Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

(Beifall)

Das hat nichts mit den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zu tun. Und es ist unlauter, wie es zu Ihnen passt, das hier falsch darzustellen.

Ich will zum Thema der Beschlussempfehlung reden. Meine Damen und Herren! Wir haben über drei Beschlussempfehlungen in folgenden Tagesordnungspunkten zu entscheiden, die sich mit Rassismus, mit rechter und antisemitischer Gewalt, mit rechtem und antisemitischem Terror und dessen Folgen befassen.

Es sind Beschlussempfehlungen zu unseren Anträgen, in denen wir eine ganze Reihe von konkreten Maßnahmen, bereits vor dem Anschlag von Halle, gefordert haben, in denen wir nach dem Anschlag von Halle weitere Maßnahmen vorgeschlagen haben, in denen wir eine Studie zu Racial Profiling gefordert haben und in denen wir vorgeschlagen haben, die Nebenklägerinnen im Halle-Prozess finanziell zu unterstützen.

Ich spreche nur einmal und will zu allen drei Punkten etwas sagen. Ich tue das an der Stelle zu dieser Beschlussempfehlung, weil sich hieran exemplarisch zeigt, wie die regierungstragenden Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN sich mit

rechter und antisemitischer Gewalt auseinandersetzen.

Uns liegt mal wieder eine Beschlussempfehlung vor, in der viel Richtiges steht, jedoch kaum etwas, das nicht nur lediglich ein schöner Programmsatz ist - Programmsätze, die der Landtag zwar beschließen kann, die aber die Situation in diesem Land nicht verändern werden.

Eine ernsthafte Befassung mit unseren umfangreichen und umfangreich begründeten Anträgen hat jedoch über ein Jahr lang nicht stattgefunden. Stattdessen wurde eine solche Beratung im Innenausschuss auf Wunsch der Koalition immer wieder von der Tagesordnung genommen.

Das, meine Damen und Herren, wird der Lage schlichtweg nicht gerecht. Es stärkt die Zivilgesellschaft nicht, lediglich auf bestehende, aber nicht ausreichende Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Es macht die Verfolgung rechtsmotivierter Straftaten nicht effektiver, wenn das Ministerium nun die einschlägige Richtlinie überarbeiten soll, ohne vorher zu untersuchen, wie wir das gefordert haben, wie diese bisher in der Praxis umgesetzt wird und wo die Probleme liegen.

Es genügt nicht, zu den Beratungsstellen und deren Finanzierung kein Wort zu verlieren. Und es ist unehrlich und dem Thema, aber auch der Arbeit im Landtag unangemessen, eine ernsthafte Beratung schlichtweg nicht stattfinden zu lassen und das dann mit einer Beschlussempfehlung kaschieren zu wollen, die mit dem eigentlichen Antrag nur noch rudimentär etwas zu tun hat.

Leider müssen wir feststellen, dass das die Regel ist. Die Nebenklägerinnen im Halle-Prozess werden keine finanzielle Unterstützung durch das Land erhalten. Eine Studie zu Racial Profiling wird es nicht geben, die versprochene mit Niedersachsen auch nicht. Die Aufarbeitung von Antisemitismus in der Landespolizei wird durch den neuen Teilzeitinnenminister schon beschädigt, bevor sie richtig begonnen hat.

(Zurufe)

Und was nun mit Ihren Stimmen beschlossen werden wird, hat kaum noch eine Chance auf Realisierung oder ist eben schon längst realisiert worden.

Wann immer wir rechte Gewalt zu bedauern haben, versichern wir uns, dass es Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten ist, alles zu tun, damit diese Demokratie und die Menschen, die hier leben, vor der extremen Rechten geschützt werden.

(Beifall)

Mit dieser Beschlussempfehlung - -

Frau Quade, kommen Sie zum Schluss.

Das tue ich. - Mit dieser Beschlussempfehlung tun Sie genau das nicht. Es ist die bittere Bilanz dieser Koalition, vor allem den Status quo festzuschreiben und mal zu verurteilen, mal zu loben und die Regierung machen zu lassen.

Das, meine Damen und Herren, wird dem Problem in diesem Land nicht gerecht. Das genügt nicht.

(Beifall)

Frau Quade, Herr Lehmann hat sich mit einer Frage zu Wort gemeldet. Wenn Sie dazu zur Verfügung stehen?

Das kann er gerne tun. Herrn Lehmann stehe ich für gar nichts zur Verfügung.

Herr Lehmann, Frau Quade steht für eine Frage nicht zur Verfügung. Dann hat sich die Fragestellung erledigt. Sie hätten dann eine Intervention anmelden müssen.

(Zuruf von Mario Lehmann, AfD)

- Nein, Frau Quade steht für eine Frage nicht zur Verfügung.

(Mario Lehmann, AfD: Ich will ja nicht fra- gen! Ich will was klarstellen!)

- Das geht jetzt nicht. Dann hätten Sie das vorher anmelden müssen. Sie haben eine Frage angemeldet. Sie sind sitzen geblieben und Frau Quade hat es abgelehnt, eine Frage zu beantworten.

(Zurufe von der AfD)

- Ja, so ist die Regel.

(Zurufe von der AfD)

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Drs. 7/7177. Das ist die Beschlussempfehlung. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Dennoch ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 25 ist erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 26

Zweite Beratung

Studie zu Racial Profiling durch die Polizeien von Bund und Ländern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6534

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/7178

(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Land- tages am 10.09.2020)

Auch hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Die Berichterstattung wird zu Protokoll gegeben. Redebedarf ist allerdings von Herrn Kohl angemeldet worden. Sie haben das Wort, Herr Kohl.

Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE beantragt, eine Studie zu Racial Profiling durch die Polizeien von Bund und Ländern durchzuführen. Die AfD sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei im Land überhaupt und schon gar nicht ein flächendeckendes Racial Profiling praktiziert. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.

Ich möchte meine Redezeit aber nutzen, um auf einige Aussagen, die es in der Landtagssitzung im September gab, einzugehen. Die SPD hält die Durchführung einer solchen Studie grundsätzlich für sehr sinnvoll, weil das ein Schritt zu mehr Transparenz und Offenheit wäre. Nun ja, diese Begründung verwundert nun wirklich, da wohl keine andere Berufsgruppe in Deutschland transparenter arbeitet als die Polizisten.

Das polizeiliche Handeln kann und wird bei Bedarf von Staatsanwaltschaften und Gerichten oder der Beschwerdestelle auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft. Ich kenne auch keine andere Berufsgruppe, deren Handeln von Medien und auch aus dem parlamentarischen Raum heraus derart kritisch begleitet und hinterfragt wird. Insofern scheint die Begründung wohl eher vorgeschoben zu sein, um zu verbergen, dass die SPD mittlerweile wie LINKE und GRÜNE einen polizeikritischen Kurs fährt.

Die GRÜNEN wollen erkannt haben, dass es innerhalb der Polizei so etwas wie strukturellen Rassismus gibt, der sich eben in diskriminierenden Praktiken wie in Racial Profiling äußert. Einen Beleg für diese steile These bleiben die

 Siehe Anlage 11 zum Stenografischen Bericht

GRÜNEN schuldig. Zumindest in der Beratung im Innenausschuss wäre die Gelegenheit gewesen, die ganze Reihe an Beispielen für Racial Profiling, von der die GRÜNEN angeblich wissen, aufzuarbeiten. Das hätte auch geholfen, dass LINKE und GRÜNE verstehen, wie Polizeiarbeit funktioniert und dass kein Racial Profiling betrieben wird.

(Zuruf: Herrlich!)

Das wollte man offensichtlich nicht. So ist und bleibt die vermeintliche These von Racial Profiling durch die Polizei das, was sie ist, nämlich eine haltlose Unterstellung.

Und noch ein Wort zu der Aussage der LINKEN, dass schwarze Menschen in Sachsen-Anhalt häufiger Kontrollen durch die Polizei ausgesetzt sind als Menschen mit weißer Hautfarbe.

(Zuruf)

Bei allem Verständnis dafür, dass sie sich für ihre Hauptzielgruppe einsetzen, aber in dieser Pauschalität ist diese Aussage einfach Unfug.

(Zustimmung)