Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Absicht der Landesregierung ist es, an der Anzahl der bisherigen gesetzlichen Feiertage festzuhalten. Der Schutz stiller Feiertage wird in SachsenAnhalt weiterhin gewährleistet. Die Einschränkungen sollen nur zeitlich deutlich auf das notwendige Maß zum Schutz stiller Tage reduziert werden. Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und als Zeit zum Innehalten wird insgesamt nicht zur Disposition gestellt.

Der vorliegende Gesetzentwurf berührt unterschiedlichste Interessen im Land Sachsen-Anhalt. Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurde deshalb zunächst ein Konzept zur Novellierung dieses Gesetzes erstellt, welches im November 2019 mit verschiedenen Interessenverbänden, den Gewerkschaften, den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung im Rahmen von zwei Diskussionsveranstaltungen erörtert wurde.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes hat die Landesregierung darüber hinaus 30 öffentliche Stellen, Dachverbände, Gewerkschaften und die Kirchen einbezogen.

Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurde in Artikel 1 § 4 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage neu gefasst. Die Regelung enthält nunmehr wieder ein klares, abstraktes Verbot aller Handlungen, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Eine Bekanntmachungspflicht für religiöse Veranstaltungen wird allerdings nicht aufgenommen.

Darüber hinaus hat das Anhörungsverfahren Änderungsbedarf zu Artikel 2 des Gesetzentwurfs lediglich in redaktioneller Hinsicht ergeben. Das Änderungsgesetz umfasst insbesondere folgende Eckpunkte:

Streichung des Buß- und Bettages hinsichtlich des erhöhten Schutzes an stillen Tagen,

Öffnung der beiden stillen Tage Volkstrauertag und Totensonntag für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art in geschlossenen Räumen ab 17 Uhr,

Vorverlegung des erhöhten Schutzes am Heiligen Abend auf 14 Uhr,

Erfassung der Ausnahmetatbestände des § 3 Abs. 2 über eine dynamische Verweisung auf § 10 des Arbeitszeitgesetzes,

Konkretisierungen des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ bei der Möglichkeit der Verkaufsstellenöffnung an Sonn- und Feiertagen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht,

Schaffung eines zusätzlichen Sachgrundes für Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen und abschließend

die Konkretisierung des Rechtsbegriffs des öffentlichen Interesses.

Ich bitte, den Gesetzentwurf zur weiteren Bearbeitung an die Ausschüsse zu überweisen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Minister Richter für die Einbringung des Gesetzes. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Wald. Herr Wald, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit einer irrsinnigen Geschwindigkeit hat sich die Geschäftswelt in den vergangenen Jahren verändert. Die Digitalisierung und Automatisierung unseres Alltags, die Verlagerung ganzer Wirtschaftszweige ins Virtuelle haben bisher keine adäquate Antwort vonseiten der Regierenden gefunden. Der Vorsprung der Innovatoren in Wirtschaft und Technologie ist zu groß. Greisenhaft scheinen die großen Koalitionen des Landes dieser Entwicklung hinterherzuhinken.

Schlimmer noch: Der unverzeihliche Kahlschlag, mit dem die Lockdown-Maßnahmen der Regierung unter den Einzelhändlern und Selbstständigen gewütet haben, hat diese Entwicklung abermals beschleunigt. Der sprichwörtliche TanteEmma-Laden, wie viele von uns ihn noch aus ihrer Jugend kennen, ist lange geschlossen und wird nicht wieder öffnen. Da hilft auch kein verkaufsoffener Sonntag.

Im Gesetzentwurf der Landesregierung klingt das so:

„Es sprechen im Übrigen ganz überwiegende Gründe gegen die Annahme, dass die Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten geeignet ist, die Händler, die bereits jetzt schon kaum dem Wettbewerbsdruck standhalten können, […] vor dem Onlinehandel schützen zu können.“

Der Konzernriese Amazon schreibt dieser Tage die besten Zahlen seiner Unternehmensgeschichte. Für viele Einzelhändler, die sind wie Tante Emma, ist 2020 dagegen das schlimmste Jahr ihres Lebens gewesen. Und die Prognose für das Jahr 2021 sieht ähnlich düster aus. Sie können dem Wettbewerbsdruck nicht standhalten. So ver

schwindet Lädchen für Lädchen das Leben aus den kleinen Gemeinden. Und auch ein paar Stunden mehr Verkaufszeit werden den Einzelhandel da nicht retten können.

Meine Fraktion begrüßt daher die von der Landesregierung vorgeschlagenen Regelungen, die sich weiterhin zum Schutz des Sonntags und des Heiligabends bekennen. Und sie stimmt für die Überweisung des Gesetzentwurfs. - Danke schön.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Wald für den Redebeitrag. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Hövelmann. Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Richter hat begründet, worin die Notwendigkeit besteht, die aktuelle Rechtslage, die ein Gesetz aus dem Jahr 1992 darstellt, anzupassen. Gesellschaftliche Verhältnisse verändern sich. Gesellschaftliche Realitäten verändern sich. Das ist hier in diesem Bereich auch wahrzunehmen. Deshalb ist es richtig, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.

Es geht darum, die besonderen schutzwürdigen Zeiten an den stillen Tagen, also an den Feiertagen, die als solche bezeichnet werden, zu erhalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das, was Lebenswirklichkeit ist, auch möglich ist, dass nämlich außerhalb dieser besonders zu schützenden Zeiten ein gesellschaftliches Leben erlaubt ist.

Dennoch kommt es darauf an, die Regeln so zu verändern, dass die dann geltenden Regelungen auch eingehalten werden. Deshalb ist es richtig, auch den Bußgeldtatbestand zu konkretisieren und mit der Androhung eines erhöhten Bußgeldes zu versehen, nämlich bis zu 5 000 €, wenn die dann eingeschränkten Zeiten nicht eingehalten werden. Das halten wir für ausgesprochen gut und richtig so.

Wir begrüßen auch die klarstellenden Regelungen zu den Formulierungen zur Sonntagsöffnung. Wer sich in den letzten Monaten und Jahren einmal mit der Materie auseinandergesetzt hat, der hat gemerkt, dass es immer wieder Rechtsstreitigkeiten gab. Gerade weil die Formulierung des derzeit gültigen Gesetzes viel Interpretationsspielraum zugelassen hat, waren die Gerichte ganz oft - ohne dass man das jetzt kritisieren darf - nicht so eindeutig bei ihren Entscheidungen. Es ging mal so und mal so aus. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir da jedenfalls den Versuch unternehmen,

im Gesetz eine Klarstellung zu erzielen. Wir werden sehen, wie dann die Rechtsprechung mit dieser Klarstellung, wenn sie denn in Kraft treten sollte, umgehen wird.

Kritisch - das will ich hier für meine Fraktion auch anmerken - ist für uns die Aufnahme des öffentlichen Interesses an der Belebung der Gemeinde oder des Ortsteils in die Begründungsmöglichkeiten für die Sonntagsöffnung. Das ist ja keine Ausweitung der Sonntagsöffnung. Es bleibt bei den bis zu vier Sonntagen im Jahr. Aber es ist eine zusätzliche Begründung. Da sehen wir jedenfalls entsprechende Abwägungsrisiken. Wir sehen die Gefahr, dass da zu leichtfertig allein mit diesem Grund eine entsprechende Sonntagsöffnung geregelt und gerechtfertigt werden könnte.

Aber auch das sind Dinge, über die wir in den zuständigen Ausschüssen diskutieren können. Ich bitte daher um die Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss und in den Sozialausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Hövelmann für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Gallert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier in einer Dreiminutendebatte einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu bewerten. Ich will vielleicht als Satz 1 sagen: Es ist nicht alles schlecht an diesem Gesetzentwurf. Aber das ist aus der Sicht der Opposition schon genug gelobt. Mehr will ich dazu nicht sagen.

Zweitens. Es gibt eine deutliche Kritik an diesem Gesetz, sodass es, wenn es so bleibt, besser nicht mehr beschlossen werden sollte, so wie viele andere Gesetze dieser Koalition auch nicht mehr beschlossen werden.

Ich will mich kurz auf die zentralen Kritikpunkte beziehen. Da kann ich bei dem Kollegen Hövelmann gleich mal anknüpfen. Wir haben es mit einem sehr guten, ausformulierten und ausgeurteilten § 7 Abs. 1 zu tun, der besagt, du darfst die Läden am Sonntag öffnen, wenn du einen ganz bestimmten besonderen Anlass hast. Gut.

Jetzt gibt es § 7 Abs. 1 Nr. 2, der besagt, aber die Ladenöffnung an sich ist auch schon Anlass genug. Das widerspricht natürlich völlig der Regelung des § 7 Abs. 1. Also, wenn die Attraktivität, die du bedienen willst mit der Ladenöffnung, die Ladenöffnung selbst ist, na, dann brauchst du dir auch nichts anderes mehr einfallen zu lassen.

Dann können wir gleich reinschreiben: Jede Gemeinde soll vier Mal am Sonntag die Läden öffnen.

Insofern ist § 7 Abs. 1 Nr. 2 nicht nur völlig konterkarierend gegenüber § 7 Abs. 1, sondern er ist einfach nur Quatsch. Er muss da raus. Und wenn er nicht rauskommt, muss das Gesetz abgelehnt werden. Oder es sollte das geschehen, was die Koalition in letzter Zeit sehr schön macht, und zwar mit ihren eigenen Gesetzen. Man sollte ihn einfach beerdigen.

Man könnte aus diesem Gesetz allerdings auch noch etwas Vernünftiges machen. Ich habe mehrere Vorschläge. Thüringen hat eine Regelung, die für die Leute, die dort arbeiten, wirklich interessant ist. Und zwar wurde in Thüringen diese Regelung von einer Koalition gemacht, die aus CDU und SPD bestand. Die hat nämlich in so einem Gesetz stehen, dass die Mitarbeiter des Einzelhandels mindestens zwei Sonnabende im Monat freihaben sollen. Das ist eine interessante Regelung. Damit können wir Arbeitnehmerschutz realisieren.

Es ist wirklich nicht schlecht, dass im Hinblick auf Heiligabend gesagt wird, ab 14 Uhr ist Schicht. Warum können wir das nicht auch für Silvester hineinschreiben? - Das wäre auch eine gute Variante. Das ist in anderen Ländern, zum Beispiel in Sachsen, der Fall.

Wir könnten bestimmte Feiertage dezidiert von dieser Sonntagsöffnungsmöglichkeit ausnehmen. Liebe Sozialdemokraten, lassen Sie uns doch mal für den 1. Mai kämpfen und dezidiert sagen: Am 1. Mai darf es unter keinen Umständen eine entsprechende Ladenöffnungszeit geben.

Das wären Vorschläge, die aus diesem Gesetz ein gutes Gesetz machen würden. Ich befürchte nur, sie werden leider, wie immer in dieser Koalition, kaum eine Mehrheitsfähigkeit haben. Deswegen ist meine Hoffnung, obwohl wir der Überweisung dieses Gesetzentwurfs zustimmen, weil man aus ihm etwas Gutes machen könnte, dass er das Licht der Welt in diesem Landtag nicht mehr erblickt.

Jetzt habe ich noch 20 Sekunden Redezeit und will zumindest noch einmal eines sagen: Na klar, wir als LINKE nehmen hier den Arbeitnehmerschutz in die Perspektive. Aber glauben Sie doch mal nicht dieser permanenten Argumentation, es wäre gut für die Unternehmer im Einzelhandel, die Öffnungszeiten so weit wie möglich auszudehnen, damit sie dem Onlinehandel Konkurrenz machen können. Das können sie sowieso nicht bei einer Onlineöffnungszeit von sieben mal 24.

Nein, wir helfen auch den Unternehmen im Einzelhandel, wenn wir sagen, die Konkurrenzzeit, in der es darum geht, die Kunden anzulocken, be

grenzen wir so, dass deine variablen Kosten nicht ins Unendliche gehen, weil du permanent die Zeiten ausdehnen sollst.

Ich befürchte, das haben jetzt hier nicht alle verstanden. Aber ich sage noch einmal: Darüber werden wir im Ausschuss weiter debattieren. Wir stimmen für die Überweisung des Gesetzentwurfes bei aller Skepsis, die ich ausreichend zum Ausdruck gebracht habe. - Danke.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich keine, Herr Gallert. Danke danke ich für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage es gleich vorweg: Der vorliegende Gesetzentwurf wird tatsächlich noch einiges an Diskussions- und Erörterungsbedarf auslösen. Er ist erstaunlicherweise - anders als wir das ansonsten häufig in der Koalition haben - trotz seines, ja, politischen Inhaltes - meine Vorredner sind zum Teil darauf eingegangen - nicht mit den einzelnen Koalitionsfraktionen abgestimmt oder zumindest diskutiert worden, sodass dieser Meinungsbildungsprozess noch bevorsteht.

Ob es wirklich eine gute Idee ist, so einen Prozess in der vorvorletzten Landtagssitzung zu starten, sei einmal dahingestellt sein. Der Diskussionsanlass lässt sich gut aus der im Entwurf dargelegten kontroversen Anhörung nachvollziehen.