Protokoll der Sitzung vom 07.09.2022

Im Ergebnis der Beratung wurde der Ihnen in der Drs. 7/1137 vorliegende Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die dem Ausschuss für Finanzen als Beratungsgrundlage diente, mit den vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz vorgeschlagenen Änderungen mit 7 : 0 : 3 Stimmen beschlossen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1404 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. - Ich sehe, dass es keine Fragen an den Berichterstatter gibt. Das gibt uns die Chance, gleich in eine Debatte einzusteigen, die eigentlich nicht angemeldet war, aber durch zwei angemeldete Redebeiträge jetzt doch stattfinden wird. Da Herr Kohl hier vorn stehen bleibt, hat er jetzt für drei Minuten das Wort, um einen entsprechenden Debattenbeitrag zu halten. - Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anhörung zum Gesetzentwurf machte noch einmal deutlich, dass der öffentliche Dienst in punkto Personalgewinnung großen Herausforderungen steht. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände wünschten sich des- halb, dass man im Einzelfall auch Personen eine Verbeamtung anbieten kann, die die derzeitige Einstellungsaltersgrenze bereits überschritten haben. Dies ist derzeit nicht möglich und bedürfte einer umfangreicheren Änderung im Beamtenrecht.

Die amtsangemessene Mindestversorgung in Höhe von 35 % erreicht ein Beamter nach ca. 19,5 Dienstjahren. Gleichwohl hatte die Landesregierung seinerzeit festgelegt, einen Sicherheitspuffer von zwei Jahren in das Gesetz aufzunehmen. Das bedeutet, dass Einstellungen nur möglich sind, wenn der Bewerber mindestens noch 22 Jahre Dienst bis zum Erreichen der Altersgrenze leisten kann. Um die Personalakquise für die öffentliche Verwaltung zu erleichtern, soll mit diesem Antrag der Sicherheitspuffer von zwei Jahren beseitigt werden.

Mit der Änderung im Ministergesetz soll die für Beamte geltende Regelung zur Gewährung von Rechtsschutz auf die Mitglieder der Landesregierung ausgeweitet werden. Dies soll der Rechtssicherheit und dem Schutz der Mitglieder der Landesregierung dienen sowie eine Besser- oder Schlechterstellung der Mitglieder der Landesregierung verhindern - so zumindest die Theorie.

Dass in der Vergangenheit für einen Fall einem Mitglied der Landesregierung Rechtsschutz

gewährt wurde, ohne dass es dafür offensichtlich eine Rechtsgrundlage gab, hat zumindest genauso Geschmäckle wie der Umstand, dass der Gesetzentwurf mit der darin enthaltenen Begünstigung für die Mitglieder der Landesregierung von der Landesregierung selbst eingebracht worden ist.

Hauptkritikpunkt ist jedoch, dass hier in punkto Fürsorgepflicht der gleiche Maßstab angelegt wird wie für Berufsbeamte, deren gesamte wirtschaftliche Existenz vom Beamtenstatus abhängt, während ein Minister sein Amt auf Zeit ausübt und im Anschluss in seinen Beruf zurückkehren kann und wahrscheinlich auch regelmäßig zurückkehren wird.

Ein Mitglied der Landesregierung wird sich wohl auch nie für seine Entscheidungen oder sein Tun vor einem Gericht verantworten müssen, wenn er nicht gerade mehr erzählt, als er weiß, und sich nicht gerade mit einem Klinikbetreiber anlegt.

Anders verhält es sich bei einem normalen Berufsbeamten. Ich nehme einmal das Beispiel Eindämmungsverordnung, welche von der Landesregierung erlassen worden ist und letztlich Grundlage für Versammlungsverbote in Magdeburg waren. Es waren nicht Minister, die am Ende grundrechtseinschränkende Maßnahme wie Versammlungsverbote oder Aufenthalts- und Betretungsverbote angeordneten, sondern es waren Beamte der Versammlungsbehörde. Und es waren die vor Ort eingesetzten Polizeibeamten, die diese Anordnungen teils repressiv und mit unmittelbarem Zwang durchsetzten.

Anders als ein Minister, der sein Amt ausüben kann, ohne jemals überhaupt mit einem Bürger in Kontakt kommen zu müssen,

Herr Kohl, kommen Sie mal zum Ende. Sie sind schon 20 Sekunden über ihre Redezeit.

- okay - arbeiten diese Beamten am Bürger und tragen natürlich das Risiko, auch Ziel einer Anzeige oder Klage zu werden.

Danke, Herr Kohl. Das ist jetzt das Ende.

Was noch unerwähnt bliebe - -

Ja, das ist genau das, was wir nicht machen wollen, nach dem Motto: Wenn ich noch Zeit gehabt hätte, dann würde ich Ihnen noch Folgendes sagen.

Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Ich dachte, mir blieben noch ein paar Sekunden.

Nein, Herr Kohl, auch nicht für die Sonderleistung, dass Sie hier die Berichterstattung übernommen haben; keine Chance.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es gibt aber noch jemanden, der sich bereits gemeldet hatte. Das ist Herr Meister. Er hat jetzt auch für drei Minuten das Wort. - Bitte schön.

Entschuldigung, ich mache es auch ganz kurz. - Aus der Anhörung zum Gesetzentwurf ergab sich ein Wunsch der kommunalen Ebene; der hat mit dem demografischen Wandel zu tun. In hochspezialisierten Bereichen des öffentlichen Dienstes sind wir wegen Personalmangels und des demografischen Wandels auf Quereinsteigende angewiesen.

Sie haben aber häufiger bereits ein höheres Lebensalter erreicht. Deshalb kann es in begründeten Einzelfällen erforderlich sein, auch Personen noch eine Verbeamtung anbieten zu können, die die Einstellungsaltersgrenze bereits überschritten haben. Gemeint sind hier bspw. Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst und Informatikerinnen und Informatiker.

Land und Kommunen sollten an dieser Stelle handlungsfähig sein, um Stellen besetzen zu können. Die Regelung in unserem Änderungsantrag orientiert sich an der Ausnahmeregelung, die bereits in der Laufbahnverordnung des Landes enthalten war, und sieht eine Einzelgenehmigung durch das Finanzministerium vor, um eine missbräuchliche Ausweitung zu vermeiden.

Die höheren Kosten einer späteren Verbeamtung müssten dann mittels einer erhöhten Abführung für die Pensionsansprüche abgedeckt werden. Auch dazu gibt es allerdings bei den Kommunen eine Praxis, die wir wieder adaptieren könnten. Ich bitte daher quasi etwas außerhalb der Reihe, aber im Interesse

der Kommunen um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Meister hat sozusagen die Fähigkeit, einen Text von fünf Minuten in zwei Minuten vorzutragen. Insofern hat er da einen eindeutigen Vorteil. - Danke. - Wir können jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten.

Abstimmung

Uns liegen zwei Änderungsanträge vor, zum einen der Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drs. 8/1606, zum anderen der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1608. Beide beziehen sich natürlich auf die Beschlussempfehlung in der Drs. 8/1404.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1608. Wer ist dafür? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zur Beschlussempfehlung in der Drs. 8/1404. Gibt es den Wunsch, über Teile gesondert abzustimmen? - Nein. Demzufolge können wir jetzt über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drs. 8/1404, also in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 10 beenden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/352

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/1556

(Erste Beratung in der 6. Sitzung des Landtages am 18.11.2021)

Über den Fortgang der Beratung berichtet uns jetzt das Mitglied des Landtages Juliane Kleemann. - Bitte sehr. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der 6. Sitzung am 18. November 2021 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus sowie für Infrastruktur und Digitales.

Mit dem Gesetzentwurf strebt die antragstellende Fraktion eine Änderung des § 2 Abs. 1 des Abfallgesetzes dahin gehend an, dass bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand bevorzugt Recyclingprodukte zu verwenden sind. Darüber hinaus soll mit einer Änderung des § 16 eine Anpassung der Reglementierung des Imports von Müll nach Sachsen-Anhalt erfolgen.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beriet über den Gesetzentwurf erstmals in der 3. Sitzung am 1. Dezember 2021. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der siebenten Wahlperiode ein gleichlautender Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6833 vorgelegen hat, welcher zum Ende der Wahlperiode der Diskontinuität anheimfiel. Der damalige federführende Umweltausschuss hatte ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen, in dessen Verlauf zahlreiche Stellungnahmen eingingen.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt kam überein, die im Zusammenhang mit der damaligen Beratung um schriftliche Stellungnahmen Gebetenen erneut anzuschreiben und die Aktualität ihrer damaligen Stellungnahmen in Bezug auf den aktuellen Gesetzentwurf abzufragen. Sechs Adressaten gaben Rückmeldungen ab, in denen im Wesentlichen die vorliegenden Stellungnahmen bekräftigt wurden.

In der 8. Sitzung am 6. April 2022 lag ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, welcher eine Ablehnung des Gesetzentwurfes empfahl. Diesem schloss sich der Ausschuss mehrheitlich an. Der Beschlussvorschlag wurde als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat sich in der 9. Sitzung am 5. Mai 2022 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat sich im Ergebnis der Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales beriet in der 8. Sitzung am 13. Mai 2022 zu dem Gesetzentwurf und schloss sich ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beschloss in der 11. Sitzung am 6. Juli 2022 mit 7 : 6 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Ihnen in der Drs. 8/1556 vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen an die Berichterstatterin. Damit können wir in die Dreiminutendebatte einsteigen. Diese beginnt mit einem Redeverzicht der Landesregierung. Dann können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Es beginnt die AfD-Fraktion mit dem Abg. Herr Roi.