Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte LINKE, des vorliegenden Antrags bedarf es heute nicht. Er ist nicht nur eine verwässerte Replik auf einen AfD-Antrag mit dem Titel „Wasserentnahme gerecht und zukunftsfähig gestalten“ aus der letzten Legislaturperiode, er ist auch eine Auflistung offener Selbstbefassungsanträge, die wir bereits gestellt haben.
Hätten Sie zudem das Plenarprotokoll aus dem Jahr 2019 gelesen, wüssten Sie, dass die von Ihnen aufgeführten Probleme in den Amtsstuben schon im Fokus stehen - so jedenfalls der O-Ton der damaligen Ministerin Dalbert. Ich bin mir sicher, dass sich das nicht geändert hat.
Würden Sie Ausschussarbeit ernst nehmen, dann wüssten Sie, dass wir genau zu den von Ihnen kopierten Punkten schon mehrmals Selbstbefassungsanträge gestellt hatten und aktuell gestellt haben.
Der nachhaltige Umgang mit Wasser ist ein ernst zu nehmendes Problem unserer Zeit, das sich auch weiter manifestieren wird. Die Oder hat schmerzlich gezeigt, was passiert, wenn Einzelne sich nicht an die wasserrechtlichen Vorschriften halten. Aber wir brauchen gar nicht mit der Oder davon abzulenken, dass auch bei uns regelmäßig Fische in Gewässern wie der Bode und der Saale sterben, dass Unternehmen ihre Abwässer weiterhin mit Salzfracht einleiten und damit das Ökosystem kontinuierlich nachhaltig schädigen, und das demnächst womöglich auch noch zeitlich un- begrenzt. Das ist doch der Skandal in diesem Land.
Wir fragten die zuständigen Minister der vergangenen Legislaturperiode: Wie viele Gewässer sind in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren verschwunden? Wie viel Wasser fehlt im Wasserhaushalt und in der Bilanz? Wie viele Fische sind getötet worden? Wie soll der Fischverlust kompensiert wer- den? Wie sieht es überhaupt mit dem Verlust an aquatischer Vielfalt in unseren Gewässern aus?
Darüber hinaus haben wir dafür in allen Haushaltsverhandlungen Geld gefordert. Natürlich wurde alles abgelehnt; das ist hier eine bequeme Arbeitsweise. Trotzdem stellt sich die Frage: Wie finanzieren wir das?
die Themen mit einem Ausschuss aufzublähen versucht. Aber wir werden in der nächsten Ausschusssitzung darüber verhandeln.
Im Übrigen bin ich gespannt, wie Sie begründen, dass der teure zusätzliche Ausschuss, der im Jahr 2019 abgelehnt wurde, im Jahr 2022 seine Kosten rechtfertigt und dass Sie den Umweltausschuss nicht für fähig halten, das Problem Wasserverlust zu bearbeiten. Wir lehnen diesen Antrag ab. - Vielen Dank.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unstrittig ist, dass wir vor großen Herausforderungen beim Umgang mit der Ressource Wasser stehen. Die antragstellende Fraktion beschreibt die Spannweite. Sie reicht von „Wie gehen wir mit zu wenig Wasser um, damit es für unsere Nutzungsansprüche, für die Lebensmittelproduktion, Trink- und Brauchwasser reicht?“ über „Wie managen wir Wasserressourcen, um die Biodiversität zu erhalten?“, „Welche Vorkehrungen müssen wir treffen, damit Extremniederschläge nicht zu großen Schäden führen?“ bis hin zu „Wie können wir die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen?“
Ich gehe davon aus, dass sich alle hier im Plenum der Verantwortung bewusst sind, dass gesetzliche Regelungen auf die Lösung dieser Aufgaben auszurichten sind. Die Landesregierung hat sich bereits in einen intensiven Diskussionsprozess mit Fachleuten begeben, um die Bedingungen und Bedarfe auszuloten, damit wir schnell und nachhaltig auf die formulierten Ziele zusteuern.
Ziel der Einberufung eines zeitweiligen Ausschusses soll es sein, dem Thema Wassermanagement eine angemessene Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Das schaffen wir, denke ich, auch im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Unser Ausschuss hat mehrfach seine Bereitschaft gezeigt, auch Sondersitzungen zu speziellen Themen einzuberufen.
Antworten auf viele der im Antrag aufgeworfenen Fragen gab die Trinkwassertagung am 27. September 2022 in Magdeburg. Diese beschäftigte sich nämlich unter anderem damit, wie es um die zukünftige Entwicklung des Wasserhaushalts in Sachsen-Anhalt bestellt ist.
Ein Fazit dieser Tagung ist: Verschiedene KlimaHydrologie-Studien zeigen, dass bis 2050 im Median eine Zunahme der Jahresniederschläge sowie der Grundwasserneubildung zu erwarten ist. Winter-, Frühjahrs- und Herbstniederschläge nehmen zu. Das heißt aber nicht, dass temporäre innerjährliche oder mehrjährige Extremereignisse wie Dürren nicht vorkommen.
Deswegen lohnt es sich, dahin gehend zu agieren, das Wasser aus dem Herbst und Winter im Sommer verfügbar zu machen. Bei diesem Zusammenhang hilft der Änderungsantrag der GRÜNEN nicht weiter.
Die Änderung des Wassergesetzes ist das eine, entscheidend ist aber die Praxis. Um wirklich etwas für den Wasserrückhalt zu tun, müssen wir erst einmal wissen, was vor Ort an Sielen, Wehren und Drainagen noch existiert
und wie Abflussgräben dimensioniert sind. Die Ausrüstung der Unterhaltungsverbände mit entsprechender digitaler Technik hilft beim Sammeln von Daten. Gespart? - Nein, gepaart mit der praktischen Expertise der Unterhaltungsverbände kann so herausgearbeitet werden, wo die größten Effekte erzielbar sind.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren ist bekannt, dass Wasser zu einer knapper werdenden Ressource wird und dass Verteilungskämpfe darum aufbrechen werden. Bisher war dieses Thema immer weit weg, aber spätestens seit dem Dürrejahr 2018 spüren wir im eigenen Land, welche Auswirkungen die anhaltende Trockenheit hat. Die Rufe, ein Wassermanagement einzuführen, werden immer lauter, um eben klar festzulegen, wie Wasser verteilt wird, wenn es knapp zu werden droht. Der Freistaat Thüringen z. B. hat ein Dürremanagement, welches genau das regelt.
Wenn die Ressource Wasser knapp wird, müssen wir uns zwangsläufig Gedanken darüber machen, wie wir zukünftig mit Wasser um- gehen.
Dabei geht es in erster Linie um die grundlegende Verfügbarkeit und die Verteilung von Wasser, wenn Mangel herrscht, und ebenso um den Umgang mit und den Schutz vor Wasser, wenn es infolge von Starkregenereignissen zu Hochwasser kommt.
Nicht minder wichtig ist aber auch die Qualität des Wassers. Wir halten es daher für richtig und wichtig, ähnlich dem Vernässungsausschuss im Jahr 2011 einen zeitweiligen Ausschuss zu installieren, um gemeinsam Lösungsansätze für die neuen Herausforderungen zu erarbeiten. Im Ergebnis hat der Vernässungsausschuss 40 Millionen € lockergemacht, um Projekte gegen die Vernässung umzusetzen. Ich meine, es werden ähnliche Summen gebraucht, um Projekte zur Wiedervernässung, Renaturierung, Wasserrückhaltung und Gewässerreinhaltung umzusetzen. Dafür braucht es einen breiten Konsens über die Fraktionsgrenzen hinweg.
Eines dürfen wir aber nicht vergessen: Bis Ergebnisse aus dem Ausschuss auf dem Tisch liegen, wird Zeit vergehen, Zeit, die wir eigentlich nicht haben. Deshalb sind aus unserer Sicht drei Dinge wichtig: Die Novellierung des Wassergesetzes muss deutlich schneller erfolgen als von Minister Willingmann angekündigt.
Kommt der Gesetzentwurf erst Anfang 2023, wird es erst mit dem Haushalt 2024 eventuell möglich sein, Gelder für Projekte einzustellen. Wir verlieren wieder einen Sommer, der voraussichtlich ähnlich verläuft wie in diesem Jahr.
Wir erwarten natürlich, dass im Zuge der Novellierung des Wassergesetzes eine Änderung des § 52 erfolgt, so wie im Februar hier schon von uns eingebracht. Aber wir erwarten auch Aussagen dazu, wie wir die Unterhaltungsverbände personell und finanziell ausstatten, damit sie zusätzliche Aufgaben übernehmen
können. Wir brauchen Uferrandstreifen von 10 m an Gewässern erster und zweiter Ordnung. Wir benötigen Kontrollen dahin gehend, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Wir brauchen einen Dialog mit den Landnutzerinnen und Landnutzern. Wir müssen sie ins Boot holen, wenn es darum geht, Wasser länger in der Fläche zu halten. Wir benötigen die Ertüchtigung von Wehren in den Grabensystemen. Wir brauchen ein Anstaumanagement und eine Neuregelung der Wasserentnahmerechte.
Wir brauchen - das wurde aus den Gesprächen mit den Unterhaltungsverbänden klar - kleine Projekte, finanziert aus dem Artensofortprogramm, die schnell und effektiv umgesetzt werden können, um zu kleinen Verbesserungen zu kommen.
Steffi Lemke brauchen wir eigene Initiativen zur Renaturierung. Dafür müssen in den Haushalt die entsprechenden Mittel eingestellt werden.
Das heißt letztendlich - damit komme ich zum Schluss -, das eine tun - also den Ausschuss einsetzen - und das andere nicht lassen - also zügig die Novellierung des Wassergesetzes auf den Weg bringen.