Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

(Zustimmung bei der CDU)

Ich sehe keinen Redebedarf. Dann danke ich Herrn Heuer für den Redebeitrag.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/5611 ab. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. Wer für die Überweisung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe teilweise Mitglieder der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Dennoch ist der Antrag in den genannten Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 10

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes des Landes SachsenAnhalt zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 und zur Regelung der Zuständigkeit nach dem elD-Karte-Gesetz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5732

Der Einbringer ist der Minister Herr Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Wir sind in Deutschland unionsrechtlich verpflichtet, im Jahr 2021 wieder einmal einen Zensus durchzuführen. Mit dem ZensusGesetz 2021 vom 26. November 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Be

völkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 16. Mai 2021 angeordnet.

Der letzte Zensus wurde im Jahr 2011 durchgeführt. Der Zensus 2021 wird ähnlich wie damals ein registerunterstützer Zensus sein. Ich kürze meine Ausführungen jetzt etwas ein. Der vorliegende Entwurf der Landesregierung für ein Zensusausführungsgesetz im Land Sachsen-Anhalt 2021 schafft die organisatorische und verfahrensrechtliche Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Durchführung. Die Zuständigkeit für die Durchführung liegt wieder beim Statistischen Landesamt. Allerdings ist auch Mithilfe von den Städten und Gemeinden für dieses Großprojekt zu leisten.

Das Erhebungsstellenkonzept orientiert sich

grundsätzlich an dem Konzept für die Durchführung des Zensus 2011. Wir werden in 38 ausgewählten Gemeinden örtliche Erhebungsstellen einrichten. Die Gemeinden, denen mit diesem Gesetz Aufgaben übertragen werden sollen, sind in der Anlage zum Gesetzentwurf aufgeführt. Sie sind einem Erhebungsgebiet zugeordnet. Die Errichtung der Erhebungsstellen soll gemäß der Regelungen im Gesetzentwurf bis zum 1. Oktober dieses Jahres erfolgen. Die Hauptarbeitsbelastung liegt dann im Jahr 2021.

Der Bund wird sich an den Kosten beteiligen. Das ist ein maßgeblicher Punkt. Das wurde neulich im Finanzausschuss bei der Beratung über den Haushaltsplanentwurf erörtert und die Mittel wurden entsprechend eingestellt. Dem Bund schwebt eine Finanzzuweisung an die Länder in Höhe 150 Millionen € vor, die aufwandsbezogen zwischen den Ländern verteilt werden sollen. Sachsen-Anhalt erhält aus den beiden Finanzzuweisungen insgesamt 10,6 Millionen €.

Entsprechend dem Konnexitätsprinzip sieht der Gesetzentwurf die Erstattung der den Gemeinden entstehenden finanziellen Mehrbelastungen vor. Wie beim Zensus 2011 soll es eine pauschalierte Kostenerstattung geben. Der unterschiedliche Aufwand der Erhebungsstellen, der sich aus der Zahl der zu befragenden Personen ergibt, wird berücksichtigt.

Daneben soll zur Umsetzung des eID-KarteGesetzes vom 21. Juni 2019 eine gesetzliche Zuständigkeitsregelung in Sachsen-Anhalt für die Ausgabe der eID-Karte an Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums geschaffen und die Ausgabe der eID-Karte soll den Personalausweisbehörden übertragen werden.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur Beratung in den Innenausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU, und von Ulrich Thomas, CDU)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Minister für die Einbringung des Gesetzentwurfes. Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Wir kommen somit sogleich zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 7/5732 in den Ausschuss für Inneres und Sport ab. Wer für die Überweisung stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich höre gerade, dass der Gesetzentwurf auch in den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden soll. Der Gesetzentwurf soll also in diese beiden Ausschüsse überwiesen werden. Ich habe gesehen, dass alle Fraktionen dafür stimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist damit erledigt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt bedarfsgerecht ausrichten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5729

Der Einbringer ist der Abg. Herr Gallert. Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Der Antrag ist nicht nur, aber ganz maßgeblich dadurch motiviert worden, dass ein privater Krankenhausträger im Norden unseres Landes Sachsen-Anhalt, die KMG, angekündigt hat, ihren Krankenhausstandort Havelberg zu schließen. Aufgrund dieses regionalen Kontextes steht heute nicht eine meiner Fraktionskolleginnen aus dem Sozialausschuss oder der Enquete-Kommission vorn, sondern ich.

Es geht aber nicht nur um Havelberg. Es geht um ganz grundsätzliche Fragen der Gesundheitsversorgung im Land Sachsen-Anhalt insgesamt. Es geht um spannende Fragen zu Versorgungsstrukturen in diesem Bereich im ländlichen Raum, es geht um das Verhältnis von Spezialisierung und Flächenpräsenz im gesundheitlichen Bereich und es geht um die oft gepriesene sogenannte Trägervielfalt bei den Krankenhäusern, die ja eigentlich nur eine Eigentümervielfalt ist.

Aber, meine werten Kolleginnen und Kollegen - das ist vielleicht das Wichtigste -, es geht zualler

erst um unsere gemeinsame Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge in diesem Land.

(Beifall bei der LINKEN)

Lassen Sie mich konkret zu Havelberg kommen. Dort fand kurz nach der Ankündigung des privaten Krankenhausträgers KMG, den Standort in Havelberg zu schließen, eine Kundgebung statt mit sage und schreibe 600 Menschen, die für den Erhalt des Krankenhausstandortes protestierten. Nun könnte man aus Magdeburger Sicht fragen: Was sind schon 600 Menschen in Havelberg?

(Hardy Peter Güssau, CDU: Ganz schön viel!)

Ich will Ihnen einmal kurz die Größenordnung erklären. Havelberg hat in der Kernstadt noch etwa 4 500 Einwohner. Eine Demonstration mit 600 Menschen ist mit Sicherheit die größte Demonstration seit 30 Jahren, wenn nicht darüber hinaus. 600 Menschen, die sich in einer Stadt von 4 500 Einwohnern an einem Montagvormittag hinstellen, um für ihren Standort zu protestieren, sind ein politischer Fakt und ein politischer Auftrag, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will kurz reflektieren, was dort gesagt worden ist. Natürlich waren es die Sorgen um die Region. Es gab aber auch ganz klar politische Aussagen, und zwar nicht zuallererst von Politikern, sondern von Menschen, die dort demonstriert haben. Sie haben erstens gesagt: Was? Unser Krankenhaus soll geschlossen werden, weil es sich nicht lohnt? - Krankenhäuser sind nicht dazu da, sich zu lohnen. Krankenhäuser sind zur Versorgung der Bevölkerung da. Das ist das Kriterium.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Die Entscheidungsgewalt über Krankenhäuser und deren Besitz haben in öffentlicher Hand zu liegen und nicht bei privaten Konzernen.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittens. Das System getrennter Krankenversicherungen für verschiedene Personengruppen und die Vielzahl von Krankenkassen stoßen ganz klar auf Ablehnung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde jetzt nicht alle Positionen so radikal teilen, wie sie dort formuliert worden sind. Aber in der letzten Zeit ist sehr viel darüber diskutiert worden, dass man die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger gerade im ländlichen Bereich ernst nehmen soll. Hier haben wir es im Gegensatz zu anderen Sorgen, die andernorts artikuliert worden sind, mit realen Sorgen zu tun, die die Lebensqualität der Leute vor Ort

wirklich beeinflussen. Deswegen müssen wir uns ihrer annehmen.

Wir brauchen eine Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen aber eines nicht, nämlich das typische Spiel in einer solchen Situation: Ja, die Lage ist misslich, aber wir sind ja nicht verantwortlich; verantwortlich ist der Landkreis. Der Landkreis wiederum sagt: Ohne eine Unterstützung des Landes geht es nicht.

Alle beide sind sich einig, dass die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen mies sind und dann ist der Bund schuld. Andere zeigen auf den privaten Träger und stellen Forderungen an diesen. Der lächelt still vor sich hin. Denn diesen interessieren politische Auseinandersetzungen überhaupt nicht. Ihn interessiert nur die schwarze Zahl in seiner Bilanz.

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt dieses Spiel an der Stelle nicht. Wir haben gemeinsam eine Lösung zu finden und nicht die Verantwortung abzuschieben.

(Beifall bei der LINKEN)

Eines sage ich mit aller Deutlichkeit: Eine Lösung heißt: Krankenhausstandort Havelberg. Denn tun wir das nicht, dann enttäuschen wir nicht nur die Menschen, die dort als Belegschaft aufopferungsvoll für diesen Standort kämpfen. Dann enttäuschen wir all diejenigen, die sich mit 10 000 Unterschriften für den Erhalt dieses Standortes vor Ort eingesetzt haben. 10 000 Unterschriften entsprechen faktisch der gesamten Bevölkerung in diesem kleinen Landstrich. Wir würden ein Bild von Politikern manifestieren und zementieren, das wir alle nicht wollen, nämlich das Bild der unfähigen Politiker, die ohnehin nichts entscheiden können und ohnehin nichts auf die Reihe bekommen. Wir brauchen eine Lösung. Dafür stehen wir ein und dafür kämpfen wir.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich weiß natürlich auch, dass aus dem Süden des Landes Sachsen-Anhalt viele sagen: Was wollen die da oben? Havelberg ist der kleinste Krankenhausstandort. Ach Gottchen!

Es geht in dieser Debatte um etwas Grundsätzlicheres, nämlich auch um solche Standorte wie Seehausen in der Altmark oder Calbe (Saale) oder an verschiedenen anderen Stellen, wo es Krankenhäuser der Basisversorgung in der Fläche gibt.