woche Winterferien haben und die Schulen natürlich vor den Ferien eine gewisse Sicherheit brauchen, wie es nach den Winterferien am 15. Februar weitergeht. So viel zur Vorrede.

Jetzt haben wir uns am Dienstag im Kabinett auf einen Plan verständigt, der sich an klaren Inzidenzen orientiert, nämlich 50 und 200. Nun wird sich der eine oder andere fragen, wie diese Inzidenzen zustande gekommen sind. Ich verweise auf die Debatten über die Inzidenz von 50. Am Ende ist es eine politische Setzung. Die Nachvollziehbarkeit für die Gesundheitsämter ist das Kriterium, das in Berlin mit der 50 verbunden wird. Deswegen ist die Inzidenz von 50 für uns an der Stelle, glaube ich, auch nachvollziehbar.

Die Inzidenz von 200 haben wir gewählt, weil wir uns die Erfahrungskette aus dem Herbst und in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen angesehen haben. Wir erinnern uns alle, dass Götz Ulrich noch im Herbst für seinen Landkreis, der hohe Inzidenzen aufwies, für Schulen andere Maßnahmen getroffen hat. Dies geschah übrigens in enger Abstimmung mit uns. Es ist wichtig, bei aller Regionalität der Inzidenzen eine enge Abstimmung zwischen allen Partnern, die in Schule zu tun haben, hinzubekommen. Das klappt zunehmend sehr viel besser. Dafür bin ich den Oberbürgermeistern und Landräten sehr dankbar.

Dies ist also in diese Inzidenzperspektive eingebettet, also unter 50 weitgehender Normalbetrieb, mehr als 200 Distanzbetrieb und dazwischen die besagten Perspektiven, die lauten: Abschlussklassen - das wird bereits praktiziert - im analogen Vollmodus unter Hygienebedingungen und in geteilten Gruppen usw.

Im Primarbereich stehen wir vor einer besonderen Situation. Die Diskussion über die Frage, warum wir dort kein Wechselmodell machen, sondern in diesen eingeschränkten Regelbetrieb gehen, nehme ich natürlich auch wahr. Eingeschränkter Regelbetrieb heißt: Klassenverband - unter Aufhebung der Präsenzpflicht - mit einem Raum, einem Lehrer oder einer Lehrerin, um Kontakte zu minimieren. Der Regelbetrieb ist erforderlich, weil einfach die Notbetreuung mitgedacht werden muss. Eine Grundschule kann nicht im Wechselmodell regelhaft Unterricht und parallel eine Notbetreuung anbieten. Deswegen ist diese Entschei

dung, im Übrigen in enger Abstimmung mit meiner Jugendministerin, weil sie den Kita-Bereich in ähnlichen Nöten sieht, getroffen worden.

Die Jahrgangsstufen 5 und folgende sind im Wechselmodell zu beschulen.

Das ist unser Plan, über den wir im Kabinett intensiv diskutiert haben.

In der öffentlichen Debatte, die erwartbar war, erkennen wir zwei Wahrnehmungen. Auf der einen Seite geht es manchen Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Hohen Hause, nicht schnell genug. Sie wollen die Schulen möglichst schnell aufmachen; das verstehe ich auch ein Stück weit. Auf der anderen Seite haben wir eine Lehrergewerkschaft, die den bekannten Maßstab Inzidenz von 50 für eine Präsenzbeschulung größerer Art anstrebt. Dann wären wir bei Pfingsten; es kann aber heute noch niemand sagen, wann das der Fall sein wird.

Deswegen haben wir einen guten Kompromiss gefunden, der genau diese beiden Dinge abbildet. Sachsen-Anhalt ist, glaube ich, mit Blick auf die Planbarkeit und die Kommunikation darüber, wie es weitergeht, in Deutschland am weitesten. Alle anderen Länder warten den 14. Februar ab. Dies haben wir aus besagten Gründen, nämlich aufgrund der Ferien und den Ansprüchen der Schulen, das vorher wissen zu wollen, ein Stück weit vorgezogen.

Deswegen hoffe ich sehr - das ist die einzige Einschränkung -, dass uns die Entwicklung der Inzidenzzahlen Rückenwind gibt, dass sie also weiter zurückgehen, damit wir möglichst schnell in diesen Modus kommen. Denn das, was Sie beschrieben haben, treibt uns in der Bildungspolitik bei allen Nuancen natürlich um.

Jetzt werden Sie fragen, welche anderen Maßnahmen vorgesehen sind. Ich habe Ihr Papier oder Ihren Vorschlag sehr intensiv beleuchtet. Wir werden sicherlich noch über Fragen der Digitalisierung, Hygienemaßnahmen, Lüften usw. reden. Das mache ich jetzt nicht proaktiv, sondern ich denke, die entsprechenden Fragen werden kommen. Ich wollte nur dokumentieren, dass ich darauf vorbereitet bin.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Zweite Fra- ge!)

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