Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Unklar ist auch die Formulierung, dass ein Zustimmungsvorbehalt im Rahmen der Gewährung von Fördermitteln gelten soll. Sollen künftig auch Zuwendungsempfänger von der Vorlagepflicht erfasst werden? - Die Formulierung jedenfalls lässt diesen Schluss zu. Bei Fördermitteln von Dritten wie dem Bund oder der EU gelten im Übrigen die Modalitäten der Drittmittelgeber. Zustimmungsvorbehalte des Finanzausschusses lassen sich in diese Sachverhalte nicht einfügen.

Das operative Geschäft der juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts wird nicht durch das Land gesteuert. Aufsichts- und Kontrollrechte als Träger oder Eigentümer bieten keine Grundlage dafür, die Vorlagepflichten entsprechend der geplanten Regelung durchzusetzen. Nicht alle diese Einrichtungen erhalten übrigens Haushaltsmittel des Landes. Wenn das bei einer Einrichtung nicht der Fall ist, dann fehlt es an einer Rechtfertigung für einen derartigen Vorbehalt des Finanzausschusses.

Daher gilt aus der Sicht der Landesregierung zusammenfassend, wie bereits eingangs gesagt: Für eine in der Praxis handhabbare, zielführende Regelung, die die Transparenzbeschlüsse gesetzlich festschreibt, sind wir offen. Ich werbe daher ausdrücklich für eine intensive Beratung über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine Fragen. - Somit können wir in die Dreiminutendebatte einsteigen. Der erste Debattenredner wird der Abg. Herr Farle für die AfD-Fraktion sein. Sie dürfen an das Rednerpult kommen und erhalten auch sogleich das Wort von mir. Bitte, Herr Farle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst weise ich darauf hin, dass dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss damals von der AfD-Fraktion eingerichtet worden ist,

(Zustimmung)

sodass es sehr positiv anmutet, wenn in der Begründung zu dem Gesetzentwurf sehr selbstkritisch vermerkt wird - ich zitiere -:

„Die mehrfache Missachtung der Transparenzbeschlüsse durch die Landesregierung verdeutlicht, dass die politische Bindungswirkung nicht ausreichend ist und insofern ein verbindliches Gesetz geschaffen werden muss.“

Insofern lobe ich diesen Teil. So weit, so gut. Die Gesamtwürdigung fällt allerdings anders aus. Tatsache ist, dass es sich hierbei um eine scheinheilige Geschichte handelt. Das wird Ihnen spätestens dann deutlich, wenn Sie Nr. 6 des neu in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmenden § 34a Abs. 5 lesen. Darin heißt es: „Beratungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Forschungsprojekten stehen“, sind von der Vorlagepflicht ausgenommen. Wir alle kennen - Herr Scheurell hat das hier sehr breit dargelegt - das Beispiel von Frau Dalbert. Insofern kann man das Gesetz - auf die Zukunft bezogen - auch als eine Lex Dalbert bezeichnen. Für das KEK wurde am Parlament vorbei ein Beratervertrag mit einem Umfang von 383 556 € beschlossen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist doch Quark! Das ist im Haushalt drin!)

Mit dieser Ausnahme unter Nr. 6 wäre das in Zukunft ganz legal möglich. Ich zitiere jetzt aus der Begründung zu dieser Nr. 6. Darin heißt es:

„Sofern ein Vertrag, eine Studie oder ein Gutachten unmittelbar mit einem befristeten

Vorhaben eines oder mehrerer Wissenschaftler bzw. eines Instituts oder einer wissenschaftlichen Gesellschaft zusammenhängt, welches zum Ziel hat, zu neuen Erkenntnissen in einem wichtigen oder besonders aktuellen Thema der Forschung zu kommen, wird keine Vorlagepflicht begründet.“

Jetzt nennen Sie mir einmal einen Forscher, der nicht versucht, zu neuen Erkenntnissen zu kommen. Den gibt es gar nicht. Es ist also nur noch erforderlich, fünf Sätze in einem solchen Gutachten dazuzuschreiben, und schon kann man für 380 000 € ein Fremdgutachten vergeben und hat die Sache letztlich sogar ganz legal gemacht. Auf diese Weise hätte der PUA gar nicht eingerichtet werden können.

Herr Farle, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Es ist schlichtweg eine Mogelpackung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Herr Farle, Sie haben aber die Möglichkeit, noch einige weitere Dinge auszuführen; denn Herr Heuer hat sich zu Wort gemeldet und möchte eine Frage stellen.

(Zurufe: Oh! - Zustimmung)

Ach so, Entschuldigung. - Guido, erzähl!

Herr Heuer, Sie haben jetzt das Wort.

Herr Farle, jetzt muss ich einmal etwas sagen. Ich habe vorhin eindeutig gesagt, dass es auch im Haushaltsplan stehen muss. Ist das richtig oder nicht richtig?

Richtig.

Das sind doch Summen, die man schon in einem Haushaltsverfahren klären kann. Ist das auch richtig oder nicht richtig?

Das muss alles da rein. Das wollen wir doch.

Sehen Sie! Sehen Sie! Insofern - -

Du kannst ruhig „Du“ sagen. Wir duzen uns doch sonst auch.

(Heiterkeit)

Ja, sehr geehrter Herr Farle, aber nicht im Parlament. Egal. - Jetzt muss ich etwas sagen, auch wenn hier gelacht wird. Eine Tatsache ist doch: Sie selbst sind nicht Mitglied des 15. PUA.

(Heiterkeit)

Ja, ich musste dann in den 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gehen, weil wir so viele - -

Nein, Sie selbst sind

Nein, Moment!

nicht im 15. PUA.

Halt, halt, halt!

Das muss ich einmal festhalten.

Herr Heuer, einen kleinen Moment. Herr Heuer!

Das mag hier vielleicht nicht ganz so gut ankommen,

Herr Heuer!

auf der von mir aus gesehen linken Seite.

Herr Heuer, ich entziehe Ihnen gleich das Wort, wenn Sie nicht hören.

Was habe ich gemacht?

Ich habe gesagt: einen kleinen Moment.

Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin.

Es geht nicht, dass Sie hier einen Dialog führen. Deshalb wollte ich, dass Sie erst einmal Ihre Frage stellen können

(Zuruf)

und Herr Farle dann antwortet. Ich möchte nicht, dass Sie hier einen Austausch führen. Jetzt dürfen Sie fortfahren.

Die konkrete Frage, sehr geehrter Herr Farle, ist: Wissen Sie, wie Ihre Fraktion im 15. PUA stattgefunden hat?

Herr Farle, bitte.

Da ich nicht an allen Sitzungen teilgenommen habe, kann ich Ihnen - -

(Zurufe)