Protokoll der Sitzung vom 12.10.2022

Diese Gesetzesinitiative ist die Grundvoraussetzung dafür, dass das Land dieses Unterfangen konkret angehen kann, damit entsprechende Regelungen, z. B. Verwaltungsvorschriften, erlassen werden können und bspw. die Ausschreibung des Dienstradleasings erfolgen

kann, um einen Rahmenvertrag des Landes mit einem entsprechenden Anbieter angehen zu können. - Vielen Dank an die, die mir zugehört haben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke. - Damit sind wir in der Dreiminutendebatte. Für die Landesregierung spricht der Finanzminister Herr Richter. - Herr Richter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Ziel, in das Landesbesoldungsgesetz eine Ausnahme vom Verbot des Besoldungsverzichtes aufzunehmen, um ein Dienstradleasing für Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt rechtlich zu ermöglichen.

Der Hintergrund ist, dass Unternehmen vermehrt Leasingmodelle im Rahmen einer steuerrechtlich zulässigen Gehaltsumwandlung anbieten, wodurch sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen für die Beschäftigten reduziert. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, dem Landtag im ersten Quartal des nächsten Jahres eine entsprechende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vorzulegen, damit dieser Baustein der Mobilitätswende zeitnah realisiert werden könne.

Meine Damen und Herren! Die positiven Effekte des Fahrradfahrens als Alternative zum Auto sind durchaus nicht zu bestreiten.

(Zuruf von der AfD: Super, echt?)

Die Frage ist aber, ob das Dienstradleasing tatsächlich so attraktiv ist, dass Bedienstete das Fahrrad vermehrt dienstlich und privat anstelle des Autos nutzen und dieses den entstehenden Verwaltungsaufwand rechtfertigt.

(Oh! bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zu- ruf: Also Leute, Leute, Leute! - Cornelia Lüd- demann, GRÜNE: Nee, ehrlich!)

- Wir können uns darüber gern mal vertieft unterhalten. Sie haben ja schon einiges dazu vorhin dargestellt.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Hieran sind Zweifel angebracht, Herr Striegel. Zum einen sind Zweifel angebracht, weil der Steuervorteil für die Bediensteten infolge der Gehaltsumwandlung nur bei hochwertigen und hochpreisigen Fahrrädern wie E-Bikes usw. überhaupt spürbar ist, und zum anderen, weil aufgrund der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil entsteht und das geleaste Fahrrad während des Leasingzeitraums kein Eigentum des Nutzers ist.

Dieses dürfte die Akzeptanz des Modells bei den Bediensteten zusätzlich schmälern. Eine Kaufoption am Ende der vereinbarten Leasingdauer ist zwar möglich, bedarf aber einer entsprechenden Vereinbarung, wobei ein ggf. anfallender vermögenswerter Vorteil beim Verkauf zu versteuern wäre.

Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Dienstradleasing auf Mitnahmeeffekte reduziert, zumal bereits im Tarifbereich das

Modell mit einer Zuschusslösung ausgeschlossen wurde.

Gegen ein Dienstradleasing spricht auch der entstehende Verwaltungsaufwand. Der Fahrradanbieter wird bei einem Dienstradleasing von der Dienststelle bei einer Ausschreibung ermittelt und vertraglich gebunden. Die Dienststelle wird der Leasingnehmer. Die Kenntnisse müssen in jeder Dienststelle mit Personalstellen vorgehalten werden. In einem Flächenland ist der Aufwand nicht unerheblich.

Zuletzt gehe ich davon aus, dass jeder Beamte und jede Beamtin im Rahmen der angemessenen Lebensführung wenigstens bereits ein durchschnittliches Fahrrad besitzt bzw. - das sage ich auch in der Deutlichkeit - dass eine Anschaffung mit der Alimentation möglich wäre.

(Zustimmung bei der CDU)

Mehrkosten für den Landeshaushalt entstünden durch den Verwaltungsaufwand und in- folge der Inanspruchnahme eines möglichen Modells. Sie lassen sich aktuell nicht beziffern. Auch wenn einige Länder, wie es schon angesprochen wurde, also Schleswig-Holstein, Hamburg und Baden-Württemberg, bereits entsprechende Möglichkeiten geschaffen haben, unterstützt das Ministerium der Finanzen den Antrag aus den vorgenannten Gründen nicht - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister, ich sehe keine Fragen. - Damit können wir in die Debatte der Fraktionen ein- treten. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Grube. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Finanzminister, so ganz bin ich davon nicht überzeugt.

(Zustimmung bei der SPD und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Der Antrag ist vernünftig. Deswegen haben wir auch das Bedürfnis, das Thema im Ausschuss zu besprechen. Unabhängig davon, ob man auch als Land so etwas wie betriebliche Gesundheitsvorsorgekonzepte haben will, in denen so etwas übrigens auch ein Bestandteil sein könnte, unabhängig davon, ob der Einzelne davon überzeugt ist, dass Radfahren gut ist, und unabhängig davon, ob das nun wirklich alle Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt brauchen,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie wollen es!)

macht es Sinn.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie wollen es!)

Wenn Sie sich einmal in der freien Wirtschaft umschauen, dann stellen Sie fest, dass es eine ganze Reihe von Unternehmen gibt - Sie haben es selbst angeführt, Herr Minister -, die das machen. Das ist also keine verrückte Idee, die irgendwie außerhalb der Welt ist. Ich will ein paar Firmen nennen, die das in Magdeburg tun: Klinikum Magdeburg, außerhalb von Magdeburg das Helios-Klinikum, die Sparkasse, Ikea, Barmer, Bosch, TUI, Allianz, Rotes Kreuz, BMW, Dekra, Deutsche Bank und übrigens auch der ADAC.

(Lachen bei den GRÜNEN - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: Huch!)

- Komische Sache. - Sie machen das zum einen, weil sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen. Sie machen das

zum anderen aber auch, weil sie ein guter Arbeitgeber sein wollen.

Ich gehe weg vom Dienstradleasing hin zu einem Thema, das, wie man auch vom Handwerk hört, heute gang und gäbe ist. Es ist nämlich nicht nur notwendig, den Leuten gute Arbeitsbedingungen und eine gute Ausbildungsstelle zu bieten, sondern auch, das eine oder andere Add-on zu liefern. Wenn Sie sich heute mit Handwerksbetrieben unterhalten, dann berichten sie von Tablets, die man privat nutzen kann, von einem zusätzlichen Handyvertrag, von Extrazuschüssen zum Azubi-Ticket. Auch das Thema Dienstradleasing ist dabei nicht so selten.

Ich weiß, in allen Bereichen, auch im Finanzministerium, gibt es offene Stellen. Wenn Sie sich heute etwa bei StepStone oder auf sonstigen Seiten umschauen, auf denen Jobs offeriert werden, dann finden Sie wirklich oft das Thema Dienstradleasing. Wo sie es nicht finden, ist beim öffentlichen Dienst. Ich finde, diesbezüglich darf man von der freien Wirtschaft lernen.

Was hier vorgeschlagen wird, ist kein Automatismus, sondern eine Ermöglichung. Ich denke nicht, dass das Land schlechter ist als die freie Wirtschaft. Ich denke, dass das Land nicht schlechter sein sollte als die freie Wirtschaft. Deswegen: Geben Sie uns im Ausschuss die Möglichkeit, Sie zu überzeugen. Vielleicht kommt am Ende ja ein ganzes Gesetz dabei heraus. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Corne- lia Lüddemann, GRÜNE)

Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Kohl.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die Fraktion der GRÜNEN das Dienstradleasing für Beamte in Sachsen-Anhalt ermöglichen. Das soll angeblich ein Baustein für die Mobilitätswende sein.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Dass Sie das nicht verstehen …!)

Der Glaube oder Aberglaube der GRÜNEN daran, mit dem Fahrrad den Klimawandel aufzuhalten oder die Verkehrswende zu schaffen, ist ebenso unerschütterlich wie realitätsfremd. Als Mitglied des Stadtrates in Magdeburg weiß ich um die Fahrradobsession der GRÜNEN, weil man dort fortlaufend mit Fahrradanträgen penetriert wird,

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

die inhaltlich zumeist grober und großer Unfug sind.

(Beifall bei der AfD)

Aber die mittlerweile erworbene Immunität gegen derartige Anträge ermöglicht es mir, völlig ironiefrei auf den vorliegenden Antrag einzugehen. Die Idee für das Dienstradleasing wurde den GRÜNEN im Rahmen einer Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden quasi frei Haus geliefert. Die primäre Intention der kommunalen Spitzenverbände war es allerdings, mit dem Dienstradleasing die Attraktivität der Kommunen als Arbeitgeber zu steigern.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Die hatten wir schon vorher!)

Die GRÜNEN verzichten im Antrag ehrlicherweise auf diese Zielsetzung und begründen

diesen unter anderem damit, dass die Allgemeinheit ein Interesse an der verstärkten Nutzung des Fahrrades habe, weil der Radverkehr viele positive Effekte habe,

(Olaf Meister, GRÜNE: Hat er!)

z. B. gesündere Menschen sowie weniger Schwerverletzte und Tote im Straßenverkehr.

Ich möchte darauf wie folgt erwidern: Erstens. Als Teil der Allgemeinheit interessieren sich zumindest die Mitglieder der AfD nicht dafür, ob jemand ein Fahrrad oder ein anderes Fortbewegungsmittel benutzt.

Zweitens. Nutznießer dieses Antrages sind nicht alle Menschen, also nicht die Allgemeinheit, sondern nur Beamte im Land Sachsen-Anhalt.