Dass sich unabhängig hiervon auch durch die sich rasant ändernden Bedingungen - ich nenne die Intel-Ansiedlung im Norden und den Strukturwandel im Süden - neue Fragen aufwerfen, sollte klar sein. Die gute Ausstattung von Hochschulen ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Landes, in die Zukunft des jeweiligen Standortes. Diese Ausgaben tragen dazu bei, junge Leute hierher zu holen, und ermöglichen wirtschaftliche Entwicklung mit
Ich sehe leider nicht, dass Landesregierung und Koalitionsfraktionen sich dieser Aufgabe mit der nötigen Konsequenz stellen und die bestehenden finanziellen Spielräume nutzen. In den letzten Haushaltsverhandlungen hat sich meine Fraktion für eine Verbesserung der Grundfinanzierung aller Hochschulen eingesetzt - leider vergeblich. Das Problem der MLU und der Stadt Halle wurde nicht gelöst.
Die neuen Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2023 stehen unmittelbar bevor. Dort werden die Weichen dafür gestellt, wie sich unsere Hochschullandschaft in den nächsten Jahren entwickelt, ob sie den neuen Anforderungen und auch ihrer Aufgabe bei der Modernisierung des Landes gerecht wird.
Die vorliegende Beschlussempfehlung verteilt ordentlich weiße Salbe, geht jedoch an den Problemen weitgehend vorbei und feiert sich bzw. die Koalition. Ich habe mich wirklich schwer damit getan. Sie postuliert am Ende die Unterstützung der Studentenwerke, gerade im Hinblick auf die Ukrainekrise.
Wir haben uns knapp für eine Enthaltung entschieden. Eine Ablehnung war aber ruchbar. Ansonsten ist darin wenig Belastbares. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zugegebenermaßen angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der Terminfülle wenig Ambitionen, hier in grundsätzliche Dinge zu verfallen.
Ich fange einmal damit an: Über die Beiträge des Herrn Kollegen Tillschneider braucht man sich, glaube ich, nicht mehr zu unterhalten. Diese sind irgendwie in einer gewissen Eintönigkeit. Darauf will ich gar nicht eingehen, weil sie auch gar nicht zum Thema passen.
Kollege Lange hat sehr zart und verwaschen, aber am Ende doch den Konsens, den wir im Ausschuss hergestellt haben, dokumentiert, der darin bestand, dass die wortreißerische Überschrift „Betrug“ vielleicht doch ein bisschen zu viel des Guten war. Eine Opposition hat immer eine gewisse Rolle, auch wenn er heute etwas anderes zu Protokoll erklärt hat, nämlich, um die Dinge ein bisschen auf den Punkt zu bringen, die regierungstragenden Fraktionen müssten immer schauen, dass man alles in ein vernünftiges Politikkonzept gießt, und wenn es eine Koalition ist, dann sei dies nun einmal doppelt so schwierig.
Aber ich will auf zwei Dinge hinweisen, die mir an der Debatte jetzt nicht gefallen haben. Zufriedenheit ist kein Thema, das mich umtreibt. Die Zustände an der Martin-Luther- Universität, die wir vor dem Sommer erlebt haben, als der Senat sich überhaupt nicht mehr einigen konnte, und die ganzen Dinge, die dort abgelaufen sind - Sie wissen alle, wovon ich rede -, lassen erwarten, dass eine Landespolitik, eine Ministerin und eine Landesregierung versuchen, sich einzubringen und ein bisschen Hilfestellung zu leisten in dem Sinne, dass die Martin-Luther-Universität - ich sage es jetzt einmal sportlich - wieder in Topform
Der zweite Punkt wird unseren anderen Koalitionspartnern nicht gefallen. Was sich im Bund abspielt, ist jetzt auch nicht so prickelnd. Also, was Frau Stark-Watzinger bisher produziert hat, fand ich jetzt nicht so toll.
Die Wissenschaftsorganisationen waren auch beim Festkolloquium der Leopoldina anwesend, um Herrn Prof. Hacker zu hören. Sie sind sehr befremdet darüber, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlungen, die beim Bund offenbar auch laufen, über Kürzungen geredet wird. Das wiederum wird am Ende auch unsere Rahmenbedingungen nicht positiv beeinflussen.
Deswegen - das ist mein letzter Satz - bin ich sehr gespannt darauf, ob der Ministerpräsident und der zuständige Minister mit dem kommenden Haushaltsplanentwurf, der dieses Hohe Hause hoffentlich bald erreichen wird, ein klares Signal dazu setzen werden, dass die Hochschulen in diesem Land ein Zukunftsfaktor sind. Ich bin aber optimistisch, dass sie die finanzielle Ausstattung erhalten werden, die sie verdienen. - Vielen Dank.
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der Drs. 8/1555. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer lehnt diese Beschlussempfehlung ab? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag in der 9. Sitzung am 15. Dezember 2021 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die antragstellende Fraktion DIE LINKE spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen ESFProgramm „Schulerfolg sichern“ in der neuen EU-Förderperiode in allen Landkreisen und
kreisfreien Städten mindestens auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen. In der Ausschreibung für die neue Förderperiode seien verbindliche Regelungen dafür zu treffen, dass die Arbeit der eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durch Netzwerkstellen unterstützt, koordiniert und mit der Arbeit der Jugendämter vernetzt werde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Bildung befasste sich am 13. Januar 2022 erstmals mit diesem Antrag. Die Fraktion DIE LINKE machte zu Beginn der Sitzung deutlich, dass Eile geboten sei, weil die ersten Landkreise signalisiert hätten, dass sie die Mittel zur Kofinanzierung der Schulsozialarbeit nicht aufbringen könnten.
Unter Hinweis darauf, dass die finanziellen Mittel der Kommunen in allen Bereichen knapp seien, wies die SPD-Fraktion darauf hin, dass es der Wunsch aller Mitglieder des Ausschusses sei, die Schulsozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten abzusichern. Im Ergebnis der Beratung gab es eine Verständigung, das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.
Diese Beratung fand in der 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 10. Februar 2022 statt. Dem Ausschuss lagen zwischenzeitlich ein Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V., ein Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE zur Beantwortung durch das Ministerium für Bildung sowie die Übersichten über die Höhe der Mittel für die bisher selbst finanzierten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und über die jeweiligen Schulsozialarbeiterkontingente vor. Nach eingehender Beratung kam der Ausschuss
Zur 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 10. März 2022 stellte das Ministerium für Bildung die Antworten zu dem Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE zur Verfügung. Zudem lagen mehrere Unterstützerschreiben verschiedener Schulen und Institutionen vor.
Da es bei dem Thema Schulsozialarbeit ausschließlich um finanzielle Fragen geht, wurde im Verlauf der Beratung vorgeschlagen, das Thema im Rahmen der Haushaltsberatung am 31. März 2022 abschließend zu behandeln.
Zu Beginn dieser Sitzung legten die Koalitionsfraktionen einen Beschlussvorschlag vor. Danach sollte der Ausschuss für Finanzen gebeten werden, im Rahmen der anstehenden Beratungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2022 zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit im Land Sachsen-Anhalt bereitzustellen und eine Verpflichtungsermächtigung bis zum Jahr 2024 auszubringen. Darüber hinaus sollte der Finanzausschuss prüfen, inwiefern eine prozentuale Staffelung umgesetzt werden kann, um den örtlich zuständigen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eine Weiterfinanzierung der bisher eigenfinanzierten Schularbeit zu ermöglichen.
Die Fraktion DIE LINKE bedauerte, dass der Ausschuss für die Betroffenen vor Ort kein deutliches Signal dahin gehend aussenden könne, wie es mit der Schulsozialarbeit weitergehen werde, und betonte aus diesem Grunde, dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN monierte, angesichts der Tatsache, dass die Träger vor der Entscheidung stünden, Schulsozialarbeitern kündigen zu müssen, sei der Beschlussvorschlag
zu unkonkret, weshalb sie sich der Stimme enthalten werde. Am Ende der Beratung wurde der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt. Mit 7 : 2 : 3 Stimmen wurde die Prüfbitte unterstützt und der Finanzausschuss entsprechend informiert.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der Sitzung am 4. April 2022 erstmals mit dem Antrag und der Prüfbitte des Ausschusses für Bildung. Er kam überein, die Beratung mit dem Thema in der Bereinigungssitzung fortzusetzen.
Diese Sitzung fand am 4. Mai 2022 statt. Im Ergebnis der Beratung konnten zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit im Land Sachsen‐Anhalt bereitgestellt, eine Verpflichtungsermächtigung bis zum Jahr 2024 ausgebracht und somit der Bitte des Ausschusses für Bildung entsprochen werden.
Die Information erreichte den Ausschuss für Bildung mit dem Hinweis, dass die Entscheidung des Landtages abzuwarten bliebe. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bestätigte in der abschließenden Beratung zum Haushaltsgesetz 2022 die Einstellung der Mittel für die Schulsozialarbeit.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Bildung abermals mit dem vorliegenden Antrag und erarbeitete in der 12. Sitzung am 9. Juni 2022 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Er empfahl mit 10 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des Antrages in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich im Ergebnis seiner Beratung am 30. Juni 2022 mit 9 : 2 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses an.
Die abschließende Beratung fand am 25. August 2022 im Ausschuss für Bildung statt. Nach einer kurzen Aussprache wurde der Antrag in geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 9 : 0 : 4 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1558 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung um Ihre Zustimmung.