Ich habe eine Frage zu den Beratungen mit den Expert*innen und zur Sicherheit; denn am Ende muss es um die Sicherheit der Leute vor Ort gehen. Eines der Probleme, warum die Leute in Schierke besonders Angst haben, ist die Tatsache, dass es dort nur diese eine Zuwegung gibt, also diese eine Straße, die hinein- und herausführt.
Sind diesbezüglich Überlegungen angestellt worden bzw. gibt es Ideen, wie man das lösen kann, damit die Schierker nicht nur über diese eine Straße hinein- oder herauskommen?
Sie haben zu Recht gesagt, es geht um die Experten. Wissen Sie, beim letzten Mal, als ich hier vorgetragen habe, hieß es über die sozialen Medien, ich hätte hier drei Zettel
mit nach vorn gebracht. Ich habe das jetzt einmal nicht gemacht. Ich habe die Zettel dort liegen. Ich könnte ich Ihnen alle vor- lesen, die mit dabei sind, die dabei mitreden. Das kann ich aber auch gern später zur Verfügung stellen.
Ein weiterer Punkt. Wissen Sie, ich habe vor einigen Tagen mit einem Experten gesprochen, der ist, ich meine, Krankenpfleger - so hat er mir gesagt -, und Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Er ist Experte dafür, über liegendes Totholz zu klettern, wenn man irgendwo im Wald löscht - jetzt einmal ganz einfach gesagt. Das sind auch Probleme, über die man diskutieren muss. Es geht nicht nur darum, ob die Brandlast größer oder weniger groß ist. Wenn Sie an einen Brandort kommen und über solche Stämme klettern müssen und dann wieder in ein Loch fallen, dann über den nächsten Stamm klettern müssen und wieder in ein Loch fallen usw., dann ist das auch ein Problem, über das wir diskutieren müssen.
Deswegen ist auch das liegende Totholz in den Bereichen, in denen wir es beräumen müssen, zu beräumen. Das werden wir entsprechend durchsetzen; das sage ich Ihnen. Dazu lasse ich in den nächsten Wochen wirklich keine Diskussion mehr zu. Entweder wir finden jetzt gemeinsam eine Lösung oder wir finden sie nicht. Wenn wir sie nicht finden, dann müssen wir gucken, wie wir die Dinge umsetzen, die uns die Leute vorgeben, die aus meiner Sicht die bessere Expertise haben als wir, die Politiker im Landtag von Sachsen-Anhalt sind.
Einbringerin ist Frau Frederking. Wir haben eine Fünfminutendebatte vereinbart. - Frau Frederking, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Für eine gelingende Energiewende stehen die drei starken E: erneuerbare Energien, Effizienz, Einsparung. Sie sind in der Lage, Versorgungssicherheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Unabhängigkeit von Energieimporten und letztlich auch Bezahlbarkeit sicherzustellen.
Der Weg zu 100 % Energieversorgung durch erneuerbare Energien erfordert ungefähr eine Halbierung des heutigen Endenergieverbrauches,
und zwar durch Effizienz, bessere Technik und Einsparungen, also weniger Nutzung. Doch diese jahrelang von uns angemahnten Maßnahmen wurden eben nicht schnell genug umgesetzt oder leider sogar insbesondere von CDU-Regierungen ausgebremst. Noch immer stecken wir im fossilen System fest.
Die vom grünen Wirtschaftsminister Habeck auf den Weg gebrachte Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien wird uns daraus befreien, aber nicht von heute auf morgen.
Noch sind unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft anfällig bei Verwerfungen auf dem Energiemarkt. - Herr Habeck ist leider noch nicht seit 20 Jahren am Schlag; denn dann wäre alles anders.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU und bei der AfD - Zurufe von der CDU und von der AfD: Zum Glück! - Unruhe)
Herr Habeck ist exakt ein Jahr in Regierungsverantwortung. Die aktuellen Ereignisse mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit ausbleibenden Gaslieferungen haben uns jetzt in eine Situation der Gasmangellage und der enormen Preissteigerungen katapultiert.
Durch die drohende Mangellage rückt erstmals das Erfordernis zum Energiesparen an eine ganz prominente Stelle. Das wäre vor einem Jahr undenkbar gewesen. Auch in landeseigenen Gebäuden muss ein relevanter Sparbeitrag geleistet werden.
Die Maßnahmen in unserem Antrag sollen dabei helfen, die Senkung des Wärmeenergieverbrauchs in Landesliegenschaften konsequent
umzusetzen. Diese Maßnahmen lassen sich anbinden an den bewährten und wirksamen Hebel der optimierten Heizungsregelungseinstellungen. Dieser Hebel wird dadurch größer und die Wirkung ebenso.
Aufgrund der aktuellen ungesicherten Gasversorgung ist der Handlungsdruck ja extrem groß. Die Bundesregierung hat eine Energieeinsparkampagne initiiert, die EU will gemäß Gasnotfallplan eine Gaseinsparung von 15 % erzielen und die Bundesregierung strebt eine Gaseinsparung zwischen 16 % und 20 % an. Jede wirksame Maßnahme zur Energieeinsparung ist willkommen. Ich nehme wahr, dass es wirklich eine sehr große Offenheit in der Umsetzung gibt, insbesondere was die zwei Energiesicherungsverordnungen der Bundesregierung angeht.
Zum einen geht es bei der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen z. B. darum, dass in den Arbeitsräumen von öffentlichen Gebäuden nur noch auf maximal 19 °C geheizt werden soll. Wir wissen alle, wie die Räume bis jetzt genutzt wurden und wie hoch die Temperaturen waren
und dass Leute darauf bestanden haben, kurzärmlig in den Büros zu sitzen. Die Zeit der nackten Arme in den Büros ist damit passé.
Zum anderen regelt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen.
Diese Verordnung fordert auch die Optimierung der Einstellungen in den Heizungsregelungen, also genau das, was aufgrund der Initiative der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im Jahr 2019 für die landeseigenen Gebäude beschlossen wurde.
Sehr gern, Herr Präsident. - Lassen Sie mich in aller Kürze skizzieren, worum es bei den Einstellungen in den Heizungsregelungen geht. Eine Heizungsregelung befindet sich direkt an der Heizungsanlage,
die üblicherweise im Keller eines Gebäudes steht. An dieser Regelung wird das Heizregime festgelegt, sodass die Anlage in einem optimalen Betriebszustand bei minimalem Brennstoffeinsatz läuft. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsabsenkungen werden eingegeben. Abhängig von der Gebäudenutzung wird die Vorlauftemperatur eingestellt. Zum Beispiel muss eine Sporthalle nicht so stark
beheizt werden wie ein Bürogebäude. Weiterhin sind Außentemperaturen Signalgeber, ab wann die Heizung anspringen soll. Auch diese Temperaturschwellen müssen dem System mitgeteilt werden. Nicht zuletzt spielt auch die Gebäudebeschaffenheit eine Rolle.
Im Zusammenschnitt von zwei meiner Kleinen Anfragen berichtet die Landesregierung, dass in einem Pilotprojekt mit zwölf Liegenschaften durch die Optimierung der Einstellungen in den Heizungsregelungen in einem halben Jahr eine Einsparung der Wärmeenergie von 13,9 % bezogen auf den Jahresverbrauch der Vorjahre erzielt wurde. Also, das ist ganz enorm und das bedeutet eine Einsparung bei den Energiekosten - ich drücke es jetzt einmal in Geld aus - von 60 715 € bei einem durchschnittlichen Energiepreis von brutto 5,2 Cent/kWh.
- Das war noch im Jahr 2020, genau. - Die Erfahrung hat gezeigt, dass Einsparungen zwischen 10 % und 20 % möglich sind, eben mit dieser Maßnahme. Diese Einsparung wurde ja in dem erwähnten Beispiel sogar in einem halben Jahr erzielt. Die tatsächlichen Einsparungen über ein Jahr und auch über das Pilotprojekt hinaus habe ich ein weiteres Mal abgefragt. Die Antworten liegen aber noch nicht vor, weil noch nicht alle Abrechnungen für das Jahr 2021 vorhanden sind.