Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Auch hierzu sehe ich keine Fragen. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung.

(Unruhe)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt die Abg. Frau Buchheim. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu der Genese der Regelung und zu dem Ziel wurde bereits ausreichend vorgetragen. Im Innenausschuss wurde seitdem fortlaufend zur aktuellen Lage berichtet. Einzelne Kommunen haben ihre Geschäftsordnungen angepasst und den Weg für Videokonferenzen und Umlaufbeschlüsse freigemacht. Das war die geringste Hürde.

In der Praxis selbst machte sich schnell Frustration breit. Einige scheitern an den technischen Möglichkeiten, andere an Umsetzungsproblemen. Viele Kommunen halten noch heute ihre dringend erforderlichen Sitzungen angesichts der Unwägbarkeiten in Präsenzform ab.

Wellen schlug die Presseberichterstattung Ende Januar 2021 in der „MZ“ unter dem Titel „Vorreiter wird ausgebremst“. Darin wird auf den Erlass des Innenministeriums vom 18. Januar 2021 Bezug genommen, mit dem auf die mit den Videokonferenzen einhergehenden Gefahren für die Beschlussfassungen nach der geltenden Rechtslage hingewiesen wird.

Nur dann, wenn alle Sitzungsteilnehmer während der Videokonferenzsitzungen ständig und gleichzeitig durch Bild- und Tonübertragung an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen können,

sind diese rechtlich nicht angreifbar. Kann dies nicht sichergestellt werden, muss die Sitzung unterbrochen oder abgebrochen werden. Zu Recht wird kritisiert, dass sogenannte Hybridsitzungen unzulässig sind. Dies war auch ein Grund für unsere Stimmenthaltung bei der Abstimmung über die Gesetzesänderung.

Letztlich wird die Gefahr des Missbrauchs thematisiert, die sich wenige Tage später bei der ersten digitalen Stadtratssitzung in Halle (Saale) realisierte. Als Folge dessen gehen viele Kommunalvertretungen wieder auf die Abhaltung von Präsenzsitzungen über.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Daran sehen Sie, dass es nicht nur technische Unwägbarkeiten gibt, sondern dass der größte Unsicherheitsfaktor der Mensch selbst bleibt, wenn er nicht gewillt ist, sich an gewisse Spielregeln zu halten.

Aktuell kann man auf Beispiele von Präsenzsitzungen verweisen, etwa die abgebrochene Stadtratssitzung in Eisenach, bei denen Mitglieder der Vertretung bewusst die Sitzung stören und sprengen wollten. Dieses Verhalten ist beschämend und zu verurteilen.

(Beifall)

Mit Spannung erwartet wurde die Landratswahl am 24. Januar 2021, die erste größere Wahl unter Pandemiebedingungen. Sie hat funktioniert und konnte trotz eines hohen Infektionsgeschehens im Landkreis und trotz der verschärften Coronaregelungen samt Lockdown in den Wahllokalen mit verschärften Hygienemaßnahmen und stärkerem Personaleinsatz stattfinden. Fazit des Schönebecker Oberbürgermeisters war: „Wählen war nicht komplizierter als momentan ein Einkauf im Supermarkt.“ Zwar war die Wahlbeteiligung sehr gering; allerdings kann man dies auch auf die zwei zur Wahl stehenden Kandidaten zurückführen.

Die angesprochenen Probleme und Erfahrungen werden sicherlich Thema der nächsten Berichterstattung im Innenausschuss sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Buchheim für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Schulenburg. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen möchten wir die Beschluss

lage des Landtags erneuern, um die kommunale Familie in der schwierigen pandemischen Lage bei ihrer Arbeit wirksam unterstützen zu können.

Wir haben im vergangenen Jahr die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen und die Regelungen im Hinblick auf die Herausforderungen der Coronapandemie krisenfest ausgestaltet. Regelungsziel war damals die Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen.

Durch die erneute Feststellung einer landesweiten pandemischen Lage durch den Landtag können den Kommunen die durch Verordnung ermöglichten haushaltsrechtlichen Erleichterungen über den 20. Februar 2021 hinaus gewährt werden. Dies ist notwendig, um die kommunale Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung zu sichern.

Darüber hinaus wurde die Beschlussfassung der kommunalen Vertretungen im Rahmen von Videokonferenzen und schriftlichen oder elektronischen Verfahren ermöglicht - bei allen Schwierigkeiten, die wir jetzt auch gehört haben. Diese Möglichkeit ist auch weiterhin notwendig, da es in der derzeitigen Situation für die kommunalen Vertretungen und Gremien manchmal schwierig ist, in Präsenz zu tagen und in einer Sitzung notwendige Beschlüsse zu fassen. Es ist letztlich eine Alternative.

Wir wollen den kommunalen Vertretungen und Gremien zur Ausübung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung weiterhin ermöglichen, trotz der pandemischen Lage für die Kommunen wichtige Angelegenheiten zu behandeln und rechtlich verbindlich Entscheidungen zu treffen.

Keine Frage, mit Videositzungen und Abstimmungen im elektronischen Verfahren haben einige Neuland betreten. Vorher war immer die körperliche Anwesenheit der Mitglieder der Vertretung notwendig. Wir werden die Erfahrungen der Kommunen hiermit auswerten müssen.

Insbesondere aus der ländlichen Region ist mehrfach der Wunsch geäußert worden, im Hinblick auf die zum Teil nicht hinreichend schnelle Internetanbindung und aufgrund von technischen Störungen das Instrument der Hybridsitzung stärker in den Blick zu nehmen.

Ich bitte abschließend um Direktabstimmung des Ihnen vorliegenden Antrags und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Schulenburg für den Redebeitrag. - Für die AfDFraktion spricht der Abg. Herr Kirchner. Herr Kirchner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Am 19. November haben Sie hier erstmalig eine pandemische Lage im Land festgestellt - ohne die Stimmen der AfD; das versteht sich. Damals versteckten Sie Ihren Antrag noch in einer zusammengezogenen Debatte. Heute steht er fast ganz am Ende der Tagesordnung. Also, entweder ist das alles nicht so ganz wichtig oder Sie haben ein wenig Scheu vor zu viel Öffentlichkeit.

(Beifall)

Nun soll Ihre pandemischen Lage für weitere drei Monate fortbestehen, also für drei Monate ab heute oder für drei Monate nach Ablauf der ersten drei Monate. Das steht in Ihrem Antrag nämlich nicht genau. Es ist aber auch egal, ob es nun Anfang oder Mitte Mai ist. Die Ermächtigung, eine reine Briefwahl auszurufen, hätte die Landeswahlleiterin so oder so, und darum geht es Ihnen ja, wie wir alle wissen.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Es geht eben nicht nur darum. Vor allem geht es darum, dass Sie diese Pandemie mittlerweile brauchen, um selbst politisch zu überleben. Ihr Versagen, das monatelange Versagen der Regierung und auch der regierungstragenden Fraktionen in Bezug auf Corona wird jeden Tag deutlicher.

Sie verordnen einen Lockdown nach dem anderen. Sie fahren unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft vor die Wand. Sie erlassen Verordnung auf Verordnung, mittlerweile die neunte in der dritten Fassung. Sie hetzten die Jüngsten gegen die Alten auf. Sie gefährden dabei das Kindeswohl der Kleinsten. Häusliche Gewalt und Suizide nehmen zu. Sie testen fast nur dort, wo es wehtut, und dann oft mit falschen Methoden. Sie testen in unseren Alten- und Pflegeheimen. Klar, dort ist der Anteil positiver Fälle hoch. Unsere Alten sind nun einmal anfällig gegenüber Keimen und Viren und für Infektionen.

Testen Sie doch einmal in einer kompletten Kindereinrichtung. Oder nehmen wir das Beispiel Landtag. Im Dezember wurden hier mehr als 100 Personen getestet: alle negativ. Wenn man aber nur dort testet, wo man erwartbar viele Infizierte findet, dann sind die Zahlen eben sehr hoch. Das kann man dann aber nicht auf die Allgemeinheit umlegen.

Meine Damen und Herren! Die Impfung war Ihr Heilsversprechen. Und nun? - Impfdosen haben wir nicht genug, und die Dosen, die da sind, reichen nicht. Was ist bis dahin? - Bis dahin ist Chaos, wie wir es von Ihnen auch immer aus der Vergangenheit kannten.

(Beifall)

Für mich sieht es nicht danach aus, dass Sie einen Plan haben. Den hatten Sie übrigens während der gesamten letzten Monate, schon fast ein Jahr lang, nämlich nie wirklich.

Meine Damen und Herren! Wir lehnen Ihren Antrag ab. Wir fordern die sofortige Beendigung aller Maßnahmen, die freiheitsberaubend sind. Schluss mit dem Lockdown und dem Grundrechtsentzug. 99,9 % der Bevölkerung sind von Corona nicht direkt betroffen. Hören Sie endlich auf damit, all diese vielen zu geißeln, und konzentrieren Sie sich endlich auf diejenigen, die wir wirklich besonders schützen müssen, die Alten. Genau das sollten Sie tun und nicht weitermachen wie bisher. Oder wollen Sie sich irgendwann einmal nachsagen lassen, dass Sie die echten Covidioten waren?

(Beifall)

Ich glaube, das wollen Sie nicht. Darum sollten wir diesen Spuk hier alle beenden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Kirchner für den Redebeitrag. - Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kirchner, wie man hier solch eine Rede zu diesem Thema halten kann - das war völlig am Thema vorbei. Sie haben es nicht einmal annähernd gestreift.

Die Ausrufung der pandemischen Lage hat nichts mit den Wahlen und irgendwelchen Dingen zu tun und mit all den schrecklichen Sachen, die Sie jetzt hier wittern,

(Zurufe: Nein!)

- nein - sondern schlicht und einfach werden damit nach dem KVG bestimmte Dinge ausgelöst, nämlich haushaltsrechtliche Erleichterungen für Kommunen - Sie müssen dann Ihrem Bürgermeister erklären, wieso Sie das eigentlich nicht wollen - und erleichterte Bedingungen für die Räte, miteinander zu kommunizieren, die sie nutzen können, aber nicht müssen. So. Das ist der Punkt. Haben Sie dazu gesprochen? - Den Eindruck hatte ich nicht.

(Beifall - Oliver Kirchner, AfD: Ich habe zu Ihrer Verlängerung gesprochen!)

Wir haben eine pandemische Lage. Bei Ihnen ist es nur eine leichte Grippe. Das ist mir klar. Das hat Herr Farle ausreichend erwähnt in der Vergangenheit.

(Ulrich Siegmund, AfD: Das stimmt doch gar nicht! - Weitere Zurufe)

- Also, heute war es nicht. Heute waren Sie tatsächlich erstmalig ernst, aber Herrn Farle habe ich hier schon in der Vergangenheit mit Grippedingen gehört. Das können Sie gerne richtigstellen. Heute war es erstmalig so,

(Zuruf: Stimmt doch gar nicht!)