Ja, das haben wir jetzt verstanden, Frau Hohmann. Nun setzen Sie sich einmal hin und lassen Sie einmal Herrn Krull antworten. - Bitte.
Zu Ihrer Vorbemerkung: Ich habe gar nicht in Abrede gestellt, dass möglicherweise der eine oder andere Kollege auch meiner Fraktion bei der Abstimmung nicht im Raum war. Vielmehr ging es darum, mit wem Sie gemeinsam gestimmt haben. Dann wäre das Fairnessabkommen, das wir ei
gentlich vereinbart hatten, auch eingehalten worden und die Abstimmung anders gelaufen. Aber das ist ein anderes Thema.
Sie haben die Planbarkeit angesprochen. Wir sind in einer Situation, in der die Planbarkeit in bestimmten Punkten einfach nicht gegeben ist und die Monatslösungen im ersten Moment vielleicht unbefriedigend sind. Sie spiegeln aber die Realitätslage am besten wider. Wir werden sehen, wie der Gesetzentwurf, der angesprochen worden ist, aussieht, ob es andere, bessere Vorschläge gibt. Aber mit dem Vorschlag in Ihrem Gesetzentwurf, die Kosten auch da zu übernehmen, wo die Notbetreuung trotzdem in Anspruch genommen wird, ist zumindest meine Fraktion nicht zufrieden.
Ich war bei den Gesprächen nicht dabei. Aber nach dem, was mir aus der Basis, auch aus dem familiären und Freundeskreis geschildert wird, ist die momentane Situation, wenn es um die Betreuung von Erstklässlern vor dem Tag der offiziellen Einschulung angeht, zumindest so weit immer geklärt. Vor Ort werden auch gute Lösungen gefunden. Daher sehen wir über die Erlasslage hinaus keinen Regelungsbedarf.
Danke. - Wir kommen dann zum nächsten Redner. Das ist für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Rausch. Herr Rausch, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen von Herrn Krull und von Frau Hohmann in Bezug auf das Zustandekommen des Beschlusses sind ein Trauerspiel. Hier wird bedauert, dass ein Antrag, der zum Wohle der Bevölkerung von SachsenAnhalt durch Mehrheiten, die nicht gewollt sind, zustande gekommen ist, anstatt froh darüber zu sein, dass über sachpolitische Inhalte entschieden worden ist, die für Verbesserungen für die Betroffenen sorgen sollen. Das ist ein Trauerspiel hier im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Zu dem Tagesordnungspunkt 16 a, dem Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN in der Drs. 7/7174, gibt es im Prinzip nicht viel zu sagen. Den Ausführungen von Frau Hohmann ist nichts hinzuzufügen. Wir hören von der Regierung immer, dass es Regelungen für Pandemiezeiten und andere Geschichten brauche. Jetzt legt DIE LINKE einen Gesetzentwurf vor, mit dem genau geregelt werden soll:
oder von den Tagespflegepersonen zu vertreten sind, durch staatliche Anordnung Einrichtungen oder Tagespflegestellen teilweise oder ganz geschlossen, werden für die Zeit der angeordneten Schließung in den von der Schließung betroffenen Einrichtungen oder in den betroffenen Teilen von Einrichtungen keine Kostenbeiträge der Eltern nach Absatz 1 erhoben.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Sie regeln das jetzt durch einen Erlass. Ich verstehe nicht, warum das nicht gesetzlich geregelt werden kann. Alles andere soll immer geregelt werden. Da verstehe ich, ehrlich gesagt, das Problem der Koalition nicht, was dem jetzt entgegensteht.
Zu dem Tagesordnungspunkt 16 b muss ich den LINKEN ein bisschen widersprechen. Das Problem, wie es auch Herr Krull schon ausgeführt hat, kann ich ebenfalls nicht erkennen. Mir persönlich ist auch nicht bekannt gewesen, dass es da ein erhebliches Problem gibt. Ihren Ausführungen habe ich aber entnommen, dass es anscheinend doch so ist. Deswegen werden wir uns bei der Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. Das muss ich jetzt so sagen. Ich bin der Meinung gewesen, dass das nicht so schlimm ist. Aber aufgrund Ihrer Ausführungen bin ich der Meinung, dass man eigentlich noch einmal erörtern müsste, was jetzt dabei herausgekommen ist.
Sie haben ja gesagt - so habe ich Sie verstanden -, dass sich das Sozialministerium schon mit dem Bildungsministerium verständigt hat. Der GBD hat gesagt, das könnte man so machen. Dann hat es eine Petition gegeben. Aber der Petent hat sie wieder zurückgezogen. Insofern würde ich schon sagen, dass die Regierung ihr Handeln da einmal überdenken sollte; denn ansonsten erinnert das an Taschenspielertricks, dass man in einer Sitzung sagt: „Okay. Das ist so“, und dann wird es doch nicht gemacht. Das finde ich fragwürdig.
In dem Sinne stimmen wir dem Tagesordnungspunkt 16 a zu. Bei der Beschlussempfehlung enthalten wir uns der Stimme.
Ich sehe keine Fragen. Dann kann sich schon langsam für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Lüddemann vorbereiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte LINKE, den Ausführungen zu Ihrem Gesetzentwurf unter
TOP 16 a zur Betreuung der neuen Erstklässler in der ersten Schulwoche ist tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen.
Ich kann es Ihnen nicht anders als unrecht machen. Wir werden ihn ablehnen. Es ist alles gesagt worden. Es besteht keinerlei Handlungsnotwendigkeit. Sie haben mich vorhin hier umfänglich zitiert. Genau das ist richtig: Die Kinder sind mit dem Ende der Sommerferien Schulkinder. Es greift die Schulpflicht. Das Datum der Einschulungsfeier spielt dabei keine Rolle.
Entsprechend regeln zwei Erlasse - ein Erlass des Sozialministeriums und ein Erlass des Bildungsministeriums - die Zuständigkeiten und den Betreuungsanspruch. Wir drehen uns da im Kreis. Sie können mich noch 100 000-mal fragen. Ich denke, das ist geregelt. Tatsächlich habe ich auch keinerlei Beschwerden aus dem Land.
Was ich Ihnen gerne sagen möchte, ist, dass ich Ihren zweiten Gesetzentwurf deutlich interessanter finde. Wir kennen ihn ja schon. Als Sie ihn zum ersten Mal einbrachten, ging es darum, die Eltern möglichst schnell zu entlasten und dies durch Gesetzgebungsverfahren und administrativen Aufwand nicht unnötig zu verlangsamen.
Im Frühjahr wie auch jetzt wieder waren und sind wir als Koalition handlungsfähig. Das ist von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon sehr klar dargestellt worden.
Das Land hat wiederum die Beiträge der Eltern übernommen, deren Kinder nicht in die Notbetreuung gehen. Damit ist jetzt ein gewisser Automatismus ausgelöst worden. Das hat der Kollege von der CDU - -
Frau Lüddemann, warten Sie einmal ganz kurz. - Herr Lippmann, das ist so schon schwierig, aber mit den Plastikabtrennungen faktisch unmöglich. Im Interesse dessen, dass die Rednerin auch einen Anspruch hat, gehört werden zu können, bitte ich jetzt einmal um ein bisschen mehr Ruhe. - Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.
Obwohl ich, nach der Körpersprache zu urteilen, wenig Hoffnung habe, dass ich, auch wenn ich gehört werde, verstanden werde, werde ich das jetzt trotzdem weiter fortführen.
Es ging darum, dass die Kinder respektive die Eltern, deren Kinder nicht in der Notbetreuung sind, die Erstattung bekommen und dass das ein Automatismus ist, der sich jetzt immer wieder fortsetzt. Das ist von dem Kollegen Krull hier so dargestellt worden und wird von der gesamten Koalition auch so getragen.
Was ich Ihnen zugestehen will, ist - das habe ich eingangs gesagt; vielleicht waren wir da am Anfang der Pandemie noch ein bisschen zu optimistisch -: Wenn man sich einmal anguckt, über welche lange Zeit das Ganze läuft, dann ist tatsächlich zu überlegen, eine Regelung grundsätzlicher Art für solche außergewöhnlichen katastrophalen Lagen im KiFöG zu verankern. Ich jedenfalls habe das auf meinen Zettel für die nächste KiFöGNovelle genommen, die unzweifelhaft in diesem Land in der nächsten Legislaturperiode kommen wird. Ich glaube, darüber sind sich alle in diesem Hohen Hause einig. An der Stelle wäre das dann zu regeln.
Es geht natürlich nicht darum, nebenbei irgendwie die Beitragsfreiheit einzuführen; das ist ganz klar. Vielmehr geht es darum, jetzt denjenigen die Beiträge zu erstatten, die eben keine Leistung in Anspruch nehmen können.
Als Sozialpolitikerin sage ich noch ganz klar, dass ich die Beitragsfreiheit nicht als prioritäres Ziel - so will ich es einmal formulieren - sehe. Ich finde es schon richtig und wichtig, irgendwann dahinzukommen, wie auch die Schulgeldfreiheit besteht. Aber ich sehe das eben nicht als prioritär an; denn Familien mit prekären Einkommensverhältnissen profitieren davon kein Stück. Das ist etwas, was Sie auch immer wieder suggerieren. Das ist aber gar nicht der Fall. Vielmehr braucht es jetzt eine Aufstockung der Regelleistungen, um eine Coronapauschale auf den Weg zu bringen, wie ich das vorhin auch in der Aktuellen Debatte zum Impfen ausgeführt habe, um da tatsächlich Entlastungen zu bringen.
Denn diejenigen, die wenig oder gar kein Einkommen haben, zahlen gar keine Beiträge. Die sind also von dieser ganzen Debatte überhaupt nicht betroffen. - Danke.
eine drannehmen, weil wir in einer Dreiminutendebatte sind. Frau Hohmann und Herr Lippmann, Sie müssen sich jetzt einigen. - Frau Hohmann sagt, Herr Lippmann darf jetzt seine Frage stellen. Da Frau Lüddemann weiter hier vorne steht, gehe ich davon aus, dass sie sie auch beantworten will. - Herr Lippmann, Sie können.
Herr Lippmann, ich will nicht kleinkariert sein. Aber eine Kurzintervention geht nur, wenn Sie vorher stehen, und das haben Sie nicht getan.