Protokoll der Sitzung vom 12.10.2022

Dann die Unterscheidung zwischen Kompetenz und Wissen; damit kamen Sie auch an. Das ist Teil des Problems, nicht Teil der Lösung; denn was soll diese unsinnige Unterscheidung? Was ist der Unterschied zwischen Wissen und Kompetenz? Wenn ich z. B. eine Sprache sprechen

will, muss ich viele Vokabeln wissen. Es gibt keinen Unterschied zwischen Wissen und Kompetenz, und wer einen macht, hat nur die Absicht, Unwissen irgendwie noch zu labeln und zensurmäßig zu vermarkten, und fördert damit auf seine Weise auch den Niveauverlust.

Dann Frau Pähle, Leistungsgerechtigkeit. Natürlich ist mir Leistungsgerechtigkeit sehr wichtig. Es muss gerecht zugehen. Das heißt, unabhängig von der Herkunft müssen für alle die gleichen Maßstäbe gelten. Das ist gerecht. Nichts ist gerechter als ein genereller hochwertiger Bewertungsmaßstab für alle.

(Beifall bei der AfD)

Es ist gut, dass Sie den Antrag überweisen wollen. Das finde ich ja mal gut. Das finde ich wirklich gut. Dann können wir darüber diskutieren. Ich freue mich auf die Anhörungen.

Herr Lippmann hat übrigens interessanterweise zugegeben, dass dieser Niveauverlust besteht. Er hat ihn also zuerst abgeschritten, dann hat er gemeint, was würde denn geschehen, wenn der Antrag hier durchginge? - Oh, dann würden alle Lehrer ihre Leistungsmaßstäbe absenken und sie würden für weniger Leistung mehr Punkte vergeben. Damit hat er hier offen zugegeben, dass ein Niveauverlust besteht, den er vorher abgestritten hat. Also, reflektieren Sie sich mal. Denken Sie über Ihre Widersprüche nach. Vielleicht erkennen Sie irgendetwas.

Zur FDP. Ich muss sagen, diese Kritik lasse ich mir gern gefallen. Für Verbesserungsvorschläge sind wir offen. Deshalb diskutieren wir hier. Die Berufsschulen hatten wir nicht auf dem Schirm. Die können wir gern hineinnehmen. Die Gymnasien waren nicht unser Schwerpunkt. Unser Schwerpunkt war der allgemeine Bewertungsmaßstab.

Wenn wir in dem Sinne im Ausschuss diskutieren und dabei die Berufsschulen in die Beschlussempfehlung hineinkämen und wir beim Gymnasium noch etwas ändern würden, dann wären wir sehr glücklich damit. Ich glaube ja nicht daran. Aber man muss ja die Hoffnung nie aufgeben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung.

Abstimmung

Es gibt einen Überweisungsantrag zum Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/1692. Wer für die Überweisung in den Bildungsausschuss ist - davon gehe ich jetzt mal aus -, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD. Wer ist da- gegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Überweisung in den Bildungsausschuss mehrheitlich beschlossen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 20 beendet.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 19

Erste Beratung

Baustein zur Mobilitätswende: Dienstradleasing für Beamt*innen in Sachsen-Anhalt ermöglichen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1661

Die Einbringerin ist für die Fraktion Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Ihnen jetzt einen Antrag präsentieren, der schlicht und eingängig ist. Wir wollen Beamtinnen und Beamten ein Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung ermöglichen. Das wäre mehr Fitness für die Beamtinnen und Beamten, weniger CO2 für die Umwelt und keine Extra- kosten für das Land. Entsprechend liegen uns bereits positive Signale zu dieser Forderung vor, z. B. von der Polizeigewerkschaft, von Bürgermeistern aus Sachsen-Anhalt und vom Landkreistag.

Mal wieder müssen wir das Rad nicht neue erfinden. Abseits unserer Landesgrenzen hat Schleswig-Holstein diesen Vorschlag gerade eben umgesetzt. Baden-Württemberg ermöglicht es seinen Beamtinnen und Beamten bereits seit zwei Jahren.

(Unruhe bei der AfD)

Frau Lüddemann, warten Sie noch mal kurz. - Ich würde mal darum bitten, jetzt den Geräuschpegel zu senken. Ich glaube, das ist ein Thema, das man mit nicht ganz so hohen Emotionen versehen kann. Deswegen wäre eine ruhigere Beratung vielleicht angebracht. Danke.

Man weiß es nicht.

Oder ich sage es anders: Ich vermute mal, dass das Gemurmel in den Reihen nicht so sehr viel mit dem eingebrachten Thema zu tun hat. - Also, Frau Lüddemann, versuchen Sie es noch mal.

Also, beim Fahrradfahren können die Emotionen auch hochwallen. Das kann ich Ihnen versichern, Herr Präsident.

Aber ich wollte noch erwähnen, dass neben den bereits genannten Ländern auch Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, RheinlandPfalz und das Saarland die gesetzlichen Bedingungen für ein Dienstradleasing geschaffen haben.

Es ist eine Entwicklung, die natürlich nicht nur die Beamtenschaft einbezieht. Am Ende des Jahres 2020 haben sich Ver.di und die kommunalen Arbeitgeber darauf geeinigt, für Beschäftigte der Kommunen das Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung zu ermöglichen. Das Dienstrad ist also längst keine Ausnahme mehr.

Nach einer Schätzung des Bundesverbandes „Zukunft Fahrrad“, BVZF, sind in Deutschland bereits mehr als 900 000 Diensträder unterwegs und bescheren uns allen saubere Luft, null Emissionen und den jeweiligen Fahrerinnen und Fahrern eine gestärkte Gesundheit.

Erhebungen weisen auf einen signifikanten Zusammenhang zwischen Krankheitstagen und der Nutzung des Fahrrades für den Arbeitsweg hin. Darüber haben wir hier im Plenum bereits mehrfach gesprochen. Wer regelmäßig mit dem Fahrrad - in diesem Fall dann zur

Arbeit - fährt, hat laut einer Studie aus dem Jahr 2016 30 % weniger Krankheitstage im Jahr. Diensträder können also ein wirksames Element eines betrieblichen Gesundheitsmanagements werden.

Da diese Räder natürlich auch gebaut und verkauft werden, auch hier in Sachsen-Anhalt, kann die heimische Wirtschaft davon profitieren. Im Jahr 2020 belief sich der Gesamtumsatz der Fahrradbranche auf 37,7 Milliarden € und insgesamt 281 000 Menschen in Deutschland finden dort ihr Auskommen. Die Diensträder tragen ihren Teil zu dieser boomenden Entwicklung bei.

Im Rahmen des Fahrradmonitors 2021 des Bundesverkehrsministeriums wurden Personen unter anderem zu ihrer Absicht befragt, in den nächsten zwölf Monaten ein Fahrrad zu kaufen. Bei 14 % derjenigen, die einen solchen Kauf planten, handelte es sich um ein Leasingangebot ihres Arbeitgebers. Soweit diese geplanten Fahrradkäufe bisher auch stattgefunden haben, ist rechnerisch gesehen etwa jedes siebente Rad, das im Jahr 2022 verkauft wurde, ein Dienstrad. Seit dem Jahr 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt; man höre und staune.

Als Arbeitnehmer darf man mit dem Dienstrad zur Arbeit fahren. Und nach dem Feierabend darf man es auch nutzen, egal wofür, für die Fahrt zum Badesee oder von mir aus auch für den Weg zur Kneipe. Für die private Nutzung musste man anfänglich wie beim Dienstwagen 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Prozentsatz liegt seit dem Jahr 2020 für das Dienstrad nur noch bei 0,25 %.

In der Regel ist somit der nach der Gehaltsumwandlung zu versteuernde geldwerte Vor-

teil für das Fahrrad - er beträgt z. B. 6 € für ein Fahrrad mit einem Listenpreis von 2 500 € - deutlich niedriger als der Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate, z. B. 70 €. Bevor jemand nachfragt: Es gibt durchaus E-Bike Nutzer, gerade für längere Wege zur Arbeit. So ein E-Bike kann gut und gerne mal 2 500 € und mehr kosten. Bei der Nutzung des Dienstradleasings sinkt das steuerpflichtige Brutto.

Wenn man verschiedene DienstradleasingRechner und Informationsportale im Netz durchforstet, dann kommt man auf ein Einsparpotenzial beim Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung von bis zu 40 % im Vergleich zu einem normalen Privatkauf eines Fahrrades. Diese Ersparnis hängt natürlich maßgeblich vom gewählten Leasingvertrag, von der Höhe der Besoldung, von der Steuerklasse und auch vom per Dienstradleasing bezogenen Fahrradmodell - ich habe es eben bereits erwähnt - ab.

Auch dann, wenn der individuelle Spareffekt entsprechend von Fall zu Fall variiert und sicherlich auch nicht jede Beamtin und jeder Beamte Interesse an einem ganz hochwertigen Fahrrad hat, bietet dieses Leasing Vorteile und eine aktive Möglichkeit. Und es macht eine Beamtenstelle auch in Sachsen-Anhalt noch deutlich attraktiver.

Diese Art des steuerlichen Anreizes begrüße ich im Sinne der Mobilitätswende ausdrücklich. Das analoge Dienstwagenprivileg ist eine klimaschädliche Subvention, die insbesondere das verbrauchsstarke sowie raumgreifende Pkw-Segment fördert. Bei großen CO2-Schleudern als Dienstwagen spart man also besonders viel - ein Unding in Zeiten der Klimakrise. Die Lenkungswirkung des Dienstwagenprivilegs läuft also einer nachhaltigen Mobilität entgegen. Das ist ein Grund dafür, dass der Verkehrssektor die Klimaziele regelmäßig reißt.

Das Dienstradleasing hingegen fördert eine nachhaltige Mobilität. Es setzt auf einen emissionsfreien Verkehr und auf eine Mobilität, die für die Nutzerinnen und Nutzer und für die Gesellschaft schlicht gesund ist. Es ist deutlich an der Zeit, auch den Beamtinnen und Beamten im Land diese Möglichkeit der finanziell attraktiven und nachhaltigen Mobilität zu eröffnen. Dafür bedarf es - man muss fast sagen leider, weil es dadurch natürlich länger dauert - des Hohen Hauses.

Bei der Mehrzahl der Fälle obliegt es dem einzelnen Arbeitgeber oder der Arbeitnehmerin, der Arbeitgebergemeinschaft, die Vorteile des Dienstrades zu nutzen. Ebenso obliegt es den Tarifpartnern, entsprechende Vorgaben zum Dienstrad tariflich zu vereinbaren.

Im Bereich der Beamtinnen und Beamten steht bisher aber das Landesbesoldungsgesetz im Weg. Das gesetzliche Verbot des Besoldungsverzichts verhindert ein Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung. Denn der Logik des Leasings gemäß wird die anfallende monatliche Leasingrate vom Bruttolohn des Arbeitgebers abgezogen. Infolge dessen ergibt sich eine Verringerung der Bruttobezüge des Beamten, was letztlich dem Verbot des Besoldungsverzichts entgegensteht.

Mit einer entsprechenden inhaltlichen Ergänzung in § 2 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes lässt sich dies aber ohne großen Aufwand gesetzgeberisch heilen. Es bedarf einer eng ausgelegten Ausnahmeregelung - -

(Unruhe bei der AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe doch vor fünf Minuten etwas dazu gesagt. Können

wir nicht am Ende des Tages heute mal in einer Art und Weise die Dinge zu Ende bringen, die durch Ruhe und Konzentration gekennzeichnet ist.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Wenn es Zwischenrufe oder Fragen gibt, dann bitte melden Sie sich. Aber nicht über fünf oder sechs Bänke hinweg reden. Danke.

(Oliver Kirchner, AfD: Bitte! - Matthias Bütt- ner, Staßfurt, AfD: Bitte!)

Es bedarf einer eng ausgelegten Ausnahmeregelung, die das Verbot des Besoldungsverzichtes für den Fall des freiwilligen Dienstradleasings per Gehaltsumwandlung außer Kraft setzt. Eine solche begründete Ausnahme vom Verbot des Besoldungsverzichtes ist juristisch sauber und rechtlich notwendig. Wir haben dazu extra ein GBD-Gutachten erstellen lassen. Das ist öffentlich zugänglich. Also, jeder von Ihnen kann sich von der Rechtmäßigkeit meiner Worte überzeugen.

Also, verehrte Regierungsfraktionen, mehr als den politischen Willen, unseren Beamtinnen und Beamten diese attraktive Möglichkeit zu eröffnen, bedarf es heute nicht. Handeln Sie entsprechend und stimmen Sie für unseren Antrag. Schaffen Sie die gesetzliche Möglichkeit für ein Dienstradleasing für Beamtinnen und Beamte.

Diese Gesetzesinitiative ist die Grundvoraussetzung dafür, dass das Land dieses Unterfangen konkret angehen kann, damit entsprechende Regelungen, z. B. Verwaltungsvorschriften, erlassen werden können und bspw. die Ausschreibung des Dienstradleasings erfolgen