Entschuldigen Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Farle, ich persönlich wäre dafür.
Es ist ein parlamentarisches Gefüge: Wenn diese Mehrheit in der Koalition nicht zustande kommt, wird es diese Änderung nachher auch nicht geben. Das ist so.
- Ja, Herr Farle, schon in der Erarbeitung dieses Entwurfs hätte man das berücksichtigen können. Ich weiß das alles, aber, Herr Farle, wir sind doch alle nicht frei in unserem Tun. Wir haben auch Zwänge. So wie der eine Zwänge hat, so habe auch ich Zwänge. Aber meine Zwänge lasse ich mir nicht ganz so eng gestalten, sehr geehrter Herr Farle. Ich denke, wir haben uns verstanden. Ich habe jetzt zwischen den Zeilen mehr gesagt, als ich hier wortwörtlich wiedergegeben habe.
Vielen Dank, Herr Abg. Scheurell. Es gibt keine weiteren Fragen. - Wir kommen zu der nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Heiß. Bitte.
Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Untersuchungsausschüsse sind im Grunde genommen die Stunde der Opposition. Man hat selten die Gelegenheit, so tief in eine Materie einzutreten, Zeugen zu befragen und auch Regierungsmitglieder zum Schwitzen zu bringen. Dieser PUA hatte tatsächlich auch personelle Konsequenzen, obwohl, so denke ich, klar ist, dass es eigentlich noch einen anderen Minister hätte treffen sollen, der aber davongekommen ist.
Auch, so denke ich, hat die aktuelle Regierung sehr deutlich gemerkt, dass der Finanzausschuss strenger geworden ist. Ich denke, das ist auch eine Konsequenz. Herr Scheurell, Sie haben nun noch einmal ein Ministerium direkt benannt. Ich denke, auch in dieser Legislaturperiode gab es kaum ein Ministerium, das nicht irgendeine Verfehlung bei den Beraterverträgen, die uns im Finanzausschuss vorlagen, gezeigt hat. Das nur am Rande.
Nun kommt die Koalition aber am Ende dieser Legislaturperiode und am Ende des Untersuchungsausschusses mit einem Gesetzentwurf daher, den wir durchaus mit großem Interesse gelesen haben. Wir werden der Überweisung in den Finanzausschuss zustimmen, auch weil wir dort einige Dinge noch gern besprechen würden.
Neben der bereits angesprochenen Regelung unter Nr. 6, die unsere Fraktion auch zu Diskussionen angeregt hat und über die wir durchaus noch einmal diskutieren werden, sind wir über einen Punkt gestolpert, den ich kurz anreißen möchte. Das bezieht sich auf Seite 9 der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Darin geht es darum, dass der Finanzausschuss letztlich der Ausschuss ist, der die Beraterverträge mit der Regierung, mit der Exekutive bespricht. Sie haben in Ihrer Begründung geschrieben, dass sich der Finanzausschuss die fachliche Beratung der Fachausschüsse einholen kann, sodass über die Beraterverträge auch dort quasi noch einmal beraten wird.
Diese Kannregelung hat uns schon etwas stutzig gemacht; denn es war bisher geübte Praxis, dass wir immer sagten: Der Fachausschuss muss sich vorher mit diesem Beratervertrag auseinandergesetzt haben. Daher sind wir etwas im Zweifel, warum nun eine Kannregelung daraus gemacht werden soll. Aber das nur am Rande.
Ich denke, in dem Gesetzentwurf sind einige gute Punkte enthalten. Wenn er mit einigen kleinen Verbesserungen von unserer Seite dann tatsächlich verabschiedet wird, haben wir ein sehr gutes Ergebnis aus dem 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Ich bin, wie auch die Vorredner, ebenso optimistisch, dass ein entsprechendes Gesetz die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der nächsten Legislaturperiode vielleicht etwas leichter macht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Heiß. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Der nächste Debattenredner, der Abg. Herr Hövelmann, kann jetzt an das Pult treten und erhält das Wort von mir.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Scheurell - ich sehe ihn gerade nicht, ich spreche ihn trotzdem persönlich an -, Sie haben vorhin eine Formulierung gewählt, die ich, so sehr ich Sie auch schätze, für unangemessen halte.
Man kann ein Mitglied der Landesregierung mögen oder nicht mögen, aber zu bemerken, „die Verfehlung“ sei nicht im Raum, ist etwas, das nicht geht.
Man kann sagen, dass jeder Mensch Verfehlungen begehen kann, aber der Mensch selbst ist nicht die Verfehlung. Ich glaube, wir sollten uns bemühen, die Worte so zu wählen, dass sie andere nicht verletzen. - Das war eine Vorbemerkung, die mir auf der Leber lag; die wollte ich loswerden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die inhaltlichen Dinge, die wir als Ergebnis, als Extrakt aus dem 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeschrieben haben, sind erläutert worden. Das muss ich nicht noch einmal tun. Deshalb will ich einige politische Bewertungen vornehmen.
Es ist der 15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss. Nun habe ich nicht alle 14 vorherigen noch einmal nachgelesen, aber mir ist kein anderer bekannt, der mit einer Gesetzesinitiative geendet hat.
Insofern schreiben wir heute und auch bei der Verabschiedung in wenigen Wochen auch ein Stückchen Parlamentsgeschichte. Das darf man schon einmal so sagen,
Ja, wir haben festgestellt, dass die Regelungen, die das Parlament in vielen Legislaturperioden bezüglich der Zusammenarbeit mit der Landesregierung durch Beschluss festgelegt hat, keine rechtlich bindende Kraft haben. Sie haben Aufforderungscharakter, aber wir können sie nicht durchsetzen. Wir können als Parlament nicht erzwingen, dass die Regierung genau das tut. Das können wir nur, wenn wir eine gesetzliche Regelung dafür haben.
Ich will noch sagen - damit will ich an das anschließen, was Kollege Heuer gesagt hat -, ich bin allen dankbar, die zu diesem bis heute entstandenen Ergebnis beigetragen haben. Dazu gehören neben dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst
auch der Landesrechnungshof und die angesprochenen Gutachter, die uns geholfen haben, das richtig zu bewerten. Ich glaube auch, dass es ein ausgewogenes Ergebnis ist im Interessenkonflikt der rechtlichen Positionen zwischen der Verwaltung, also der Exekutive, und der Legislative,
Wir brauchen klare Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Landtag und Landesregierung. Wir brauchen aber auch den Gestaltungsspielraum der Landesregierung in ihrer eigenen Zuständigkeit; dieser muss erhalten bleiben.
den Gesetzentwurf quasi in die Hände des Finanzausschusses; denn wir dürfen darüber ja nicht selbst beraten. Ich denke, dass wir den Gesetzentwurf in gute Hände legen und dass er schnell wieder in den Landtag zurückkommt, sodass wir noch rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode dieses Gesetz unter Dach und Fach bekommen. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Hövelmann. Auch hierzu sehen ich keine Wortmeldungen. - Nunmehr kommen wir zu dem letzten Debattenredner. Herr Abg. Meister kann sich schon vorbereiten. Es geht gleich los.
Herr Hövelmann, Sie haben mir bereits vorweggenommen, was ich zum Schluss der Debatte sagen wollte. Auch ich möchte betonen: Jede und jeder Abgeordnete sollte seine Wortwahl immer überdenken und sich fragen, was gegenüber anderen verletzend sein könnte.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wollen wir versuchen, eine dauerhafte Konsequenz aus den Vorgängen um die sogenannten Beratungsverträge zu ziehen, wegen denen der 15. PUA seine Arbeit aufnahm. Ich will der Debatte um den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses nicht vorgreifen, die wir in einer der beiden nächsten Landtagssitzungen noch führen werden. Man kann jedoch bereits heute feststellen, dass es in der Vergangenheit zu erheblichen Verstößen und
Der Fall des Zusammenwirkens von Finanzministerium und Investitionsbank ist Ihnen bekannt. In bedenklicher Weise wurde vom damaligen Finanzminister Jens Bullerjahn unter Nutzung der Investitionsbank unter damaliger Leitung von Manfred M. eine Beratungsstruktur außerhalb der eigentlichen Landesverwaltung aufgebaut, die sich der Kontrolle und den üblichen Regeln weitgehend entzog. Dass auch von anderen Ressorts gegen die Transparenzbeschlüsse verstoßen wurde, wird dann im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht noch zu diskutieren sein.
Eine Möglichkeit, darauf zu reagieren, ist es, die Regeln für den Umgang mit Beratungsleistung zu präzisieren und verbindlich festzuschreiben. Ich verzichte einmal auf die Details hierzu; diese haben die Kollegen schon dargelegt. Weil es Herr Scheurell so raunte - diese Nr. 6 war kein grüner Wunsch. Herr Scheurell ist nicht im Raum bzw. er verlässt gerade den Raum. Er ist außerhalb des Raumes - genau wie die Ministerin, wenn ich das anmerken darf.