Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Es gibt keine weiteren Fragen. Ich danke Herrn Gallert für den Redebeitrag. Danke, Herr Gallert. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Frederking das Wort. Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch für meine Fraktion möchte ich deutlich machen, dass wir die türkische Invasion in Nordsyrien im Oktober 2019 als völkerrechtswidrig verurteilen.

Wir erwarten von der Bundesregierung eine klare Positionierung gegen diesen völkerrechtswidrigen Militäreinsatz. Was Unrecht ist, muss auch als Unrecht bezeichnet werden. Es gab weder einen Verteidigungsanlass für diese Offensive noch eine völkerrechtliche Legitimation.

Nordsyrien war vor dem türkischen Einmarsch relativ stabil und befriedet. Doch danach ist in dem ohnehin schon zerrütteten Bürgerkriegsland

Syrien noch ein weiterer Krisenherd hinzugekommen. Flucht und Vertreibung finden statt. Die Menschen leiden. Es ist eine humanitäre Katastrophe.

Das ist nicht abstrakt. Wenn man Menschen aus Nordsyrien erlebt, die ihre toten Verwandten beweinen, dann sind die Schrecken dieses Bürgerkriegs sehr real. Erdoğan hat mit seiner Aggression das Land weiter destabilisiert und seinem Feind Assad sogar in die Hände gespielt.

Die von der Türkei besetzte Region um Qamischli ist an die syrische Regierung als kurdisch autonomes Gebiet zurückgegeben worden. Neu ist allerdings, dass Assad mit eigenen militärischen Truppen vor Ort ist. Es steht jetzt zu befürchten, dass er damit einen Fuß in der Tür hat, um das gesamte Staatsgebiet unter seine Kontrolle zu stellen, ohne kurdische Autonomie.

Das ist deshalb kritisch, weil Assad in allen zurückeroberten Gebieten und Städten die Menschen drangsaliert und unterdrückt. Seine Versöhnungsabkommen haben keinen Wert, wenn er zum Beispiel die Männer für seine Armee zwangsrekrutiert.

Im Westen gibt es die sogenannte Pufferzone unter türkischer Kontrolle. Erdoğan strebt an, die syrischen Flüchtlinge aus der Türkei dort anzusiedeln. Ein solches Ansinnen verstößt sehr wahrscheinlich gegen die UN-Flüchtlingskonvention. Diese Frage wird im Moment geklärt.

In der Provinz Idlib gibt es schon länger türkische Armeeposten. Millionen syrischer Flüchtlinge

leben hier im grenznahen Gebiet zur Türkei in provisorischen Flüchtlingslagern unter sehr, sehr schlechten Verhältnissen. Assad tyrannisiert mit der Bombardierung von Krankenhäusern und Infrastruktur.

Es hat bisher nichts gebracht, wenn Assad, Putin, Erdoğan und zeitweise auch der Iran miteinander verhandeln. Andere Formate sind erforderlich. Für Frieden und Stabilität in Syrien sollten sich die internationale Gemeinschaft und auch die EU einsetzen.

Es gibt keine Fragen. Ich danke Frau Frederking für den Redebeitrag.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Kurze. Herr Kurze, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt verurteilt den völkerrechtswidrigen Militäreinsatz der Türkei in Nordsyrien, der zu

großem humanitären Leid geführt hat und die Stabilität der Region beeinträchtigt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt alle diplomatischen Aktivitäten zur Beendigung der Krise. - Diesen Beschluss haben wir im Ausschuss bei acht Jastimmen, keiner Gegenstimme und einer Enthaltung, also einstimmig, gefasst. Es ist relativ selten, dass solche gemeinsamen Beschlüsse auf den Weg gebracht werden. Wir, die Fraktion der CDU, sind sehr froh darüber, dass uns das gelungen ist.

Am 9. Oktober 2019 kam es zum Einmarsch in Syrien. Seit dem 17. Oktober 2019 gibt es eine Waffenruhe, wobei es hier und da auch immer wieder zu Verstößen kommt.

Die Türkei rechtfertigt ihre Militäroffensive unter der Bezeichnung „Friedensquelle“ durch das Adana-Abkommen vom 20. Oktober 1998, welches die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus zwischen der Türkischen Republik und der Arabischen Republik Syrien regelt.

Das Abkommen verpflichtet die Unterzeichner unter anderem zur engen Kooperation im Kampf gegen den Terrorismus. Ein Recht zur unilateralen Invasion ergibt sich aus dem Adana-Abkommen natürlich nicht. Daher ist die syrische Reaktion auf den Vormarsch der türkischen Streitkräfte verständlich. Der Einmarsch der türkischen Truppen in Syrien ist im Ergebnis nichts anderes als eine völkerrechtswidrige Aggression in einem Konflikt, die keine Probleme löst, sondern am Ende nur neue schafft. Deshalb gilt es, dies auch zu verurteilen.

Dieser neuerliche Konflikt zeigt deutlich, dass Akteure am Werk sind, die die wichtigen Bereiche, da teilweise von internationalem Interesse der Politik, nämlich der Außen- und Sicherheitspolitik, nach ihrem Ermessen gestalten.

Wozu brauchen wir Regeln und Verträge, wenn sich dann wiederum einige nicht an diese Verträge und Regeln halten?

Dieses Ermessen führt zu Aktionen, die brandgefährlich sind und nicht dem Hauptziel Frieden für eine zerrüttete und gebeutelte Region dienen. Das ist am Ende nicht förderlich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie es am Ende von Kriegen immer ist, zahlt die Zivilbevölkerung meistens den höchsten Preis.

Dieser Konflikt ist nichts anderes als ein Machtspiel zwischen der Türkei, Russland und Syrien. In diesem Machtspiel gibt es keine Gewinner, sondern nur Verlierer. Zu den größten Verlierern zählt allerdings, wie eben schon gesagt, die zivile Bevölkerung.

Als Landesparlament begrüßen wir daher die diplomatischen Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland und auch der NATO, um den Frieden

in der Region zu stabilisieren und nachhaltig zu implementieren.

Herr Gallert, ich geben Ihnen natürlich auch recht: Wenn man auf der einen Seite Sanktionen ausspricht, dann müsste man es auf der anderen Seite auch tun. Gerade die neuen Bundesländer leiden sehr unter diesen Sanktionen. Am Ende sind wir als Unionsfraktion der Meinung, dass man mit gleichem Maß messen sollte. - Das vielleicht am Ende meiner Rede.

Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Herrn Kurze für den Redebeitrag. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Bei dieser Gelegenheit darf ich in Erinnerung rufen, dass in der Berichterstattung bereits darauf hingewiesen wurde, dass eine Änderung der Beschlussempfehlung dahin gehend erfolgt ist, dass diese mit einem neuen Titel versehen wurde.

Bevor wir aber darüber abstimmen, stimmen wir als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in die Drs. 7/5578 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. Damit hat dieser Änderungsantrag nicht die Mehrheit erhalten.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung mit der vorgetragenen Änderung ab. Wer für die Beschlussempfehlung mit der vorgetragenen Änderung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat die Beschlussempfehlung mit den erfolgten Änderungen die Mehrheit des Hauses erhalten und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 12

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/5549

Berichterstatterin ist die Abg. Frau Buchheim. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum 1. Juni 2019 bis 30. November 2019 wandten sich 308 Bürger mit schriftlichen Bitten und Beschwerden an den Landtag. 34 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet.

Acht Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag ab.

266 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petitionen registriert und bearbeitet.

Die höchste Zahl der Eingänge mit 57 Petitionen war im Sachgebiet Inneres zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 44 Petitionen.

Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

331 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in acht Sitzungen beraten, davon 255 abschließend. Führend hierbei das Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 43 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit 34 Petitionen.

Etwa 9,8 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 5,8 % zumindest teilpositiv erledigt.

Zehn Sammelpetitionen sowie drei Mehrfachpetitionen gingen ein. Elf Sammelpetitionen und eine Mehrfachpetition wurden abschließend behandelt.

Mitglieder des Ausschusses führten fünf Ortstermine durch und nahmen Kontakt mit Petentinnen und Petenten auf, um vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu werden.

Der Ausschuss führte eine nichtöffentliche Anhörung durch.

Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnehmen.

Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt haben, seinen Dank aussprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/5549 für den Zeitraum 1. Juni 2019 bis 30. November 2019 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.