Bernhard Daldrup

Sitzungen

7/62 7/77 7/95 7/111

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Den Antrag der Fraktion der AfD zum Thema „Lücken in der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest schließen“ hat der Landtag in der 96. Sitzung am 28. Februar 2020 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Ziel des Antrages war es, die Landesregierung zu bitten, die präventiven Maßnahmen gegen eine mögliche Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verstärken.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag in mehreren Sitzungen beraten. In der 49. Sitzung am 13. Mai 2020 stand dieser Antrag erstmals auf der Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung hatten die Koalitionsfraktionen einen Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung für den mitberatenden Verkehrsausschuss als Tischvorlage verteilt.
Die Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie berichteten zur aktuellen Lage in verschiedenen Bundesländern. Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass der Faktor Mensch das größte Risiko für den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Sachsen-Anhalt sei. Daher müsse die Aufmerksamkeit für diese Zielgruppe, also den Menschen, besonders erhalten bleiben.
In der weiteren Berichterstattung wurde seitens des Ministeriums vorgetragen, dass Plakataktionen an Autobahnraststätten und Parkplätzen sowie Informationen in den einschlägigen Medien fortgeführt würden. Außerdem gebe es weiterhin Kontakte zwischen den Fachleuten und eine enge fachliche Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung.
An die Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie schloss sich eine Beratung des zuvor genannten Entwurfs einer vorläufigen Beschlussempfehlung für den mitberatenden Verkehrsausschuss an.
Es ging bei der Diskussion speziell um die neu formulierte Nr. 3 dieser vorläufigen Beschlussempfehlung. Darin werden Maßnahmen an Autohöfen und Raststätten auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aufgezeigt, um diese in Bezug auf das Risiko des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest zu sichern. Das beinhaltet neben der täglichen Leerung der Abfallbehälter auch die Sicherung dieser vor Wildzugriff. Es erfolgte auch der Hinweis, dass sich Autohöfe in Privateigentum befänden.
Eine weitere neue Regelung war in der Nr. 1 dieser vorläufigen Beschlussempfehlung enthalten, und zwar dahin gehend, dass das Land SachsenAnhalt ab dem 1. Juni 2020 von privaten und juristischen Personen keine Gebühren für die Untersuchungen auf Trichinen erheben solle. Für diese Maßnahme solle das Land eine Summe von 70 000 € jährlich bereitstellen.
Im Ergebnis der Beratung stimmte der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Entwurf der vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen mit dem neuen Titel „Maßnahmen der Seuchenprävention vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest“ einstimmig zu.
In der 43. Sitzung am 25. Juni 2020 befasst sich der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Antrag und der zuvor genannten vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Landwirtschaftsausschusses.
Der Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr führte zu dem Thema unter anderem aus, dass Autohöfe rein privatrechtliche Unternehmen seien. Kommunen handelten somit eigenverantwortlich für Kreis- und Gemeindestraßen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Maßnahmen zur Biosicherheit könnten insoweit ausschließlich von den dafür zuständigen Behörden angeordnet und durchgesetzt werden. In diesem Fall sei dafür nicht das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zuständig.
Weiterhin wurde dargelegt, dass die in der Nr. 3 der vorläufigen Beschlussempfehlung enthaltene tägliche Leerung sowie Reinigung der Abfallbehälter an Landesstraßen die übliche Praxis übersteige. Jedoch könne dem Wunsch entsprochen werden, da sich der Mehraufwand in einem vertretbaren Rahmen halte.
Im Ergebnis der Beratung schloss sich der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Landwirtschaftsausschusses an.
Die abschließende Beratung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Landtag fand im Landwirtschaftsausschuss in der 52. Sitzung am 16. September 2020 statt. Als Beratungsgrundlage diente die vorläufige Beschlussempfehlung in der Vorlage 1. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Verkehrsausschusses in der Vorlage 2 vor.
Nach einer aktuellen Berichterstattung durch Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wurde nochmals das Thema „Situation an Autohöfen und Rastplätzen“ behandelt. Hierzu äußerten die Vertreter des Ministeriums, dass es einen ständigen Austausch mit dem dafür zuständigen Ministerium gebe. Der zuständige Minister habe mehrfach im zuständigen Fachausschuss zu den Kontrollen an Autohöfen und Rastplätzen berichtet.
Außerdem gab es unter anderem Fragen zum Thema „Sich abzeichnender Preisverfall beim Schweinefleisch“, der mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest einhergehen werde. Hierzu führte das Landwirtschaftsministerium aus, dass erst nach einer Analyse der konkreten Abnahmeströme valide Aussagen hinsichtlich eines möglichen sogenannten Schweinestaus getätigt werden könnten.
Ein mündlicher Änderungsvorschlag wurde zu der Nr. 4 der vorläufigen Beschlussempfehlung eingebracht. Die in der Nr. 4 enthaltene Formulierung, die Maßnahmen vorerst bis zum 31. Dezember 2021 durchzuführen, sollte angepasst werden. Es wurde vorgeschlagen, die Maßnahmen vorerst bis zum 31. Dezember 2022 zu begrenzen.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in der Vorlage 1 zur Drs. 7/5717 sowie dem zuvor genannten mündlichen Änderungsvorschlag zu der Nr. 4 einstimmig zu.
Der Landwirtschaftsausschuss verabschiedete
einstimmig die Ihnen in der Drs. 7/6629 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 41. Sitzung des Landtages am 20. Dezember 2017 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und die Ausschüsse für Umwelt und Energie sowie für Inneres und Sport zur Mitberatung überwiesen.
Die erste Beratung im Landwirtschaftsausschuss fand in der Sitzung am 14. Februar 2018 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Anhörung zur anstehenden Thematik durchzuführen.
Die Anhörung in öffentlicher Sitzung fand am 30. Mai 2018 statt. Von einer Vielzahl von Institutionen, die eingeladen waren, waren der Bauernverband Sachsen-Anhalt, das Bundesumweltamt, die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat und die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt der Einladung gefolgt. Während der Anhörung wurden die allseits bekannten und unterschiedlichen Auffassungen über den Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat deutlich und erörtert.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde erneut in der Sitzung am 2. Oktober 2019 aufgerufen. Während der Beratung wurden die Auswirkungen von Glyphosat im Ausschuss sehr unterschiedlich bewertet und diskutiert. Der Ausschuss kam überein, das Thema in der nächsten Sitzung wieder aufzurufen mit dem Ziel, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Die nächste Beratung der Drs. 7/2193 fand in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 27. November 2019 statt. Dazu lag seitens der Koalitionsfraktionen der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse vor. Die CDU-Fraktion erklärte, da sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19. Dezember 2017 in einigen Aspekten überholt habe, hätten die Koalitionsfraktionen einen Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung erarbeitet, in
dem die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt worden seien. Auch wurde seitens der Koalitionsfraktionen eine neue Überschrift vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl den mitberatenden Ausschüssen, diesen Entwurf der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 3 : 2 Stimmen anzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt und Energie befasste sich in der 40. Sitzung am 15. Januar 2020 mit dem Antrag und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 2 Stimmen an.
Der Ausschuss für Inneres und Sport beriet den Antrag am 16. Januar 2020 und stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 7 : 3 : 2 Stimmen zu.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fand in der Sitzung am 5. Februar 2020 statt. Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung mit 8 : 0 : 5 Stimmen zu.
Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie der Änderungsantrag
der Fraktion der AfD wurden in der 54. Sitzung des Landtages am 31. August 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die erste Beratung im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 4. September 2019 statt. In dieser Sitzung nahm der Ausschuss die Berichterstattung der Landesregierung entgegen.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie betonte, dass Bund und Länder im Oktober 2018 eine Verwaltungsvereinbarung über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind, geschlossen haben. Insgesamt hätten 751 Landwirte einen Antrag auf Dürrehilfe 2018 gestellt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, Hilfen in Höhe von insgesamt 60 Millionen € seien ausgezahlt worden. Es sei positiv hervorzuheben, dass den betroffenen Landwirten schnelle Hilfe zuteil geworden sei. In die Beschlussempfehlung sollten Punkte aufgenommen und Instrumente geschaffen werden, die es den Betrieben ermöglichten, zahlungsfähig zu sein.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, in der nächsten Sitzung eine entsprechende Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Die zweite Beratung im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 2. Oktober 2019 statt. Dazu lag in der Vorlage 1 ein erster Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vor, eingereicht am 1. Oktober 2019 durch die Fraktion DIE LINKE. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, die Beratung der Anträge zu vertagen.
In der Sitzung am 27. November 2019 lagen den Ausschussmitgliedern ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 2, eine weitere Tischvorlage der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 3 sowie ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion der AfD in der Vorlage 4 vor.
trägen mit der Landgesellschaft und der BVVG einzuführen bzw. bei Altverträgen aufzunehmen.
Der Vertreter der Fraktion der AfD erklärte, in dem seitens seiner Fraktion vorgelegten Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung werde nicht nur auf die Situation der von der Dürre betroffenen Landwirtschaft, sondern auch auf die der Forstwirtschaft eingegangen. Er sprach sich dafür aus, in der Beschlussempfehlung den Aspekt der Forstwirtschaft zu berücksichtigen.
Der Ausschuss lehnte den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE (Vorlage 1) bei 1 : 11 : 0 Stimmen ab. Der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion der AfD (Vorlage 4) wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Der Ausschuss empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen mit 8 : 3 : 2 Stimmen, einen Beschluss im Sinne des Entwurfs einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlage 3) herbeizuführen.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 73. Sitzung am 15. Januar 2020 mit dem vorgenannten Antrag befasst und empfiehlt die Annahme des Antrages in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 2 Stimmen.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fand in der Sitzung am 5. Februar 2020 statt. Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss der Beschlussempfehlung in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 2 : 3 Stimmen zu.
Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für SachsenAnhalt wurde vom Landtag in der 59. Sitzung am 22. November 2018 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Umwelt und Energie sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, das Jagdrecht im Land Sachsen-Anhalt nach dessen Novellierung im Jahr 2011 fortzuschreiben und an aktuelle Erfordernisse anzupassen.
Die erste Behandlung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 6. März 2019 statt. Der Ausschuss führte eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch, zu der neben den mitberatenden Ausschüssen Experten verschiedener Verbände und Institutionen eingeladen waren.
In der darauffolgenden Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 17. April 2019 beantragte die Fraktion der SPD im Namen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes und die vorgesehene Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung von der Tagesordnung zu nehmen, da in Detailfragen noch rechtlicher Beratungsbedarf bestand. Diesem Antrag stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu.
Die Beratung des Gesetzentwurfs fand in der Sitzung am 29. Mai 2019 statt. Zu dieser Beratung lagen in der Vorlage 3 ein Anschreiben und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, in der dem Gesetzentwurf der Landesregierung die mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt waren, vor.
Ein Schreiben des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, das sich auf die Verwendung von Geoinformationen bezieht, wurde dem Ausschuss in der Vorlage 4 zur Kenntnis gegeben.
Der Ausschuss erhob die mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage.
Insgesamt fünf Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lagen in Vorlage 8 neu vor. Der erste Änderungsantrag betraf die Streichung der Duldungspflicht des Jagdausübungsberechtigten eines benachbarten, nicht an der Jagd beteiligten Jagdbezirks in Bezug auf das unbeabsichtigte Überjagen von Jagdhunden, da sich, so die Begründung des Antrags, die bisherige Rechtslage in der jagdlichen Praxis grundsätzlich bewährt hat und die beabsichtigte Einführung der Duldungspflicht nicht geeignet ist, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Mit dem zweiten Änderungsantrag sollte der gebührenrechtliche Privilegierungstatbestand des § 21 Abs. 2 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt, der die Datenabgabe aus dem Geoinformationssystem zum Bereitstellungsaufwand ermöglicht, zukünftig auch Jagdgenossenschaften zugutekommen, da es im Interesse des Landes ist, auf ein flächendeckendes digitales Jagdkataster zurückgreifen zu können.
Der dritte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beinhaltete die Erweiterung des § 23 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes. Danach soll der Schuss von jagdlichen Einrichtungen zur Vermeidung von Unfällen nur ausnahmsweise zulässig sein, wenn diese während einer Erntejagd auf abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern angebracht sind.
Der vierte Änderungsantrag befasste sich mit der Erlaubnis der Bejagung der für die Aufzucht von Nutrias notwendigen Elterntiere.
Der Ausschuss beriet ebenfalls ausführlich den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Nr. 5 in Vorlage 8 neu, welcher die Aufnahme einer neuen Regelung in § 36 des Landesjagdgesetzes zum Wildschadenersatz in Zusammenhang mit der Herstellung von Bejagungsschneisen vorsah. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies auf die bundesrechtliche Rechtslage hin und regte für den Fall, dass eine derartige Regelung dennoch in das Landesjagdgesetz aufgenommen werden soll, an, den im Änderungsantrag Nr. 5 der Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Regelungstext nicht in § 36, sondern in § 35 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes aufzunehmen und die bisherigen Regelungen von § 35 in einem neuen Absatz 2 zu formulieren.
Während der Beratung des Gesetzentwurfs wurden die fünf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich beschlossen. Ebenso folgte der Ausschuss mehrheitlich der Empfehlung
des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, den Regelungstext des Änderungsantrages unter Nr. 5 in § 35 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes aufzunehmen.
Änderungsanträge der Fraktion der AfD waren in den Vorlagen 5, 6 und 7 verteilt worden. Die Fraktion der AfD beantragte in der Vorlage 5, in § 3 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes folgenden Satz einzufügen:
„Jagdwirtschaftliche Einrichtungen (Ansitz- leitern, Sitzböcke, Jagdkanzeln usw.), von denen die Jagd ausgeübt werden soll, müssen eine Ansitzhöhe von mindestens 2 m über dem Erdboden aufweisen.“
Der Ausschuss lehnte diesen Änderungsantrag der Fraktion der AfD bei 3 : 10 : 0 Stimmen ab.
Die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unter Nr. 3 in Vorlage 8 neu, die Zulässigkeit des Schusses von jagdlichen Einrichtungen auf abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern betreffend, um den Halbsatz zu ergänzen, dass die jagdlichen Einrichtungen die Höhe des Fahrzeuges deutlich überschreiten müssen. Dieser Ergänzung stimmte der Ausschuss zu. Der so geänderte § 23 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Die weiteren Änderungsanträge der AfD in den Vorlagen 6 und 7, die eine Veränderung bestimmter Jagdzeiten zum Inhalt hatten, wurden zurückgezogen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wurde gebeten, auf eine Aufhebung der Jagdzeiten für die Tierarten Iltis, Rebhuhn und Lachmöwe im Zuge einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz hinzuwirken.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 0 : 5 Stimmen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit den beschlossenen Änderungen anzunehmen.
Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen war als Vorlage 9 neu verteilt worden. Im Anschluss an die Beratung zum Gesetzentwurf brachte der Vertreter der CDU-Fraktion diesen Entschließungsantrag ein, in dem mit Jagdrecht und Jagdwesen zusammenhängende Forderungen aufgelistet waren. In einer kurzen Diskussion zu diesem Antrag äußerte sich auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zum rechtlichen Hintergrund. Der federführende Ausschuss empfahl mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den Entschlie
ßungsantrag der Koalitionsfraktionen anzunehmen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport beriet über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes in der 37. Sitzung am 6. Juni 2019. Der Ausschuss schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 11 : 0 : 2 Stimmen an.
Der Ausschuss für Umwelt und Energie behandelte den Gesetzentwurf in der 31. Sitzung am 12. Juni 2019. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss in Vorlage 15 Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor, welche insbesondere Änderungen in Bezug auf die eben bereits erwähnte Regelung zu § 35 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes zum Wildschadenersatz in Zusammenhang mit der Herstellung von Bejagungsschneisen beinhalteten. Hierzu erfolgte eine Begrenzung auf den Anbau von Mais und Raps. Außerdem sollte diese Regelung nach drei Jahren außer Kraft treten. Ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mündlich vorgetragen.
In Vorlage 14 wurden fünf Änderungsanträge der Fraktion der AfD verteilt, welche sich etwa auf das Überjagen von Jagdhunden sowie auf die Herstellung von Bejagungsschneisen bezogen. Diese Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden mehrheitlich beschlossen. Der Ausschuss für Umwelt und Energie schloss sich mit 8 : 3 : 2 Stimmen dem Votum des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen an.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes fand in der 37. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 21. August 2019 statt. Die CDU-Fraktion machte sich die vom Umweltausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu eigen. Der Ausschuss übernahm die Änderungen und beschloss diese mit 8 : 3 : 0 Stimmen. Der federführende Ausschuss stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 3 : 0 Stimmen zu. Der Entschließungsantrag wurde ebenfalls mit 8 : 3 : 0 Stimmen beschlossen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen! Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz hat der Landtag in der 59. Sitzung am 21. November 2018 zusammen mit dem Antrag der Fraktion der AfD zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen überwiesen.
Mit dem Gesetz erfolgt die Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht. Das Ziel ist die Verhinderung der Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier durch einen entsprechenden Umgang mit tierischen Nebenprodukten und eine geordnete Entsorgung dieser Abfälle. Das Gesetz dient der Prävention und Abwehr von Tierseuchen.
Mit Schreiben vom 29. November 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Landwirtschaftsausschuss eine Synopse vor, die mit den Koalitionsfraktionen einvernehmlich abgestimmte Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfes enthielt. Diese Vorschläge enthielten rechtliche und rechtsförmliche Hinweise sowie Anpassungen. Unter anderem wurde vorgeschlagen, die Einzelnovellen in Paragrafen zu gliedern und das Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen.
Die Beratung des Gesetzentwurfes fand im Landwirtschaftsausschuss in der 29. Sitzung am 4. De
zember 2018 statt. Zu Beginn verständigte sich der Ausschuss, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Seitens der Fraktion DIE LINKE lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag zu § 3 Abs. 3 vor. Mit diesem Änderungsantrag sollten nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE vor allem kleinere Betriebe unterstützt werden.
Die Fraktion der CDU äußerte dazu, dass das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz weder das Ansinnen habe, die Agrarstruktur im Lande zu beeinflussen, noch das Tierwohl zu fördern, wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgetragen wurde. Das Gesetz dient vielmehr der Prävention und Abwehr von Tierseuchen. Der Vertreter der Fraktion der SPD zeigte sich ebenfalls verwundert über die Angabe von Obergrenzen im Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion der AfD vertrat die Auffassung, dass sich die bisherigen Regelungen bewährt hätten und daher beibehalten werden sollten.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3631 fand ebenfalls keine Mehrheit und wurde bei 2 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss schloss sich den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes an. Danach soll im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 ein Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für die Kosten der Tierkörperbeseitigung gelten.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 2 : 2 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 30. Sitzung am 6. Dezember 2018 mit diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst und eine Beschlussempfehlung an den Landwirtschaftsausschuss erarbeitet. In seinem Votum schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 6 : 3 : 2 Stimmen an.
In der 52. Sitzung am 6. Dezember 2018 hat sich der Ausschuss für Finanzen mit den in Rede stehenden Unterlagen befasst. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Finanzausschuss die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen.
In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss am 12. Dezember 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung mit 6 : 3 : 2 Stimmen zu.
Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.