Herr Lippmann, ich will nicht kleinkariert sein. Aber eine Kurzintervention geht nur, wenn Sie vorher stehen, und das haben Sie nicht getan.
Dann kann ich aber fragen. - Wir würden diesen Aufstand natürlich nicht machen, wenn es kein Problem gäbe. Mit dem Erlass aus dem Sozialministerium ist ein Problem aufgemacht worden, das es vor dem Erlass nicht gab, nämlich bezüglich der zwei Tage bei unserer Ferienregelung, die auch eine andere sein könnte und die jetzt auch geändert wird. So gibt es nämlich nicht mehr die Mittwoch- und Donnerstagregelung, sondern ab dem Schuljahr 2024, glaube ich, die Montag- und Freitagregelung. Insofern hängen der Donnerstag und der Freitag auf einmal in der Luft, und zwar die Vormittage. Die Nachmittagsbetreuung im Hort war geklärt.
Ich frage Sie jetzt - weil ich eine Frage formulieren muss -, wieso dann das Bildungsministerium im vergangenen Schuljahr den Schulen eine Regelung an die Hand geben musste, dass sie bei dem Einschulungstermin wählen konnten zwischen dem Samstag vor dem Schuljahresbeginn, damit sie sozusagen diese Tage einfangen, und dem Tag hinterher.
- Ja, diese Regelung hat es gegeben. Sie sollten wählen, ob sie den normalen Einschulungstermin nehmen oder den Termin vorher.
Wir haben das bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehabt. Es hat Träger gegeben, die großzügig waren.
Wir kommen da nicht überein. Nach meiner Erinnerung ging es dabei um die Abhaltung der Schuleingangsfeier. Das hat mit der Regelung zum Betreuungsanspruch nichts zu tun.
Damit sind wir jetzt am Ende des Redebeitrags. Wir können zum nächsten Redner kommen. Das wird dann für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Steppuhn sein. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, eigentlich ist schon alles zu dem Thema gesagt worden.
Verehrte Kollegin Hohmann, sowohl hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens seinerzeit als auch bezüglich der Frage, was jetzt geklärt ist oder nicht, haben die Frau Ministerin und die beiden Vorredner der Koalition schon alles dazu gesagt. Ich habe manchmal den Eindruck, Sie versuchen hier Probleme auf den Tisch zu legen, die Einzelfälle sind. Bei Einzelfällen macht man in der Regel keine Gesetze, sondern man löst diese Einzelfälle. Auch das gehört dazu. Ich glaube, genau das macht unser Sozialministerium. Das macht auch die Ministerin.
Sie selbst haben ja davon gesprochen, dass sich eine Petition auf einmal in Luft aufgelöst hat und sie nicht mehr da war. Dann ist das Problem gelöst. Die Frage der Betreuung ist jetzt geklärt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat der Herr Kollege Lippmann jetzt noch einmal etwas ganz anderes gemeint, als Sie gemeint haben. Wenn ich daran denke, dass uns die Menschen im Internet jetzt zuschauen und sehen, worüber wir hier diskutieren, dann denke ich, dass sie gar nicht wissen, worüber wir reden. Deshalb sollten wir versuchen, die Dinge, die uns ange
Mir ist noch aufgefallen: Bei Ihrem Gesetzentwurf sprechen Sie beispielsweise von Gefahren, von Katastrophen. Katastrophenalarm wird nicht nur vom Land ausgelöst, sondern kann auch von einem Landkreis ausgelöst werden. Sie möchten, dass das Land unter Umständen auch für die Kosten bei Katastrophen im Landkreis aufkommt. Ich glaube, da ist in Ihrem Gesetzentwurf vieles noch unreif.
Was mir aber viel wichtiger ist - dem Kollegen Krull kann ich da nur beipflichten -: Ich denke, wir sollten all denjenigen, die jetzt in den Kitas unterwegs sind, die dort betreuen und die Notbetreuung in der Pandemie machen, noch einmal ein herzliches Dankeschön sagen für ihre Arbeit, die sie unter erschwerten Bedingungen machen.
Deshalb bin ich sehr dafür, Herr Kollege Krull, dass wir auch die Kosten für Februar übernehmen. Im letzten Jahr hat die SPD das vorgeschlagen. Im Januar haben wir das gemeinsam gemacht. Diesmal kommt der Vorschlag aus Ihrem Munde. Die Landesregierung redet ja schon über dieses Thema. Wenn ein Weg dahin führt, wäre ich dafür, die Kosten auch für Februar zu erstatten.
Meine Damen und Herren! Wie wir jetzt damit umgehen, ist gesagt worden. Wir müssen den Gesetzentwurf zu TOP 16 a in die Ausschüsse überweisen - das werden wir auch tun -, weil er vorliegt. Wir werden sicherlich weiter darüber reden. Bei dem TOP 16 b bitten wir um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Herr Steppuhn, es gibt noch eine Frage von Frau Hohmann. - Herr Steppuhn kommt zurück. Frau Hohmann, das gibt Ihnen die Möglichkeit, in einer Minute eine Frage zu stellen. Bitte.
Herr Steppuhn, nur eine Frage: Die Ministerin für Soziales gehört Ihrer Partei an, und vielleicht wis
sen Sie mehr als ich. Können Sie mir erklären, warum 2019 ein Erlass von der Ministerin vorgelegt wurde, wenn doch alles vorher schön klar war? Dann hätte es damals dieses Erlasses nicht bedurft, dass die einzuschulenden Kinder früh in der Schule sind. Wieso wurde da auf einmal etwas verändert? Vielleicht könnten Sie mir dazu Auskunft geben.
Ich halte es für einen ganz normalen Prozess, dass man, wenn man sich mit Problemen beschäftigt, zu Erkenntnissen kommt, dass damals vielleicht ein Erlass erforderlich war, aber dass wir das im Lichte der jetzigen Zeit völlig anders sehen. Das ist so, und deshalb vertraue ich den vielen Fachleuten, die wir in den Ministerien haben, und auch der Frau Ministerin. - Danke schön.
Damit ist dieser Debattenbeitrag am Ende. Ich sehe auch keine weiteren Wortmeldungen. - Zum Abschluss der Debatte werden wir Frau Hohmann hören, die sich bereits auf den Weg gemacht hat und jetzt das Wort erteilt bekommt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon abenteuerlich, was hier einige an Reden rausgehauen haben.
Es ist ein Wahnsinn. Auf der einen Seite gibt es keine Probleme, und weil es keine Probleme gibt, schaffen wir uns einen Erlass, der Probleme erzeugt, sodass sich Leute an den Petitionsausschuss wenden und nach zwei Jahren sagen, wir ziehen zurück, weil es mein Kind nicht mehr betrifft. In diesem Jahr, wo wir alle wissen, dass viele Eltern schon Urlaub nehmen mussten, wage ich zu bezweifeln - - Ich bin zwar kein Hellseher, aber ich denke, dass sehr viele Eltern den Donnerstag und Freitag nutzen, um ihre Kinder in die Schulen zu bringen, weil sie keinen Urlaub mehr haben.
Auf einmal kommt vom Sozialministerium ohne ersichtlichen Grund ein Erlass, worauf das Bildungsministerium reagiert hat, und Sie sagen, es gibt keine Probleme. Dann verkennen Sie die Situation.
haben betont, dass die Kinder einer Schulpflicht unterliegen -, dann haben sie auch, bitte schön, in der Schule zu erscheinen. Ansonsten haben sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Bei Schulpflicht kann man nicht einfach einmal sagen: In dem Falle nutzen wir sie und in dem Fall nicht. Auch hier ist Ihre Argumentation nicht schlüssig.
Ich weiß, dass Sie unserem Anliegen nicht zustimmen werden, aber ich mache auf das Problem aufmerksam. Auch wenn Sie heute unseren Antrag ablehnen werden, ist das Problem noch nicht weg. Darauf möchte ich noch einmal abzielen.
Aber, wie gesagt, man kann sich nicht alles so schönreden, wie man es gern möchte, wie man es gerade in der Schublade haben möchte. Ich weiß, was die Sozialministerin damals bewegt hat, einen solchen Erlass herauszubringen. Ich kann auch nachvollziehen, warum sie es gemacht hat. Aber, wie gesagt, Finanzen sind nicht das Ein und Alles. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen, deshalb können wir zum Abstimmungsverfahren übergehen. Zuerst kommen wir zur Drs. 7/7174. Das ist der Entwurf eines Gesetz zur Änderung des KiFöG. Dazu haben wir ein Überweisungsbegehren, ich habe gehört, in den Sozialausschuss. Gibt es weitere? - Sozialausschuss federführend und Finanzen mitberatend. Okay. Gibt es dazu abweichende Meinungen?
Die sind so nicht bei mir zu vernehmen. Dann würde ich darum bitten, dass wir darüber abstimmen, also federführend Sozialausschuss, mitberatend Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind in der Tendenz alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die sehe ich zumindest auch nicht. Dann ist diese Überweisung so beschlossen worden.
Nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 16 b. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung in der Drs. 7/7150 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden und wir schließen den Tagesordnungspunkt 16, was uns die Gelegenheit gibt, zu Tagesordnungspunkt 17 zu gehen.
Nur ein kleiner Hinweis: Die zu Protokoll gegebene Rede für den Ausschuss zum Tagesordnungspunkt 16 liegt bei mir vor.