Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Immerhin bedeutet das ein Plus von 1,5 Milliarden € gegenüber dem Vorjahr, wenn man nur einmal diese kurze Zeitspanne ins Auge fasst. Das haben die Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss getan.

Um bisher nicht berücksichtigte Posten zu ermöglichen, will die Koalition eine sogenannte globale Minderausgabe einrichten. Rund 260 Millionen € sollen im laufenden Betrieb eingespart werden. Ein Großteil davon ist auf das geplante Energiekosten-Entlastungspaket des Bundes zurückzuführen. Auch hier ist noch einmal festzustellen, dass der Bund viele vernünftige Sachen beschlossen hat, aber in den Zeitungen nichts davon zu lesen war, dass die Länder kräftig in der Kofinanzierung sind,

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

sodass die Wohltaten des Bundes auch unsere Landeskasse vor entsprechende Herausforderungen stellen.

Jetzt möchte ich zum Schluss noch auf den Beratungsverlauf zum Gesetzentwurf in der Drs. 8/810 eingehen. - Gleich haben wir es geschafft. Der Ausschuss für Finanzen führte in der 18. Sitzung am 2. Mai 2022 die erste inhaltliche Beratung zu diesem Gesetzentwurf durch. Die abschließende Beratung wurde auf die Bereinigungssitzung am 4. Mai 2022 verschoben. Zur Beratung am 2. Mai 2022 lag dem Ausschuss die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Hierfür noch einmal herzlichen Dank. Diese machten sich die regierungstragenden Fraktionen zu eigen und sie

diente dem Ausschuss als Beratungsgrundlage. Außerdem wurden zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht.

Der erste Änderungsantrag hatte eine zweckgebundene Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte für Investitionen an Kreisstraßen einschließlich der Nebenanlagen bei geteilter Straßenbaulast in Höhe von 60 Millionen € zum Inhalt. Er wurde mit 9 : 1 : 2 Stimmen beschlossen.

Der zweite Änderungsantrag hat eine Anpassung der allgemeinen Regelungen des Aufnahmegesetzes zur Kostenerstattung an die Aufnahmekommunen für die Ukrainekrise zum Inhalt, sodass eine Erweiterung des § 16 des vorliegenden Haushaltsgesetzes 2022 um einen neuen Absatz beantragt wurde. Dieser Änderungsantrag wurde mit 10 : 2 : 0 Stimmen beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Finanzen verabschiedete die Ihnen in der Drs. 8/1146 vorliegende Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz 2022 sowie die in der Drs. 8/1149 vorliegende Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz 2022.

Wie gesagt, ich möchte noch einmal allen herzlich für die straffe, konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit danken. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Und ich bedanke mich bei dem Vorsitzenden des Ausschusses für die geleistete Arbeit und

für die Berichterstattung. - Wir kommen jetzt zur Generaldebatte. Für die Landesregierung hat der Minister Richter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich auf den Haushaltsplanentwurf 2022 eingehe, auf die Änderungen, die während der Beratungen erfolgt sind, und letztlich auch noch auf die Änderungen, die in der Bereinigungssitzung mehrheitlich abgestimmt worden sind, einzugehen, eine grundsätzliche Einschätzung zum Haushaltsplanentwurf 2022 zu geben, auch einen Ausblick auf die Finanzierung der Kommunen und dann einen Ausblick auf den Haushalt 2023 unter Einbeziehung der Steuerschätzung zu geben. Ich möchte aber auch meinen Dank aussprechen.

Auch mir als Vertreter der Landesregierung ist bewusst, dass die Zeitschiene kurz bemessen war. Alle wissen den Hintergrund: Die Landesregierung im September installiert, dann ein Nachtragshaushalt und dann die Einbringung in einer Sondersitzung am 7. März dieses Jahres. Insoweit noch einmal meinen Dank an die Fachausschüsse, an den Finanzausschuss und hier insbesondere, Herr Präsident, an den Vorsitzenden des Finanzausschusses und an seine Assistentin Frau M.

Diejenigen, die einen Finanzausschuss bisher nicht als Parlamentarier besuchen durften, können sich gar nicht vorstellen, was es heißt, teilweise innerhalb von zwei Tagen - das war tatsächlich so - Sitzungen abzuhalten und dabei auch noch den Überblick zu behalten. Das ist schon eine gute Leistung. Wir wollen - das sage ich nachher zum Ausblick auf das Jahr 2023 - vielleicht doch etwas mehr Zeit bekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auch als Minister, dem eigenen Haus zu danken. Es ist selbstverständlich, dass Sie erwarten können, dass eine Haushaltsabteilung einen Haushaltsplanentwurf, den Sie dann zur Beratung haben, optimal vorbereitet, ihn auch optimal hier begleitet. Aber in diesem Jahr mussten sehr viele Serviceleistungen durch die Haushaltsabteilung geleistet werden, was nicht selbstverständlich ist. Insoweit danke ich meinem Team, das wirklich gute Arbeit geleistet hat und auch noch innerhalb der Bereinigungssitzung in der Lage war, viele Anträge noch schnell zu formulieren, damit wir hier vorankommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Detlef Gürth hat sehr viel ausgeführt. Lassen Sie mich auf einige Dinge des Haushaltsplanentwurfes eingehen. Wir haben einen Haushalt eingebracht, der für dieses Land schon außergewöhnlich ist, mit weit über 13 Milliarden €. Dabei rede ich noch gar nicht von den 699 Millionen €, die als Jahresscheibe aus dem CoronaSondervermögen im Jahr 2022 zur Verfügung stehen. Übrigens, die 699 Millionen € können auch höher ausfallen, können geringer ausfallen. Wichtig ist nur, dass die Maßnahmen begonnen werden. Dazu werde ich nachher auch noch etwas ausführen.

Wir haben einen Haushaltsplanentwurf eingebracht, der keine globale Minderausgabe hatte.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Ich möchte allerdings einschränken, es gab 15,6 Millionen € bei der GRW. Das ist der GRW geschuldet. Das ist auch von allen so akzeptiert worden. Das hat uns die Möglichkeit

geschaffen, Dinge noch zu regeln, die vorher auch so nicht zu sehen waren und nicht ein- geschätzt werden konnten.

Die Pakete, die die Bundesregierung geschnürt hat, sind schon angesprochen worden. Sie sind im Übrigen zum Teil im Gesetzgebungsverfahren noch nicht durch. Das hat auch Auswirkungen auf die Steuerschätzung. Ich kann das nachher noch im Einzelnen ausführen. Es werden nur Gesetzesvorhaben berücksichtigt, die abgeschlossen sind. Das ist hier auch der Fall, sodass die Steuerschätzung, was man sich auch im Einzelnen anschauen kann, sicherlich differenziert betrachtet werden muss.

So sind die 105 €, die 300 € und die 100 €, die jetzt im Rahmen der Energiepreissteigerungen den Bürgern zur Verfügung gestellt werden sollen, nicht berücksichtigt. Wir reden von rund 150 Millionen €. Da gibt es aber auch Rückflüsse über die Steuer, die darauf zu zahlen ist.

Wir reden insgesamt von einem Steuerpaket, nämlich das Steuerhilfegesetz und das Steuerentlastungsgesetz 2022, von 52 Millionen €, sodass allein hierbei schon 202 Millionen € im Rahmen der GMA mit berücksichtigt wurden.

Wir haben das Thema Energiekosten, die sich, bezogen auf die Landesimmobilien, im Jahr 2022 noch nicht auswirken werden, weil die Abschlusszahlungen dann im Jahr 2023 zu Buche schlagen werden. Das wird sicherlich noch einmal eine Herausforderung für den Haushalt 2023. Aber in dem Bereich der Hochschulen wirkt sich das schon im Jahre 2022 aus. Hierfür haben wir 5 Millionen € vorgesehen.

Die 45 Millionen € für die Kreisstraßen, die wir schon im Haushalt vorgesehen haben, sind durch die Koalitionsfraktionen um 15 Millionen € erhöht worden.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Das Thema Schulsozialarbeit ist ja ein Thema, bei dem politisch sehr umstritten ist, inwieweit man tatsächlich die 20 % der Schulträger mit übernimmt. Es gab hierzu die Verständigung, dass man das bis einschließlich Mitte 2024 macht. Insoweit gibt es hierfür die 2,5 Millionen € Baransatz und eine entsprechende VE.

Dann haben wir noch das Thema Schulen in freier Trägerschaft; das ist auch schon angesprochen worden. Im Vorgriff auf eine Neuberechnung wurde hierfür schon ein Betrag vorgesehen. Wir reden von einem Baransatz von 4,7 Millionen €. Dazu gibt es auch noch eine VE von mehr als 11 Millionen € für das Jahr 2023. Sie werden nachher im Zusammenhang mit dem Schulgesetz auch diesen Antrag noch beraten, mit der Begrenzung bis Ende 2023.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Zum Thema Ukraine. Sie wissen, dass der Bund mit den Ministerpräsidenten in seiner Aprilsitzung die 2 Milliarden € zugesagt hat, 500 Millionen € für Flüchtlingskosten, 500 Millionen € für Kosten der Unterkunft und insgesamt 1 Milliarde € für die Themen Kita, Schulen, Krankenversorgung usw.

Nach dem Königsteiner Schlüssel sind 52 Millionen € für uns als Land vorgesehen. Wenn Sie das einmal herunterbrechen: 13 Millionen € für KdU, 13 Millionen € für die Flüchtlingskosten und insgesamt 26 Millionen € für alle übrigen Maßnahmen.

Nun muss man Folgendes wissen: Alleine die Flüchtlingskosten machen hochgerechnet für das erste und das zweite Quartal insgesamt 49 Millionen € aus, 21 Millionen € im ersten

Quartal, 28 Millionen € im zweiten Quartal. Inwieweit in den weiteren Quartalen noch Kosten anfallen, hängt sicherlich davon ab, wie schnell der Übergang in das SGB II sein wird. Das heißt, wir haben uns verständigt - es gab entsprechende Beratungen, auch zwischen dem Innen- und dem Finanzministerium -, inwieweit eine Überkompensation im ersten Quartal stattfindet. Wir haben uns auch mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, in dem Fall mit dem Landkreistag, hierzu eine Spitzabrechnung vorzuziehen, und zwar bis zum Ende des dritten Quartals, um zu schauen, inwieweit die Beträge, die wir angesetzt haben, nachher ausreichend sind oder ob es weitere Verrechnungen geben muss.

Insoweit haben wir die 52 Millionen € schon um 9,5 Millionen € erhöht, bei der GMA, um entsprechende Vorsorge zu treffen. Wenn man das alles zusammenrechnet, dann haben wir eine globale Minderausgabe ganz genau von 264,8 Millionen €. Das sind 2 % von 13,221 Milliarden €, und zwar coronabereinigt.

Wir haben insoweit die GMA vollständig ausgeschöpft und haben damit einen Haushalt, der insgesamt, wenn man auch die Notlagenkredite mit hinzurechnet, fast bei 13,5 Milliarden € liegen wird.

Das ist - ich nenne nicht das Wort Rekordhaushalt, weil sich zeigen wird, wie man den in der Umsetzung zu würdigen hat - ein Haushalt, der in dieser Größenordnung in diesem Land bisher noch nicht beschlossen wurde.

Wir haben sehr wohl darauf zu achten, dass wir dann bei dem vielen Geld, das hier zur Verfügung gestellt wird - ich sage es einmal etwas salopp: auf die Straße gebracht wird -, insgesamt versuchen - das ist mein Anspruch -, einen realistischen Haushaltplan aufzustellen, und

müssen sehen, ob das realistisch ist, ob das realistisch war und was das jetzt für die Verhandlungen für den Haushalt 2023 heißt.

In dem Zusammenhang Folgendes: Die 548 Millionen € aufgrund der Steuerschätzung im Mai 2022 stehen nicht zur Verfügung, um zusätzlich ausgegeben zu werden, sondern wir haben eine Schuldensymmetrie. Da wir im Jahr 2020 konjunkturelle Mindereinnahmen hatten, gehen diese 548 Millionen € als konjunkturelle Mehreinnahmen sofort in die Tilgung.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das heißt, diese 548 Millionen € stehen nicht zur Verfügung, um sie auszugeben.

In dem Zusammenhang - ich habe es vorhin schon gesagt - müssen wir alle Konzentration darauf richten, dass wir die 63 Maßnahmen im Sondervermögen auch beginnen. Ansonsten kommt es zu der Situation, dass der Betrag für die Maßnahmen, die nicht begonnen werden, sofort in die Tilgung geht.

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

Es ist sicherlich noch einiges zu tun, um diesen Beginn herbeizuführen und für einen Mittelabfluss zu sorgen.

In dem Zusammenhang noch einmal etwas zur Finanzierung der Kommunen. Wir haben anhand der Steuerschätzung auch gesehen, dass z. B. im Jahr 2021 die Kommunen keine Steuermindereinnahmen hatten, sondern insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 22 Millionen €. Das heißt - das muss man den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal deutlich machen -, die 66 Millionen €, die wir als Ausgleich für Steuermindereinnahmen zur Verfügung gestellt hatten, haben wir schlichtweg

zusätzlich zur Verfügung gestellt, weil sie eben nicht nur Kompensation notwendig waren, da keine Mindereinnahmen angefallen sind.