Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielmehr sprechen gewichtige Argumente dagegen. Es ist unstreitig, dass jeder für die Justiz zuständige Minister bereits über eine hin- reichende mittelbare demokratische Legitimation zur Ernennung von Richtern verfügt. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Schaffung eines Richterwahlausschusses von der Verfassung nur als eine Möglichkeit vorgesehen.

Soll die Beteiligung des Parlaments in einem solchen Ausschuss die Legitimation weiter erhöhen, müsste nach der herrschenden Meinung die Mehrheit der Mitglieder dieses Richterwahlausschusses vom Landtag gewählt werden. Diesen Anforderungen genügt aber der vorliegende Gesetzentwurf eben gerade nicht.

Darüber hinaus kann nach den Vorgaben des Grundgesetzes nur der Landesjustizminister

oder dieser gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss Entscheidungen über die Anstellung von Richtern treffen. Unzulässig wäre hingegen eine Dominanz des Ausschusses oder eben eine völlige Ausschaltung der Exekutive von der Richteranstellung.

Damit entspricht der vorliegende Gesetzentwurf, der die Landesverfassung gerade auch in diesem Punkt anpassen und das Mitentscheidungsrecht des Justizministers wohl beseitigen will, nicht den zwingenden Vorgaben des Grundgesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin auch davon überzeugt, dass es in SachsenAnhalt kein praktisches Bedürfnis gibt, die Anstellung von Richtern um ein zusätzliches Verfahren zu erweitern. Vielmehr genügt die bisherige Praxis den rechtsstaatlichen Anforderungen und berücksichtigt zugleich die Belange der Richterschaft durch eine Einbindung des Präsidialrates.

Lassen Sie mich das gegenwärtige Verfahren daher kurz darstellen. Bei jeder Verplanung eines Richters oder einer Richterin findet nach dem Landesrichtergesetz eine Beteiligung des Präsidialrates statt. Gleiches gilt bei einer Versetzung, bei einer Beförderung oder Ähnlichem. Gerade die Institution des Präsidialrates, der in freien und geheimen Wahlen aus der Mitte der Richterschaft für jede Gerichtsbarkeit gebildet wird, hat sich als unabhängiges und wirkungsvolles Mitwirkungsorgan der Richterschaft erwiesen.

Kommt es nicht zu einer Einigung in einem Personalfall, muss diese Personalmaßnahme zwischen dem Präsidialrat und dem Minister erörtert werden. Wird keine Einigung erzielt, kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Das beschriebene Verfahren stellt bereits jetzt

ein transparentes, rechtsstaatliches und auch anerkanntes Vorgehen dar und schafft zugleich für die Richterschaft ein starkes Mitwirkungsrecht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Weidinger. Ich sehe keine Fragen oder Interventionen. - Damit können wir in die Debatte einsteigen. Den Beginn macht die SPD-Fraktion. Die hat aber den Redeverzicht erklärt. Dann rufe ich die Abg. Frau von Angern für die LINKE auf.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Ich verzichte!)

- Sie verzichtet. - Dann Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Er verzichtet. - Es folgt Herr Striegel für die GRÜNEN. - Er verzichtet. Die CDU? - Sie verzichtet auch. So kann jetzt Herr Lizureck für die AfD-Fraktion an das Rednerpult kommen. - Bitte.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes, der eine Verfassungsänderung voraussetzt, wollen wir bei der Auswahl der Richter auf Probe und der Richter auf Lebenszeit den Einfluss der Justiz sicherstellen.

Nicht von Ungefähr soll in unserem Modell eine Mehrheit der Richter die Möglichkeit haben,

eine politisch motivierte Personalpolitik zu durchkreuzen, wie es bei der Wahl der Richter zum Landesverfassungsgericht, bei der ausschließlich der Landtag entschied, in diesem Jahr offenkundig wurde.

Wenn Sie mich jetzt hier nach Beispielen fragen, wo es politisch motivierte Einflussnahme bei der bisherigen Praxis der Richterauswahl gegeben habe, kann ich Ihnen nur antworten, dass es darauf nicht ankommt. Die Empfehlung des Europarates ist hierzu eindeutig: Die für die Auswahl der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein.

Nicht zuletzt ist aber für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat entscheidend, dass das Verfahren der Richterauswahl kontrolliert und transparent geregelt wird. Das ist in einer Reihe von anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Bayern oder Schleswig-Holstein immerhin der Fall, dort allerdings mit einem Übergewicht der Politik gegenüber der Justiz. Genau das haben wir in unserem vorliegenden Gesetzentwurf vermieden, ohne dass die Politik, in unserem Fall die Landtagsabgeordneten, völlig einflusslos wären.

Unser Modell gibt der Legislative auch weiterhin ein Kontrollrecht über die Judikative. Im Übrigen ist ja das Modell konsensorientiert; denn das Vetorecht der Richtermehrheit wird die Ausnahme bleiben. In den meisten Fällen wird es keine Konfliktlagen zwischen den entsandten Abgeordneten und den gewählten Richtern geben, weil ich unterstelle, dass alle Angehörigen des künftigen Richterwahlausschusses ihren Job unparteiisch machen werden. Dann wird ausschließlich nach Eignung und Befähigung der Bewerber entschieden.

Die bloße Existenz eines Vetos der vertretenen Richter auf Lebenszeit wirkt auf all jene mit

politischem Hintergedanken disziplinierend, weil ein Veto eine schallende Ohrfeige wäre. Das würde sicherlich auch den Landtag beschäftigen und die Medien ohnehin.

Im Übrigen werden Sie bemerkt haben, dass wir den Richterauswahlausschuss zahlenmäßig nicht begrenzt haben, weil die Anzahl der Fraktionen, von denen alle mindestens einen Vertreter entsenden, variabel sein kann und auch die Stärke aller Fraktionen für die proportionale Gewichtung entscheidend ist. Erst aus dieser Rechnung ergibt sich die Anzahl der aus der Richterschaft zu wählenden Richter und aus der Summe aller die Kopfstärke des Richterwahlausschusses.

Meine Damen und Herren! Ich appelliere noch einmal an Sie, die Chance zur Bildung eines Richterwahlausschusses fraktionsübergreifend mit verfassungsändernder Mehrheit zu nutzen. Wir können hier und heute das Richtige entscheiden, ein rechtspolitisches Signal mit Vorbildcharakter setzen sowie den Rechtsstaat und das Vertrauen in ihn bedeutend stärken.

Ich möchte nochmals für die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz plädieren. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Lizureck.

Abstimmung

Damit kommen wir wie beantragt zur Abstimmung über den Antrag auf Überweisung

dieses Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion mit 14 Stimmen. Wer ist da- gegen? - Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses.

(Ulrich Siegmund, AfD: Das müssen Sie jetzt aber auch auszählen! - Lachen)

- Das brauche ich nicht auszuzählen. Ich habe die Stimmen gezählt, weil für die Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuss mindestens ein Viertel der Abgeordneten oder die Mehrheit stimmen muss. Dieses Quorum entspricht nach Adam Riese 25 Stimmen. Diese Stimmenanzahl wurde nicht erreicht. Damit ist der Gesetzentwurf nicht überwiesen worden und wird zur zweiten Beratung in einer der kommenden Sitzungsperioden aufgerufen werden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet und wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Die weitere Sitzungsleitung übernimmt Herr Gallert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nächste Tagesordnungspunkt, der nun aufgerufen wird, ist der

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Kulturdenkmale erhalten - kein Abriss von Haus 5 der Polizeiinspektion Magdeburg

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/724

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1135

(Erste Beratung in der 14. Sitzung des Landtages am 25.02.2022)

Berichterstatter des Finanzausschusses ist der Abg. Herr Bernstein. - Herr Bernstein, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 8/724 in der 14. Sitzung am 25. Februar 2022 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.

Mit diesem Antrag möchte die antragstellende Fraktion erreichen, dass das sogenannte Haus 5, welches sich auf einem denkmalgeschützten Areal der Polizeiinspektion Magdeburg befindet, nicht abgerissen wird.

Der Beschluss des Finanzausschusses vom 13. Januar 2022 zu der Maßnahme „Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes, Einzelplan 20 Kapitel 20 03 Titelgruppe 69 Unterkonto 1P11 - Ministerium für Inneres und Sport, Polizeiinspektion Magdeburg -, mit dem dem Abbruch des Hauses 5 zugestimmt wurde, sollte aufgehoben werden.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 18. Sitzung am 2. Mai 2022 mit diesem Antrag. Die antragstellende Fraktion bat im Verlauf dieser Beratung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um eine Prüfung der Frage, ob das Haus 5 auf der Grundlage der denkmalrechtlichen Genehmigung abgerissen werden kann oder ob es dazu einer noch-

maligen Genehmigung bedarf. Nach der Vorlage des Prüfungsergebnisses sollte sich der Ausschuss für Finanzen erneut mit diesem Antrag befassen.

Der Ausschuss sprach sich im Ergebnis seiner Beratung bei 4 : 9 : 0 Stimmen gegen eine Vertagung und erneute Behandlung des in Rede stehenden Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 8/724 aus. Darüber hinaus beschloss der Ausschuss mit 9 : 4 : 0 Stimmen die Ablehnung des Antrages.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1135 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Bernstein. Ich sehe keine Fragen dazu. - Deswegen können wir nun in die Debatte eintreten. Zuerst erhält der Vertreter der Landesregierung, nämlich der Finanzminister Herr Richter, das Wort.