Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Zweitens. Wir erzielen eine Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes. Die Vorkehrungen zum Spielerschutz werden durch das vorliegende Gesetz ausgebaut: zum einen durch ein individuelles und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit im Internet, zum anderen durch die künftige Erweiterung der bisherigen zentralen Spielersperrdatei auf Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten. Insoweit ist auch das eine aus meiner Sicht wirklich notwendige Erweiterung.

Drittens. Wir schaffen eine bessere Kontrolle des Onlineglücksspiels. Der neue Glücksspielstaatsvertrag richtet das Augenmerk aber auch auf eine bessere Kontrolle des Spielgeschehens im Onlineglücksspiel durch Einführung eines technischen Systems, dem sogenannten Save Server.

Viertens. Die neue Glückspielbehörde der Länder wird ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Zentrale Neuerung des Glücksspielstaatsvertrages ist die Schaffung einer gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts für Aufgaben der Glücksspielaufsicht, insbesondere im Bereich des Internets, mit Sitz in Halle an der Saale. Nach dem Übergang der entsprechenden Zuständigkeiten wird sie zum 1. Januar 2023 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die oberste Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, das Innenministerium, hat die Rechts- und Fachaufsicht über die Anstalt wahrzunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt der Zustimmung des Landtages. Der Gesetzentwurf enthält daher die notwendigen Bestimmungen zur Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages durch den Landtag von SachsenAnhalt, um sie dann entsprechend herbeizuführen.

Zu näheren inhaltlichen Einzelheiten erlaube ich mir, an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf und seine Begründung zu verweisen. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Herr Richter, ich sehe keine Fragen dazu. - Deswegen können wir in die Debatte eintreten. Es kann sich schon langsam vorbereiten der Herr Schmidt von der Fraktion der AfD. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Drs. 7/7170, also dem

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften, haben wir auf 135 Seiten Spiel, Spaß und Spannung. Diese seien, damit wir nicht auf jede einzelne Seite inhaltlich eingehen müssen, kurz wie folgt erklärt: Es soll etwas Illegales, also eine gesetzliche Grauzone, legalisiert werden. Es soll künftig legal sein, online zu pokern, online Automatenspiel zu spielen und online im Spielcasino aktiv zu sein.

Dieser Schritt ist im Sinne der Liberalisierung ein richtiger Schritt. Es gab diesen Schritt auch bereits im Bereich der Sportwette. Zuvor war es all die Jahre so, dass nur die staatlichen Landeslotteriegesellschaften die Sportwette - hierzulande Oddset - anbieten durften. Dieser Schritt der Legalisierung sorgte dafür, dass der Markt geöffnet worden ist und der bereits zuvor aktive Spieleinsatz im Onlinebereich nun legal wurde; denn Anbieter wie Tipico haben ihre Wetten schon vorher angeboten; diese wurden auch vorher schon konsumiert, und auch vorher gab es über den deutschen Markt Millionenumsätze.

Somit ist es ein folgerichtiger Schritt, jetzt auch im Bereich der Spielcasinos aktiv zu werden. Wir als AfD-Fraktion werden der Ausschussüberweisung zustimmen; denn nach all den Jahren kennen wir uns mittlerweile mit dem Glücksspiel bestens aus. Wir sind natürlich immer begeistert, wenn eine gemeinsame Behörde - diesmal die Glücksspielaufsichtsbehörde - nach Sachsen-Anhalt kommen soll und Arbeitsplätze geschaffen werden. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Für die SPDFraktion kann sich der Kollege Erben langsam vorbereiten. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Man kann sicherlich trefflich darüber streiten, ob es wirklich eine Problemlösung ist, wenn man Dinge, die seit Jahren, mittlerweile Jahrzehnten, rechtswidrig getätigt werden, am Ende durch Gesetz legalisiert. Das haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und ihre Staatskanzleichefs jedoch so ausgehandelt.

Wir verstehen uns als Lobby derjenigen, die die Verlierer dieses Systems sind, und das sind die Spielsüchtigen. Die Spielsüchtigen unterscheiden sich von anderen Abhängigen dadurch, dass man es ihnen nicht ansieht. Dem Alkoholiker sieht man häufig an, dass er Alkoholiker ist. Dem Heroinsüchtigen sieht man es häufig an, dass er heroin

süchtig ist. Dem Spielsüchtigen sieht man seine Probleme hingegen nicht sofort an.

Ich selbst durfte einmal, als es diese noch gab, in einer Selbsthilfegruppe einer Beratungsstelle in Halle

(Zuruf)

Spielsüchtige und deren betroffene Angehörige kennenlernen. Das ist mittlerweile über zehn Jahre her, und seither habe ich ein völlig anderes Bild von diesen Problemen. Vorher, gebe ich zu, gehörte ich zu denjenigen, die gesagt haben: Spielsucht, was ist denn das? Das gibt es doch eigentlich gar nicht; das kann man doch im Griff behalten. Doch das ist eine Sucht, die genauso gefährlich ist wie andere Süchte. Deswegen haben wir als Staat, wenn wir daran partizipieren, dass es Glücksspiel gibt, auch die Pflicht, für die Verlierer dieses Systems zu sorgen.

(Zustimmung)

Es ist für uns deshalb unabdingbar, dass es in Sachsen-Anhalt gleichzeitig wieder ein funktionierendes Hilfesystem für Glücksspielsüchtige gibt. Das gibt es gegenwärtig nämlich nicht. Die Landesregierung ist in den letzten Monaten auf sehr gutem Wege, das wieder zu installieren, und das muss flächendeckend in Sachsen-Anhalt erfolgen. Ich glaube, das schaffen wir.

(Zustimmung)

Schließlich übernimmt Sachsen-Anhalt mit der Glücksspielbehörde in diesem Land Verantwortung und hat nicht nur Freude daran, dass wir damit eine neue Behörde in Sachsen-Anhalt haben, sondern auch Verantwortung dafür, dass Glücksspielaufsicht in Deutschland besser funktioniert, als sie in den letzten 15 Jahren gerade in dem Bereich, der neu reguliert wird, funktioniert hat. Die Hessen sagen immer gerne: „Hessen vorn“. Das ist ja der Landesimagespruch, wenn ich das richtig sehe. Vielleicht schaffen wir es ja besser als die Hessen, die das in den letzten 15 Jahren für uns mit erledigt haben. Das wäre mein Wunsch.

Dann noch eine durchaus pessimistische Zukunftsprognose. Ein zentrales Argument dafür, dass diese Legalisierung und Regulierung stattfindet, ist ja, dass man damit Illegalen den Hahn zudrehen möchte. Wer überregionale Zeitungen liest, der wird festgestellt haben, dass die Glücksspiellobby schon wieder voll unterwegs ist unter der Überschrift: Die neuen Steuern sind viel zu hoch und die Regularien viel zu streng. - Es wird natürlich schon wieder daran gearbeitet, dass das, was aufgrund von zähem Ringen zu Gesetz werde könnte, wieder aufgeweicht wird. Ich hoffe, wir sind da alle standhaft. - Herzlichen Dank.

Danke. Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Für die Fraktion DIE LINKE kann sich langsam der Herr Knöchel auf den Weg machen. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Erben hat bereits vieles von meinem Redebeitrag vorweggenommen, insbesondere was die Fragen der Glücksspielsucht angeht.

Mit dem neuen Staatsvertrag erreichen wir in Deutschland erstmals den Zustand, dass der Bereich Onlinespiele reguliert wird; denn dafür gab es in 15 von 16 Ländern bisher keinerlei gesetzliche Grundlage. Aber faktisch, ob legal oder illegal, sind die Anbieter derartiger Wetten überall aktiv. Wir erleben es täglich im Alltag.

Einige Ansätze dieses Gesetzentwurfs teilt meine Fraktion durchaus. Das anbieterbezogene Spielkonto, das Einsatzlimit von 1 000 €, die Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits finden wir bedenkenswert.

Im Rahmen der Gesetzesberatung wird es notwendig sein, noch einiges zu prüfen. Insbesondere werden wir das Augenmerk auf die Präventionsmaßnahmen richten. Die größere Anzahl von regionalen Beratungsmöglichkeiten in SachsenAnhalt soll künftig zum einen durch die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht, zum anderen durch ein Netz von nachgeordneten regionalen Schwerpunktberatungsstellen geschaffen werden. Da wollen wir die Landesregierung tatsächlich beim Wort nehmen. Das muss passieren. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung hierfür 530 000 € im Jahr zur Verfügung stellen möchte. Die Notwendigkeit begründet sich darin, dass es in Sachsen-Anhalt noch immer an einem flächendeckenden Netz von Beratungsstellen zur Prävention und an Hilfe beim Vorliegen von Glücksspielsucht fehlt.

Die Gründung einer gemeinsamen länderübergreifenden Glücksspielbehörde ist aus unserer Sicht zunächst das Eingeständnis des Staates, dass er zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, illegale Onlinewetten wirksam zu unterbinden. Mit der in Sachsen-Anhalt entstehenden Aufsichtsbehörde wird das Spielwettgeschäft im Netz legal und mit Auflagen versehen. Die vorgesehenen Regeln zum Schutz vor Spielsucht sind ein richtiger Ansatz. Spielsüchtigen, die in einem Bundesland bzw. in einer Stadt gesperrt sind, wird die Möglichkeit genommen, online weiterzuspielen.

Allerdings taucht nun eine weitere Frage auf. Wie gesagt, Glücksspiel im Internet war in der Vergangenheit verboten und fand trotzdem statt.

Nun schaffen wir einen regulierten Bereich, aber trotz alledem bleibt die offene Frage: Was ist mit den Anbietern von Glücksspiel außerhalb von Deutschland? - Hier besteht weiterer Handlungsbedarf.

Wir werden das Gesetzgebungsverfahren im Ausschuss entsprechend begleiten. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Danke, Herr Knöchel. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldung. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel.

Ich frage einmal: Hat schon jemand eine Ausschussüberweisung beantragt? Ich habe das bisher nicht gehört. Die Frage richtet sich an Herrn Striegel als nächsten Vertreter der Koalition. Falls ich es überhört habe, können Sie es mir sagen. Ansonsten wird er jetzt sicherlich etwas dazu sagen. - Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, um diese Frage gleich am Anfang zu beantworten: Der Staatsvertrag gehört in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag werden die bisher mit einem Totalverbot belegten Glücksspiele im Internet in Deutschland reguliert. Trotz Verbots waren diese Glücksspiele auch bislang erreichbar. Glücksspiel fand statt, Firmen verdienten und viele Menschen - der Kollege Erben hat es schon gesagt - mit einem problematischen Spielverhalten sowie deren Angehörige litten unter der fehlenden staatlichen Sanktionierung.

Der neue Staatsvertrag beendet einen Zustand, bei dem das Onlineglücksspiel massenhaft, aber vollkommen ungeregelt stattfindet. Unter den bisher geltenden Bedingungen konnte der Staat weder gegen schwarze Schafe auf dem Markt vorgehen noch von Glücksspielsucht betroffenen Personen die notwendigen Hilfsangebote in ausreichender Menge verfügbar machen.

Es ist kein Geheimnis, dass in meiner und auch in der SPD-Fraktion mit Blick auf den vorliegenden Staatsvertrag nicht nur Begeisterung herrscht. Die vorliegende Regelung ist nicht optimal. Sie stellt gleichwohl eine deutliche Verbesserung gegenüber dem gesetzlosen Zustand her, der sich bisher auf diesem Markt zeigte.

Mit der Regulierung des Onlineglücksspiels tritt die große Verantwortung, denen Hilfe zu leisten, die von Glücksspielsucht betroffen sind, noch einmal deutlich zutage. Aktuell reden wir hierbei

über mindestens 5 000 Personen in unserem Bundesland. Spielsucht kann jeden treffen und sie geht oft mit vielfältigen Problemlagen einher. - Meine Herren von der AfD, da ist Gefrotzel wirklich fehl am Platz.

Mit Blick auf den Staatsvertrag sehe ich bei den eher niedrigen Durchschnittsgehältern durchaus Gefahren. In Sachsen-Anhalt ist zum Beispiel das monatliche Limit von 1 000 € kaum geeignet, einen Menschen wirksam vor dem finanziellen Ruin zu schützen. An dieser Stelle sollten wir tätig werden.

Ein weiteres massives Problem ist bislang das Fehlen von flächendeckenden Beratungs- und Hilfsangeboten. Aktuell verfügt nur die Stadtmission Magdeburg über ein auf Glücksspielsucht spezialisiertes Beratungs- und Hilfsangebot.

Wir haben also eine große Aufbauleistung vor uns. Die Zeit drängt, da der Staatsvertrag bereits am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Hierzu hat das Innenministerium ein Konzept vorgelegt. Dieses gilt es nun kritisch zu diskutieren, mit Leben zu füllen und vor allem auskömmlich zu finanzieren. Denn machen wir uns nichts vor: Bisher stehen von Glücksspielsucht betroffene Menschen in unserem Land weitgehend allein da.

Wenn aber die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder begrüßenswerterweise zukünftig ihren Sitz in unserem Bundesland hat, dann müssen wir auch alle Mühe darauf verwenden, bei der Prävention und Bekämpfung der Glücksspielsucht mit gutem Beispiel voranzugehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Warten Sie, Herr Striegel. Sie habe die Chance, eine Frage von Herrn Schmidt abzulehnen oder anzunehmen. - Sie wird offensichtlich abgelehnt.

(Zuruf: Kurzintervention!)

- Sie haben Glück, dass ich nicht rechtzeitig geschaut habe. Dann intervenieren Sie. Aber denken Sie daran: eine Minute Redezeit.

Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Striegel, Ihre populistischen Aussagen sind immer schön anzuhören. Aber sie sind inhaltlich nicht fundiert. Sie sagen, dass Sie es als große Problematik ansehen, dass mit der 1 000-€-Grenze nicht sicherzustellen ist, dass es keine Glücksspielsüchtigen in Sachsen-Anhalt geben wird bzw. dass sie geschützt werden.