Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Die Frage, ob der Gesetzgeber angesichts der Pandemielage von Verfassung wegen zur entsprechenden Anpassung des Wahlrechts gehalten ist, war bereits Gegenstand verfassungsrechtlicher Rechtsprechung in anderen Bundesländern. Deshalb ist der nun eingeschlagene Weg richtig, wenngleich auch sehr spät.

Die Absenkung des Quorums für Unterstützungsunterschriften ist ein erwarteter und wichtiger Schritt zur Wahrung der Demokratie und Chancengleichheit bei den anstehenden Wahlen in Zeiten der Coronapandemie.

Kritisch zu hinterfragen ist, ob eine Aufhebung der abweichenden Vorschriften mit Wirkung ab dem 7. Juni 2020 tatsächlich geboten erscheint. Niemand kann heute einschätzen, wie lange die pandemische Lage anhält.

Angesichts dessen halten wir es für erforderlich, sich sowohl zu dem zeitlichen Umfang der Regelungen als auch zu der Frage, ob eine generelle

Regelung für außergewöhnliche Notsituationen analog der Regelung in § 56a des Kommunalverfassungsgesetzes zu schaffen wäre, in der Ausschussberatung auszutauschen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Danke. Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Deswegen kann sich nun

(Zuruf)

- damit war es nicht der letzte Redebeitrag, zumindest nicht nach meiner Liste, Herr Krull -

(Zuruf von Tobias Krull, CDU)

- aha, das löst es auf - für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Roi auf den Weg machen. Herr Roi, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie wollen die Hürden für kleine Parteien senken, sodass diese auch in der sogenannten pandemischen Lage aufgrund von Corona an Wahlen teilnehmen können. Dazu sieht der vorliegende Gesetzentwurf konkret vor, die Zahl der Unterstützungsunterschriften für die Teilnahme an der Landtagswahl deutlich abzusenken. Gleiches wollen Sie für Bürgermeister- und Landratswahlen.

Ich nehme das Fazit vorweg und stelle fest: Die AfD-Fraktion unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich. Wir wollen eine lebendige Demokratie und freuen uns, dass Sie das auch wollen. Sie mögen es ja auch im Bund. Warum also nicht auch im Landesparlament? Jeder Stuhl, der hier von den Altparteien geräumt werden muss und durch einen Volksvertreter einer frischen Kraft besetzt werden würde, tut dem Land gut.

Und eine lebendige Demokratie zeichnet sich auch dadurch aus, dass es viele Akteure mit vielen Meinungen gibt, die um beste Lösungen ringen. Das kann man durchaus als „Meinungsvielfalt“ bezeichnen. Wir sind für diese Art der Meinungsvielfalt. Viele verschiedene Meinungen bereichern die Demokratie. Bei Ihnen bedeutet „Meinungsvielfalt“, dass viele einer Meinung sind. Das ist ein Unterschied. Dass das bei Ihnen so ist, dass da viele oder eigentlich alle immer einer Meinung sind, erleben wir hier in fast jeder Sitzung. Die CDU und die Linken gehen eigentlich zu jeder Plenarsitzung hier abgestimmt hinein und treten als Einheitsblock gegen die böse AfD auf, ein wahres Kartell der Altparteien; ich habe das des Öfteren schon so bezeichnet.

(Zuruf)

Ja, die Linken gucken jetzt gleich nach unten, das ist klar. Selbst die Diätenerhöhungsanträge haben Sie hier alle zusammen unterschrieben; das alles haben wir hier erlebt.

Man muss dazu aber sagen: Das Schöne ist, dass der Bürger das natürlich mitbekommt. Ihr durchsichtiges Manöver, das Sie jetzt mit dem Verfassungsschutz durchführen, den nämlich zu missbrauchen, um die größte Oppositionskraft AfD hier im Wahljahr zu diskreditieren, ist auch durchschaubar. Wir danken für diese Wahlkampfhilfe.

Ich komme zurück zum Antrag und mache gleich noch einen Vorschlag. Lassen Sie uns doch die Fünfprozenthürde für die Landtagswahl gleich mit auf 3 % absenken. Das fordert die AfD schon seit Beginn im Grundsatzprogramm auf Bundesebene und auch im Landeswahlprogramm. Das würde dazu führen, dass kleine Gruppierungen hier auch vertreten sein könnten.

Vielleicht hilft das übrigens auch der SPD, hier beim nächsten Mal auch noch vertreten zu sein. Wir helfen Ihnen da auch gern; denn mit Ihrer bürgerfernen Politik arbeiten Sie schon hart am Projekt U 5.

(Beifall)

Aber zuletzt noch eine weitere Frage, die wir uns stellen. Warum schlagen Sie diese erleichterten Regelungen nicht auch für Volksbegehren vor? Was ist mit Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen? Wie sollen sich die Bürger in diesen Zeiten des Dauer-Lockdowns direktdemokratisch einbringen, wenn die Hürden hier nicht angepasst werden?

Wir sagen: Corona darf nicht zur Ausschaltung der direkten Demokratie führen. Deshalb dürfen wir die Bürger nicht mit diesem halbherzigen Gesetzentwurf abspeisen. Wer direkte Demokratie in Zeiten von Corona nicht völlig sterben lassen will, der muss nun handeln und muss sich da auch einbringen. Wir werden das tun, stimmen für die Überweisung und werden dann einen eigenen Änderungsantrag und Entwurf vorlegen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen zu diesem Redebeitrag. Deswegen kann im Fortgang der Debatte nun für die SPD-Fraktion der Kollege Herr Erben reden. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das Wahlrecht befristet an die besondere Situation an, die wir im Jahr 2021 zu bewältigen

haben. Ich betone ausdrücklich: Wir passen es befristet an.

(Unruhe)

Wir wollen damit erreichen, dass die Chancengleichheit für nicht privilegierte Bewerber bei den Landtagswahlen, aber auch bei den Direktwahlen in diesem Land gewahrt bleibt; denn es ist unter Pandemiegesichtspunkten schwierig, Unterstützungsunterschriften zu sammeln.

Warten Sie kurz, Herr Erben. - Kollege Tullner, entweder gehen Sie raus oder Sie sind leise; das ist meine Bitte.

(Heiterkeit - Unruhe)

Herr Erben, bitte.

(Heiterkeit - Unruhe - Zuruf)

Ich wollte den Minister nicht aus dem Saal vertreiben; um Gottes willen.

(Zuruf)

Wir werden berücksichtigen, dass auch in Pandemiezeiten so abgewogen wird, dass nicht einfache Spaßkandidaturen zum Tragen kommen. Das ist eine gewisse Gefahr bei den Direktwahlen. Das ist auch die Begründung dafür, warum wir in unterschiedlich prozentualem Maße die notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahlen und für die Direktwahlen absenken. Das wollte ich an dieser Stelle ausdrücklich noch zu Protokoll geben. - Herzlichen Dank. Ich bitte um die Überweisung in den Innenausschuss.

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann kommt jetzt zum Abschluss der Debatte für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Herr Abg. Striegel zu Wort. - Herr Erben, Sie machen da hinten aber nicht weiter, wie Sie hier vorn aufgehört haben; das wäre nicht kollegial.

(Heiterkeit - Unruhe - Zuruf)

- Okay. - Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon deutlich geworden: Die Coronapandemie hat Auswirkungen auf alle Ebenen des gesellschaftlichen Lebens, auch auf das Thema Wahlen.

Kleinstparteien sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber sind mit besonderen Einschränkungen

konfrontiert. Kleine Parteien sind auch nicht im Landtag vertreten, haben also nicht die Chance, sich regelmäßig den Bürgerinnen und Bürgern im Parlament zu repräsentieren. Folglich sind sie besonders auf den Wahlkampf auf den Straßen, an den Türen in unseren Dörfern, Städten und Wohngegenden angewiesen.

(Zuruf)

Zu den Regelungen und den Änderungen ist vieles ausgeführt worden. Dem will ich nichts hinzufügen. Ich glaube, es ist verfassungsrechtlich notwendig, diese Änderung jetzt vorzunehmen. Wir als GRÜNE hätten uns vorstellen können, dass wir da eine abstrakt-generelle Regelung finden. Wir haben es zunächst für den Wahltermin am 6. Juni 2021 getan.

Ich will noch auf den Redebeitrag des Abg. Roi eingehen. Die Geschichten, die Sie da erzählen, klingen ja alle ganz nett und schön. Mit den Realitäten in diesem Land haben sie aber nichts zu tun. Ich meine, mal abgesehen davon, dass wir für Volksgesetzgebung bereits Regelungen haben, nämlich die verfassungskonforme Auslegung durch das zuständige Ministerium; das ist bereits im Rahmen einer Initiative auf der Landesebene erfolgt. Auf der Ebene der Kommunen sind die jeweiligen Kommunen genauso gehalten - nicht nur gehalten, sondern letztlich in der Notwendigkeit -, das verfassungskonform auszulegen; da bedarf es keiner Änderung.

Wenn es dieser Änderung bedürfte: Warum haben Sie erst jetzt, wenn die Koalition einen solchen Gesetzentwurf einbringt, die Notwendigkeit erkannt, hier tätig zu werden? Das zeigt doch einfach: Sie machen sich eben keine Gedanken, Sie versuchen nur, bei anderen mit dem Omnibus zu fahren. Herr Roi, ehrlich, das ist billig; so viel Populismus braucht hier kein Mensch. - Vielen herzlichen Dank.

Ich sehe hierzu keine Fragen. Deswegen sind wir am Ende der Debatte.

Die Überweisung dürfte klargehen, wenn ich das jetzt richtig mitgekriegt habe, nämlich die Überweisung in den Innenausschuss. Gibt es noch weitere Wünsche? - Das scheint nicht so zu sein. Deswegen stimmen wir darüber ab. Wir haben hier einen Koalitionsentwurf. Der liegt in der Drs. 7/7187 vor. Wer diesen Gesetzentwurf in den Innenausschuss überweisen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das scheinen mir wieder alle Fraktionen zu sein. - Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen worden. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 18.

Bevor der Tagesordnungspunkt 19 aufgerufen wird, wechseln wir hier vorn in der Sitzungsleitung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 19