Für den Kulturschaffenden ist die Frage: Ist er in dem Moment betroffen bzw. ist er hilfsbedürftig - ja oder nein? Dazu sagt uns der Kulturschaffende ganz klar: Ja, ich brauche die Hilfe. - Und das ist richtig. Insofern beantworten Sie eine völlig andere Frage.
- Ich glaube, wir reden in dieser Frage aneinander vorbei. Das werden auch die Kulturschaffenden nicht verstehen.
keine Jugendlichen auf der Tribüne gesessen haben. Manche würde sagen: Das war ziemlich direkt. - Für DIE LINKE Herr Gebhardt, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu Beginn meiner Rede sehr herzlich bei den Koalitionsfraktionen bedanken. Es ist nicht so häufig der Fall, dass eine Oppositionsfraktion einen Antrag in den Landtag einbringt, der dann im Ausschuss eine derartige Beschlussempfehlung erfährt. Sehr häufig haben wir den Fall, dass man ewig wartet, bis es sich irgendwann erledigt hat, und dann steht in der Beschlussempfehlung: „Der Landtag soll feststellen, dass sich das Anliegen erledigt hat.“ oder man lehnt den Antrag einfach ab.
Aber hierzu hat eine ernste Auseinandersetzung stattgefunden. Es ist eine Beschlussempfehlung herausgekommen, mit der wir uns als Antragstellerin auch identifizieren können. Wir haben es im Ausschuss bereits gesagt, dass wir dieser Beschlussempfehlung selbstverständlich zustimmen werden.
Wir stimmen deshalb zu, weil wir in dieser Beschlussempfehlung zwei Dinge erreicht haben, um die es uns im Grundsatz auch im Ursprungsantrag ging. Erstens. Wir wollten, dass wir gerade in diesen Zeiten, in der große Unsicherheit bei den Künstlerinnen und Künstlern - besonders in der freien Szene - geherrscht hat und immer noch herrscht, das Signal aussenden, dass Kunst und Kultur nachhaltig und auskömmlich finanziert werden und dass wir uns nach wie vor zu diesen Fördergrundsätzen dynamisch bekennen.
einmal gewürdigt werden. Ich schaue zu Herrn Schumann: Wir haben damals den Chorverband mit aufgerufen und jetzt ist er im Haushalt mit einer verstetigten Projektförderung drin. Er wird auch in der Beschlussempfehlung genannt. Das ist doch ein Erfolg, den wir als Kulturpolitiker im Landtag gemeinsam errungen haben. Darauf können wir auch ein bisschen stolz sein. Es ist uns gelungen, für die Künstlerinnen und Künstler und für die Kulturlandschaft im Land Sachsen-Anhalt an der Stelle etwas herauszuholen; und wenn es nur dieses Bekenntnis ist, was sich die Leute aber nicht hinter den Spiegel klemmen sollen, sondern mit dem wir auch arbeiten wollen.
Damit komme ich zum zweiten Punkt des Antrages. Ich bin mit dem, was Herr Hövelmann gesagt hat, sehr einverstanden. Uns liegt sehr viel daran, dass wir eine Auswertung der Förderinstrumente und Förderregularien während der Pandemiezeit bekommen. Wir wissen alle, dass wir viel Geld in den Haushalt eingestellt haben, viel Geld für Notprogramme. Wir wissen aber auch - damit haben wir uns in den letzten Monaten des Öfteren befassen müssen -, dass das Geld nur unzureichend abgeflossen ist.
Wenn noch Geld übrig ist, dann ist das ein Zustand, über den der Finanzminister vielleicht heimlich, still und leise jubelt und kleine Festspiele hat. Aber bei uns Kulturpolitikern sollte doch das eine oder andere Stirnrunzeln einsetzen. Wenn wir, wie gestern oder vorgestern geschehen, als Mitglieder des Kulturausschusses ein Schreiben bekommen, in dem vom, ich glaube, Museumsverband Dessau darauf hingewiesen wird, dass er nicht weiß, warum sein Antrag abgelehnt worden ist, dann zeugt das erst einmal von einer intransparenten Arbeitsweise. Es zeugt aber auch davon, dass den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht genügend Unterstützung gegeben wird. Das führt in solchen Fällen dann zu Frustration bei den
Kulturschaffenden, die Anträge stellen und hoffen, dass sie Fördermittel bekommen, die aber nicht wissen, wie sie denn jetzt an die eingestellten Mittel kommen sollen.
Insofern sollten wir alle ein Interesse daran haben, dass die Mittel, die wir für Kunst und Kultur im Landeshaushalt einplanen, auch abfließen. Wir wollen, dass diese Evaluierung, diese Auswertung von Unterstützungsleistungen während der Pandemiezeit kommt und dass wir danach daraus auch die richtigen Schlüsse ziehen.
Meine Damen und Herren! Danke noch einmal an die Künstlerinnen und Künstler für das Durchhalten in diesen schwierigen Zeiten und danke, dass sie uns das Leben kulturell bereichert haben und auch weiterhin bereichern. Ich muss ehrlich sagen: Wenn sich Antidemokraten von der Kulturlandschaft so provoziert fühlen, dann haben die Künstler in den letzten Jahren einiges richtig gemacht. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst vor wenigen Wochen haben wir in diesem Hohen Haus über diesen Antrag und dieses Thema debattiert. Ich kann es nur noch einmal betonen: Aus unserer Sicht ist Kultur, deren Pflege und
Lieber Holger Hövelmann, ich bin dir dankbar, dass du schon die richtigen Worte auf die für mich etwas verwirrende Rede seitens der AfDFraktion gefunden hast. Ich muss dazu, jetzt, glaube ich, nichts mehr sagen. Mir fällt dazu aber der jüdische Schriftsteller Karl Kraus ein. Er hat es auf den Punkt gebracht und gesagt: Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge Schatten!
Um das zu verhindern, meine Damen und Herren, sind wir da. Ein jeder mag sich selbst denken, in welchem gesellschaftlichen Zusammenhang Karl Kraus dieses Zitat formuliert hat.
Sehr geehrte Damen und Herren! In SachsenAnhalt ist die Kultur in guten Händen. Wenn man den gerade beschlossenen Haushalt betrachtet, kann man doch sehr deutlich erkennen: Der Aufwärtstrend in der sachsen-anhaltinischen Kulturlandschaft hält klar an, wird seitens der Staatskanzlei und der DeutschlandKoalition in Sachsen-Anhalt offensiv und kreativ begleitet.
Ich kann hier im Namen meiner Kollegen aus den künstlerischen Berufen in Sachsen-Anhalt sprechen. Seitdem die Kultur politisch an der Staatskanzlei angedockt ist, wird die Arbeit wesentlich deutlicher wahrgenommen. Ich habe das in diesem Haus schon einmal betont. Dieses Gefühl, das fünfte Rad am Wagen sein, als wir am damaligen Kultusministerium angedockt waren, ist nicht mehr da.
Kulturhaushalt kann sich sehen lassen. Er schafft Vertrauen in Künstler und Kulturschaffende und sorgt für eine große Ausstrahlung unseres Landes sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Sehr geehrte Damen und Herren! Kunst und Kultur sind für zivile und entwickelte Gesellschaften der Nektar, aus dem wir Kraft, Intuition und gesellschaftlichen Zusammenhalt entwickeln in einer Gesellschaft, in der Bildung und Menschlichkeit im Mittelpunkt stehen können.
Als ehemaligem Profimusiker sei es mir gegönnt, am Ende meiner Rede Friedrich Nietzsche zu zitieren.
„Die Behauptung, Musik sei die sozialste aller Künste, ist nicht neu. Dies mag ein Grund dafür sein, dass es niemals eine Gesellschaft ohne Musik gab. Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum.“
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind DIE LINKE, die GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion
der AfD. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt beenden. - Jetzt übernimmt Frau Keding.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes wurde vom Landtag in der 18. Sitzung am 28. April 2022 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen ist es, nach einem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts eine Klarstellung im
Kommunalverfassungsgesetz zur verfassungskonformen Behebung von Fehlern in einer Haushaltssatzung bzw. Nachtragshaushaltssatzung vergangener Haushaltsjahre zu schaffen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 10. Sitzung am 5. Mai 2022 mit dem Gesetzentwurf. Bereits im Vorfeld verständigten sich die Sprecher der Fraktionen darauf, die kommunalen Spitzenverbände zu dieser Beratung einzuladen, um ihnen die nach § 86a der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch der Landkreistag folgten der Einladung und stellten dem Ausschuss vor der Sitzung eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Verfügung. Mit dieser brachten sie kurz und knapp ihre Zustimmung zu den beabsichtigten Regelungen zum Ausdruck.
Ferner lagen dem Ausschuss zur Beratung die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, welche lediglich eine rechtsförmliche Anpassung vorschlugen.
Beratungsbedarf oder Änderungsanträge gab es im Ausschuss nicht, weshalb der Gesetzentwurf mit der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen rechtsförmlichen Änderung zur Abstimmung gestellt und mit 12 : 0 : 0 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/1118 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser einstimmig gefassten Beschlussempfehlung. Ich danke Ihnen auch im Namen der Einbringer für die schnelle Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.