Protokoll der Sitzung vom 29.09.2017

Unzählige interkulturelle Spiel- und Sportfeste, Willkommensturniere, Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz fanden statt und haben dazu beigetragen, die Teilhabe von Asylbewerbern und Flüchtlingen am Sport zu sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

(Beifall bei der LINKEN)

Integration findet am besten im Sport und bei der Arbeit statt. Wer sich miteinander einer sportlichen Sache widmet, der ist am Ende menschlich nicht gegeneinander.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir werden das Programm des organisierten Sports, dessen wichtigster Bestandteil das bereits seit 1991 erfolgreich wirkende Bundesprojekt „Integration durch Sport“ ist, auch weiterhin mit Fördermitteln unterstützen.

Darüber hinaus erhalten die Kreis- und Stadtsportbünde seit Anfang August 2017 Landesmittel für eine halbe zusätzliche Stelle. Damit soll eine Anerkennung und Unterstützung ihres Engagements bei der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern erfolgen. Der Fokus der Integrationsmaßnahmen wurde dabei auf die Teilhabe aller Menschen am Sport erweitert. Die integrativen Maßnahmen sollen sich auch auf sozial Benachteiligte und auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen beziehen.

Auf unsere Unterstützung kann der Landessportbund auch weiterhin bei seiner Präventionsarbeit gegen Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Homophobie im Sport zählen. Bereits seit dem Jahr 2011 leistet das Projekt „Menschlichkeit und

Toleranz im Sport“, kurz MuT, einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Sportvereine in Sachsen-Anhalt gegen jedwedes extremistisches Gedankengut.

Wesentliche Projektinhalte sind unter anderem die Bildungsarbeit, der Aufbau eines Netzwerkes gegen Extremismus im Sport sowie einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur. Daneben fanden zahlreiche Beratungen der Sportvereine vor Ort statt.

Im Zusammenhang mit den dramatisch angestiegenen Flüchtlingszahlen in den Jahren 2015 und 2016 übernahm das MuT-Projekt zusätzliche Aufgaben. Neben den bisherigen Aufgaben werden verstärkt Bildungsangebote zur interkulturellen Kompetenz durchgeführt und die Möglichkeiten zur Intervention durch Beratung von Sportvereinen wurden erweitert. Die Landesmittel für das Projekt wurden deshalb erhöht.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Ein weiteres Projekt des Landessportbundes, nämlich „Stark im Sport“, widmet sich den Themen Homophobie, Sexismus sowie Transphobie und damit einhergehend der Diskriminierung im Sport. Die Zielgruppe bilden Personen ab zwölf Jahren. Jugendliche und Erwachsene aus allen Regionen Sachsen-Anhalts werden vorrangig in den Sportorganisationen angesprochen.

Über Lehrvorträge und Workshops, die im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen angeboten werden, sollen die Sportakteure für die Thematik sensibilisiert und zur Selbstreflexion befähigt werden. Das Projekt ist deutschlandweit einmalig in Inhalt und Ausrichtung. Somit übernimmt das Projekt innerhalb der deutschen Sportlandschaft eine Vorreiterrolle. Das im Jahr 2015 begonnene Projekt wird deshalb weiterhin unterstützt.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

In Sachsen-Anhalt sind deutlich mehr Jungen und Männer als Mädchen und Frauen im Sport organisiert. Rund 60 % der Mitglieder in den Sportvereinen sind männlich und rund 40 % sind weiblich. Bei den derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiterinnen im Landessportbund entspricht der Anteil der Frauen mit rund 39 % ihrem Mitgliederanteil in den Sportvereinen. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass sich die Zahl der aktiven Sportlerinnen in den Sportvereinen seit 2011 um mehr als 13 000 Frauen und Mädchen erhöht hat.

Die Beteiligung von Frauen in Führungs- und damit auch in Entscheidungsgremien im Sport stellt sich noch deutlich dramatischer dar. In Vorstandspositionen sind lediglich rund 30 % der Frauen tätig, davon nur 15 % als Vorstandsvorsitzende.

Deshalb hält das Land Fördermittel bereit, die für die Förderung innovativer Projekte zur Erhöhung des Mädchen- und Frauenanteils, aber auch zur besseren Beteiligung von Frauen in Führungsgremien eingesetzt werden können. Wenn wir außerhalb des Ehrenamtes erreichen wollen, dass Frauen gleichberechtigt in Führungsfunktionen arbeiten, muss das erst recht und vielleicht auch am Anfang im Sport gelten.

(Zustimmung bei der CDU und von Sebas- tian Striegel, GRÜNE)

Die Erhaltung und Schaffung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur ist entscheidende Voraussetzung für das Sporttreiben aller Bevölkerungsgruppen. Die jährlich zur Verfügung stehenden Landesmittel für die Förderung des Sportstättenbaus können jedoch bei Weitem nicht den bestehenden Bedarf beim Neubau oder der Sanierung von Sportstätten decken.

Ein besonders hoher Sanierungsstau besteht gegenwärtig bei Schwimmhallen und bei Kunstrasenplätzen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche finanzschwache Kommunen wegen des zu erbringenden Eigenanteils keine Förderung beantragen, sodass die vorliegenden Anträge nicht den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln.

So tragisch die Situation für die betroffenen Gebiete durch das Hochwasser im Jahr 2013 auch war, für die Sportstätteninfrastruktur des Landes war sie am Ende ein großer Gewinn. Die betroffenen Kommunen und Sportvereine konnten zur Beseitigung der Schäden an Sportstätten Fördermittel aus dem Aufbauhilfefonds, in den Mittel des Bundes und der Länder eingezahlt wurden, beantragen.

Von den in Sachsen-Anhalt gestellten 219 Anträgen wurden 199 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 98,9 Millionen € bewilligt; also nahezu 100 Millionen € für die Sanierung von Sportstätten. Damit haben wir zahlreiche hochmoderne Sportstätten schaffen können.

Auf der Basis einer Istanalyse zur Sportstättensituation in Sachsen-Anhalt, die bis zum Ende des Jahres 2018 durch den Landessportbund erfolgen soll, werden wir ein demografiefestes Konzept zum zukünftigen Bedarf und zur zukünftigen Schwerpunktsetzung im Sportstättenbau erreichen. Dieses Konzept soll eine wesentliche Entscheidungshilfe für künftige Förderungen des Landes im Bereich des Sportstättenbaus sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des aufgezeigten Bedarfs an Sportstättenförderung macht es uns stolz, dass es uns gelungen ist, in der aktuellen Förderperiode erstmals Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds, kurz ELER, und des Europäischen Fonds für regionale Ent

wicklung, kurz EFRE, für die Sportstättenförderung zu nutzen.

Im ELER werden im Rahmen der Dorfentwicklung für den Neubau und die Sanierung und im EFRE für die energetische Sanierung von Sportstätten EU-Mittel bereitgestellt. Schon jetzt wird deutlich, dass das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel weit überschreiten wird.

Wir werden zudem eine Neufassung der Richtlinie zum Sportstättenbau in Kürze veröffentlichen. Wir werden dort die weitere Entwicklung auch unter Berücksichtigung der Garantie aus dem Finanzausgleichsgesetz mit berücksichtigen.

Jetzt komme ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum zweiten, etwas kürzeren, aber gleichwohl wichtigen Teil meiner Regierungserklärung, dem Leistungssport.

Die von mir eingangs erwähnte „AG Spitzensport“ hat eine Istanalyse der Situation im Leistungssport des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Bundesreform des Leistungssports und der Spitzensportförderung Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Leistungssports entwickelt.

Damit wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die unseren Spitzensportlerinnen und -sportlern gute Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an den Olympischen und Paralympischen Spielen im Sommer 2020 in Tokio und darüber hinaus eröffnen.

So werden wir den Nachwuchsleistungssport durch die dauerhafte Implementierung der Talentsichtung weiter stärken. Mit der flächendeckenden verbindlichen Einführung des sportmotorischen Tests Emotikon zum Schuljahr 2016/17 an allen Grund- und einigen Förderschulen des Landes Sachsen-Anhalt konnte ein wichtiger Schritt für die Talentsichtung gegangen werden.

Auf der Grundlage der Testergebnisse und der Empfehlungen der Sportlehrkräfte werden durch den Landessportbund die besonders talentierten Kinder zu den Sachsen-Anhalt-Spielen eingeladen. Damit ist uns endlich in den Schulen über diesen Test wieder eine Sichtung möglich. Der Sportler von morgen wird heute in den Schulen entdeckt.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Diese Spiele, die in Verantwortung des Landessportbundes stattfinden, geben dem organisierten Sport gute Möglichkeiten, geeignete Jungen und Mädchen zu entdecken und diese für eine leistungssportliche Entwicklung zu empfehlen. In sogenannten Talentgruppen erfolgt für diese Kinder im 4. Schuljahrgang eine spezielle außerunterrichtliche Förderung durch erfahrene Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

Mit dem im Jahr 2015 begonnenen Modellversuch „Pädagogisches Leitungssportpersonal“, kurz PLP, wurden zusätzliche Trainerkapazitäten an den Eliteschulen geschaffen. Dadurch konnte die Zahl der Leistungssportschülerinnen und -schüler, der sogenannten L-Schüler - also der Leistungsschüler -, an den Sportschulen deutlich erhöht werden. Durch den Einsatz dieses Leistungssportpersonals wurde zugleich eine Qualitätsverbesserung der sportlich vielseitigen Betreuung der Schülerinnen und Schüler im gesamten Prozess der Talentförderung erreicht.

Deshalb werden wir ab dem Haushaltsjahr 2020 die Überführung des PLP in eine gesicherte Förderung des Landessportbundes mit acht zusätzlichen Stellen im Trainerpool anstreben und wohl auch erreichen.

Um zukünftig genügend Kapazität für die Aufnahme von den L-Schülern an den Eliteschulen zu haben, ist vorgesehen, dass alle in Klasse 5 eingeschulten sportlich talentierten Kinder - das sind die sogenannten T-Schüler - eine zweijährige Probezeit durchlaufen, nach der entschieden wird, ob ein Verbleib an der Eliteschule möglich ist oder ob eine Umschulung an eine andere Schule erfolgt.

Die Sportschulen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind für die sportliche Elite gedacht. Ein Land braucht Eliten, Sport braucht Eliten, und wir wollen an diesen Schulen zukünftig nur die Eliten ausbilden, weil das diejenigen sind, die am Ende in internationalen Wettbewerben Medaillen holen werden.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der AfD)

Zum Verbundsystem Schule und Sport gehören auch die vom Landessportbund über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Landesmitteln betriebenen Internate und Mensen. An den Internaten finden gegenwärtig mit Unterstützung des Landes umfassende Renovierungsarbeiten statt, die den dort lebenden jungen Sportlerinnen und Sportlern verbesserte Wohnbedingungen ermöglichen.

Die Arbeitsgruppe „Spitzensport“ hat eingeschätzt, dass mit dem Trainerpool des Landessportbundes ein erfolgversprechendes Instrument für die Steuerung des Gesamtprozesses Leistungssport von der Talentsichtung bis zum Hochleistungstraining geschaffen wurde.

Entscheidend sind die stringente Führung der Trainerinnen und Trainer durch den LSB und die umfassende Einbeziehung der Partner, sowohl hinsichtlich ihrer Rechte als auch ihrer Pflichten. Mit der speziellen Dienstbeauftragung sowie Rahmenvereinbarungen zwischen dem Landessportbund, dem Olympiastützpunkt, den Landesfach

verbänden der Schwerpunktsportarten und den beiden leistungssporttragenden Vereinen wurden hierfür geeignete Grundlagen geschaffen.

Auf Impuls des Sportministeriums erfolgte eine Aktualisierung dieser Steuerungsinstrumente, die nunmehr konsequent umgesetzt werden sollen.

Zur Weiterentwicklung der Qualität des Trainerpools und zur Gewinnung von Top-Trainern soll in den nächsten Jahren ein Attraktivitätsprogramm für den Trainerpool umgesetzt werden.

Vorgesehen ist hier beispielsweise, dass neben der bereits praktizierten Zahlung von Abfindungen zur Verjüngung des Trainerpools künftig im Einzelfall auch Abfindungen bei Erfolglosigkeit von Trainerinnen und Trainern gezahlt werden können und eine Überlappung bei Neueinstellungen möglich ist.

Am Ende muss sich auch ein Trainer an seinem Erfolg messen lassen.

(Zustimmung bei der CDU)

Bei der Analyse des Olympiazyklus 2013 bis 2016 hat sich herausgestellt, dass die Trainerinnen und Trainer, die zugleich auch Stützpunktleiterinnen oder -leiter sind, durch Verwaltungsaufgaben in der Entwicklung und Betreuung ihrer Athleten beeinträchtigt werden.

Der Trainer ist dafür da, sich nur und ausschließlich 24 Stunden um den Sportler zu kümmern, aber nicht mit administrativen Aufgaben belastet zu sein. Denn dieser administrative Aufwand betrug annähernd 50 % der Wochenarbeitsstunden des Trainers; diese fehlten dann wiederum gegenüber dem Sportler.