Protokoll der Sitzung vom 07.09.2022

Unsere Forderungen sind dabei nach wie vor klar. Wir halten es wie übrigens auch der Landkreistag für sinnvoll, die Genehmigungsverfahren für alle Deponieklassen auf das Landesverwaltungsamt zu übertragen. Wir halten es für sinnvoll, darüber zu sprechen, wie in

Ausschreibungen Recyclingmaterial vorrangig zur Verwendung vorgeschrieben wird. Wir halten es nach wie vor für sinnvoll, darüber nachzudenken, wie wir Müllimporte aus anderen Bundesländern reduzieren können.

Aber, wie gesagt, Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie, Herr Minister, sind jetzt am Ball. Machen Sie etwas daraus. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Aldag. Ich sehe keine Fragen. Demzufolge wird jetzt die Debatte der Fraktionen abgeschlossen durch das Mitglied der SPD-Fraktion Frau Kleemann. - Frau Kleemann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist - das wurde heute schon mehrfach gesagt - auch in der letzten Legislaturperiode diskutiert worden. Leider ist er so, wie er in der letzten Legislaturperiode diskutiert worden ist, unverändert neu wieder eingebracht worden. Insofern ist es bedauerlich, dass die Rückmeldungen, die auch vom GBD eingegangen sind, in den Gesetzentwurf, der im letzten Jahr vorgelegt wurde, nicht eingearbeitet worden sind, mit allen Konsequenzen. Ich glaube, wenn wir eine andere Basis gehabt hätten, hätte sich trefflich anders darüber diskutieren lassen.

Wenn die Frage steht, die Zuständigkeit für die Deponien der Klassen 0 und 1 von den

Landkreisen wegzunehmen und auf das

Landesverwaltungsamt zu übertragen, dann muss das auch mit den entsprechenden Partnern besprochen werden. Dazu bietet der Gesetzentwurf keine Lösung an. Ja, das Problem ist nicht geklärt; das ist völlig klar. Aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es auch nicht geklärt.

Deswegen haben wir uns darauf verständigt, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte daher um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Kleemann, wollen Sie eine Frage von Herrn Lange beantworten? - Sie will das nicht. - Herr Lange, dann können Sie sie auch nicht stellen. Das tut mir leid.

Damit sind wir mit den Debattenbeiträgen durch und können nun zur Abstimmung kommen.

Abstimmung

Zur Abstimmung steht nun in der Drs. 8/1556 die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der mit 7 : 6 : 0 Stimmen empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Dies sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? - Das sind die AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

(Tobias Rausch, AfD: Auszählen!)

- Also gibt es einen Antrag auf Auszählung.

(Tobias Rausch, AfD: Ja!)

Dann fangen wir noch einmal an. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu? - Wir zählen unabhängig zu dritt im Präsidium. Karten schön oben lassen. - 28 Stimmen.

Jetzt kommen wir zu den Gegenstimmen. Wer lehnt die Beschlussempfehlung ab? - In Summe sind es 32 Stimmen. Das ist eindeutig die Mehrheit.

(Beifall bei der AfD)

Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt worden.

Somit stimmen wir nun über den Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/352 seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen.

(Hannes Loth, AfD: Bannmauer ist gebro- chen, Herr Striegel stimmt mit der AfD! - Wei- tere Zurufe von der AfD)

Das sind 32 Stimmen. Wer ist dagegen? - Es gab eine koalitionäre Vermehrung. Wir haben nach 32 Zustimmungen jetzt 40 Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt. Bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt eröffnen, werden wir einen Wechsel im Präsidium vornehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir mathematisch sauber gezählt haben und die Ergebnisse protokolliert haben, können wir weitermachen. Wir setzen fort mit dem

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1566

Für die Landesregierung hat Frau Zieschang die Möglichkeit, den Gesetzentwurf einzubringen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt haben wir im Land bereits einen Rechtsrahmen für den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen.

Seit dem Inkrafttreten dieses E-GovernmentGesetzes im Jahr 2019 hat es aber sowohl rechtliche als auch technische Änderungen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung noch nicht berücksichtigt.

(Unruhe)

Ich bitte um Konzentration.

(Ulrich Thomas, CDU: Warum?)

Herr Gallert. - Danke.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Es ging um eine Absprache innerhalb des Präsidiums!)

- Ist klar.

Zu den technischen Änderungen. Alle Stellen der Landesverwaltung haben neben dem allgemeinen elektronischen Zugang zusätzlich einen sicheren elektronischen Zugang zu er- öffnen. Dabei haben sie zurzeit ein Wahlrecht zwischen einer De-Mail-Adresse und einem sonstigen sicheren Verfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Beide Möglichkeiten stehen aber nicht bzw. in naher Zukunft voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung. Der weitere Betrieb von De-Mail ist unsicher geworden. Sonstige sichere Verfahren hat die Bundesregierung bislang nicht eingeführt. Vor diesem Hintergrund müssen andere technische Zugangslösungen für das Land gefunden werden. Geeignete Lösungen sind zwischenzeitlich entwickelt worden und stehen im Land zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere das bereits jetzt in der Landesverwaltung genutzte besondere elektronische Behördenpostfach und das im Online-Zugangsgesetz vorgesehene Nutzerkonto.

Zu den rechtlichen Änderungen seit dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes, die

nunmehr berücksichtigt werden sollen. Der Bund hat im Jahr 2020 am Online-Zugangsgesetz Änderungen vorgenommen. Dies macht eine Anpassung der landesrechtlichen Umsetzungsbestimmungen erforderlich. Diese

Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Anforderungen an das Nutzerkonto sowie die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Online-Zugangsgesetz

sieht nunmehr zwei Arten von Nutzerkonten vor: das Bürgerkonto und das Organisationskonto.

Insgesamt kann man sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt voranzutreiben. So trägt er mit dazu bei, dass die öffentliche Verwaltung vollständig digital und kontaktlos erreichbar wird. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Ich danke.

Abstimmung

Mir liegt die Information vor, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen werden soll. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die AfD. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist damit erledigt.