Vielen Dank, Herr Krull. - Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen. Des- wegen kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, schlage ich vor, dass wir über die selbstständigen Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Wer den selbstständigen Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Niemand. Enthaltungen? - Bei der Fraktion DIE LINKE und bei der AfD.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift, die lautet: „Drittes Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes“. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Niemand. Enthaltungen?
- Dann habe ich das nicht korrekt zu Protokoll gegeben. - Der Überschrift haben also die Koalitionsfraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE zugestimmt. Es
Dann kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wir dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist Zustimmung im ganzen Haus, außer bei der AfD. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze (Dienstrechtliches Änderungsgesetz - DRÄG LSA)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich kurzfassen. Ziel des Ihnen vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Gesetze - kurz: Dienstrechtliches Änderungsgesetz - ist in erster Linie die Anpassung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes an die aktuelle Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Diese nimmt Bezug auf die Regelungen zur Beurteilung. Beide Gerichte haben die Anforderungen im Hinblick auf den Wesentlichkeitsgrundsatz näher bestimmt. Danach müssen wir bestimmte Rahmenbedingungen im Gesetz selbst treffen und können allenfalls an den Verordnungsgeber delegieren. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen nicht aus.
Im Landesbeamtengesetz und im Landesrichtergesetz sollen deshalb künftig bestimmte Rahmenbedingungen zur dienstlichen Beurteilung festgelegt sowie eine Rechtsverordnungsermächtigung geschaffen werden. An dieser Stelle ist Eile geboten. Die Verwaltungsgerichte im Land sehen die derzeitige Beurteilungspraxis sehr kritisch. Im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren muss noch das Verordnungsverfahren für eine entsprechende Beurteilungsverordnung durchlaufen werden. Als neuen Beurteilungsstichtag streben wir weiterhin den 31. Dezember dieses Jahres an.
In das Ministergesetz wird außerdem eine Bezugnahme auf die beamtenrechtliche Regelung zur Gewährung von Rechtsschutz aufgenommen.
Ich bitte um Überweisung in den Ausschuss für Finanzen und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfs in die vorgeschlagenen Ausschüsse - zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - zu? - Das sind die Koalitionsfraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen worden.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, ich habe eine Redezeit von drei Minuten, allerdings stehen auf der Uhr zehn Minuten.
Es handelt sich um die Einbringung des Gesetzentwurfes und nicht um eine Stellungnahme der Landesregierung.
Dann habe ich ausreichend Zeit, das passt. Dann kann ich mir Zeit lassen, vielen Dank. Aber so viel Zeit brauche ich wahrscheinlich nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das Ladenöffnungszeitengesetz mit dem Ziel zu novellieren, Sonntagsöffnungen im Rahmen der bisher bestehenden Möglichkeiten rechtssicher zu gestalten, ohne die Anzahl der Öffnungen zu erhöhen. Darüber gab es in den letzten Tagen einige Diskussionen. Zum Teil ist darüber im Ausschuss und auf der Arbeitsebene diskutiert worden.
Ich will die drei wesentlichen Punkte zusammenfassen, die mir wichtig sind. Zum einen ist es so, dass die Landesregierung hiermit ein Angebot unterbreitet. Das heißt, keine Kommune ist verpflichtet, Läden sonntags zu öffnen. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass es Kommunen gibt, die sagen: Wir wollen das gern machen, wir möchten gern, dass unsere Läden unter ganz speziellen Bedingungen auch sonntags geöffnet sein können, und zwar an ganz wenigen Tagen im Jahr. Und es gibt andere Kommunen, die sagen: Wir wollen das nicht. Wir als Landesregierung wollen dieses Angebot zumindest ermöglichen.
Den zweiten Punkt finde ich immer ganz spannend. Es wird immer wieder die Frage gestellt: Was haben wir eigentlich davon? Wir verteilen die Kaufkraft lediglich auf sieben Tage; damit ändert sich doch nichts. - Das stimmt so nicht mehr. Denn die Kaufkraft ist bereits jetzt auf sieben Tage verteilt; nur dass der siebente Tag in der Regel online stattfindet. Das ist der Sonntag, der Tag, an dem viele Menschen vor ihrem Computer oder am Handy sitzen und bei den bekannten Onlineshops einkaufen.
Zugleich gibt es Rückmeldungen von Einzelhändlern, von Bürgermeistern, die sagen: Es gibt viele Sonntage, an denen die Stadt voll ist, an denen die Menschen in der Stadt sind, im Café sitzen und sagen: Wenn wir heute hätten einkaufen gehen können, hätten wir auch einiges an Geld ausgegeben. - Genau diese Diskussion haben wir aufgegriffen. Deswegen finde ich es richtig, dass wir einen Weg finden, der, glaube ich, gut ist.
Jetzt haben wir die Situation - das muss man fairerweise sagen -, dass einige sagen: „Wir lehnen das komplett ab“ - es gibt entsprechende Rückmeldungen an mein Haus -, und andere sagen: „Wir wollen es, aber es darf keine großen Regelungen geben, sondern es muss alles ganz leicht möglich sein; es muss ohne irgendwelche Vorgaben Ladenöffnungszeiten am Sonntag geben“. - Beides ist ein Interessenkonflikt, der aufeinander zuläuft.
Wir haben versucht, das Bestmögliche zu machen, und zwar mit der Novellierung des Gesetzes sowohl den verfassungsmäßigen Vorgaben als auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung Genüge zu tun. Der Schutz von Sonn- und Feiertagen hat Verfassungsrang, das ist allen bekannt. Danach sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage
schützt. Das ist ein Thema, das kennt jeder im Haus. Es gibt sehr enge Rahmenbedingungen für die Regelungen von Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen, die geschaffen werden können, also Ausnahmen. An diese Rechtsprechung sind wir gebunden. Das Erfordernis, derartige Ausnahmen zu begründen, wird häufig als bürokratisch und als eine nicht zumutbare Last bezeichnet, aber - das muss ich ehrlicherweise sagen - das ist notwendig.
Was haben wir konkret gemacht? - Es handelt sich um zwei wesentliche Punkte. Erstens. Die bisherige Formulierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ ist konkretisiert worden. Ferner erfolgte eine Konkretisierung der Regelung zu der Anzahl von Sonn- und Feiertagen, an denen Verkaufsstellenöffnungen erlaubt werden können.
Zweitens. In dem Gesetzentwurf ist zudem ein zusätzlicher Sachgrund für Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen geschaffen worden. Hierbei handelt es sich um das Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Belebung der Gemeinde oder eines Ortsteils oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde. Dieser Sachgrund ist einer entsprechenden Regelung im Ladenöffnungszeitengesetz von Nordrhein-Westfalen nachgebildet. Das Oberverwaltungsgericht in NordrheinWestfalen und das Bundesverwaltungsgericht haben es bereits in ihrer Rechtsprechung als möglich angesehen. Das war mir persönlich auch als Minister wichtig, weil es darum geht, dass das Gesetz am Ende, sollte es beklagt werden, rechtssicher ist.
die weitere parlamentarische Beratung. Es ist bereits angekündigt worden, dass gewisse Änderungen vorgenommen werden können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Schulze, es gibt immer wieder die Argumentation in diesem Bereich, man müsse in der Konkurrenz zwischen dem Einzelhandel und dem Onlineverkauf dem Einzelhandel durch die Sonntagsöffnungszeiten einen gewissen Vorteil oder Nachteilsausgleichs verschaffen. Sie haben das im Wesentlichen ebenfalls angedeutet. Sind Ihnen belastbare Nachforschungen bekannt, die in irgendeiner Art und Weise beweisen können, dass es bei erweiterten Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel tatsächlich zu einer Verschiebung vom Onlinehandel hin zum Einzelhandel kommt?