Da ich im 15. PUA nicht durchgehend an den Sitzungen teilgenommen habe, kann ich Ihnen diese Frage nicht im Detail beantworten. Ich müsste erst mit meinen Kollegen sprechen und dann wäre es auch nur eine Aussage vom Hörensagen. Und Sie wissen ja: Aussagen vom Hörensagen sind etwas anderes, als wenn man selbst dabei gewesen ist. Das soll es erst einmal gewesen sein.
Vielen Dank, Herr Farle. Es gibt aber eine andere Möglichkeit. Man kann einfach in die Anwesenheitslisten schauen. Dann hat man es schwarz auf weiß. Vielleicht noch ein kleiner Hinweis, Herr Farle. Sie haben gerade gesagt, die AfD habe es möglich gemacht und den PUA eingerichtet. Das
ist nicht richtig. Sie haben den Antrag gestellt und der Landtag hat diesen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt.
Es gibt keine weiteren Fragen. Wir kommen zu dem nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell, Sie erhalten das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein Untersuchungsausschuss zum Thema Transparenz von Beraterverträgen hat nicht gereicht, nein, nicht einmal zwei. Denn auch während der Arbeit des 15. PUA gab es Verfehlungen seitens unserer Landesregierung. - Die Verfehlung ist gar nicht da.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Herr Scheu- rell! Herr Scheurell, so etwas ist nicht in Ordnung, was Sie hier machen!)
Einen kleinen Moment bitte. - Ich hätte das gleich im Anschluss auch noch gesagt. Das brauchen Sie als Parlamentarier nicht zu tun. Denn ich habe Frau Dalbert heute Morgen schon entschuldigt, weil sie heute Nachmittag an der Vorbesprechung für die Agrarministerkonferenz teilnimmt. - Herr Scheurell, Sie dürfen jetzt fortfahren.
Wie gesagt, ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im Finanzausschuss und habe schon vieles erlebt. Man wird aber auch hier immer wieder überrascht, wie ich feststellen musste. Wie mein sehr geehrter Herr Kollege Heuer bereits richtig dargelegt hat, sind die Transparenzbeschlüsse des Landtages nichts anderes als eine politische Willenserklärung und haben keine rechtliche Bindungswirkung. Das haben wir deutlich zu spüren bekommen. Die Sensibilität der Landesregierung gegenüber dem Parlament in Sachen Beraterverträge ist nicht immer gegeben.
So war es auch im vergangenen Jahr. Es ist kein Geheimnis - für Sie sicherlich auch nicht -, dass ich im letzten Jahr Strafanzeige gegen die Ministerin Dalbert und den Staatssekretär Rehda gestellt habe, weil das MULE ohne Beteiligung des Finanzausschusses einen Beratervertrag in Auftrag gegeben hat. Übrigens gab es auch im MULE-Ausschuss den gleichen Antrag und Beschluss, nämlich die Abgeordneten immer zu informieren und mitzunehmen. Das ist leider nicht geschehen.
Ein Haushaltsverstoß lag also unbestritten vor, auch wenn es das MULE bis heute anders interpretiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allen Vorlagen der Landesregierung war es mir immer ein besonderes Anliegen, darauf zu achten, dass das Haushaltsrecht eingehalten wird. Denn wie ist es gegenüber den Menschen zu rechtfertigen, die sich tagtäglich in diesem Land an Regeln halten müssen, in Coronazeiten mehr denn je, und die bei einem Nichteinhalten eine prompte Strafe zu erwarten haben?
Verfehlungen, wie sie im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgedeckt wurden - das war auch schon im 9. PUA der Fall -, haben zudem eine mediale Wirkung, die dazu führt, dass die Menschen sagen: Ach, die Politik; ich habe es nicht anders erwartet. Die Bürger unterscheiden nicht zwischen dem Verwaltungshandeln der Exekutive und dem politischen Handeln der Legislative. Für die Menschen ist all das Politik.
Ich hoffe, dass der vorliegende Gesetzentwurf seine Wirkung entfaltet und dass ich zukünftig nicht mehr von Verstößen in der Zeitung lesen muss, wenn ich diesem Landtag nicht mehr angehöre.
Ich freue mich, dass meine Fraktion die Initiative ergriffen hat und diesen Gesetzentwurf erarbeitet hat. Vor allem ist positiv anzumerken, dass der Schwellenwert von 20 000 € nicht angehoben wurde. Erst kürzlich wurde im Finanzausschuss die Vergabe der Leistung „Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu Potenzialen einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz“ behandelt, dessen Auftragswert sich auf 45 000 € belief.
Es gab auch Abgeordnete, die die Grenze für die Vorlagepflicht von 20 000 € auf 50 000 € anheben wollten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Vielen Dank, Herr Scheurell. Eine entsprechende Überweisung ist bereits beantragt worden. - Herr Striegel hat eine Kurzintervention angemeldet. Danach gibt es noch eine Frage von Herrn Farle. - Bitte, Herr Striegel.
Herr Scheurell, erst bin ich davon ausgegangen, dass wir es hier mit partieller Amnesie auf Ihrer Seite zu tun haben,
aber inzwischen muss ich von Vorsatz ausgehen. Es ist in Ihrem Redebeitrag sehr deutlich geworden, dass Sie nicht nur mangelnden Anstand hatten - die Anzeige innerhalb einer Koalition war ein Ausweis desselben -, sondern dass Sie an dieser Stelle noch nicht einmal den Ausgang des Ermittlungsverfahrens zur Kenntnis genommen haben. Insofern, so finde ich, muss man bei dieser Art von Vorgehen, das Sie hier an den Tag legen, inzwischen auch einmal die Frage stellen, ob das, was Sie hier betreiben, nicht Verleumdung oder aber zumindest eine Falschbehauptung, auch gegenüber Ermittlungsbehörden, ist.
Also, im Ernst, sehr geehrter Herr Striegel, Sie erwarten doch jetzt nicht eine Erwiderung von mir? Das würde nur noch schlimmer werden für Sie.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Scheurell, ich möchte Ihnen eine Frage stellen. Wir werden der Überweisung gleich zustimmen. Aber ich möchte an Sie persönlich die Frage stellen, ob Sie auch dafür sind, dass diese generelle Ausnahme, wie sie § 34a Abs. 5 Nr. 6 vorsieht, wieder gestrichen wird? Denn sie ermöglicht es nämlich, dass in Zukunft solche Fälle, wie sie im PUA besprochen wurden, nicht mehr verfolgt werden, weil man sie mit dieser Begründung außen vor lassen kann. Wie ist Ihre Meinung dazu?