Protokoll der Sitzung vom 25.02.2022

Zu Punkt 1. Die Landesregierung soll gebeten werden, an allen Anlagen methodenvergleichende FunkƟonskontrollen vorzunehmen. Ein bundesweit anerkanntes Merkblat der Deutschen Vereinigung für WasserwirtschaŌ, Abwasser und Abfall, kurz DWA, vom Mai 2014 ist Grundlage für die technische Auslegung und den Bau von Fischauf- und -absƟegsanlagen.

Nach der FerƟgstellung werden die Anlagen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf ihre FunkƟonsfähigkeit geprüŌ.

Grundlage dafür ist der vom Bund der Inge- nieure für WasserwirtschaŌ, AbfallwirtschaŌ und Kulturbau erarbeitete Methodenstandard aus dem Jahr 2006.

Insoweit ist unseres Erachtens eine methodenvergleichende Kontrolle ein Gang ins Leere, weil es im Grunde keine unterschiedlichen Methoden gibt. RichƟg ist - insoweit sƟmme ich dem Anliegen zu -: Ein Arbeitspapier aus dem Jahr 2006 verdient eine Überprüfung. Dazu hat die DWA eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gerade versucht, dies zu tun.

Zu Punkt 2 Ihres Antrags - FunkƟonskontrolle energiewirtschaŌlicher Anlagen - darf ich auf § 35 des Wasserhaushaltsgesetzes verweisen, nach dem die Nutzung von WasserkraŌ nur zugelassen werden darf, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der FischpopulaƟon durch den Betreiber ergriffen werden. Hierbei ist also der Betreiber in der Pflicht.

Punkt 3 stellt darauf ab, dass die zuständigen Landesbehörden die FunkƟonskontrollen mit weiteren Experten und Verbänden bewerten sollen. Warum die Landesregierung dies nicht für erforderlich hielt, habe ich Ihnen gerade mit der Antwort zu Punkt 1 gesagt. Im Übrigen vertrauen wir auf die Kompetenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, die diese Untersuchungen im AuŌrag der Betreiber durchführen. Es gibt auch keinen Grund, dies zu ändern.

Zu Punkt 4. Nun sollen wir auch noch eine Vollkostenrechnung für alle Um- und Neubauten solcher Anlagen erstellen. Das halten wir für vollends entbehrlich. Für die Herstellung der Durchgängigkeit an Stauanlagen sind die Eigentümer der Anlagen zuständig. Die Landesverwaltung hat keine Möglichkeit und übrigens auch keine rechtliche Grundlage, derarƟge Untersuchungen für Anlagen von Driten durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Es ist unbestriten - insoweit kann ich dem Antrag zusƟmmen -: Die Herstellung der Durchgängigkeit von Gewässern ist aus umweltpoliƟscher Sicht eine wichƟge Aufgabe und sie ist noch nicht vollständig gelungen. Die Gewässer sollen wieder vernetzt und ein Stück weit natürlicher gestaltet werden. Das, meine Damen und Herren, ist ein sinnvolles Anliegen.

Im Übrigen haben sich, wenn ich das richƟg mitbekommen habe, die KoaliƟonsfrakƟonen darauf verständigt, den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen. Dorthin gehört er. Wir sollten, wenn wir über Details, auch technischer Art, reden, zunächst in die Ausschüsse gehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Prof. Willingmann. Ich sehe keine Fragen oder IntervenƟonen. - Deswegen kann jetzt Herr Räuscher von der CDU-FrakƟon die Debate beginnen. - Herr Räuscher, bite.

Vielen Dank, Frau PräsidenƟn. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Entschuldigung, ich vertrete die Kollegin Sandra Hietel, vielleicht war ich deshalb ein bisschen zu aufgeregt und bin zu schnell aufgesprungen.

Auch die KoaliƟon hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gewässer sowie den Natur- und Artenschutz zu stärken. Die CDU betrachtet die Bewahrung der Schöpfung von jeher als Markenkern ihres poliƟschen Handelns und ihrer Arbeit.

BesƟmmte Fischarten wandern zur Fortpflanzung, zum Teil über weite Strecken, flussauf-

und flussabwärts. Für die natürliche Erhaltung der Arten und damit gesunder Bestände sind durchlässige Gewässer eine Grundvoraussetzung, so wie es der Minister schon gesagt hat. Diese Durchlässigkeit wird aber auch durch diese FischaufsƟegs- und -absƟegsanlagen gewährleistet, wenn Gewässer z. B. durch ein WasserkraŌwerk oder andere bauliche Anlagen am Durchfluss gehindert werden.

Für FischaufsƟegs- oder -absƟegsanlagen sind die jeweiligen Anlagenbetreiber zuständig. Das hat die Einbringerin bereits gesagt. In einer Anhörung zu den FischaufsƟegsanlagen im Umweltausschuss in der letzten Legislaturperiode ist deutlich geworden - das habe ich nachge- lesen, ich war nicht dabei -, dass es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der FunkƟonskontrollen bzw. der Anforderungen an die Anlage gibt. Es ergibt sich anscheinend ein Konflikt zwischen der DWA, der Deutschen Vereinigung für WasserwirtschaŌ, Abfall und Abwasser, und der BAW, der Bundesanstalt für Wasserbau. Diesen Konflikt können wir im Plenum nicht auflösen, meine sehr geehrten Kollegen.

Allerdings sollten wir die Gelegenheit nutzen, um das unübersichtlich gewachsene und verzweigte Wasserrecht im Land und im Bund vom Kopf auf die Füße zu stellen

(Zustimmung)

und allen Anliegern an Fließgewässern Energieerzeugung zu ermöglichen. WasserkraŌ ist als zuverlässigste erneuerbare Energie grundlast- fähig - anders als Wind- und Sonnenenergie, das ist deren große Schwäche.

WasserkraŌ ist nachhalƟg, weil die Anlagen im Gegensatz zu Solarpanelen und WindkraŌanlagen, die aus Verbundwerkstoffen bestehen und wie Asbest als Sondermüll zu behandeln sind, tatsächlich zu 100 % recycelbar sind. WasserkraŌ ist nachhalƟg, weil die Anlagen, anders als WindkraŌanlagen, nicht alle 20 Jahre ein charmant genanntes Repowering benöƟgen und da-

mit giganƟschen Müll verursachen. WasserkraŌanlagen können über GeneraƟonen laufen.

Die kaskadenarƟge Anordnung von WasserkraŌ ermöglicht viele dezentrale und netzschonende Anlagen. Damit entlasten wir den stockenden und teuren Netzausbau und benöƟgen weniger Kupfer.

Um auch uns neuen Mitgliedern des Landtages der achten Wahlperiode die FunkƟon der FischaufsƟegs- und -absƟegstreppen näherzubringen und die ThemaƟk weiter erörtern zu können, bite ich um eine Überweisung des Antrags in den UWE, den Ausschuss für Umwelt. - Vielen Dank.

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Herr Räuscher, vielen Dank. Ich sehe keine Frage und keine IntervenƟon. - Es folgt Herr Lange von der FrakƟon DIE LINKE. - Herr Lange, bite.

Vielen Dank, Frau PräsidenƟn. - Meine Damen und Herren! Bereits in der letzten Wahlperiode hat die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Landtag eine große Rolle gespielt. Ich erinnere an unsere Große Anfrage und die Aussprache dazu. Aber auch im Ausschuss wurden die Durchgängigkeit der Fließgewässer und die FunkƟonalität von FischaufsƟegsanlagen immer wieder themaƟsiert. Ich erinnere mich an die Ausführungen von Frau A., aber auch von Prof. L., die die FunkƟonalität der FischaufsƟegsanlagen hier in Sachsen-Anhalt kriƟsch in den Blick genommen haben.

Gleichwohl, meine Damen und Herren, häte dieser Antrag als Selbstbefassungsantrag gereicht. Es ist sicherlich sehr spannend, kurz vor der Haushaltsdebate zu erfahren, welchen Aufwand eine erneute FunkƟonskontrolle der

FischaufsƟegsanlagen mit sich bringt. Und ja, wir hängen mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie massiv hinterher, unter diesem Gesichtspunkt muss viel umfassender an die Frage des Zustands unserer Gewässer herangegangen werden.

Ich möchte zumindest sagen: Es wäre vielleicht auch darüber nachzudenken, inwieweit wir dort, wo es möglich ist, Wasserbauwerke, Querbauwerke enƞernen können, anstat uns dort mit FischaufsƟegsanlagen zu behelfen.

Meine Damen und Herren! Für mich sind Sie von der AfD in Sachen Umweltschutz und Schutz der Heimat völlig unglaubwürdig. Wer den Wolf abschießen will, der braucht sich nicht als Umweltapostel zu inszenieren.

(Zustimmung - Zurufe: Mein Gott! - Flach dis- kutiert! Ganz flach! Flach! - Weitere Zurufe)

Wer den menschengemachten Klimawandel leugnet, der vergeht sich an der ZukunŌ der gesamten Erde.

(Daniel Roi, AfD: Das sagen die SED-Nachfol- ger! Was habt ihr für einen Schaden ange- richtet bei uns im Wald! Mein Gott!)

Nicht zuletzt gehören diese Anträge zur Normalisierungsstrategie der rechtsextremen AfD, zum Versuch,

(Zustimmung - Zuruf: Wer nichts weiß, der bringt Parolen!)

mit ach so unbedeutenden und ach so unideologischen Anträgen in die GesellschaŌ vorzudringen.

(Zurufe: Ach, unbedeutend? Aha! - Parolen- leierkastenmann!)

Am Ende verfolgen Sie, wie wir heute gehört haben, ganz andere Ziele. Das machen wir nicht

mit und lehnen, wie gewohnt, alle AfD-Anträge ab. - Danke.

(Zustimmung)

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Lange. Es gibt eine IntervenƟon von dem Abg. Herrn Loth.

Natürlich ist mir klar, Frau PräsidenƟn, dass Herr Lange mit seiner demokraƟschen Vorbildung wie immer alle AfD-Anträge ablehnen muss,

(Zuruf: Wer nichts weiß und nichts kann, der kommt mit Parolen an!)

weil das bei ihm anscheinend in der DNA ist. Das ist mir völlig wurst. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht gefordert haben, den Wolf auszuroten, sondern ihn zu managen, wie das auch andere FrakƟonen hier im Landtag gefordert haben.

(Zurufe)

Bite hören Sie einfach einmal zu. Lesen Sie Anträge richƟg durch und versuchen Sie am Ende auch einmal, sie zu durchdringen.

(Zustimmung)

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Herr Lange will offensichtlich nicht reagieren,