Protokoll der Sitzung vom 07.09.2022

Genau. Es ist eine Kurzintervention dahin gehend: Auch für mich als Dessauer ist das ein bisschen süßsauer - keine Frage. Ich habe etwas anzumerken, das passt zu Ihren Ausführungen, Herr Meister, aber insbesondere auch zu denen von Herrn Minister Robra. Es ist richtig, dass Städte, die entsprechende Infrastrukturen haben, wo schon viel hin ist, wie auch immer, viel bessere Voraussetzungen haben. Aber wenn wir immer Halle und Magdeburg bevorzugen - ich bin noch nicht so lange hier, aber um das ein Stück weit fest- zustellen, dafür reicht es schon -, dann haben

andere Städte nicht die Möglichkeit, sich auch zu entwickeln, weil sie gar nicht die Chance haben, mehrere Punkte auch für andere Projekte zu sammeln. Das möchte ich hiermit anmerken.

(Zuruf: Frau Kollegin, Bauhausmuseum und Bauhausjubiläum? - Unruhe)

Herr Meister, bitte.

Halle-Magdeburg-Diskussionen haben wir oft. Mit Dessau als drittem Partner wird es dann ganz kompliziert. Der Kollege Gallert ist im Ausschuss einmal auf die Schwierigkeit dieser Diskussion eingegangen: dass wir eigentlich eine Transformationsstadt wollen, die schon noch gewichtige Probleme mit sich bringt, das städtebauliche Bild und so etwas, die zum anderen aber super erschlossen sein soll, mit ICE-Anbindung, Flugplatz und so etwas. Das beißt sich tatsächlich ein bisschen, damit hat er recht. Das ist in dem Gesamtkonzept tatsächlich so angelegt.

Jetzt musste eine Entscheidung gefunden werden. Es ist nun diese geworden. Wir beide gucken da süßsauer, wünschen aber, wie das unter guten Kollegen sein sollte, den Hallensern Erfolg. Am Ende ist es für das Land ein Gewinn, wenn das klappt. - Danke.

Jetzt ist aber endgültig Herr Schulenburg an der Reihe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Debatte haben wir die Bedeutung von SachsenAnhalt im Herzen von Europa deutlich gemacht. Ich will an dieser Stelle erneut betonen: Wie in kaum einem anderen Bundesland haben unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen einen Transformationsprozess erlebt, der durch die friedliche Revolution und die damit verbundene Neuordnung Europas begann. Die Menschen in unserem Bundesland sind damals gegen die Missstände in der DDR auf die Straße gegangen, um gegen Perspektivlosigkeit und Diktatur zu demonstrieren. Dies kann gar nicht genug honoriert werden.

Das geplante Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit soll als Knotenpunkt dienen, um den Transformationsprozess seit der Wiedervereinigung für alle Menschen sichtbar und erlebbar zu machen.

Die Gespräche im Ausschuss sind Ausdruck für das große Interesse an dem geplanten Zukunftszentrum in Sachsen-Anhalt. Die vorgestellten Konzepte der Städte Magdeburg, Halle, Wittenberg und Dessau-Roßlau haben auf ganz individuelle Art gezeigt, wie vielseitig und unterschiedlich die potenziellen Bewerber den Begriff der Transformation verstehen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen, die an der Erstellung der Konzepte beteiligt waren. Wir wissen, dass sehr viel Arbeit darin steckt. Das wollen wir an dieser Stelle hervorheben. Sie haben das wirklich eindrucksvoll präsentiert.

Als CDU-Fraktion haben wir von Anfang an betont, dass wir die Unterstützung des Landes bündeln müssen, um die Chance für die Kommune in Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Daher bin ich der Landesregierung dankbar dafür,

dass sie nach einer sehr intensiven, neutralen Beurteilung eine fundierte Entscheidung getroffen hat und nun die Bewerbung der Stadt Halle zielgerichtet unterstützen wird. Am Ende war es eine Entscheidung nicht gegen eine bestimmte Kommune, sondern für unser Bundesland Sachsen-Anhalt. Wir wünschen der Stadt Halle an dieser Stelle viel Erfolg im weiteren Bewerbungsprozess. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Schulburg. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Abstimmung

Es wird abgestimmt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur in der Drs. 8/1369. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist DIE LINKE und ein Mitglied der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist erledigt.

Die Zeit hat sich sehr zu unserem Vorteil entwickelt, wenn man die Zeitplanung betrachtet. Deswegen haben die Parlamentarischen Geschäftsführer soeben beschlossen, die Tagesordnungspunkte 26 und 27 - es geht um die Tafeln bzw. um die Grundsteuererklärung - auf den heutigen Tag vorzuziehen. Diese Beratungsgegenstände werden wir also im Anschluss an TOP 18 behandeln.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 16

Zweite Beratung

Wohnqualität und Infektionsschutz in stationären Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verbessern. Mindestbauordnung endlich umsetzen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/459

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/1447

(Erste Beratung in der 9. Sitzung des Landtages am 15.12.2021)

Zum Gang der Beratungen wird Frau Gensecke berichten. - Frau Gensecke, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/459 wurde in der 9. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2021 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales sowie für Finanzen beauftragt.

In ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, dem Landtag unverzüglich einen Entwurf einer Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für stationäre Einrichtungen und sonstige

nicht selbst organisierte Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorzulegen, um das Einvernehmen mit dem Landtag herzustellen.

Mit der neuen Verordnung soll das überalterte Heimrecht modernisiert werden. Das heißt, sämtliche Qualitätsstandards und technischen Ausstattungen sollen überprüft und auf den modernsten Stand gebracht werden, um die Lebensqualität in den stationären Einrichtungen sowie die Qualität der Pflege zu erhöhen, dies alles unter Beachtung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, des Grundgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Der Antrag stand erstmals in der 7. Sitzung am 9. Februar 2022 auf der Tagesordnung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Dort berichtete die Landesregierung über den Stand der Erarbeitung der Mindestbauverordnung.

In der 10. Sitzung des Sozialausschusses am 11. Mai 2022 stand der Antrag in der Drs. 8/459 erneut auf der Tagesordnung. Da inzwischen die entsprechende Verordnung freigegeben und nach intensiver Befassung auch das Einvernehmen mit dem Landtag dazu hergestellt worden war, sprachen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, den Antrag für erledigt zu erklären. Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der Erledigungserklärung des Antrages zwar zu, wies aber darauf hin, dass aus Ihrer Sicht der Antrag andere Aspekte enthalten habe. Im Ergebnis seiner Beratungen verabschiedete der federführende Ausschuss mit 11 : 0 : 2 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung mit dem Wortlaut, den Antrag für erledigt zu erklären.

Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales befasste sich in der 8. Sitzung

am 13. Mai 2022 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 10 : 1 : 0 Stimmen an.

Auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen, der sich in der 21. Sitzung am 2. Juni 2022 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasste, stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung zu. Das Abstimmungsergebnis lautete 9 : 1 : 3 Stimmen.

Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand in der 13. Sitzung am 6. Juli 2022 statt. Dazu lagen dem Beschluss die Beschlussempfehlungen beider mitberatender Ausschüsse vor. Nach kurzer Beratung verabschiedete der Ausschuss mit 7 : 0 : 3 Stimmen seine Beschlussempfehlung an den Landtag, den Antrag für erledigt zu erklären. Die Beschlussempfehlung liegt dem Landtag nun in der Drs. 8/1447 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Plenum um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich recht herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit. - Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Gensecke. - Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen.

Abstimmung

Wir kommen direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Betrug am Bund beenden - Zukunftsvertrag einhalten - Hochschulen und Studentenwerke verlässlich und auskömmlich finanzieren

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/232

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/1555

(Erste Beratung in der 5. Sitzung des Landtages am 15.10.2021)

Über die Beratungen im Ausschuss wird Herr Tullner berichten. - Herr Tullner, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von SachsenAnhalt hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/232 in der 5. Sitzung am 15. Oktober 2021 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Finanzen beauftragt.

Die antragstellende Fraktion erachtet die Finanzierung der Hochschulen und Studentenwerke im Land als nicht ausreichend. Insbesondere die finanzielle Situation der Martin-Luther-Universität solle anerkannt und entsprechende Maßnahmen sollten ergriffen werden. Es wird gefordert, dass den Hochschulen die aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ erhaltenen Mittel abzüglich der vom Bund übertragenen Aufgaben in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Zudem fordert die Fraktion DIE LINKE, dass den Hochschulen der Landesanteil der finanziellen Mittel gemäß § 6 des Zukunftsvertrages zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wird eine Neufassung der Hochschulstrukturplanung begehrt. Ferner soll der Landeszuschuss zur Finanzierung des laufenden Betriebs der Studentenwerke 10 % der Gesamteinnahmen des jeweiligen Studentenwerks entsprechen.