Ob es wirklich eine gute Idee ist, so einen Prozess in der vorvorletzten Landtagssitzung zu starten, sei einmal dahingestellt sein. Der Diskussionsanlass lässt sich gut aus der im Entwurf dargelegten kontroversen Anhörung nachvollziehen.
Ein Kernpunkt sind die Regelungen zur Sonntagsöffnung und die insoweit vorgesehenen Änderungen in § 7 Abs. 1. Bisher bedurfte es für die Sonntagsöffnung eines besonderen Anlasses. Dazu gibt es eine große Menge an Rechtsprechung. Alle wissen, woran sie sind. § 7 Abs. 2 fasst diese Rechtsprechung jetzt zusammen und verleiht ihr Gesetzesrang. Das ist unproblematisch und erleichtert die Rechtsanwendung, da sich die Regelung nun aus dem Gesetz ergibt.
Zugleich wird aber ein neuer § 7 Abs. 1 Nr. 2 eingeführt. Alternativ zum bisherigen besonderen Anlass tritt nun - Herr Gallert ist darauf eingegangen - ein öffentliches Interesse hinzu. Das soll schon dann gegeben sein, wenn die Öffnung zum Beispiel der Sichtbarkeit der Gemeinde dient. Das Kriterium ist so phänomenal unkonkret, dass es praktisch immer gilt. Dann kann man tatsächlich sagen, dann macht er vier Mal im Jahr auf. Die Öffnung an vier Sonntagen im Jahr ist damit faktisch in das Belieben gestellt worden. Irgendwo ist dann sonntags also immer auf. Die bisherige
Da muss man sich jetzt von den friemeligen juristischen Detailfragen gedanklich kurz befreien und fragen, ob wir das denn so wollen. Soll der Sonntag damit ein weiteres Stück normaler Arbeitstag werden? Natürlich kann man das völlig unterschiedlich bewerten.
Ich halte aber den Sonntag in unserer Ausprägung auch jenseits der religiösen Bedeutung, die so ja nur noch von einem kleineren Teil der Bevölkerung gelebt wird, trotzdem für ein verbindendes Kulturgut.
Ein Tag in der Woche ist anders als die anderen. Familien kommen zusammen, der Alltag macht Pause, für fast alle, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels. Wenn man sich jetzt in die juristischen Dinge hinein begibt, kann man sich natürlich schon fragen, ob das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes von Sonn- und Feiertagen damit eigentlich noch gewährleistet ist.
Das Ziel der Änderung ist mir letztlich nicht ganz klar. Die Begründung dazu ist im Gesetzentwurf extrem kurz. Andere Sachen werden umfangreich ausgeführt, der Punkt eher nicht. Den wichtigen Kampf um die Attraktivität der Innenstädte gegenüber dem Onlinehandel werden wir aber nicht mit der Sonntagsöffnung von Einkaufszentren auf der grünen Wiese gewinnen können.
Ein weiterer Punkt ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung im Hinblick auf das sogenannte Tanzverbot. Dazu haben wir eine entsprechende Regelung drin. Dazu sind nur wenige geringe Fortschritte in dem Gesetzeswerk zu erkennen.
Sie sehen, dass einiges im Gesetzentwurf enthalten ist, worüber zu diskutieren ist. Es gibt noch Weiteres durchaus Sinnvolles, aber auch zu hinterfragende Änderungen, zum Beispiel die Änderungen beim Verweis auf das Arbeitszeitgesetz. Da kann man sich fragen, ob das so sinnvoll ist. Darüber müssten wir einmal mit dem GBD sprechen. Darauf gehe ich jetzt aus Zeitgründen nicht weiter ein.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Meister für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Schulenburg. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Koalitionspartner haben sich für die laufende Wahlperiode darauf verständigt, das Feiertagsgesetz zu liberalisieren und die Einschränkungen zeitlich deutlich und auf das nötige Maß zum Schutz stiller Feiertage zu reduzieren. Der Schutz stiller Feiertage soll gleichwohl gewährleistet und das sogenannte Tanzverbot soll in Kraft bleiben. So besagen es die getroffenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
Hinsichtlich der Liberalisierung der gesetzlichen Regelungen ist es meiner Fraktion wichtig, das Ladenöffnungszeitengesetz des Landes im Hinblick auf die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen durch die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden als Erlaubnisbehörden anzupassen. Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe bleibt natürlich unangetastet.
Das Änderungsgesetz umfasst im Detail die aus der Sicht meiner Fraktion folgenden wichtigen Neuerungen: die Streichung des Buß- und Bettages hinsichtlich des erhöhten Schutzes an stillen Tagen, die Öffnung der stillen Tage Volkstrauertag und Totensonntag für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art in geschlossenen Räumen ab 17 Uhr, die Vorverlegung des erhöhten Schutzes am Heiligabend auf 14 Uhr, die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass zur Verkaufsstellenöffnung an Sonn- und Feiertagen“ - die Vorredner sind schon darauf eingegangen, dass da die Meinungen doch etwas auseinandergehen - und die Sicherung der Ladenöffnungsmöglichkeiten in Notlagen, wie zum Beispiel in einer Pandemielage.
Wir werden uns dafür einsetzen, die gesetzlichen Neuregelungen zügig zu beraten. Das Beratungsverfahren sollte aus unserer Sicht auch gestrafft werden, obwohl es bei dieser Geschichte viel Beratungsbedarf gibt.
Deshalb bitten wir die Landesregierung, die Stellungnahmen aus den schon im Vorfeld durchgeführten Anhörungen den zuständigen Ausschüssen zu übersenden, damit wir uns ein umfassendes Meinungsbild dazu machen können. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte den Vorschlag wahrnehmen, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu
überweisen. - Ich sehe keine Ergänzungswünsche. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des Antrags in die genannten Ausschüsse stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenenthaltungen? - Die sehe ich auch nicht. Damit ist der Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Ernährungssicherstellung und Ernährungsnotfallvorsorge in Sachsen-Anhalt
Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut gefüllte Regale und ein vielfältiges Lebensmittelangebot sind glücklicherweise heute in unserem Land selbstverständlich. Dennoch bestehen auch heute Krisenszenarien - die Coronapandemie führt uns das exemplarisch vor Augen -, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können.
Bisher galten für solche Krisenfälle auf der Bundesebene verschiedene gesetzliche Grundlagen. Der Bund hat mit dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz dies nunmehr einheitlich normiert. Die Bundesländer müssen ihre Regelungen an das neue Gesetz anpassen, also im Wesentlichen die Zuständigkeiten regeln. Dies erfolgt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Dabei ändern sich weder die bisher verantwortlichen Behörden noch der Umfang der Aufgaben grundlegend. Bei den Aufgaben der zuständigen Behörden handelt es sich zum Beispiel um die Erfassung und Zusammenführung der regionalen Grundlagendaten der Ernährungswirtschaft, der Landwirtschaft und des Einzelhandels. Es geht also darum, welche Betriebe, Läden und Lager wo und mit welchen Kapazitäten vorhanden sind.
Für den Ausgleich etwaiger Mehraufwendungen für die Kommunen haben wir mit einer Evaluation nach fünf Jahren, glaube ich, einen guten Konsens gefunden. Insofern wäre ich Ihnen für eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs dankbar.
Abschließend noch ein kurzes Wort zu Ihnen, meine Damen und Herren zur Rechten, und zu Ihrem Facebook-Post vom 25. Januar, mit dem Sie erneut in unverantwortlicher Weise Ängste in der Bevölkerung schüren und Verschwörungstheorien bedienen.
Erstens. Das ursprüngliche Bundesgesetz gibt es schon seit knapp 60 Jahren. Es wurde lediglich an die veränderten Gegebenheiten angepasst.
Zweitens. Ein Blick in das Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 5. November des letzten Jahres hätte Ihnen zudem verraten, dass die letzte Gesetzesnovellierung einstimmig beschlossen wurde, also mit Zustimmung der AfD-Bundestagsfraktion.
Ich sehe keine Fragen. Dann können wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen eintreten. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Kirchner. - Sie haben das Wort, Herr Kirchner.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Als ich den vorliegenden Gesetzentwurf las, stellten sich mir folgende Fragen: Wozu brauchen wir in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 eigentlich ein Gesetz zur Ernährungsnotfallvorsorge und zur Ernährungssicherstellung, wenn Sie doch immer so eine verlässliche Politik gestalten? Und wenn wir solche Regelungen brauchen, warum kommen Sie damit erst jetzt und nicht schon vor Jahren? Und wenn Sie schon jetzt damit kommen, warum so Spitz auf Knopf am Ende der Legislaturperiode? Wie viele Sitzungen haben wir im Landwirtschaftsausschuss noch? - Zwei vor dem letzten Plenum. Wie tiefgründig wollen Sie dort die Dinge durchdiskutieren?
Oder ist der vorliegende Entwurf nur für das Schaufenster gedacht, weil Sie wissen, dass wir in dieser Wahlperiode sowieso keinen Beschluss mehr fassen werden? Das ist doch alles wieder eine Posse. Aber das kennen wir ja mit Dingen, die aus dem MULE kommen, leider schon genau so.
Meine Damen und Herren! Ich will den zwei Ausschussberatungen, welche da regulär anstehen, gar nicht vorgreifen. Nur so viel: Mit einem Gesetz wie dem, das Sie heute vorlegen, wird sich keine Lageverbesserung einstellen. Ihre organisierte Verantwortungslosigkeit wird dadurch nur etwas anders strukturiert.
Interessant aber ist, dass der Entwurf vorsieht, dass die oberste Landesbehörde, also das MULE, unter anderem für die Fachaufsicht über den nachgeordneten Bereich zuständig sein soll. Bedeutet das nun, dass Herr Staatssekretär Weber, laut eigener Aussage für solche Sachen bisher gar nicht zuständig, nun eine Fortbildung genießen wird? So etwas kennen wir ja vom Kulturstaatssekretär Schellenberger. Er hat sich steuergeldfinanziert Nachhilfe in Englisch geben lassen, um seinem Aufgabenbereich gerecht werden zu können.
Meine Damen und Herren! Einen weiteren Punkt möchte ich hier noch anreißen. Ziel Ihres Gesetzentwurfs ist es unter anderem, den Selbstschutz der Bevölkerung vor den Folgen einer Versorgungskrise zu stärken und die Bevölkerung über private Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung des Selbstschutzes zu informieren.
Ich selbst begrüße solche Ansinnen. Aber wie schaut es mit den Kollegen aus? Ich kann mich an eine Diskussion mit Herrn Erben erinnern. Das ist ja wie bei den Preppern. Das haben Sie alles als ganz böse dargestellt. Etwas ganz anderes ist das nun auch nicht, was Sie hier in ein Gesetz gießen wollen. - Aber egal.
Wichtig ist, dass die Menschen im Land auf jede Art von Katastrophe vorbereitet sind. Dass Sie aber mit entsprechenden Maßnahmen erst jetzt mit diesem Gesetz starten wollen, ist wiederum ein Armutszeugnis, ist halt typisch
Das MULE ist an den meisten möglichen Katastrophen ja eigentlich selbst beteiligt. Wenn wir die Energiekrise mit der äußerst wackligen Stromversorgung sehen, immer mehr Tierseuchen, Wasserknappheit, schlechte Wasserqualität, dann sind das nur Beispiele.
Meine Damen und Herren! Drei Minuten sind nicht viel Zeit. Ich komme zum Ende. - Wir stimmen natürlich einer Ausschussüberweisung zu. Wir sind dabei sehr gespannt, ob wir den Gesetzentwurf hier im Plenum noch einmal wiedersehen werden. - Vielen Dank.