ausschusses wurde zur Begründung mitgeteilt, dass der Ausschuss für Finanzen bisher stark in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 eingebunden war.
Da die in § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages vorgeschriebene Mindestfrist von vier Kalenderwochen, die den mitberatenden Ausschüssen nach Verabschiedung der vorläufigen Beschlussempfehlung für die Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen ist, abgelaufen war, hat sich der federführende Ausschuss darauf verständigt, am 12. Dezember 2018 die Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, obwohl das Votum des Ausschusses für Finanzen nicht vorlag.
Dem Ausschuss lag neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport auch die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese Synopse wurde vom Ausschuss übereinstimmend zur Beratungsgrundlage erhoben.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte in einem weiteren Änderungsantrag erneut, das monatliche Blindengeld und nun auch die monatliche Zuwendung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose zu erhöhen. Des Weiteren beantragte die Fraktion DIE LINKE wiederum, das Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen-Anhalt dahin gehend zu ändern, dass die Mittel zur Förderung der kommunalen Jugendarbeit anteilig über einen Flächenfaktor verteilt werden. Dieser Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Gesetzentwurf in der Drs. 7/3490 wurde schließlich in der vom GBD empfohlenen Fassung mit 9 : 0 : 3 Stimmen angenommen und als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/3718 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/3718. Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration. Wenn es keinen Widerspruch gibt, schlage ich vor, über das Gesetz in Gänze abzustimmen. - Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer für das Gesetz stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt da
gegen? - Das sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat das Gesetz die Zustimmung des Parlaments erhalten.
Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege“
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3597 wurde in der 61. Sitzung des Landtags am 23. November 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Das Pflegeberufereformgesetz des Bundes vom 17. Juli 2017 bündelt die bisherigen separaten Ausbildungen in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Kinderkrankenpflege in einer einheitlichen Pflegeausbildung. Die Kosten dieser Ausbildung sollen gemäß § 26 des Pflegeberufereformgesetzes zukünftig durch Ausgleichsfonds finanziert werden, die die Länder organisieren und verwalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt das Land Sachsen-Anhalt dieser Vorgabe nach.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 32. Sitzung am 28. November 2018 mit dem Gesetzentwurf befasst. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der Überweisung des Gesetzentwurfes und der ersten Beratung im Ausschuss konnte eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes noch nicht vorgelegt werden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ließ wissen, dass in den Folgetagen noch Abstimmungen mit dem zuständigen Ministerium anstünden und danach umgehend die Synopse vorgelegt werde.
Der Ausschuss verabschiedete dennoch mit 10 : 0 : 2 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung, die zum Inhalt hatte, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 52. Sitzung am 6. Dezember 2018 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Ihm lag dazu auch die am 4. Dezember 2018 zugegangene Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmte Änderungsempfehlungen. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen mit 10 : 0 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu verabschieden.
Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 33. Sitzung am 12. Dezember 2018 statt. Hierzu lag dem Ausschuss neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen ebenfalls die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Diese Synopse wurde vom Ausschuss übereinstimmend zur Beratungsgrundlage erhoben. Da es keine Änderungsanträge gab, wurde dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/3597 in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Fassung zugestimmt und diese einstimmig als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/3919 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Herzlichen Dank.
Ich danke Frau Zoschke für die Berichterstattung. - Bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Halberstadt. Seien Sie herzlich willkommen in unserem Hohen Hause!
Eine Debatte zur Beschlussempfehlung ist nicht vorgesehen. Damit kommen wir sofort zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3719. Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration. Ich schlage vor, dass wir über das Gesetz wieder in Gänze abstimmen. - Da es keinen Widerspruch gibt, stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab.
Wer für das Gesetz stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? -
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen! Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz hat der Landtag in der 59. Sitzung am 21. November 2018 zusammen mit dem Antrag der Fraktion der AfD zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen überwiesen.
Mit dem Gesetz erfolgt die Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht. Das Ziel ist die Verhinderung der Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier durch einen entsprechenden Umgang mit tierischen Nebenprodukten und eine geordnete Entsorgung dieser Abfälle. Das Gesetz dient der Prävention und Abwehr von Tierseuchen.
Mit Schreiben vom 29. November 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Landwirtschaftsausschuss eine Synopse vor, die mit den Koalitionsfraktionen einvernehmlich abgestimmte Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfes enthielt. Diese Vorschläge enthielten rechtliche und rechtsförmliche Hinweise sowie Anpassungen. Unter anderem wurde vorgeschlagen, die Einzelnovellen in Paragrafen zu gliedern und das Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen.
zember 2018 statt. Zu Beginn verständigte sich der Ausschuss, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Seitens der Fraktion DIE LINKE lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag zu § 3 Abs. 3 vor. Mit diesem Änderungsantrag sollten nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE vor allem kleinere Betriebe unterstützt werden.
Die Fraktion der CDU äußerte dazu, dass das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz weder das Ansinnen habe, die Agrarstruktur im Lande zu beeinflussen, noch das Tierwohl zu fördern, wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgetragen wurde. Das Gesetz dient vielmehr der Prävention und Abwehr von Tierseuchen. Der Vertreter der Fraktion der SPD zeigte sich ebenfalls verwundert über die Angabe von Obergrenzen im Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion der AfD vertrat die Auffassung, dass sich die bisherigen Regelungen bewährt hätten und daher beibehalten werden sollten.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3631 fand ebenfalls keine Mehrheit und wurde bei 2 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss schloss sich den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes an. Danach soll im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 ein Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für die Kosten der Tierkörperbeseitigung gelten.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 2 : 2 Stimmen beschlossen.