Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD spricht jetzt der Abg. Herr Dr. Schmidt. Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist wieder so ein Antrag aus dem Schaufenster und er ist auch nicht aus Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung)

In Nordrhein-Westfalen ist er ganz ähnlich gestellt worden, ebenso in Mecklenburg-Vorpommern. In Thüringen habe ich den Antrag nicht gefunden, aber da fordert die AfD etwas ganz Ähnliches.

(Zuruf von der AfD: Und was ist daran schlimm?)

Das ist alles ganz nett, klingt auch irgendwie gut. Herr Rausch hat eine Menge Zahlen vorgelesen, die mächtig groß klangen: Grunderwerbskosten für ein durchschnittliches Haus in Höhe von 27 500 €.

Wenn Sie für 500 000 € ein bebautes Grundstück, mit einer schönen Villa darauf, kaufen, etwa in Aschersleben - ich glaube, so eine teure ist gar nicht im Angebot -, dann sparen Sie bei der Umsetzung Ihres Antrages 7 500 € an Grunderwerbsteuer. Das ist das müde Lächeln des Fliesenlegers, der dann kommt und sagt: Wollen wir jetzt die besseren Fliesen nehmen oder nicht? Die Annahme, dass sich von solchen Veränderungen jemand davon abhalten ließe, diese Villa zu kaufen, ist absurd.

Wenn Sie von einem mit einem etwas weniger komfortablen Einfamilienhaus bebauten Grundstück reden, sind es noch 3 000 €, die die Familie spart. Geht man davon aus, dass dieser Betrag über 20 Jahre finanziert wird, dann wird klar: Dass das irgendwie dazu führt, dass es leichter wird zu bauen, ist doch einfach eine lächerliche Idee.

Legt man einmal die Baukostenindizes der letzten Jahre zugrunde, dann betragen die zusätzlichen Baukosten bei einer 150 000-€-Eigentumswohnung 21 000 €. Diese zusätzlichen Kosten entstehen allein aufgrund der normalen durchschnittlichen Baukostenentwicklung der letzten vier Jah

re. Man könnte auch sagen, heute zahlt man ein bisschen weniger Zinsen. Dann spart man auch einen fünfstelligen Betrag, weil man nicht mehr die Bauzinsen hat wie noch vor ein paar Jahren. Aber da werden doch in Wirklichkeit die Summen bewegt.

Wenn Sie etwas für die Leute machen wollen, dann müssen wir in den Kommunen Grundstücke zur Verfügung stellen, die bezahlbar sind.

(Zuruf: Dann macht das doch!)

Das spielt sich gar nicht im monetären Bereich ab. Das spielt sich im Bereich von Bauplanung ab. Dann müssen wir über Baukosten und Bauformen reden. Dazu hat Frau Ministerin Dalbert heute in einem anderen Zusammenhang, nämlich bei dem Thema Holzbau, schon etwas gesagt. Die Wobau in Magdeburg hat ganz vorbildlich gezeigt, wie man bezahlbare Reihenhäuser für den kleinen Geldbeutel errichten kann und dass man da tatsächlich ganz andere Summen bewegen kann.

Dann sage ich Ihnen noch eines: Wenn Sie ein Herz für kleine Leute und deren Wünsche hätten,

(Zuruf)

dann würden Sie nicht eine Grunderwerbsteuersenkung verlangen, sondern dann würden Sie sagen: Die Grunderwerbsteuer wollen wir für die Wohnungsbauförderung im Mietwohnungsbau

verwenden, wo wegen der Baukosten inzwischen niemand mehr einen Neubau für einen Mietpreis von unter 10 € pro Quadratmeter errichten kann. Das kann sich eine Familie mit einem wirklich kleinen Geldbeutel gar nicht leisten. Machen Sie doch etwas für diese Leute. Das wäre soziale Politik. Das machen Sie aber nicht, weil Sie an der Schaufensterkrankheit leiden. - Vielen Dank.

(Beifall - Zuruf: Totaler Schwachsinn!)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Dr. Schmidt für den Redebeitrag. - Für DIE LINKE spricht der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - So ein Quatsch am späten Abend! Also, meine Damen, meine Herren, so einen Antrag kann nur schreiben, wer von Grunderwerbsteuer und von Gesetzgebungsverfahren keine Ahnung hat. Das zeigt sich schon bei dem ersten Satz:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohnungseigentum von 5 % auf 3,5 % zu senken.“

Herr Richter, wenn das hier heute beschlossen würde und Sie das täten, dann sähen wir uns vor dem Verfassungsgericht wieder. Seit wann senkt eine Landesregierung einen Steuersatz? - Das passiert durch Gesetz, und zwar durch den Gesetzgeber. Das als kleiner Hinweis an diejenigen, die im Landtag fünf Jahre lang Diäten kassiert und nichts begriffen haben.

(Heiterkeit und Zustimmung)

Dann - Herr Schmidt wies darauf hin -: abgeschrieben. Ich frage mich: Herr Rausch, wo waren Sie eigentlich am 21. November 2019? Damals haben wir hier im Landtag den Antrag in Drs. 7/5245 behandelt. Damals haben wir übrigens das Problem mit den zwei Steuersätzen sehr intensiv besprochen - erst habe ich es erklärt, dann der Herr Finanzminister usw. usf. -, was die Frage der Gesetzgebungskompetenz angeht.

Wir haben tatsächlich auch beantragt, einen zweiten Steuersatz möglich zu machen, allerdings nicht, weil wir glauben, dass wir mit der Grunderwerbsteuer Familien fördern könnten. Herr Dr. Schmidt hat es gerade vorgerechnet: Das ist Quatsch. Uns ging es um den Grundstücksmarkt, und es ging darum, dass man mit der Grunderwerbsteuer durchaus einen überhitzten Grundstücksmarkt steuern kann, indem man nämlich kurz die Grunderwerbsteuer um 50 % anhebt. Das geht aber nicht, wenn Familien oder Menschen, die Wohnungseigentum selbst nutzen, davon betroffen wären. Dann würde man denen nämlich schaden. Deswegen wollten wir die zwei Steuersätze haben.

Aber, wie gesagt, zu glauben, man könnte mit der Grunderwerbsteuer Familienförderung betreiben, das ist Käse. Das ist völliger Quatsch und geht am Leben vorbei.

(Tobias Rausch, AfD: Das ist totaler Schwachsinn! - Weitere Zurufe)

Wie gesagt, fünf Jahre im Parlament haben nicht gereicht, damit Sie auch nur die simpelsten Regeln von Gesetzgebung verstehen. Ich hoffe, dass Sie hier nicht noch einmal fünf Jahre herumsitzen.

(Zuruf: Sie können nicht mal eine Steuer- erklärung bei einem Verein machen! Mann!)

Ihren Antrag werden wir ablehnen. Das, was Sie hier aufgeschrieben haben, geht gar nicht. Wenn Sie wirklich etwas Gutes wollen, dann müssen Sie auch in der Lage sein, es gut umzusetzen.

Aber, Herr Finanzminister, eines will ich Ihnen trotzdem nicht durchgehen lassen, nämlich was den Überwachungszeitraum von zehn Jahren und den bürokratischen Aufwand angeht. Wir alle kennen § 23 des Einkommensteuergesetzes; darin

steht, dass für jeden Grunderwerb ein zehnjähriger Überwachungszeitraum gilt; denn das ist der Zeitraum für die Spekulationsfrist. Zehn Jahre hieße also nicht, dass dadurch irgendein bürokratischer Aufwand entstünde; denn das wird sowieso erledigt.

Aber, wie gesagt, der Antrag ist Quatsch. Wir lehnen ihn ab. Und schlecht abgeschrieben haben Sie außerdem. - Vielen Dank.

(Beifall)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke, Herr Knöchel, für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorredner haben im Grunde schon alles gesagt. Der Antrag geht auf so viele beachtliche Arten am Ziel vorbei, dass es wirklich ungewöhnlich ist. Das geht los mit der Aufforderung - Herr Knöchel hat es sehr schön zusammengefasst - an die Landesregierung, die Grunderwerbsteuer einfach so zu senken. Das darf sie natürlich nicht - Gewaltenteilung und so. Mein Gott, und das nach fünf Jahren! Es ist erstaunlich, dass bei der AfD flächendeckend - das ist ja ein Antrag, der tatsächlich in mehreren Parlamenten war - niemandem auffällt, dass das so nicht geht.

Wenn Sie einen Gesetzentwurf gemacht hätten, wäre Ihnen vielleicht noch aufgefallen, dass es vom Rechtlichen her nicht geht. Das ist der zweite Punkt. Der Herr Finanzminister ist umfänglich darauf eingegangen.

Sodann die inhaltlichen Dinge. Es ist natürlich wirklich nur ein sehr kleiner Anteil an dem Gesamtprojekt, das die Familien zu bewältigen haben. Daran, dass es, wenn Sie da so ein Stückchen herunternehmen, den großen Familienförderungsboost bringt, habe ich doch erhebliche Zweifel.

Als Familienförderung ist es letztlich eine ziemlich unsoziale Sache. Abgesehen davon sprechen Sie in dem Antrag auch gar nicht mehr von Familien, sondern von Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben. Diese entlasten Sie einmalig mit den Summen, die Sie ausgerechnet haben und die vielleicht gar nicht so eindrucksvoll sind, wenn man sie im Verhältnis zur Gesamtlast sieht.

Zudem muss man sagen, dass Sie auf diese Weise Familien entlasten, die sich das leisten können. Bei der Familienförderung geht es doch aber vielleicht doch eher darum, Familien zu entlasten, die

tatsächlich sozial bedürftig sind. Wenn man eine Summe X in die Hand nimmt, ist doch die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Einkommen zu entlasten oder die Kita-Beiträge abzuschaffen, worum wir ringen. Jetzt aber in diese Richtung zu gehen, ist doch der falsche Weg.

Dass die Erzielung von Steuereinnahmen keine reine Böswilligkeit des Staates ist, sondern der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dient, darunter eben auch der Familienförderung, möchte ich zumindest erwähnen. Dass Steuern nie Spaß machen und es immer schön ist, deren Abschaffung zu fordern, aber dass es eines Gesamtkonzeptes bedarf und irgendeine Steuer am Ende dann doch sein muss, um das Gemeinwesen zu erhalten, darauf weise ich hin.

Ich glaube, es wäre tatsächlich so, dass Sie ein bürokratisches Monster erschaffen. Es wäre ziemlich verrückt, eine solche Kopplung zu schaffen, bestehend aus einer teilweisen Herabsetzung des Prozentsatzes für eine bestimmte Personengruppe, die dann auch noch Freibeträge bekommt, die von bestimmten Dingen abhängig sind. Und dann müssen Sie - Herr Knöchel sah das jetzt entspannt - über zehn Jahre hinweg überprüfen, ob es sich noch immer in der Eigennutzung befindet. Was ist denn, wenn dort ein anderer zur Untermiete einzieht? Reicht das noch oder nicht? - Also, das ist schrecklich. So kann man es tatsächlich nicht machen. Das Ganze ist ineffizient und hat mit Familienförderung nichts zu tun. Ich bitte um Ablehnung.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Meister für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Heuer. Herr Heuer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Ich sage es vorweg: Den Antrag der AfD-Fraktion werden wir ablehnen, weil er zum einen - meine Vorredner haben es gesagt - rechtlich ganz einfach nicht umsetzbar ist. Zum anderen glaube auch ich - Herr Meister hat es gerade erklärt -, das ist ein Verwaltungsmonstrum; zumindest hat es definitiv das Potenzial dafür.

Und: Jetzt über Steuererhöhungen oder Steuersenkungen zu reden, verbietet sich von selbst. Wir sind mitten im Lockdown. Wir wissen gar nicht, was noch alles auf uns zukommt.

(Zustimmung)

Beides verbietet sich. Wo wir eigentlich hinmarschieren müssen, wird uns die Steuerschätzung

im Mai mehr als deutlich aufzeigen. Und mit genau dieser Steuerschätzung werden wir uns in den finalen Wahlkampf begeben. Ich bin gespannt, wer hier womit nach der Wahl umgeht. Denn jeder kann sich an fünf Fingern abzählen, was hier in Anbetracht dessen dann los ist.

Morgen geht es noch um das Sondervermögen. Dann reden wir über eine Deckungslücke von 1,5 Milliarden €. - Herr Knöchel, darüber werden wir beide mit Sicherheit gut diskutieren.