Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Heilfürsorge auch für die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs einzuführen. Wie Sie gerade gehört haben, ist die Heilfürsorge primär für den Kreis der Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamten sowie der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst, also im Einsatzdienst, tätig sind, vorgesehen.
In den meisten anderen Bundesländern gibt es keine Heilfürsorge im Justizvollzugsdienst. Lediglich in Baden-Württemberg sind vor rund zwei Jahren die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs in den Geltungsbereich der heilfürsorgeberechtigten Personen aufgenommen worden.
Es kann tatsächlich im Einzelfall auch zu Dienstunfällen im Justizvollzug kommen, die zur Verletzung führen. Für den Fall, dass der Bedienstete im Dienst verletzt wird, stehen die Leistungen des sogenannten Heilverfahrens, welches nicht mit der Heilfürsorge zu verwechseln ist, zur Verfügung.
Das Heilverfahren umfasst die Erstattung von notwendigen und angemessenen Aufwendungen für die medizinisch notwendige Behandlung, ohne dass ein Eigenbeitrag von den Geschädigten erhoben wird. Damit ist eine Versorgung der Bediensteten sichergestellt. Dabei ist es unerheblich, ob die Beamtin oder der Beamte beihilfe- oder heilfürsorgeberech-
tigt ist. Ich sehe deshalb nicht die Notwendigkeit, die Heilfürsorge auf den Justizvollzugsdienst auszudehnen.
Noch zu Ihrer Information: Eine Einführung der Heilfürsorge für den genannten Personenkreis würde Mehrkosten für den Landeshaushalt in Höhe von geschätzt 1,5 Millionen € bis 2 Millionen € jährlich bedeuten. Aus der Sicht des Finanzministeriums kann der vorliegende Gesetzentwurf nicht unterstützt werden. - Vielen Dank.
Danke, Herr Richter, für die Meinung der Landesregierung. - Jetzt kommen wir zu den einzelnen Debattenbeiträgen. Herr Schmidt freut sich, dass er gleich am Ziel ist, am Pult. Damit hat er das Wort für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister hat das wesentliche Argument genannt. Dort, wo sich aus der gefahrengeneigten Tätigkeit ein gesundheitliches Problem ergibt, greift das Prinzip des Heilverfahrens, sodass das wesentliche Argument,
das Herr Lizureck vorgetragen hat, für die Gleichstellung in punkto ähnliche Risiken bei der Berufsausübung eigentlich nicht existiert.
Damit sind wir bei einem anderen Thema angelangt, das wirklich ein Problem ist und existiert, nämlich bei den Unterschieden zwischen Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst in der Bezahlung. Diese ergeben sich einfach aus der Frage von Heilfürsorge und Beihilfe. Ich will sagen: Ich bezweifle, dass die Ausweitung des Kreises der Heilfürsorge der geeignete Weg ist, um dieses Problem anzugehen. Das ist ein Problem und wir werden uns damit beschäftigen müssen, einfach weil die Personalsituation das über kurz oder lang erfordern wird. Aber das ist nicht der geeignete Weg.
Die Heilfürsorge - darauf will ich nur noch am Rande hinweisen - ist insofern auch nicht das absolute individuelle Optimum. Denn für den Arzt ist der Heilfürsorgepatient kein Privatpatient. Er ist für ihn, technisch gesehen, genau wie der Sozialhilfeempfänger jemand, bei dem er zwar die Abrechnung machen kann und der ihm nicht aufs Budget geht, aber die Leistungen, die der Beihilfeberechtigte erhält, der z. B. aus dem Justizvollzugsdienst kommt, hat der Kollege, der in der Heilfürsorge ist, nicht.
Die Sozialdemokratie hätte für das alles eine Lösung, die in dieser Koalition aber nicht umgesetzt werden wird,
nämlich dass wir die Beamtinnen und Beamten des Landes in die gesetzliche Krankenversicherung überführen.
auf der, von mir aus gesehen, rechten Seite des Hauses sehe ich, dass ich die restlichen 40 Sekunden der Redezeit auch dem Zeitplan schenken kann und nicht weiter darüber ausführen muss. Denn das wird sich in dieser Legislaturperiode nicht mehr in die Praxis umsetzen lassen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lizureck hat den Gesetzentwurf sehr ausführlich begründet und dazu ausgeführt. In der Tat sind die Beweggründe dafür sehr nachvollziehbar.
Generell gilt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz in der Besoldung und im Versorgungsrecht. Der Gesetzgeber hat dabei einen relativ großen Spielraum, was die Festsetzung der Tatbestandsmerkmale angeht, die geeignet sind, um eine Gleichbehandlung oder auch eine rechtliche Ungleichbehandlung von Beamtengruppen vorzunehmen.
In dem Gesetzentwurf geht es darum, eine Gleichsetzung der Justizvollzugsbeamten mit denen der Polizei und der Feuerwehr mit Blick auf Beihilfe sowie Heilfürsorgeberechtigung vorzunehmen. Wir wissen, dass dieser Ansatz
nicht neu ist. Derartige Wünsche und Bedarfe sind meiner Fraktion auch schon aus der Vergangenheit bekannt. Abgesehen davon vermag ich es, wie die meisten von Ihnen hier sicherlich auch, schwer einzuschätzen, ob die Dienstpflichten und die Dienstverantwortung eines Vollzugsbeamten in der Justiz tatsächlich gleichzusetzen sind mit denen in der Polizei oder der Feuerwehr. Wir schließen uns vorrangig der Argumentation des Ministers an. Unter finanziellem Aspekt haben wir, denke ich, gegenwärtig andere Prioritäten zu setzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich meinen Vorrednern ein Stück weit anschließen. Es gibt insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Heilverfahrens keine explizite Regelungslücke.
Vielleicht ein Hinweis, Herr Lizureck, da Sie wieder Ihre Abneigung gegenüber dem Verfassungsschutz nonchalant haben einfließen lassen: Wenn Sie den Gesetzestext genau lesen, dann stellen Sie fest, dass es darin um Polizeibeamte geht, die in den Justizvollzug oder an das Landesamt für Verfassungsschutz versetzt werden. Diese bleiben in der Heilfürsorge. Das bekommen also nicht die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie haben das
ein bisschen angedeutet. Vielmehr geht es um die Polizeibeamten, die in anderen Bereichen tätig werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Freien Demokraten will ich sagen, uns geht es um eine angemessen ausgestattete Justiz. Das heißt auch, wir halten daran fest, was wir im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und FDP vereinbart haben: Wir heben zum 1. Januar 2023 die Stellenzulage im Justizvollzugsdienst um 20 % an und sorgen damit dafür, dass eine angemessenere Besoldung stattfindet.
Das ist wichtiger als eine pauschale Überführung in die Heilfürsorge, wo es das Heilverfahren bereits als Alternative gibt. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Krankenversicherung bzw. Beihilfe unserer Beamtinnen und Beamten im Land halten wir tatsächlich für reformbedürftig. Aus verschiedenen Gründen ist es angebracht, eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Beamtenverhältnis zu schaffen. Herr Dr. Schmidt ist darauf eingegangen.
Bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung sollten sich Beamtinnen und Beamte in SachsenAnhalt ohne finanzielle Nachteile auch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Hamburg, Thüringen, Bremen, Brandenburg und Berlin haben inzwischen in diese Richtung gehende Regelungen.
In Sachsen-Anhalt aber haben Beamte leider keinen Anspruch auf eine Beihilfe, wenn sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Unsere Vorstöße in der letzten Legislaturperiode in diese Richtung waren leider erfolglos. Kollege Schmidt schilderte, dass es jetzt scheinbar ähnliche Diskussionen gibt mit vermutlich ähnlichem Erfolg. Trotzdem meine ich, dass wir grundsätzlich an dieses Thema heranmüssen und es zu einer Entwicklung kommen muss, die auch Sachsen-Anhalt mitmachen sollte.
Der Ansatz in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zielt in eine andere Richtung. Die wichtige Arbeit der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten sei auch von mir unterstrichen und mit der gebührenden Wertschätzung versehen. Dass die Dienstsituation jedoch eine Übernahme der Regelungen der Polizei erfordern würde, sehe ich nicht. Die Zahl der Straftaten in den Gefängnissen - die Gesetzbegründung stellt ganz wesentlich auf diesen Punkt ab - hat sich aktuell nicht verschlechtert. Auch wenn sie natürlich weiterhin ein Problem und eine Herausforderung für die im Vollzug Tätigen darstellen, ist die Zahl der Fälle in allen Bereichen zurückgegangen, auch bei Körperverletzungsdelikten.
Eine Ausdehnung der Heilfürsorge auf andere Dienstbereiche sehen wir skeptisch. Insofern würden wir zu einer Ablehnung dieses Gesetzentwurfes kommen bzw. halten wir eine Überweisung für nicht erforderlich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit Blick auf den Sitzungsverlauf gleich auf den Punkt kommen und die Prosa weglassen.
so haben wir doch vom Minister bereits gehört, dass der Dienstherr seinen Verpflichtungen gegenüber den Bediensteten des Landes über das Heilverfahren nachkommt. Ich als ehemaliger Mitarbeiter der Sparkasse hatte hin und wieder mit jungen Beamten und Beamtinnen zu tun. Sie lassen in Ihrem Gesetzentwurf natürlich die Tatsache weg, dass es nicht unerhebliche Nachteile bei der Heilfürsorge gibt. So ganz einfach ist es nur mit dem kleinen Beitrag nicht getan. Sie müssen sich natürlich auch für die Pensionierung entsprechend wappnen. Wenn sie sich in der laufenden Laufbahnentwicklung für die Heilfürsorge entscheiden würden, dann würden sich sicherlich die Bankberater freuen, die Verträge für die private Krankenversicherung der Zukunft abschließen zu können.
Im Übrigen habe ich auch nicht erwartet, dass Sie mit dem Gesetzentwurf gleich einen Finanzierungsvorschlag mitliefern. Deswegen bin ich diesbezüglich auch nicht enttäuscht worden.