Morgen geht es noch um das Sondervermögen. Dann reden wir über eine Deckungslücke von 1,5 Milliarden €. - Herr Knöchel, darüber werden wir beide mit Sicherheit gut diskutieren.
Eigentlich ist alles gesagt worden. Ich kann das abkürzen. Es ist keine Familienförderung, wenn wir über Hausbausummen von 150 000 € aufwärts reden. Meist sind wir mittlerweile bei einer Viertelmillion.
Herr Schmidt, es geht bei Häuslebauern mit Sicherheit auch zu einem Mietpreis von unter 10 €/m². Ich selber habe es getan. Insofern geht das schon.
Eines freut mich natürlich, nämlich dass Sie hier ein bestimmtes Gewerk erwähnen. Es gibt wirklich schöne Fliesen. Ich habe das jahrelang gemacht. Also: Danke schön dafür.
Ich kann allen nur sagen: Suchen Sie sich etwas Richtiges aus! Dafür kann man richtig Geld lassen. Das frisst ganz schnell die Senkung der Grunderwerbsteuer auf; das muss ich deutlich sagen. - Mehr will ich dazu nicht sagen.
Wir werden den Antrag ablehnen. Über alles andere, was Steuern betrifft, können wir nach der Wahl reden. - Danke.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Heuer für den Redebeitrag. - Für die AfD spricht noch einmal der Abg. Herr Rausch. Herr Rausch, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Unterm Strich bleibt festzuhalten: Mit CDU, SPD, GRÜNEN und LINKEN sind keine Steuersenkungen zu machen.
Herr Heuer spricht von Steuerschätzungen und sagt: Warten wir einmal ab, was passiert und woher wir das Geld für die ganzen Lücken nehmen. - Wir dürfen eines nicht vergessen, nämlich
Sie machen die Geschäfte zu, die geöffnet haben könnten, weil nachweisbar ist, dass sie keine Keimtreiber sind. Sie treffen die falschen politischen Entscheidungen.
Das ist der wesentliche Kern des Problems. Und Sie kommen daher und sagen: Das geht nicht. - Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Da können Sie auch etwas machen.
Zu dem Thema bürokratischer Aufwand. Dass das mit den zehn Jahren nicht geht, dazu sage ich: Bei Vermietungsobjekten geht das. Bei selbst genutzten Immobilien soll das nicht gehen. Das ist für mich ein Widerspruch, den ich nicht verstehe. Das ist überhaupt nicht logisch.
Dann zu den Summen, die dabei im Raum stehen. Wenn Sie für 250 000 € ein Eigenheim bauen, dann liegen Sie mittlerweile im guten Schnitt. Große Häuser kosten teilweise viel mehr. Für diejenigen, die sich solche Häuser bauen, ist das auch gar nicht gedacht, sondern es ist für diejenigen mit kleineren und mittleren Einkommen.
Es ist für die Leute gedacht, die Leistungsträger der Gesellschaft sind, die sozialversicherungspflichtige Jobs haben, die Ihre Diäten mitfinanzieren. Diese sollen einmal entlastet werden. Und sie spüren, wenn sie normal bauen, durchaus, ob sie 10 000 € oder 12 000 € weniger bezahlen oder nicht. Das spüren sie sehr wohl. Sie sind nicht so naiv und haben das von Herrn Heuer geschilderte Luxusproblem, dass sie die 7 000 €, die sie dann einbehalten würden, für teure Fliesen ausgeben würden, sondern sie stecken das Geld dorthin, wohin es gehört, nämlich in ihre Familie. Sie machen sich über Fliesen für 7 000 € gar keine Gedanken. Sie können sich vielleicht Fliesen für 2 000 € leisten. So sieht das in diesem Segment aus.
Dass man, wenn man neu baut, von einem Quadratmeterpreis von 10 € ausgeht - das ist vielleicht in Halle so; das ist auch in Magdeburg so. Aber das ist in der Altmark, in Mansfeld-Südharz und auch im Jerichower Land nicht so. Damit sind wir bei falschen Realitäten. Wenn Sie im Salzlandkreis sanieren, dann vermieten Sie derzeit einen Neubau mit Klimaanlage, Tiefgarage und allem Drum und Dran für 8 €/m². Ich weiß nicht, wie Sie auf Ihre Zahlen kommen, Herr Schmidt. Das verstehe ich nicht.
Dass die Baukosten steigen werden, ist auch logisch. Der Baustoffhandel hat mir erst kürzlich wieder eine Liste zugeschickt, aus der ersichtlich wird, dass die Baupreise jetzt wieder um 8 %, 10 %, 15 % steigen.
Ich bin der Meinung: Wenn man eine ordnungsgemäße Entlastung für die Menschen herbeiführen würde, die sich das verdient haben, die das System am Laufen halten, dann wäre das etwas Gutes. Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass Sie das nicht wollen, dass das mit Ihnen nicht zu machen ist. Das werden wir den Leuten erzählen. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren. Einen Antrag auf Überweisung des Antrags in einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Dann stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/6957 direkt ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 30 ist erledigt.
Durch den vorliegenden Antrag soll die personelle Besetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahin gehend geändert werden, dass für den ausgeschiedenen Abg. Daniel Szarata, CDU, der Abg. Andreas Schachtschneider, CDU, stellvertretendes Mitglied des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird.
Redebedarf dazu gibt es nicht. Dann stimmen wir über den Antrag der CDU in der Drs. 7/7136 direkt ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Neubesetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 34 erledigt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Am 14. Oktober 2020 hat der Landtag die Änderung der Kommunalverfassung beschlossen, hierbei vor allen Dingen Regelungen, die für die Kommunen im Fall einer pandemischen Lage Erleichterungen bringen sollen, Sonderregelungen in § 56a und ebenso in § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG.
Diese Neuregelungen sollten vor allen Dingen dazu dienen, das zuständige Ministerium zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung der zeitlich begrenzten Freistellung von haushaltsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Es ist wichtig, dass die Kommunen auch in einer solchen Situation wie der, in der wir uns derzeit befinden, weiterhin handlungsfähig sind und von bestimmten Vorschriften entlastet werden, wie etwa der Aufstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten, was unter diesen Bedingungen sehr schwierig ist, da sehr schwer einzuschätzen ist, wie sich die Situation finanziell entwickelt.
Mit Beschluss vom 19. November 2020 hat der Landtag auf der Basis dieser Rechtsgrundlage per Beschluss festgestellt, dass eine pandemische Lage besteht und dass diese Regelungen ausgeführt werden können. Der Beschluss war auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt. Somit läuft er Mitte Februar 2020 aus. Wir müssen diesen Beschluss neu fassen, und das wiederum für drei Monate.
Ich glaube, auch nach den Diskussionen am heutigen Tage ist es unumstritten, dass in Sachsen-Anhalt weiterhin eine pandemische Lage besteht und dass es notwendig ist, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Darum bitte ich an dieser Stelle. - So weit zur Einbringung und Begründung des Antrags. Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Schindler für die Einbringung. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Richter. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen der Vorrednerin nur anschließen. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich diesen Antrag und bittet darum, diesen Beschluss zu fassen. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Auch hierzu sehe ich keine Fragen. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung.