Protokoll der Sitzung vom 01.06.2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/71 neu wurden 86 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 86 Stimmzettel gültig und null Stimmzettel ungültig.

Für den Wahlvorschlag stimmten 48 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 35 Abgeordnete. Es gab drei Stimmenthaltungen. Das unbedingt notwendige Quorum von 44 Jastimmen wurde also erreicht. Der Vorschlag in der Drs. 7/71 neu der Fraktion der AfD hat damit die erforderliche Mehrheit erhalten.

(Beifall bei der AfD)

Die aufgeführten Herren sind somit zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt.

Im Namen des Hohen Hauses spreche ich den Gewählten meinen Glückwünsch aus und wünsche ihnen Erfolg in diesem verantwortungsvollen Amt.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Im Sitzungsverlauf werden wir den Vorsitz wechseln. Erstmalig wird der Vizepräsident des Landtages Herr Rausch die Sitzungsleitung übernehmen. - Herr Kollege Rausch, kommen Sie bitte zu mir und nehmen Sie meinen Platz ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen noch einmal herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken. Ich will mir Mühe geben, um dieses Vertrauen zu rechtfertigen.

(Beifall bei der AfD)

Wir setzen fort mit

Tagesordnungspunkt 8

Erste Beratung

Entwurf eines Fünften Medienrechtsände

rungsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/44

Einbringer ist Staatsminister Herr Robra. - Ich möchte Sie bitten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Landesregierung hiermit eingebrachte Entwurf des Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes beinhaltet als Artikelgesetz mit Artikel 1 vor allem das Zustimmungsgesetz zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit den wesentlichen Inhalten haben wir uns bereits im Plenum sowie in den Ausschüssen der letzten Legislaturperiode befasst.

Mit dem im Dezember 2015 unterzeichneten Staatsvertrag werden in fünf Artikeln mehrere rundfunkrechtliche Staatsverträge geändert. Aus Zeitgründen möchte ich lediglich auf zwei Punkte aus dem Staatsvertrag näher eingehen, nämlich auf die Beauftragung eines gemeinsamen OnlineAngebotes von ARD und ZDF sowie auf die Änderungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Über die Beauftragung von ARD und ZDF, ein gemeinsames Angebot speziell für junge Menschen im Internet bereitzustellen, freue ich mich ganz besonders. Ich glaube, dass uns damit etwas Gutes gelungen ist. Nach einer langjährigen und sehr intensiv geführten medienpolitischen Diskussion haben wir normativ den Weg bereitet, um jungen Menschen ein attraktives und speziell an ihren Interessen und Nutzungsgewohnheiten ausgerichtetes qualitativ hochwertiges Angebot zur Verfügung zu stellen.

Um diese mit einem öffentlich-rechtlichen Angebot inhaltlich tatsächlich zu erreichen, ist das Internet heutzutage bedeutsamer denn je. Es ist zentrales Informationsmedium und besonders mit seiner mobilen Nutzung im jungen Lebensalltag fest verankert. ARD und ZDF müssen daher in der Lage sein, auch das Medium Internet zu bespielen, um diese jungen Menschen zu erreichen.

Mit dem neuen § 11g des Rundfunkstaatsvertrages wird deshalb ein neues Medienangebot eigener Art beauftragt, das durch seine ausschließliche Verbreitung im Internet der fortgeschrittenen Konvergenz der Medien und den Nutzungsgewohnheiten der jungen Zielgruppe entspricht.

Das geplante Jugendangebot, das im Oktober aufgeschaltet werden soll, führt zu keiner Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Gesamtangebotes und wird aus dem Bestand finanziert. Im Gegenzug wird auf andere Leistungen verzichtet, die bisher erbracht worden sind.

Lassen Sie mich nun zur Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages kommen. Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die Nachjustierungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgenommen, die derzeit möglich sind. Sie erfolgen auf der Basis der Ergebnisse der Evaluierung des Staatsvertrages, an der von Anfang an ein unabhängiges wissenschaftliches Institut beteiligt war. Es war auch ein dringender Wunsch dieses Parlamentes, nicht das allfällige GrimmeInstitut zu beauftragen, sondern eines, das bisher nicht festgelegt war. Das war dann im Ergebnis das Institut DIW Econ.

Zunächst ist festzuhalten, dass es nach allen bisherigen gerichtlichen Entscheidungen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gibt. Das haben insbesondere zwei Landesverfassungsgerichte und zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung vom 18. März 2016 dargelegt.

Die von dem genannten Institut ermittelten Ergebnisse der Evaluierung bestätigen uns ebenfalls in dem Systemwechsel. Als ein wesentliches Ergebnis der Evaluierung ließ sich feststellen: Die Erträge der Rundfunkanstalten haben sich stabilisiert. Die Verteilung des Aufkommens aus dem

Rundfunkbeitrag zwischen privaten Haushalten einerseits und dem nichtprivaten Bereich andererseits hat sich durch die Einführung des Rundfunkbeitrages nicht wesentlich geändert. Das ist ein gesellschaftspolitisch bedeutsames Thema.

Die Mehreinnahmen in der laufenden Beitragsperiode wurden insbesondere auf den Meldedatenabgleich und auf die von den Rundfunkanstalten vorgenommen Direktanmeldungen im privaten Bereich zurückgeführt. Sie sind nicht dynamisch, also in Zukunft nicht ständig zu erwarten.

Die Länder haben in den vergangenen Jahren für alle Beitragszahler immer wieder das Ziel der Beitragsstabilität bekräftigt. Im Rahmen des Evaluierungsprozesses hat die DIW Econ daher auf der Basis des damals 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten verschiedene Szenarien berechnet, mit denen die finanziellen Spielräume für die verschiedenen Reformoptionen unter Berücksichtigung der Beitragsstabilität in der bevorstehenden Planungsperiode 2017 bis 2020 abgeschätzt werden konnten. Danach war der finanzielle Spielraum für Veränderungen am Beitragssystem begrenzt.

Vorgesehen sind jetzt mit diesem Staatsvertrag, der in das Ratifikationsverfahren gebracht wird, Entlastungen im sozialen Bereich bei Kindergärten, bei Kindertagesstätten und bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Eine von der Wirtschaft geforderte Entlastung wird mit der Einführung eines Wahlrechts zur Berechnung der Veranlagung einer Betriebsstätte entweder nach der Zahl der Beschäftigten, nach Köpfen, oder nach sogenannten Vollzeitäquivalenten erreicht.

Wir haben im Zuge der Verhandlungen im Länderkreis zudem nachdrücklich auf die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt durch die Einbeziehung der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge in die Rundfunkbeitragsbemessung hingewiesen und uns im Einklang mit dem Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 4. Juni 2015 für Beitragserleichterungen ausgesprochen.

Ein Verzicht auf betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge für die Beitragsbemessung war aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Einnahmen des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus dem Rundfunkbeitrag leider noch nicht durchsetzbar. Das Rundfunkbeitragsaufkommen aus der Belastung von gewerblichen Kraftfahrzeugen mit ca. 300 Millionen € pro Jahr macht einen wesentlichen Anteil an den Gesamterträgen aus dem nicht privaten Bereich in Höhe von 770 Millionen € aus.

Ein vollständiger Verzicht auf die Veranlagung von betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen oder

eine nach Betriebsstättenstaffeln gestufte Freistellung weiterer Kraftfahrzeuge, die ebenfalls untersucht wurde, hätte einen stabilen und zwischen den verschiedenen Gruppen ausgewogenen

Rundfunkbeitrag infrage gestellt oder aber anderweitig zulasten der privaten Haushalte kompensiert werden müssen.

Die Ministerpräsidenten haben allerdings am 18. Juni 2015 im sogenannten Kamin der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart, dass die Reduzierung der Beitragsbelastung von Kraftfahrzeugen im gewerblichen und öffentlichen Bereich weiter auf der Tagesordnung bleibt.

In Artikel 5 des Staatsvertrages finden Sie den Minimalkonsens zum Jugendmedienschutz als eine Verknüpfung des technischen Jugendmedienschutzes mit dem in Europa immer mehr verbreiteten Gedanken der Selbstregulierung. Die Ansätze zur Erfassung von User-generated Content - der große Aufreger in den vorherigen Fassungen des Jugendmedienschutzstaatsvertra

ges - sind nicht weiter verfolgt worden.

So viel, meine Damen und Herren, in Anbetracht der Redezeit an dieser Stelle zum Inhalt des Staatsvertrages.

Mit Artikel 2 des Entwurfes des Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes werden aufgrund der Änderungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag noch notwendigen Anpassungen im Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen.

Artikel 3 des Gesetzentwurfes regelt das Inkrafttreten. Das Zustimmungsgesetz zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll einen Tag nach der Verkündigung in Kraft treten und die Änderungen des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach erfolgreicher Ratifikation des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in allen Ländern mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 1. Oktober 2016.

Ich bitte Sie daher, diesen zeitlichen Aspekt bei Ihren weiteren Beratungen im Auge zu behalten. Ich habe gehört, dass aller Voraussicht nach die abschließende Behandlung erst Ende September im Plenum möglich sein wird. Es wäre schön, wenn man es doch noch vorziehen könnte. Wir werden prüfen, ob wir die Verkündigung zum 1. Oktober 2016 gewährleisten können.

Die Landtage von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben übrigens, soweit mir bekannt ist, dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits zugestimmt und das Ratifikationsverfahren damit abgeschlossen. In allen anderen Landtagen läuft es bereits. Dass es bei uns bemerkenswerterweise als erstes Vorhaben in der neuen Legislaturperiode ansteht, hing schlicht und ergreifend mit dem Wahltermin zusammen.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und bitte um Unterstützung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Staatsminister Robra, ich danke Ihnen. - Wir kommen jetzt zur Debatte. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Ich rufe den Abg. Herrn Büttner von der AfD-Fraktion auf.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Der heute zur Beratung anstehende 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umfasst mehrere juristische Änderungen. Da es sich hierbei um ein Paket handelt, muss man entweder allen Änderungen zustimmen oder sie ablehnen bzw. sich der Stimme enthalten.

Das ist bei der Ratifizierung von Staatsverträgen so, dürfte aber der Sache wenig dienlich sein. Die Sache sind nämlich der Zustand und die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt, seine unaufhörliche Expansion und die damit verbundenen Kosten, also die entsprechenden Beitragssteigerungen.

Zunächst ein paar Worte zum geplanten neuen Jugendangebot. Der Staatsvertrag sieht die Einrichtungen eines von ARD und ZDF zu gestaltenden Online-Jugendangebotes vor, wobei man als Zielgruppe junge Menschen identifiziert. Wer diese jungen Menschen sind, wird nicht gesagt. In Erläuterungen ist oft die Rede von den 14- bis 29Jährigen, eine Altersgruppe, die sehr verschiedene mediale Interessen und Perspektiven hat, meine Damen und Herren.

Der Sinn des Ganzen soll nach dem Willen der Landesregierung und der Öffentlich-Rechtlichen darin bestehen, diese jungen Menschen für die Öffentlich-Rechtlichen zu gewinnen oder zurückzugewinnen, also dazu beizutragen, dass das Gesamtangebot von ARD und ZDF zukünftig in größerem Umfang als derzeit generationenübergreifend genutzt wird, wie es in der Begründung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages heißt.