Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in meiner vorherigen Rede bereits angemerkt, dass wir aufgrund einer Petition Klarheit haben wollen. Es ist eigentlich schizophren. Man darf es wirklich nicht nach außen tragen, aber ich mache es einfach einmal.
Es gab schon eine Verständigung zwischen dem Sozialministerium, dem Bildungsministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Sie haben ein Gespräch miteinander gehabt, und zwar am 29. September vorigen Jahres. Sie waren sich sogar einig - sie waren sich einig! Sie wollten eine Änderung herbeiführen. Sie wollten nämlich eine schriftlich fixierte Lösung auf dem Erlassweg ermöglichen. Nun hat der Petent seine Petition aber zurückgezogen. Was ist passiert? - Nichts! Es gibt diese Einigung, sie wurde aber nicht verschriftlicht. Man hat einfach gesagt: Nein, das brauchen wir alles nicht; das ist jetzt alles null und nichtig, wir machen es nicht. Das finde ich echt schwierig.
Lassen Sie uns endlich diesen Schildbürgerstreich beenden und schaffen Sie eine gesetzliche Grundlage. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetzentwurf zu und nicht der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Jetzt spricht für die Landesregierung Ministerin Frau Grimm-Benne. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Auswirkungen der Pandemie bewegen uns sehr. Zu Recht wird in der öffentlichen Diskussion derzeit auch immer wieder auf die Situation in den Kitas und Horten abgestellt. Zu Recht werden auch immer wieder Fragen zur Beitragssituation für Eltern gestellt.
In diesem Hohen Haus wurde in den vergangenen Monaten intensiv über dieses Thema diskutiert. Es wurde eine Reihe von Anfragen, Anträgen und Gesetzesinitiativen eingebracht. In der heutigen Sitzung geht es um zwei Entwürfe zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes, die von der Frak
tion DIE LINKE eingebracht worden sind. Auf diese beiden Initiativen möchte ich im Zusammenhang eingehen.
Im vergangenen Herbst wurde hier über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6566 debattiert. Der Antrag wurde vom Plenum in der 108. Sitzung am 10. September 2020 angenommen. Damit wird die Landesregierung aufgefordert, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zur landesweit einheitlichen Regelung einer Rechtssicherheit für Familien im Falle von Notereignissen zu schaffen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann Ihnen mitteilen, dass sich der von meinem Haus erarbeitete Gesetzentwurf derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Er soll schnellstmöglich in das Kabinett und anschließend in den Landtag eingebracht werden. Meines Wissens hat das Innenministerium ihm bereits zugestimmt. Die Mitzeichnung des Finanzministers fehlt noch.
In der Antwort auf eine dringliche Anfrage des Abg. Herrn Gebhardt in der Drs. 7/6717 wurde im Oktober 2020 darauf hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltsrelevanz ein Zeitpunkt für den Abschluss der Ressortabstimmung nicht präzisiert werden konnte. Gleichwohl hat die Landesregierung bereits für den Monat Januar 2021 einen Erlass veröffentlicht, wonach Eltern keine Beiträge bezahlen müssen, sofern sie die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Eine Rückerstattung der Einnahmeausfälle an die Gemeinden ist insofern auf den Weg gebracht worden.
Auch bezüglich des Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes, das auf eine vermeintliche Lücke in der Betreuung von neu eingeschulten Schülerinnen und Schülern abzielt, ist kein weiterer Regelungsbedarf vorhanden. Die Fragen einer Betreuung von Schulkindern im Hort und in den Grundschulen sind durch Erlasse der jeweiligen Häuser geklärt, sodass wir der Auffassung sind, dass eine Gesetzesänderung nicht erforderlich ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, ich habe zwei kurze Nachfragen. Sie haben eben betont, dass der Gesetzentwurf in der Abstimmung ist. Wenn wir uns anschauen, dass wir nur noch zwei Sitzungsperioden des Landtages haben, wie wollen Sie dann sicherstellen, dass dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode hier im Hause behandelt wer
Eine zweite Frage - sie ist zwar ein bisschen konstruiert, aber ich stelle sie dennoch -: Wie würde sich Ihr Haus verhalten, wenn das Haus von Herrn Minister Tullner, also das Bildungsministerium, seinen Erlass zurückziehen würde auf der Grundlage der Vorlage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes? Dann wäre Ihr Erlass null und nichtig und Sie müssten doch noch eine gesetzliche Regelung für die Betreuung schaffen. - Das war meine zweite Frage zur Betreuung - Hortkinder, Einschulung.
Die zweite Frage kann ich im Augenblick nicht beantworten. Sie haben selbst schon gesagt, dass das sehr konstruiert wirkt.
Ansonsten kann ich nur sagen, wir arbeiten jetzt so zügig im Kabinett, dass es wirklich alsbald so weit ist. Wenn man nach dem Zweilesungsprinzip geht, dann könnte es noch ganz normal in der letzten Landtagssitzung verabschiedet werden, in der, denke ich, noch eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben endgültig entschieden wird.
Okay, danke. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Dann können wir in die Debatte der Fraktionen eintreten. Herr Kollege Krull ist bereits auf dem Sprung. Er wird die Debatte für die Fraktion der CDU eröffnen. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Wir beschäftigen uns heute gleich mit zwei Initiativen zu dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt, kurz: KiFöG.
Zum einen möchten die Einbringer sicherstellen, dass Eltern keine Beiträge mehr bezahlen müssen, wenn die Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegestellen ganz oder teilweise aufgrund staatlicher Maßnahmen geschlossen sind. Es ist ganz offensichtlich so, dass die Antragsteller nicht mit den Lösungen zufrieden sind, die durch die Landespolitik und vor Ort gefunden wurden. Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass wir als Land im April 2020 für alle Kinder, egal ob in Not
betreuung oder nicht, die Beiträge übernommen haben. Im Mai 2020 erfolgte dann die Übernahme der Betreuungskosten durch das Land für diejenigen, die nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Gleiches gilt für Januar 2021.
Sollte der Lockdown über den 15. Februar 2021 hinaus verlängert werden, ist es der Wunsch meiner Fraktion, dass wir die Regelung entsprechend fortführen und dass für Februar auch keine Elterngebühren erhoben werden für den Bereich, in dem keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Aus meiner Sicht ist es aber gerechtfertigt, eine Leistung auch zu bezahlen, wenn sie in Anspruch genommen wird.
Mir sei die Anmerkung gestattet, dass die Nachfrage bei der Notbetreuung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Auch wenn im Land im Durchschnitt rund ein Drittel der Kinder entsprechend betreut wird, gibt es doch Einrichtungen mit einer Betreuungsquote von bis zu 80 %.
Eine Verkleinerung des Kreises derjenigen, die einen berechtigten Anspruch auf eine Notbetreuung haben, ist aus meiner Sicht aber nicht sinnvoll. Vielmehr brauchen wir Testmöglichkeiten vor Ort. Wenn es die ausreichende Verfügbarkeit des Impfstoffes erlaubt, dann muss auch das Personal zügig Impfangebote erhalten.
Sehr geehrte Antragsteller, in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf verweisen Sie auf einen Beschluss des Landtags mit dem Auftrag an die Landesregierung, einen Gesetzesvorschlag zu arbeiten. Ich kann es mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, wie dieser Beschluss zustande gekommen ist. Immer wieder ist von Brandmauern die Rede, die meine Fraktion gegen die AfD nicht einreißen dürfe. Offensichtlich wird hierbei durchaus auch mit zweierlei Maß gemessen. Denn der Beschluss kam nur durch die gemeinsame Abstimmung der Fraktionen der LINKEN und der AfD zustande.
Bevor Sie sich jetzt zu sehr aufregen, Fraktion DIE LINKE: Jetzt verstehen Sie vielleicht, wie es uns als Union geht, wenn hier der ungerechtfertigte Vorwurf erhoben wird, dass wir die Nähe zur AfD suchten oder mit ihr zusammenarbeiteten, was wir ausdrücklich nicht tun. Meine Fraktion folgt noch immer dem Grundsatz: Abgrenzung ohne Ausgrenzung.
(Oliver Kirchner, AfD: Das ist ja keine Zu- sammenarbeit, wenn sie unsere Vorschläge übernehmen! - Weitere Zurufe)
Zurück zum Sachthema. Wir wollen den Gesetzentwurf zumindest inhaltlich in den Ausschüssen behandeln. Ich schlage eine Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung vor.
Bezüglich des Vorschlags zur Neuregelung des Anspruchs auf Hortbetreuung für Erstklässler vor dem Tag der offiziellen Einschulung gibt es eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration, da wir keinen weiteren Regelungsbedarf gegenüber der Erlasslage sehen. Ich denke, das hat sich auch schon in der Praxis bewährt.
Ich möchte an dieser Stelle meinen Redebeitrag nicht beenden, ohne einen großen Dank an alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen auszusprechen; denn gerade jetzt merken wir, dass diese Bildungseinrichtungen nicht nur für die Kinder eine hohe Bedeutung haben, sondern auch für die Eltern.
Frau Hohmann hat eine Frage. Wollen Sie sie beantworten, Herr Krull? - Offensichtlich. - Dann stellen Sie sie einmal.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Krull, ich muss Sie vielleicht etwas korrigieren. Der Beschluss im September 2020 kam damals zustande, weil die Koalitionäre nicht vollständig waren. Die meisten waren schon in Feierabendlaune und waren hier nicht mehr präsent. Daher wurde dieser Beschluss logischerweise so gefasst, wie er ist.
Wenn Sie vollzählig gewesen wären, dann wäre das kein Thema gewesen. Also erst einmal zu dieser Mär.
(Zurufe: Also wollten Sie gar keine Mehr- heit? Sie wollten gar keine Mehrheit! - Sie bedauern es noch! - Weitere Zurufe)
Allerdings ist das eigentlich nicht meine Frage, sondern meine Frage zielt auf etwas anderes ab. Sie sagten, dass wir nicht zufrieden sind. Nein, wir können auch nicht zufrieden sein, und zwar aus folgendem Grund: Wir hangeln uns von Monat zu Monat und von einem Erlass zum nächsten Erlass. Eltern, Kommunen und Träger wissen nicht: Kommt jetzt noch ein Erlass der Landesregierung oder nicht? Haben wir nun Beitragsfreiheit oder
Deshalb haben wir gesagt, es muss eine gesetzliche Regelung her, damit wir uns wirklich darauf verständigen können. Deshalb meine Frage: Finden Sie die erlasskonforme Lösung am besten, dass man sich von Monat zu Monat hangelt?
Sie muss ganz kurz sein. - Ich habe in meiner Rede erwähnt, dass der Petitionsausschuss sich mit dem Anliegen der Hortbetreuung beschäftigt hat und dass alle drei, Sozialministerium, Bildungsministerium und auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, zu einer Lösung gekommen sind.