Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 25. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode und begrüße Sie dabei auf das Herzlichste.
- Für die Landesregierung ist es selbstverständlich, hier komplett anwesend zu sein. Ich staune, dass Sie klatschen. Das ist für uns ein ganz normales Prozedere.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 13. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen ebenfalls vor. Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen? - Herr Kurze.
Herr Präsident, ich möchte zu Beginn der Tagesordnung darauf hinweisen, dass es, wie wir im Ältestenrat bereits angekündigt haben, durchaus möglich sein könnte, dass wir heute im Laufe des Tages, wenn wir uns angeschaut haben, wie sich die Abarbeitung der Tagesordnung vollzieht, einen oder zwei
Tagessordnungspunkte von morgen vorziehen. Wir haben im Ältestenrat angekündigt, dass wir ab Tagesordnungspunkt 26 beginnen vorzuziehen, sollte sich dafür ein Korridor er- geben. Es ist sicherlich wichtig, dass sich die Kolleginnen und Kollegen darauf einstellen. Das gilt ab Tagesordnungspunkt 26. Ob es für einen Tagesordnungspunkt reicht - danach sieht es fast aus - oder ob es am Ende zwei Tagesordnungspunkte sind, das kann ich noch nicht voraussagen. Aber die Ankündigung möchte ich hier vollziehen, damit wir das nachher auch ordentlich so erledigen können. - Danke schön.
Danke für den Hinweis. Er ist wichtig für die Vorbereitung der Reden usw. Aber ich glaube, das ist schon durchgesprochen worden. Es ist aber wichtig, das noch einmal zu wieder- holen. Wir werden also an der Stelle dann recht flexibel entscheiden können.
Zum zeitlichen Ablauf der 13. Sitzungsperiode. Morgen ist logischerweise die 26. Sitzung, Standardbeginn um 9:30 Uhr. Daran haben wir uns gewöhnt. Das passt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Befragung der Landesregierung nach § 45a unserer Geschäftsordnung und blicke in die Reihen der Fraktion der SPD.
Habe ich das Wort, Herr Präsident? - Vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erhöhung der Energiepreise, die gegenwärtig wie eine Welle durch unser Land rollt, trifft nicht nur das Land mit seinen Behörden direkt als öffentliche Hand, sondern auch die Kommunen. Die Kommunen trifft es dreifach: zum ersten mit ihren Verwaltungen und ihren Gebäuden selbst, zum zweiten als Eigentümer von Wohnungsgesellschaften und zum dritten als Eigentümer von Stadtwerken, die wiederum insofern betroffen sind, als ihnen auf der einen Seite höhere Preise im Einkauf, auf der anderen Seite Zahlungsausfälle aufgrund nicht mehr zahlungsfähiger Kundinnen und Kunden drohen. Dann kommt die Eigentümerin Kommune selbstverständlich in Probleme, die sich möglicherweise wieder lösen, aber jedenfalls mittelfristig welche sein könnten.
Nun hat Herr Minister Richter für die Landesregierung in der letzten Woche angedeutet, dass die Regierung sich auf diese Situation vorbereitet. Die Begriffe Ausgleichsstock und Schutzschirm sind gefallen. Ich frage die Landesregierung: Gibt es bereits konkrete Pläne, dafür zu sorgen, dass die Kommunen und ihre Unternehmungen über den Winter kommen? Wenn ja, wie sehen diese aus? - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein bisschen differenzieren. Fangen wir vielleicht einmal mit den
Stadtwerken an. Es gibt einen Unterschied zwischen Stadtwerken, Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen. Zu den Kommunen komme ich vielleicht als Letztes. Klar: In der Regel sind die Kommunen zu 100 % Träger dieser Einrichtungen.
Ich bin im März dieses Jahres von einem Stadtwerk angesprochen worden. Der dortige Geschäftsführer hat im März schon darauf hingewiesen, dass es aufgrund dessen, dass die Stadtwerke sehr unterschiedlich beschafft haben und auch noch beschaffen, Probleme bezüglich der Liquidität geben könnte. Es gibt Stadtwerke, die noch keine großen Probleme haben, weil die Beschaffungsverträge, die Altverträge noch gelten. Es gibt andere Stadtwerke, die wiederum schon mehrfach kaufen mussten.
Wir haben die IB dann gebeten, mit den Stadtwerken Kontakt aufzunehmen, um zu schauen, dass wir auf jeden Fall sicherstellen, dass keine Liquiditätsengpässe entstehen. Die IB hat recht zügig zwei Programme aufgelegt. Das eine Programm heißt „IB Gemeinsam“. Damit soll die IB mit Konsortialbanken in der Lage sein, kurzfristig Kredite zu vergeben. Das weitere Programm heißt „IB Flexibel“. Damit kann die IB allein die entsprechenden Kredite vergeben. Wir verfügen bereits seit längerer Zeit über ein Darlehensprogramm für die Kommunen, um sicherzustellen, dass Liquiditätsprobleme, wenn sie auftreten, insoweit erst einmal kurzfristig gelöst werden können.
Sicherlich - das muss man deutlich sagen - handelt es sich um Darlehen. Das heißt, wir sichern Liquidität. Aber irgendwann ist auch ein Darlehen zu bedienen, indem man Zins und Tilgung leisten muss. Der Zins ist unterschiedlich. Wenn mit den Konsortialbanken die entsprechenden Kreditverträge geschlossen werden, dann geben diese den Zins vor. Ansonsten ist es ein Referenzzins, der beihilfefrei sein muss.
Wir wissen - ich kann natürlich keine Einzelheiten zu den einzelnen Stadtwerken mitteilen; es handelt sich um Betriebsgeheimnisse -, dass Darlehen bisher auch in Anspruch genommen wurden und zurzeit weitere Darlehen im operativen Geschäft zwischen der IB und den Stadtwerken verhandelt werden.
Kommen wir zu den Wohnungsbaugesellschaften. Auch bei diesen besteht die Möglichkeit, dass sie entsprechende Darlehen in Anspruch nehmen. Bei den Wohnungsbaugesellschaften stellt sich die Frage: Sind sie in der Lage, letztlich die Zeit zu überbrücken, in der sie vorfinanzieren müssen? Denn wir wissen alle, dass die entsprechenden Abrechnungen erst im nächsten Jahr kommen und man eine Abschlagszahlung nicht einseitig erhöhen kann. Das geht nur auf freiwilliger Basis. Es gibt Mieter, die freiwillig mehr zahlen. Aber es gibt natürlich auch Mieter, die das nicht tun. Auch an dieser Stelle haben wir die Möglichkeit, Liquidität sicherzustellen und darauf zu achten, dass bezüglich der Liquidität - Sie haben die Presseberichterstattungen gehört; der Verband geht von 70 Millionen € Liquiditätsverlust aus - keine Probleme entstehen.
Wir alle wissen nicht, wie sich die weitere Entwicklung gestalten wird. Wird sich der Energiemarkt im nächsten Jahr in irgendeiner Form stabilisieren? - Das muss sich zeigen. Wir wissen auch nicht, wie hoch die Ausfälle sein werden. Aus der Sicht des Landes ist zunächst wichtig, dass uns kein Unternehmen wegrutscht und dass Liquidität gesichert wird. Alles Weitere muss sich dann zeigen, wenn wir wissen, wie die Auswirkungen letztlich wirklich sein werden. Das wird sich in den nächsten Monaten und Anfang des nächsten Jahres zeigen.
Zu den Kommunen. Diese selbst haben auch die Möglichkeit, entsprechende Darlehen aufzunehmen, wobei ich deutlich sagen muss,
dass ich bei den Kommunen im Augenblick keine Liquiditätsengpässe sehe. Sie haben - Sie haben die Berichterstattung vernommen - weitaus höhere Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen gehabt. Mir ist im Augenblick nicht bekannt, dass es bei den Kommunen Liquiditätsengpässe gibt. Aber wir werden natürlich darauf achten, dass wir entsprechende Hilfestellung geben, sollte es dazu kommen.
Sie haben den Ausgleichsstock angesprochen. Wir haben dazu einen Runderlass heraus- gegeben, der besagt, dass die Kommunen, sofern sie in Schwierigkeiten geraten, Liquiditätskredite über den Ausgleichsstock erhalten können. Die Antragstellung muss allerdings noch bis Ende Oktober dieses Jahres erfolgen. Hintergrund ist, dass der Ausgleichsstock bis Ende des Jahres umgesetzt sein muss. Wir haben hier die Möglichkeit, zinslose Darlehen zur Liquiditätssicherung zu vergeben. Das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Landesrechnungshof abgestimmt worden. Antragsteller sind die kreisangehörigen Gemeinden und die Landkreise.
So viel zu der Gesamtsituation im Augenblick, die sicherlich differenziert zu betrachten ist. Auch wenn Sie mit den Stadtwerken sprechen, werden Sie sehr unterschiedliche Einschätzungen bekommen. Das hängt aber wirklich davon ab, wie sie beschafft haben, wann die Beschaffungsverträge auslaufen und wie sich die Situation am Energiemarkt insgesamt auswirkt. Man muss sehen.
Ich schaue einmal zum Ministerpräsidenten. Es gibt in der nächsten Woche eine Sonder-MPK. Denn die Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Berlin lassen sicherlich noch viele Fragen offen, die geklärt werden müssen, um zu schauen, wie ein Strompreis letztlich angepasst werden kann. Jeder konnte es nachlesen. Voraussetzung ist, dass Zufallsgewinne ab-
geschöpft werden, damit es danach überhaupt dahin gehen kann, Strompreise einzudämmen. Das ist alles noch offen. Wir müssen sehen, wie sich das im Einzelnen darstellt und was bei der MPK herauskommt, wenn es darum geht, auch Unternehmen entsprechend zu unterstützen. Denn diese finden sich in dem Paket nicht ohne Weiteres wieder.
Danke. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Erben. - Vielleicht können Sie, Herr Richter, ein bisschen lauter sprechen?
Herr Minister, vielen Dank. Sie haben jetzt sehr umfangreich zu der Frage der Liquidität der kommunalen Unternehmen und der Kommunen berichtet. Das ist wahrscheinlich das akute Problem - wahrscheinlich weniger bei den Kommunen, sondern in stärkerem Maße bei den kommunalen Unternehmen. Nun gibt es aber natürlich die Querverbindung zwischen dem kommunalen Haushalt und den kommunalen Unternehmen, zumindest bei den Stadtwerken, dass doch in erheblichem Maße Gewinnausschüttungen der Stadtwerke quasi zur Finanzierung der Aufgaben der Kommunen eingesetzt werden. Die Beteiligungen sind unterschiedlich groß. Die Gewinne, die in den Stadtwerken jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden und damit auch nicht ausgeschüttet werden, sind einmalig weg. Als wir einmal eine FAGMasse errechnet haben, sind diese mit enthalten gewesen. Sie werden auch fortgeschrieben. Das ist der erste Teil meiner Frage.
Zu dem zweiten Teil meiner Frage, der dazu gehört. Wir haben eine Preissteigerung zu verzeichnen, die nichts mehr mit der Berechnung
der FAG-Masse zu tun hat. Was die Kommunen heute als FAG-Masse bekommen, umfasst keine Preissteigerungsrate von - ich breche das auf Kommunen herunter - wahrscheinlich 10 % plus x. Wir werden in den nächsten Jahren ein erhebliches Problem bekommen, was die Finanzierung der Kommunen über diese Schiene betrifft. Haben Sie weitere Planungen über die Liquiditätshilfen hinaus?
Sie sprechen das FAG an. Wir sind zurzeit mit der Erarbeitung befasst. Es wird das Parlament demnächst in Verbindung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2023 er- reichen.
Sie sprechen die Themen Inflationsrate und Revisionsklausel an. Wir befinden uns im Augenblick in der Abstimmung, um zu schauen, inwieweit diesbezüglich Nachholbedarf besteht. Die Revisionsklausel ist im Übrigen so ausgelegt worden, übrigens auch zugunsten der Kommunen, dass sie sich nicht negativ auswirken kann, sondern nur positiv.
Wir sind, wie gesagt, in der Erarbeitung. Wir haben die Anhörung dazu durchgeführt. Ich bitte um Verständnis, dass das mit dem Haushalt 2023 hier zu erörtern sein wird.
Aber, Herr Minister, der Haushalt 2023 ist bereits in der Erarbeitung durch die Regierung. Das steht, jedenfalls nach den Plänen,
kurz vor dem Abschluss. Wie muss ich mir das vorstellen, wie das jetzt operationalisiert wird, zu sagen: Auf die zukünftige Situation des Herbstes - von der wir alle nicht genau wissen, wie Sie ausfällt - hin wird jetzt Revision gemacht über die Einnahmen- und Ausgabenverhältnisse, wenn wir doch eigentlich schon in drei, vier Wochen eine Summe für den Haushalt einplanen müssten?
Herr Schmidt, wir sind dabei, hierfür entsprechende Lösungen zu finden, wie im Übrigen auch für steigende Energiekosten bezogen auf die Einzelpläne. Dort haben wir einen bestimmten Betrag vor die Klammer gezogen. Es wird sich zeigen, ob wir in der Lage sind, auch eine Lösung in Richtung der Kommunen zu finden. Wir sind tatsächlich im Augenblick in einer Situation, in der wir uns das täglich anschauen und sehen müssen, wie wir unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Haushalts - das Parlament möchte sicherlich nicht einen Haushalt haben, mit dem wir nachher große Probleme bekommen - Lösungen finden.
Dann habe ich nur noch eine Nachfrage. Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Einbringungsdatum für den Haushaltsplanentwurf die Landtagssitzung im Oktober ist - Fragezeichen?
Das hängt jetzt von der Entwicklung in den nächsten Tagen ab. Wir sind dabei, den Haushalt rundzumachen, sage ich mal, also auszugleichen. Dann ist es eine Frage von Technik und Zeit, ob wir das noch im Oktober schaffen oder ob es dann Anfang November 2022 ist. Da bitte ich um Verständnis. Das kann ich heute noch nicht verbindlich sagen.
Herr Richter, meine Frage geht in Richtung Sparkassen oder die Verbindung Stadtwerke - Sparkasse. Wie wir wissen, haben die Sparkassen durchaus eine Menge an Krediten an die Stadtwerke vergeben, die nicht besichert sind. Nun wissen wir, sehr wahrscheinlich werden die Stadtwerke in die Bredouille kommen. Wir wissen nicht, ob das mit den Schutzschirmen funktioniert, wann das funktioniert. Sehen Sie auch ein Risiko für die Sparkassen, dass bei ihnen Kredite ausfallen, also wir dann einen Kaskadeneffekt haben?
Die Frage kann heute noch gar nicht beantwortet werden, weil wir alle die Entwicklungen nicht einschätzen können. Aber dadurch, dass wir versuchen, die Stadtwerke auf jeden Fall so abzusichern, dass sie uns nicht weg-
rutschen, sehe ich im Augenblick noch nicht konkret die Gefahr. Aber ausschließen kann ich das hier nicht.