Da Sie bekanntlich - vermute ich einmal - auf dem Boden der Verfassung stehen, sollten Sie diesen Aspekt vielleicht noch einmal stärker in den Blick nehmen. - Aber zurück zu meinem eigentlichen Redebeitrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Koalitionsvertrag - er wurde schon zitiert - hat sich die Kenia-Koalition darauf verständigt, dass ein dem konfessionellen Religionsunterricht vergleichbares Unterrichtsangebot für muslimische Schüler in Sachsen-Anhalt geprüft wird. Das Ministerium hat diese Prüfung abgeschlossen. Schlussendlich
wurde festgestellt, dass zum augenblicklichen Zeitpunkt die grundlegenden Voraussetzungen in Sachsen-Anhalt zur Einführung eines dem konfessionellen Religionsunterricht vergleichbaren Angebots für muslimische Schüler rechtlich nicht gegeben sind.
Nach Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes und Artikel 27 Abs. 3 der Verfassung Sachsen-Anhalts sind sowohl Ethikunterricht als auch Religionsunterricht an den Schulen des Landes SachsenAnhalt mit Ausnahme der bekenntnisgebundenen und bekenntnisfreien Schulen ordentliche Lehrfächer.
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes, Artikel 27 Abs. 3 der Verfassung Sachsen-Anhalts und § 19 Abs. 3 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt sind die Rechtsnormen. Folglich haben ausschließlich Religionsgemeinschaften grundsätzlich einen Anspruch auf Einrichtung eines ihren Glaubensinhalten entsprechenden Religionsunter
Die in Sachsen-Anhalt bekannten muslimischen Vereinigungen erfüllen, wie auch die entsprechenden Vereinigungen in den anderen Bundesländern, nicht die Kriterien zur Anerkennung einer Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes. Es existiert somit keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes, welche die Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach beantragen könnte.
Über diese Rechts- und Sachlage habe ich am 16. Januar 2019 mit den Vertretern von acht islamischen Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt gesprochen. Der Austausch darüber wird fortgesetzt.
Meine Damen und Herren! Auch wenn derzeit eine Einführung eines islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach im Sinne des Grundgesetzes nicht in Betracht kommt, bedeutet dies jedoch nicht, dass Schülerinnen und Schüler mit muslimischem Hintergrund vom unmittelbar wertebildenden Unterricht ausgeschlossen werden; ganz im Gegenteil: Sachsen-Anhalt, dessen Bevölkerung überwiegend konfessionslos geprägt ist, hat neben dem Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes auch den Ethikunterricht als ordentliches Lehrfach landesverfassungsrechtlich verankert.
Die weit überwiegende Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt besucht den zwingend vorgeschriebenen Ethikunterricht, so auch Schülerinnen und Schüler muslimischer Herkunft.
Dieser Unterricht wird weltanschaulich neutral erteilt und enthält einen religionskundlichen Teil, der den Islam als Weltreligion umfasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel ist es, den Ethikunterricht weiter zu qualifizieren und an Schwerpunktschulen zu nutzen, um den Islam neben anderen Weltreligionen im Unterricht verstärkt zum Thema zu machen.
Der Ethikunterricht als wertebildender Unterricht eignet sich dafür besonders gut. Es werden vertiefende Kenntnisse über alle Religionen vermittelt und gleichzeitig wird über aktuelle Probleme diskutiert und werden diese gemeinsam reflektiert.
Bis Ende Juni 2019 erarbeitet das Ministerium für Bildung ein Konzept zur Vermittlung vertiefter Kenntnisse über den Islam im Rahmen des Ethikunterrichts. Dazu werden Unterrichtsbausteine entwickelt, die auf bestehenden Lehrplänen mit der entsprechenden Verankerung aufbauen.
Die Schulen mit einem hohen Anteil an muslimischen Schülerinnen und Schülern können ab dem zweiten Halbjahr 2019/2020 diese Unterrichtsmodule nutzen. Flankierend werden bestehende Fortbildungsangebote weiterentwickelt und sukzessive ab dem Schuljahr 2019/2020 angeboten.
Ferner wird ein Dozentenpool zur fachlichen Begleitung und Beratung eingerichtet. Die entsprechenden Bausteine und Unterstützungsmaßnahmen können auch im evangelischen und katholischen Religionsunterricht genutzt werden; denn auch in diesen Unterrichtsfächern wird das Thema Islam behandelt.
Das Ministerium für Bildung wird zeitnah nach der Konzepterstellung die Vertreter der islamischen Gemeinden und andere Interessierte in Halle und Magdeburg zu einem Informationsgespräch einladen.
Meine Damen und Herren! Das beschriebene Konzept wird somit den Ethikunterricht inhaltlich ergänzen und soll keinen konfessionellen islamischen Religionsunterricht bzw. keine religiöse Unterweisung darstellen. - Vielen Dank.
Herr Minister Tullner, es gibt Nachfragen von Herrn Raue und Herrn Dr. Tillschneider. - Herr Raue, Sie haben das Wort.
Herr Tullner, meines Wissens gibt es im Ethikunterricht schon Module zu Religionen, insbesondere zum Islam. Ich weiß es ziemlich genau, weil
mich meine Kinder damit konfrontiert haben. Was sollen Sie jetzt noch erweitern? Ist es nicht wichtiger, Mathematik, Deutsch, Chemie und Sprachen zu unterrichten als Ethik?
Ich glaube nicht, dass das unsere Antwort auf die Einwanderung sein sollte. Die Kinder sollten vernünftige Schulfächer haben und keinen Unterricht über eine Religion, die eigentlich mehr eine Staatsideologie ist.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir wollen Bürger bilden! - Zuruf von der AfD: Dann fangen Sie mal bei sich an!)
Lieber Herr Raue, zum Kanon der Fächer, die der Unterricht an Schulen in Sachsen-Anhalt umfasst, gehören das Thema Allgemeinbildung im weiteren Sinne, MINT-Fächer und auch wertebildende Fächer. Dazu gehören Geschichte - auch privilegiert, wenn ich an die Oberstufendiskussion denke - und auch der Religions- und Ethikunterricht, den man wählen kann.
Ich glaube, dass dieses Thema unter dem Begriff der Allgemeinbildung schon wichtig ist, weil wir an der Stelle nicht nur als fachlich gebildete Ingenieure im Sinne von Fachlichkeit, von Mathematik und Informatik daherkommen wollen, sondern weil wir gebildete Bürger haben wollen, die auch wertebezogen sind.
Dazu zählt zweifelsohne der Ethikunterricht, der verfassungsrechtlich normiert und relevant ist. Deswegen ist die Debatte an dieser Stelle, glaube ich, überflüssig.
Ich würde Ihnen vorschlagen, wenn wir diese Module, die ich beschrieben habe, fertiggestellt haben, dann schauen Sie sich diese Module in Ruhe an. Dann werden Sie feststellen, dass dadurch weder die Islamisierung des Abendlandes vorangetrieben wird, noch irgendwelche anderen kruden Befürchtungen Wahrheit werden.
Allerdings gehört es zur Lebenswirklichkeit auch dazu, wie ich immer sage, dass diejenigen, die sich Sorgen darüber machen, dass unsere Werte des christlichen Abendlandes gefährdet sind, sich doch am Ausleben des christlichen Abendlandes ein Stück weit stärker beteiligen sollten. Damit hätte man das christliche Abendland auch gestärkt.
Die Lebenswirklichkeit des christlichen Abendlandes bedroht gerade eine Partei mit dem CDU im Namen.
dass in unserem Land der Zustrom an Migranten, insbesondere aus islamischen Staaten, ungeheuer wächst. Das dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen.
Die zweite Sache, Herr Tullner, ist die: Die Kenntnisse der Menschheit in vielen Technologie- und Wissensbereichen verdoppeln sich mittlerweile alle fünf Jahre. Ich glaube, dass es schon von daher angebracht ist, die Unterrichtszeit
dafür zu nutzen, Zukunftskenntnisse und Kenntnisse über Biologie, Wissenschaft, zu vermitteln, als rückwärtsgewandte Islamkunde zu unterrichten.
Die Leute, die zu uns kommen und ihre Kinder in die Schulen schicken, die sollten eigentlich - das ist unsere Verantwortung - für die Zukunft geschult werden. Unsere Kinder sollten nicht in Sachen unterrichtet werden, die eigentlich