Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

zusätzlich zur Verfügung gestellt, weil sie eben nicht nur Kompensation notwendig waren, da keine Mindereinnahmen angefallen sind.

Für die Kreisstraßen haben wir 60 Millionen € vorgesehen. Wir haben eine Kommunalpauschale in Höhe von 45 Millionen € aus dem Sondervermögen im Januar zur Verfügung gestellt. Ich denke, dass wir mit Blick auf die Leistungsfähigkeit des Landes den Kommunen insgesamt sehr viel Geld zur Verfügung stellen.

Machen wir uns nichts vor. Es gibt ein großes Problem, das ich ansprechen will. Wir haben kürzlich den Gutachterauftrag zum horizontalen Finanzausgleich vergeben. Es gibt eine erhebliche Verschiebung zwischen den Kommunen. Diesbezüglich muss man Lösungen für die Kommunen finden, bei denen ich immer sage, dass sie unterhalb der Wasserlinie sind, und in denen kaum noch Möglichkeiten bestehen, durch weitere Einsparung oder durch Verschiebung Lösungen herbeizuführen. Wir müssen schauen, wie wir dafür Möglichkeiten finden, um diese Kommunen weiterhin lebensfähig zu machen und zu halten.

Es ist sicherlich eine Herausforderung und aus meiner Sicht nicht hundertprozentig gelungen - ich habe es vorhin schon einmal gesagt -, einen realistischen Haushalt aufzustellen. Wir werden - ich komme noch zu einem Ausblick auf das Jahr 2023 - mit Einnahmen in Höhe von 13 Milliarden € keine weiteren Spielräume auf der Einnahmenseite haben. Detlef Gürth hat es vorhin gesagt: Wir hatten im 2021 ein Ist in Höhe von 11,95 Milliarden €. Dazu muss man wissen, dass dabei schon einige Maßnahmen sozusagen vorgezogen worden sind. Wenn man es sich genau anschaut, dann erkennt man, dass es 11,8 Milliarden € waren. Wir haben jetzt weit mehr als 13 Milliarden €. Selbst wenn wir für den Haushalt 2023 13 Milliarden € zur

Verfügung haben sollten, wäre das eine wahnsinnig große Summe für dieses Land, das durchaus hinsichtlich der Größe - ich muss es so sagen - mit 2,3 Millionen Einwohnern und einer abnehmenden Tendenz überschaubar ist.

Das heißt sowohl für die Landesregierung als auch für das Parlament, dass wir uns auf Schwerpunkte konzentrieren müssen, die dem Land immanent sind und die das Land voranbringen. Wir werden eben nicht auf Dauer alles mit der Gießkanne bedienen können, wie ich es immer sage. Denn eines ist auch klar - wir werden im Jahr 2022 noch einmal Notlagenkredite aufnehmen können; wir werden später noch über § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung abstimmen -: Das Jahr 2023 gibt uns diese Möglichkeiten nicht mehr. Das sage ich ganz deutlich. Wenn mir jemand sagt, dass wir das dann über zusätzliche Schulden finanzieren, dann sage ich: Der hiesige Finanzminister wird die Verfassung nicht brechen. Ich sage das in dieser Deutlichkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDF)

Wir haben eine verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse. Insoweit werden wir für 2023 Wege finden müssen, wie wir mit dem Geld - es ist eine Menge Geld - in Höhe von 13 Milliarden € auskommen.

Wir können eines nicht mehr machen - das muss ich auch noch einmal deutlich machen - bezogen auf das Jahr 2023. Wir konnten diesen Haushalt mit mehr als 13 Milliarden € letztlich nur ausgleichen, indem wir 285 Millionen € EU-Erstattungen nicht mehr im Jahr 2021 berücksichtigt haben, sondern im Jahr 2022. Wir haben auf 100 Millionen € Tilgung verzichtet. Wir hatten noch eine Steuerschwankungsreserve in Höhe von 105 Millionen €. Wenn man

dann noch weitere Maßnahmen berücksichtigt, die wir einbezogen haben, dann kommt man letztlich insgesamt auf mehr als 600 Millionen € finanzielle Transaktionen, die wir nutzen konnten, um den Haushalt insgesamt auszugleichen, was wir dann im Jahr 2023 nicht mehr haben werden.

Zur Steuerschätzung 2023 und zu den 537 Millionen €. Diese haben uns in die Lage versetzt, die 13 Milliarden € überhaupt untersetzen zu können. Sie müssen Folgendes wissen: Wir befinden uns schon in der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2023. Wir hatten die Häuser aufgefordert, ihre Bedarfe mit dem Ist von 2021 plus 5,5 % anzumelden. Das haben wir einfach als rechnerische Größe in den Raum gestellt. So kommen wir auf eine Gesamtsumme in Höhe von 12,65 Milliarden €. Hintergrund war, dass wir sehr wohl von der November-Steuerschätzung ausgegangen waren und dann insgesamt diesen Betrag eingeordnet haben.

Wir haben Anmeldungen in Höhe von mehr als 14,2 Milliarden € erhalten. Wir sehen aufgrund der Steuerschätzung die Möglichkeit, die Anmeldungen noch einmal zurückzugeben und dann das Ist von 2021 plus 6,5 % zur Verfügung zu stellen. So landen wir bei rund 12,75 Milliarden €. Das sind zusätzlich rund 250 Millionen € bis 300 Millionen €, die wir zur Verfügung haben, um weitere Lücken zu schließen. Allein das Thema Energiekostensteigerung kann uns im Jahr 2023 bis zu 100 Millionen € kosten. Dafür brauchen wir auch noch Lösungen. Wir sehen also ganz erhebliche Herausforderungen.

Wenn man sich die Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum anschaut, dann erkennt man, dass wir immer mit rund 500 Millionen € darüber liegen, sodass wir sicherlich auch in den nächsten Jahren in dieser Größenordnung bei den Haushalten planen können. Wie gesagt:

Voraussetzung ist - das ist jetzt die entscheidende Aufgabe -, einen realistischen Haushaltsplan für 2023 aufzustellen und ihn so aufzustellen, dass wir den Schwerpunkten des Landes entgegenkommen. Es wird sicherlich schwierig - das war auch ein Problem bei der Steuerschätzung -, die weitere Entwicklung richtig einzuschätzen.

Wir müssen von der Steuerschätzung im Mai ausgehen. Das ist die Grundlage für den Haushalt 2023. Ich habe entschieden, dass wir jetzt einen Haushaltsplan für ein Jahr aufstellen und das auch für das Jahr 2024 so tun, weil die Datenbasis im Augenblick so schwierig einzuschätzen ist. So haben wir zumindest für die nächsten Haushaltsplanaufstellungen klare Voraussetzungen und können dann auch weitaus besser einschätzen, was uns wirklich zur Verfügung steht. - Das war jetzt ein Ausblick auf den Haushalt 2023.

Zur Zeitschiene. Wir als Landesregierung werden ihn spätestens Anfang September beschließen. Wir werden ihn im September in den Landtag einbringen. Die erste Lesung kann dann im Oktober stattfinden. Wenn die Zeit bis Dezember zu kurz ist, dann wird es auch nicht so kritisch sein, wenn der Haushaltsplan erst im Januar beschlossen wird. Ein Monat vorläufige Haushaltsführung ist sicherlich zu verkraften. Denn - ich kann es nur immer wieder sagen - das ist nicht die Sparbüchse des Finanzministers. Die Erfahrungen und die Fakten zeigen, dass sich das Geldausgeben nicht großartig unterscheidet zwischen einer vorläufigen Haushaltsführung und der Haushaltsführung mit einem Haushalt.

Wir werden uns bemühen - mit den entsprechenden Unterschriften, wenn der Haushalt 2022 von Ihnen beschlossen wird -, ihn mithilfe des Justizministeriums kurzfristig in Kraft treten

zu lassen, sodass ich davon ausgehe, dass er dann möglicherweise innerhalb sehr kurzer Zeit allen zur Verfügung steht.

Der Tilgungsplan 2021 muss aufgrund des Umstandes, dass wir weniger Geld aufnehmen mussten, noch angepasst werden. Das wird ja mitbeschlossen. Den Tilgungsplan 2022 werden wir heute noch nicht beschließen. Das werden wir dann aber - dabei gibt es keine Zeitproblematik - später einbringen, sodass wir heute aus der Sicht des Finanzministers, aus der Sicht der Landesregierung gute Voraussetzungen haben, einen Haushalt zu beschließen, der sehr viel beinhaltet und der sehr viele Möglichkeiten gibt, der aber auch die Herausforderungen an uns alle stellt, sich in der Zukunft auf die Schwerpunkte zu konzentrieren und diese Schwerpunkte gemeinsam zu identifizieren und weiter zu untersetzen. Insoweit hoffe ich auf eine gute Debatte zum Abschluss der Beratungen und dann sicherlich auch auf einen guten Beschluss. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Ich danke Ihnen, Herr Minister. - Für die AfDFraktion bitte ich jetzt Herrn Moldenhauer, nach vorn zu kommen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Um es vorwegzunehmen: Der vorliegende Plan für das Haushaltsjahr 2022 ist eine finanzpolitische Katastrophe.

(Zustimmung bei der AfD)

Dazu später mehr. Zunächst werde ich jedoch auf die politische Großwetterlage und die damit verbundenen finanzpolitischen Folgewirkungen eingehen. Mittlerweile zeichnet sich deutlich ab, dass auf dem ukrainischen Schlachtfeld kein Blitzkrieg, sondern vielmehr ein Zermürbungskrieg stattfindet. Als raumfremde Großmacht sind insbesondere die USA bestrebt, das Völkerringen auf dem eurasischen Schachbrett durch Waffenlieferungen weiter anzufachen.

(Zurufe von der CDU: Nee! - Oh! - Anne-Marie Keding, CDU: Anzufachen? Das ist Verteidi- gung gegen einen Aggressor! - Weitere Zu- rufe)

- So ist es doch. - Doch nicht nur die USA, auch andere NATO-Mitgliedsstaaten wie die BRD setzen auf eine Eskalation des Konfliktes,

(Anne-Marie Keding, CDU: Keine Eskalation, Verteidigung!)

indem sie schweres Kriegsgerät in die Ukraine schicken. Diese Eskalationspolitik westlicher Staaten wird nicht ohne Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft bleiben.

(Tobias Krull, CDU: Zum Thema bitte!)

Beispielhaft sei an dieser Stelle auf gestörte Lieferketten und die damit verbundenen Folgewirkungen verwiesen. Hinzu kommt die westliche Sanktionspolitik. Mit dieser Sanktionspolitik schadet sich Deutschland vor allem selbst. Wie ein Damoklesschwert schwebt die Gefahr eines Ölembargos und eines Gaslieferstopps über der deutschen Wirtschaft.

Die chinesische Coronapolitik und die damit verbundene Störung weltweiter Lieferketten trägt ihr Übriges zu der düsteren geopolitischen und weltwirtschaftlichen Gemengelage bei. Die

zuvor beschriebe Konvergenz geopolitischer und volkswirtschaftlicher Hiobsbotschaften

führt erstens zu einem Einbrechen der Wachstumsprognosen, zweitens zu einem Einbruch des Konsumklimas und drittens zu anhaltender Rekordinflation. Mit anderen Worten: Wir befinden uns auf dem Weg in die Stagflation. Über diesen Sachverhalt kann auch die vermeintlich positive Mai-Steuerschätzung nicht hinwegtäuschen. Zu Recht stellt der badenwürttembergische Finanzminister zutreffend fest: „Diese positive Steuerschätzung steht auf tönernen Füßen.“

Bei fortlaufenden Trends dürfen wir nicht auf Steuermehreinnahmen hoffen, sondern müssen vielmehr mit Steuermindereinnahmen rechnen. Selbst für den relativ unwahrscheinlichen Fall signifikanter steuerlicher Mehreinnahmen würden sich daraus für Sachsen-Anhalt keine neuen finanzpolitischen Gestaltungsräume ergeben.

In der ersten Haushaltsdebatte habe ich bereits auf die dramatisch gestiegene Zinssensibilität unseres Landeshaushaltes hingewiesen. Diese Zunahme der Zinssensibilität ist das Ergebnis der unverantwortlichen Verschuldungspolitik vergangener Jahre.

Wenn die Zinswende der Europäischen Zentralbank kommt, dann wird es richtig teuer und dann bekommt der Finanzminister ein großes Problem. Nimmt man die jüngsten Äußerungen verschiedener EZB-Funktionäre zum Maßstab, dann hat sich die Wahrscheinlichkeit einer Zinswende im weiteren Jahresverlauf signifikant erhöht.

Mit einer Anhebung des Leitzinssatzes würde die EZB dem Kursschwenk anderer Notenbanken, darunter die amerikanische, die britische und die norwegische Notenbank, folgen.

Anderenfalls würde die Zentralbank einer weiteren Verfestigung der Inflation auf breiter Front sowie Zweit- und Drittrundeneffekten Vorschub leisten.

In diesem Zusammenhang - das sei an dieser Stelle erwähnt - sorgt der Umstand, dass die EZB-Mitarbeiter kürzlich wegen eigener Kaufkraftverluste einen Inflationsausgleich in eigener Sache forderten, für grimmige Heiterkeit. Durch eine Zinswende könnten indes jedoch nicht nur verschuldete Eurosüdländer wie Frankreich oder Italien, sondern auch deutsche Unternehmen und verschuldete Privathaushalte in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Letztlich besteht die Gefahr, dass eine zu zaghafte Zinswende der EZB die Inflation nicht nachhaltig eindämmt und gleichzeitig rezessive Tendenzen im Euroraum - also auch in Deutschland und in Sachsen-Anhalt - weiter beschleunigt. Damit sind wir dann wieder bei dem bereits erwähnten Szenario einer ausgeprägten Stagflation.

Wir halten fest: Wir stehen nicht nur geo- und wirtschaftspolitisch, sondern auch finanzpolitisch vor schweren Zeiten. In der Gesamtschau braut sich ein politischer Sturm zusammen. Bei dem, was wir aktuell vernehmen, handelt es sich lediglich um das erste Wetterleuchten. Die Einschläge rücken näher und das wird uns in den kommenden Monaten und auch in den Haushaltsverhandlungen im September beschäftigen.

In einer derartigen Situation kann sich glücklich schätzen, wer in der Vergangenheit solide gewirtschaftet und gehaushaltet hat; das Land Sachsen-Anhalt gehört leider nicht dazu. In den vergangenen Jahren hat die Kenia-Koalition unter Führung der CDU und angetrieben von der SPD und den GRÜNEN die Haushaltsrücklagen geplündert - das ist eben schon angeklungen -, und das in Zeiten von Rekordsteuer-

einnahmen. Hinzu kommt eine Verschuldungspolitik zulasten zukünftiger Generationen.

Betrachtet man den vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit einem Rekordvolumen von 13,35 Milliarden €, so kommt man nicht umhin, festzustellen, dass die Landesregierung nahtlos an diese Politik der Rücklagenplünderung und der Rekordverschuldung anknüpft. Unter anderem werden in diesem Jahr die letzten Finanzmittel aus der Steuerschwankungsreserve verpulvert; die Neuverschuldung liegt erneut bei mehreren 100 Millionen €. Hinzu kommen rund 700 Millionen € aus dem kreditfinanzierten Coronaschattenhaushalt und globale Minderausgaben in Höhe von 260 Millionen €. Seriöse Finanzpolitik sieht sicherlich anders aus.

(Zustimmung bei der AfD)

Wir halten fest: Erstens. Wir leben nach wie vor über unsere Verhältnisse. Zweitens. Die fetten Jahre sind vorbei. Drittens. In SachsenAnhalt droht mittel- und langfristig ein dramatischer Verlust an finanzpolitischem Gestaltungsspielraum. Viertens. Schuld daran sind die Altparteien. Fünftens. Die nachfolgenden Generationen werden es ausbaden müssen.

(Zustimmung bei der AfD - Zuruf von Guido Heuer, CDU)

Nun würde man sich wünschen, dass die Altparteien das hart erarbeitete Geld der SachsenAnhalter wenigstens für vernünftige Dinge ausgeben. Aber nein: Erneut finden sich im vorliegenden Haushaltsplan zahlreiche Beispiele skandalöser Steuergeldverschwendung. Die Sachsen-Anhalter sollen wissen, wofür ihre Steuergelder vergeudet werden, darum nachfolgend einige Beispiele:

Da wäre zunächst die Alimentierung illegaler Zuwanderer. Dazu findet sich im Haushaltsplan folgende Textstelle, die sich ausdrücklich nicht auf Flüchtlinge aus der Ukraine bezieht - ich zitiere -:

„Das Land geht im Jahr 2022 als Planungsgrundlage von einem Zugang von bis zu 5 000 Personen, die Asyl suchen, aus.“

Dazu folgende Anmerkung: So gut wie jeder illegale Zuwanderer reist aus einem sicheren Drittland nach Deutschland ein. Wer aus einem sicheren Drittland illegal einreist, der ist nach geltender Rechtslage überhaupt nicht asylantragsberechtigt und muss folglich umgehend abgeschoben werden.

(Zustimmung bei der AfD)