werden, es aber keine Wirkung hat, also die Schulabbrecherquote dadurch nicht messbar sinkt. Meine Frage lautet: Ist Ihnen irgendeine Studie bekannt, irgendeine EvaluaƟonsstudie, irgendein Versuch, um diese gefühlte Wirkung von Schulsozialarbeit festzumachen und festzustellen, woran sich ganz klar zeigt, vorher war es so, nachher war es so und nachher war es besser wegen Schulsozialarbeit? Gibt es irgend- etwas, das Sie mir sozusagen an Evidenz unterbreiten können, oder gibt es nichts?
Vielen Dank, Herr Dr. Tillschneider. - Ich habe bei dem Thema schon einmal erwähnt, ich habe damals an der Universität Leipzig ein Forschungsprojekt zur Wirkung von Schulsozialarbeit begleitet. Ja, Sie haben recht, es ist schwierig, die harten Fakten zu messen. Sie haben auch vorhin auf die Abbrecherquote abgestellt. Wenn Sie sich die Abbrecherquote ansehen, dann stellen Sie keine Verbesserung fest, weil wir weiter zwischen 9 % und 11 % schwanken. Schulsozialarbeit hat aber nicht nur diese Aufgabe, das Programm zur Schulsozialarbeit hat auch andere Ziele. Deswegen habe ich auch erwähnt - wir müssen vielleicht noch einmal über die Ziele reden -, was man messen kann.
Ich habe mir die Zahlen angesehen, nicht nur, wie sich die Abbrecherquote entwickelt hat, sondern auch, wie sich die Anzahl der Abschlüsse entwickelt hat.
Wir können feststellen, dass wir 10 % weniger Personen haben, die einen Hauptschulabschluss machen, und dafür 10 % mehr, die einen Realschulabschluss machen. Das kann ja auch ein Effekt von Schulsozialarbeit gewesen sein, weil sie die Kinder dazu moƟviert hat, zu lernen, und weil sie sie im sozialen Umfeld unterstützt hat.
Sie haben natürlich recht, wir müssen forschen. Es gibt Forschungsprojekte. Sie sind aber langfrisƟg angelegt, weil man das nicht kurzfrisƟg machen kann. Es gibt auch sehr viele qualitaƟve Aspekte. Es wurde hier auch schon gesagt, dass wir sehr viele Lehrerinnen und Lehrer haben, die davon profiƟeren, dass Konflikte besser gelöst werden. Gerade in dem Bereich gibt es eine Evidenz dafür, dass wir weniger Probleme an Schulen haben, an denen Schulsozialarbeit geleistet wird.
und damit zugleich auch am Ende dieser Aktuellen Debate. Damit ist Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen.
Es ist eine Dreiminutendebate verabredet worden. Einbringen wird diesen Antrag der Abg. Herr Schröder. - Herr Schröder, bite.
Sehr geehrte Frau PräsidenƟn! Werte Abgeordnete! Laut dem letzten Monitoringbericht leben in Sachsen-Anhalt 150 Wölfe in 22 Rudeln plus
Die Übergriffe auf NutzƟere sollen allerdings von 95 im Monitoringjahr 2019/2020 auf 62 im letzten Monitoringjahr gesunken sein. Diese Zahlen werden jetzt als Herdenschutzerfolg gewertet. Das letzte Fachgespräch im LandwirtschaŌsausschuss hat aber ganz klar gezeigt, dass viele NutzƟerhalter Übergriffe nicht mehr melden oder die NutzƟerhaltung einfach aufgeben und somit Betriebe und Bestände in der WeideƟerhaltung weiter abnehmen. Beim Wild wissen wir es nicht ganz genau. Das hängt mit der Jagdstrecke des Jahres zusammen.
Fakt ist aber eines, der Wolf breitet sich in der Fläche weiter aus. Es besteht also kein Zweifel daran, dass der Wetbewerb zwischen Wölfen und WeideƟerhaltern mit immer höheren und stabileren Zaunwänden bereits jegliches Maß verloren hat.
Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden ist nicht das Mitel zum Zweck; denn sie sind anspruchsvoll im Handling und erfordern ein hohes Maß an Fachkenntnis. Es wird also weiterhin Übergriffe von Wölfen geben. Die Gretchenfrage wird allerdings sein: Wie viele wollen wir in welchem Umfang zulassen? Dabei geht es nicht nur um Steuermitel, sondern auch um Tierschutz; denn das Reißen eines NutzƟeres durch einen Wolf macht im Sinne des Tierschutzgesetzes keinen Sinn.
trag stellt, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. In Sachsen ist das bereits passiert, in Niedersachsen eben beschlossen worden. Dieser Schrit wird nun auch in Sachsen-Anhalt nöƟg sein, um mit Blick auf den Wolf wieder zu einem vernünŌigen Maß zurückzufinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dabei ist es ganz wichƟg, dass der hohe Schutzstatus des Wolfes überhaupt nicht beeinträchƟgt wird. Der Wolf bleibt in Deutschland und in Europa eine der am strengsten geschützten Arten. Es muss allerdings möglich sein, den prävenƟven Herdenschutz auch prakƟsch zu unterstützen, indem Wölfe, die die Zäune immer wieder überwinden, geschossen werden dürfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dafür sind die Jäger nun einmal die am besten geeignete Gruppe; denn sie kennen die Reviere und die darin lebenden Wölfe. Es erübrigt sich also die Frage, spezielle Ingenieurbüros damit zu beauftragen, wie es von der letzten, grünen, Umweltministerin gefordert wurde.
Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist vorerst eine vorbereitende und perspekƟvische Maßnahme im Hinblick auf sich ggf. ändernde rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Es ist zudem eine Tierschutzmaßnahme; denn verunfallte Wölfe leiden genauso wie jedes andere WildƟer bei einem Unfall. Wer ist per se zumeist am schnellsten vor Ort? - Der Jäger und die Polizei.
Mit Spannung wird nun auch die Auswertung des niedersächsischen Gutachtens über die vertretbare Grenze des Wolfsbestandes erwartet. Hieraus können sich bald auf Bundesebene neue Sichtweisen ergeben. Angesichts der Dynamik des Bestandszuwachses, die ungebremst weiterläuŌ, wodurch die Wölfe immer mehr Territorien besiedeln, kann man sich dieser Frage nicht dauerhaŌ verwehren. Die naive Vorstellung der ehemaligen Umweltministerin, dass Jungwölfe einfach abwandern und neue Territorien besiedeln, ist einfach absurd.
Dass diese Entwicklungen für viele von uns im Verborgenen geblieben sind, liegt auch an der verfehlten WolfspoliƟk in der vorherigen Legislaturperiode; denn die Daten werden meist zu spät veröffentlicht. Wir rennen dieser Entwicklung dann meist hinterher. Das Wolfskompetenzzentrum ist dabei jedoch nur der Datenlieferant. Die kompetente Auswertung verbleibt beim Ministerium und beim Landesamt für Umweltschutz und muss dort verbleiben.
Das führt uns auch zur nächsten Legende, nämlich dass Schäden vollumfänglich und unbürokraƟsch erstatet werden. Das Gegenteil ist der Fall, wie die Kleine Anfrage meines Kollegen Hannes Loth bereits eindeuƟg gezeigt hat.
Schauen wir uns einmal die Schäden im Jahr 2021 grob an. Es gab 69 veröffentlichte Wolfsübergriffe. Es wurden 30 Anträge auf Entschädigung gestellt, zehn davon in Höhe von 9 200 €. Die zehn Anträge mit einer etwas niedriger angesiedelten Entschädigung wurden einfach abgelehnt. Übrig blieben dann 20 Anträge im Umfang von 39 800 €. Von denen wurden ganze drei ohne Abzüge bewilligt. Bei 17 Anträgen wurde die Summe auf genau 16 261,22 € heruntergerechnet. Somit wurden die Halter nur für 61 % der gerissenen NutzƟere entschädigt. Vermisste Tiere und Tiere, die an den Späƞolgen verendet sind und Leistungseinbußen und Wachstumsdepressionen haten, die jeder Tierhalter in seinen Bestandsbüchern nachweisen muss, blieben von der Entschädigung völlig unberührt. Wer sich also nicht zu den drei Glück- lichen dieses Jahres zählen konnte, deren Forderungen vollumfänglich beglichen wurden, der wartet zum Teil heute noch auf sein Geld.
Diese Zustände, werte Damen und Herren des Hauses, sind ebenfalls ein Ausdruck für die völlig verfehlte WolfspoliƟk der letzten Landesregierung.
Es wäre also erfreulich, wenn sich Herr Minister Schulze der ProblemaƟk annehmen und Vorschläge unterbreiten könnte, wie die Rissbegutachtung und die Schadenserstatung deutlich fairer und realitätsnaher erfolgen können.
Denn wenn sich der Wolf mit zunehmender Anzahl als Bestandteil unserer heimischen Fauna entwickeln soll und wenn die GesellschaŌ bereit ist, Geld dafür zu bezahlen, dann muss dieses Geld auch unbürokraƟsch bei den Antragstellern ankommen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Schröder, vielen Dank für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Schulze.
Sehr geehrte Frau PräsidenƟn! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ein wichƟges Thema und für eine Dreiminutendebate sind es sehr viele Themen. Deswegen werde ich mich im Wesentlichen auf die Aspekte beziehen, die das LandwirtschaŌsministerium betreffen, also auf das Wolfsmonitoring und den Umgang mit Problemwölfen. Mit der Leitlinie Wolf, die eher das Haus des Kollegen Willingmann betriŏ, werde ich mich nicht in erster Linie beziehen, sondern nur auf die Fragen, auf die ich eine Antwort geben kann.
In Punkt 1 Ihres Antrages geht es um das Jagdgesetz. Es ist richƟg, dass die Länder abweichend vom Bundesjagdgesetz weitere Tierarten besƟmmen können, die dem Jagdrecht unterliegen. Darauf zielt Ihr Antrag letzten Endes ab. Ich
„Um auf der einen Seite dem Schutz des Wolfes und auf der anderen Seite den Weidetierhalterinnen und -haltern gerecht zu werden, setzen sich die Koalitionspartner für eine Überprüfung des Schutzstatus, eine Feststellung des Erhaltungszustandes und die Hege der Bestände ein.“
Ich glaube, das ist der Weg, den wir in den nächsten Monaten gehen sollten. Wie Sie wissen und richƟg gesagt haben, haben Wölfe in Deutschland über internaƟonale Abkommen und VorschriŌen einen sehr hohen Schutzstatus. Dazu gehören das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die Berner KonvenƟon und vor allem - darüber ist im Landtag mehrfach berichtet worden - die FFH-Richtlinie, durch die der Wolf als prioritäre Art in Anhang II und streng geschützte Art in Anhang IV geschützt ist.
Ich möchte auf das Thema Risszahlen eingehen. Darüber habe ich im Ausschuss schon gesprochen. Die offiziellen StaƟsƟken zeigen, dass die Risszahlen zurückgehen. Ich sage aber ganz klar auch im Landtag, dass die Gespräche, die ich mit Schäferinnen und Schäfern geführt habe, mich an der einen oder anderen Zahl zumindest zweifeln lassen. Denn mir wird immer wieder berichtet, dass Rissvorfälle nicht gemeldet wurden und es somit zumindest fraglich ist, ob diese StaƟsƟken im Detail sƟmmen. Das bezieht sich auf Gespräche, die ich und auch mein Staatssekretär in den letzten Monaten dazu geführt haben.
Mit Blick auf die Schadensausgleichszahlungen für gerissene NutzƟere ist es unser Anliegen, diese Zahlungen schnellstmöglich abzuwickeln. Fakt ist - das habe ich geprüŌ -: Es wird einfach eine gewisse Zeit dafür benöƟgt. Das Wolfskompetenzzentrum braucht etwa vier Wochen, um einen NutzƟerriss zu begutachten. Dann erfolgt
eine geneƟsche Zuordnung durch das Senckenberg InsƟtut. All das sorgt dafür, dass eine gewisse Zeit benöƟgt wird. Diese zweimonaƟge Frist, die in dem Antrag gewünscht wird, wäre zum Teil nur schwer umsetzbar. Das gehört letzten Endes zumindest aktuell zur Wahrheit.
Über den Wolf in Bezug auf Herdenschutz und Schadensausgleich - das ist im Ausschuss so verabredet worden -werde ich dort regelmäßig berichten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.