Herr Schulze, es gibt immer wieder die Argumentation in diesem Bereich, man müsse in der Konkurrenz zwischen dem Einzelhandel und dem Onlineverkauf dem Einzelhandel durch die Sonntagsöffnungszeiten einen gewissen Vorteil oder Nachteilsausgleichs verschaffen. Sie haben das im Wesentlichen ebenfalls angedeutet. Sind Ihnen belastbare Nachforschungen bekannt, die in irgendeiner Art und Weise beweisen können, dass es bei erweiterten Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel tatsächlich zu einer Verschiebung vom Onlinehandel hin zum Einzelhandel kommt?
Es ist relativ einfach zu sehen und nachzulesen. Mir liegen die Zahlen hier nicht vor, aber es ist, denke ich, relativ einfach zu recherchieren, dass die Umsätze im Onlinehandel in den letzten Jahren massiv zugenommen haben.
Das ist definitiv so. Es macht jeder; der eine mehr, der andere weniger. In dem Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um vier Tage im Jahr.
Das Jahr hat 365 Tage. Hierbei geht es um vier Tage. Ich denke schon, dass das nachvollziehbar ist. Ich rede viel mit Einzelhändlern; ich habe verschiedenste Rückmeldungen bekommen. Ich gebe zu, es gibt Einzelne, die sagen: Wir wollen es nicht, wir brauchen es nicht. Aber es gibt viele, die sagen: Es wäre gut, wenn wir es hätten. Dies an vier Tagen zuzulassen, wäre möglich. Wir kriegen Rückmeldungen von Einzelhändlern, die sagen: Für uns wäre es gut.
Ich sage das einmal als jemand, der selbst in der Stadt unterwegs ist. Man sieht, sonntags ist die Stadt voll, und am Montag, wenn die Geschäfte wieder öffnen können, ist die Stadt relativ leer, weil die Leute in der Regel arbeiten gehen. Ich denke, das ist nachzuvollziehen. Jeder, der sich diesen Gesetzentwurf angeschaut hat, sieht doch, dass er klare Regeln enthält. Gerade mir als Landesvorsitzendem der CDU ist das Thema Sonntagsarbeit extrem wichtig. Sonntag ist ein Tag - -
- Ja, Herr Striegel, das weiß ich auch. Aber es gibt auch Krankenschwestern, Feuerwehrleute und andere, die auch sonntags arbeiten. - Diese vier Tage sind, denke ich, eine Sache, die zumutbar ist, die am Ende des Tages dazu bei- trägt, dass unsere Innenstädte - damit meine ich nicht in erster Linie Magdeburg und Halle, damit meine ich ganz besonders Städte wie Quedlinburg, Köthen oder andere - belebt werden.
Es geht mir um Merseburg, Wittenberg usw. Ich denke, wir tun etwas Gutes. Das ist eine gute Sache der Koalition. Nicht umsonst hat diese Koalition das in ihren Vertrag hineingeschrieben.
Vielen Dank, Herr Schulze. - Bevor wir jetzt mit dem ersten Redner, Herrn Kirchner von der AfD-Fraktion, in die Debatte einsteigen, darf ich auf der Tribüne die Schülerinnen und Schüler der Schule des Zweiten Bildungsweges in Magdeburg begrüßen. - Herzlich willkommen im Plenarsaal des Landtages von Sachsen-Anhalt!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Wer ein Bürokratiemonster erschaffen will, wer Einschränkungsaufwuchs bei Verordnungen will, wer Verordnungswahnsinn für gut befindet und wer Umsetzungsverhinderung für richtig hält, der ist bei diesem Gesetz richtig.
sonderen Anlassbezogenheit eine Prognose der jeweiligen Besucherströme zu erstellen; diese kann z. B. beinhalten: Erhebung über Besucherströme an Tagen, an denen dort keine Anlassveranstaltungen stattfinden, Erhebung über Besucherströme unter Passanten an Sonn- und Feiertagen, Zahlen über Besucher aus dem Vorjahr, Umfang erwarteter Besucher aus dem regionalen und überregionalen Umfeld.
Wenn Sie mit den Leuten, die im Einzelhandel tätig sind, oder mit den Unternehmern sprechen, dann erfahren Sie, dass sie sich das eigentlich etwas einfacher wünschen, nicht mit einem solchen Wust an Dingen, die sie hierfür erbringen müssen. Ich denke, man müsste das viel einfacher fassen und müsste es ihnen ermöglichen, an diesen vier Tagen, die hier genannt werden, ihre Geschäfte zu öffnen. Diejenigen, die das nicht wollen, die öffnen eben nicht. Ich denke, dass die Unternehmer am besten wissen, wann und wo sie ihre
Geschäfte öffnen müssen. Ich denke auch, dass es genug Menschen gibt, die gern am Sonntag arbeiten, weil es dann ein paar Euro mehr zu verdienen gibt in den Unternehmen.
Mich wundert schon ein wenig, dass die SPD-Fraktion dabei ist; denn das sind diejenigen, die die Autofahrer aus den Innenstädten vertreiben wollen, mit der LINKEN und den GRÜNEN. Ich erlebe das im Stadtrat bei jeder Sitzung. Deswegen lasse ich einmal offen, wie das mit diesem Gesetzentwurf zusammenpasst. Eine Käuferschicht, die Autofahrer, soll aus den Innenstädten verschwinden. Die Klientel, welche die drei Parteien, die ich eben erwähnt habe, in der Stadt haben wollen, sind die Chai-Latte-Trinker, die sich für 2,99 € sechs Stunden lang an einem Glas aufhalten. Ich glaube, das ist auch nicht der richtige Weg.
Wenn wir zu diesem Thema offen diskutieren wollen, dann muss man sich schon damit beschäftigen, warum das in anderen Ländern möglich ist. Ich nenne einmal die Sonntagsöffnungszeiten: in Ungarn von 10 Uhr bis 14 Uhr, in England von 11 Uhr bis 17 Uhr, in Finnland von 12 Uhr bis 21 Uhr, in Lettland und Irland gibt es unterschiedliche Öffnungszeiten, in Schweden von 12 Uhr bis 16 Uhr, in der Slowakei von 7 Uhr bis 21 Uhr, in Slowenien von 9 Uhr bis 13 Uhr. Man sollte wirklich einmal offen darüber diskutieren, ob wir uns das in Deutschland nicht auch vorstellen können und wie wir am besten dahin gelangen. Ansonsten freue ich mich darauf, im Ausschuss darüber zu diskutieren. Ich denke, wir müssen bei diesem Gesetzentwurf die Bürokratie deutlich entschärfen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Um eines vorweg zu sagen: Dieses Gesetz dient nicht einer allgemeinen Ausweitung von Sonntagsöffnungen.
Dieses Gesetz dient dazu, dies zu konkretisieren, die Rechtssicherheit zu erhöhen und einen Sonderfall zu regeln. Darauf komme ich gleich noch zurück.
Verkaufsoffene Sonntage sind für die Menschen sicherlich etwas ganz Angenehmes. Man ist bei gutem Wetter mit guter Laune draußen unterwegs und kann nebenbei die Angebote des Einzelhandels genießen und in Anspruch nehmen. Aber das ist die eine Seite der Annehmlichkeiten. Die Kehrseite ist: Dafür müssen Menschen an Sonntagen arbeiten. Die Frage ist, ob dies gerechtfertigt ist. Ob es angemessen ist, einen solchen Eingriff zu rechtfertigen, unterscheidet den Einzelhandel von einer Arbeit auf einer Polizeistation oder in einem Krankenhaus.
Aus der Sicht von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind Erholung und Ruhe schon gleich gar nicht mit Sonntagsshopping zu vereinbaren. Insofern bewegen wir uns in einem Bereich, in dem wir uns genau überlegen müssen, was wir machen und was wir nicht machen. Wir als SPD-Fraktion begrüßen es, dass die Landesregierung die Unklarheiten, die mit der
Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes beseitigt werden sollen, angeht. Herr Minister Schulze hat deutlich gemacht, die Gerichte haben sich in der Vergangenheit mit dem Thema genug auseinandersetzen müssen. Vielleicht gelingt es mit einer Konkretisierung, dass das künftig seltener der Fall sein muss.
Die Hürden bleiben dennoch hoch. Es braucht einen besonderen Anlass. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass allein der besondere Anlass mehr Gäste anzieht als die Ladenöffnung. Um es deutlich zu sagen: Ein kleiner Töpfer- oder Handwerkermarkt in einem Hinterhof reicht - ohne den Engagierten vor Ort zu nahe zu treten - eben nicht aus, um eine Sonntagsladenöffnung zu genehmigen.
Dennoch besteht aus unserer Sicht Diskussionsbedarf. Die neue Regelung, dass verkaufsoffene Sonntage auch zur Belebung einer Gemeinde zugelassen werden können, halten wir, vor- sichtig formuliert, für wenig sinnvoll. Wenn ohnehin in einer Gemeinde niemand einen Einkaufsbummel unternehmen will, wird er das auch an einem Sonntag nicht tun. Es geht also um mehr, wenn es um die Attraktivität von Innenstädten geht. Dabei sind wir nicht weit auseinander, aber die Frage der Reglungsmöglichkeiten und der Reglungsnotwendigkeiten unterscheidet uns doch.
Ich will die eine Ausnahme ansprechen, von der ich sprach, einen Sondertatbestand, den wir schaffen wollen. Wir haben uns in dieser Koalition vorgenommen, dem Einzelhandel eine Chance zu geben, das, was der Einzelhandel pandemiebedingt an Ausfällen zu verzeichnen hat, durch zusätzliche Öffnungen auszugleichen. Das wollen wir zeitlich befristet in den nächsten zwei Jahren gewährleisten.
Lassen Sie uns darüber in den Ausschüssen diskutieren. Ich beantrage eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. - Herzlichen Dank.
Ja, aber vielleicht kann Herr Hövelmann dar- auf auch noch reagieren. Mein Problem besteht im Grunde genommen darin, dass ich hier einen Gesetzentwurf der Landesregierung habe; der wird normalerweise von den Koalitionsfraktionen getragen. Jetzt habe ich aber von einem Koalitionsmitglied, nämlich der FDP, gehört, dass es eigentlich bereits eine andere Vereinbarung der Koalitionsfraktionen gibt, und zwar dahin gehend, dass die vier Sonntagsöffnungen auf sechs ausgeweitet werden sollen.
Jetzt frage ich sicherheitshalber ein anderes Koalitionsmitglied, nämlich die SPD, sprich Holger Hövelmann, ob er - erstens - etwas davon weiß und ob das - zweitens - so richtig ist.