Protokoll der Sitzung vom 31.05.2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne hiermit die 3. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie, verehrte Anwesende, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf das Herzlichste begrüßen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass am 19. Mai 2016 das ehemalige Mitglied des Landtages Herr Wolfgang Braun im Alter von 76 Jahren verstorben ist.

Herr Braun war Mitglied des Landtages der ersten Wahlperiode. Er war somit einer der Abgeordneten, die sich in den Jahren nach der friedlichen Revolution um den Aufbau unseres Landes verdient gemacht haben.

Er gehörte unter anderem der Fraktion der CDU an und war Mitglied in mehreren Ausschüssen. In den Jahren von 1990 bis 1991 war er Minister für Inneres.

In Gedenken an den Verstorbenen darf ich Sie bitten, sich zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. - Ich danke Ihnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abg. Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert hat wegen der Übernahme anderer Aufgaben ihr Landtagsmandat niedergelegt. Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 4. Mai 2016 mitgeteilt, der Sitz sei auf Herrn Wolfgang Aldag, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, übergegangen und Herr Aldag habe die Wahl angenommen. Ich darf auf die hierzu herausgegebenen Unterrichtungen in den Drs. 7/29 und 7/35 verweisen.

Sehr geehrter Herr Aldag, wären Sie bitte so freundlich, sich zu erheben, damit alle Sie in voller Größe erkennen können.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE, erhebt sich von seinem Platz)

Seien Sie herzlich willkommen in diesem Hohen Hause! Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Ausübung Ihres Mandats.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abg. Frau Edwina Koch-Kupfer hat wegen der Übernahme anderer Aufgaben ihr Landtagsmandat nieder

gelegt. Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 17. Mai 2016 mitgeteilt, der Sitz sei auf Herrn Lars-Jörn Zimmer, CDU, übergegangen und Herr Zimmer habe die Wahl angenommen. Ich darf auf die hierzu herausgegebenen Unterrichtungen in den Drs. 7/32 und 7/43 verweisen.

(Lars-Jörn Zimmer, CDU, erhebt sich von seinem Platz)

Sehr geehrter Herr Zimmer, seien Sie herzlich willkommen in diesem Hohen Hause! Herr Zimmer - wo ist er? -, ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Ausübung Ihres Mandats.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abg. Herr Jörg Felgner hat wegen der Übernahme anderer Aufgaben sein Landtagsmandat niedergelegt. Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 18. Mai 2016 mitgeteilt, der Sitz sei auf Herrn Dr. Falko Grube, SPD, übergegangen und Herr Dr. Grube habe die Wahl angenommen.

(Dr. Falko Grube, SPD, erhebt sich von sei- nem Platz)

Ich darf auf die hierzu herausgegebenen Unterrichtungen in den Drs. 7/33 und 7/46 verweisen.

Sehr geehrter Herr Dr. Grube, seien Sie herzlich willkommen! Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen gutes Gelingen bei der Ausübung Ihres Mandats.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das geht noch eine halbe Stunde so weiter.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Die Abg. Frau Petra Grimm-Benne hat wegen der Übernahme anderer Aufgaben ihr Landtagsmandat niedergelegt. Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 18. Mai 2016 mitgeteilt, der Sitz sei auf Frau Nadine Hampel, SPD, übergegangen und Frau Hampel habe die Wahl angenommen. Ich darf auf die hierzu herausgegebenen Unterrichtungen in den Drs. 7/34 und 7/47 verweisen.

(Nadine Hampel, SPD, erhebt sich von ih- rem Platz)

Sehr geehrte Frau Hampel, seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der AfD)

Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen gutes Gelingen bei der Ausübung Ihres Mandats.

Meine Damen, meine Herren! Zur Entschuldigung eines Mitglieds der Landesregierung. Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 bat die Landesregierung, für die dritte Sitzungsperiode folgendes Mitglied zu entschuldigen: Staatsminister Herr Robra entschuldigt sich heute wegen der Teilnahme an der Sonderkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin zum Thema „EEG 2016“ und der Vorkonferenz in Berlin.

Zur Tagesordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung für diese Sitzung des Landtages liegt Ihnen vor. Auf Verlangen von 53 Abgeordneten habe ich gemäß Artikel 45 Abs. 2 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt in Verbindung mit § 55 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung den Landtag außerhalb des durch den Ältestenrat beschlossenen Sitzungsplanes einberufen.

Wie in der Sitzung des Ältestenrates am 26. Mai 2016 vereinbart, wird in der heutigen Sitzung des Landtages die erste Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes durchgeführt.

Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1

Erste Beratung

a) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände

rung des Kommunalabgabengesetzes

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/40

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Kommunalabgabengesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/70

Die Einbringerin zu a) ist die sehr geehrte Frau Abg. Eisenreich. Der Einbringer zu b) ist der sehr geehrte Herr Abg. Erben.

Frau Abg. Eisenreich, bitte kommen Sie an das Pult. Ich erteile Ihnen das Wort. Ist das Ihre erste Rede heute?

Wir sind gespannt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit etwa anderthalb Jahren beschäftigt uns im Land das am 10. Dezember 2014 trotz zahlreicher Widerstände mit Koalitionsmehrheit verabschiedete Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes.

Es sind Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Zweckverbände sowie Gerichte in Sachsen-Anhalt, die sich inzwischen damit beschäftigen müssen. Ausgangspunkt für zahlreiche Rechtsstreitigkeiten ist vor allem, dass die gesetzlich verankerte Verjährungsfrist für Forderungen zum Ausgleich von Vorteilslagen von zehn Jahren mit der Übergangsvorschrift in § 18 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes bis zum 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt wurde.

Damit wurde einem unbeschränkten Abkassieren auf der Grundlage kurzfristig erlassener Satzungen und ohne jegliche Rücksicht auf Verjährungen mit der Unterstützung einer eigens von der damaligen Landesregierung eingesetzten Taskforce Tür und Tor geöffnet.

Dieser Name wurde Programm; denn forciert wurde durch die Taskforce das Agieren der Zweckverbände beim Eintreiben der Beiträge. Im Ergebnis dieses Agierens wurden laut Angaben der Landesregierung zum 15. Dezember 2015 rund 85 000 Beitragsbescheide mit einem von der Verjährung bedrohten Beitragsvolumen von insgesamt rund 123,5 Millionen € erlassen. Viele dieser Beitragsbescheide ergingen im Übrigen erst kurz vor dem Ablauf der Frist.

Die Empörung ist bei den Bescheidempfängern entsprechend groß. Grundstückseigentümer haben Bescheide mit Forderungen zum Teil in Höhe von vier- und fünfstelligen Eurobeträgen erhalten. Selbst öffentliche Einrichtungen und Kommunen müssen Beiträge zahlen. Ich möchte als Beispiel einmal die Hochschule Merseburg nennen, die sich mit einer Forderung in Höhe von 1 Million € konfrontiert sieht.

Entscheidungen von kommunalen Gremien und Verbänden, diese Beiträge nicht einzufordern, werden von den unteren Aufsichtsbehörden für nichtig erklärt, da sich zahlreiche Kommunen und Verbände in einer sehr schwierigen finanziellen Situation befinden und damit gezwungen sind, jede Einnahmequelle auszuschöpfen.