Protokoll der Sitzung vom 12.10.2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fünf Minuten, das ist eine Zigarettenlänge; fünf Minuten, das ist die Ziehzeit von schwarzem Tee; fünf Minuten, das ist aber auch das Zeitfenster, nach dem im Falle etwa eines Herzstillstands im Gehirn eines Menschen irreparable Schäden auftreten. Zehn Minuten ohne Sauerstoff im Gehirn überlebt man im Regelfall nicht.

Die Rettungsfrist, also die Zeit, die ein Rettungswagen von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort höchstens brauchen soll, liegt in Sachsen-Anhalt bei zwölf Minuten. Nur in knapp mehr als 80 % der Fallzahlen für das Jahr 2021 wird diese Rettungsfrist in unserem

Bundesland tatsächlich eingehalten. In meinem Heimatlandkreis, im Jerichower Land, waren es im Jahr 2021 keine 70 %.

Das soll nicht als Vorwurf an die Rettungskräfte verstanden werden, nein, die Rettungskräfte und auch die kommunale Ebene tun natürlich das, was sie können, um bei diesen Fristen nachzubessern und um den Menschen vor Ort zu helfen. Das kann ich jedenfalls meinem Heimatlandkreis attestieren. Gerade in einem strukturschwachen Flächenland ist das natürlich keine leichte Aufgabe. Das steht auch fest.

Selbst mit einem perfekten Rettungsnetz wird man keine Wunder vollbringen können. Auch mit einem perfekten Rettungsnetz kann man die Zeit letztlich nicht anhalten, um den Rettungswagen zum jeweiligen betroffenen Patienten zu bringen.

Was jedoch getan werden kann, ist, dass Menschen direkt vor Ort helfen können, ohne dass dabei wertvolle Minuten verloren gehen. Neben dem Willen zu helfen bedarf es dafür jedoch zweier Dinge. Das ist zum einen das Wissen, wie man hilft, und das ist zum anderen der Mut, wenn diese Situation eintritt, das Gelernte tatsächlich anzuwenden und umzusetzen. An dieser Stelle setzt unser heutiger Antrag an: die Menschen in die Lage zu versetzen, zu helfen.

An welchem Ort könnte dies besser umgesetzt werden als an dem Ort, an dem unsere Kinder und Jugendlichen etwas für das Leben lernen sollen? Durch das Einbinden von Wiederbelebungs- und Erste-Hilfe-Kursen in die Rahmenlehrpläne der schulischen Bildungseinrichtungen werden diese nicht nur obligatorisch für alle Schüler, sondern sie können durch eine kontinuierliche jährliche Wiederholung verstetigt und vertieft werden. Im Übrigen bringt es die Initiative „Ich rette dein Leben“ auf ihrem

Internetauftritt auf den Punkt, dass jedes Kind, dass jeder Heranwachsende, dass jeder Jugendliche mit nur zwei Schulstunden pro Jahr in die Lage versetzt wird, mit seinen eigenen Händen Leben zu retten, und das ist letztlich nicht schwer.

Eine für die entsprechenden Klassenstufen geeignete Aufbereitung des Themenkomplexes kann dabei die Aufnahme der Inhalte verbessern sowie die tatsächliche Bereitschaft deutlich erhöhen, das Gelernte im Notfall auch anzuwenden. Wer weiß, vielleicht wird durch das Abhalten dieser Kurse von den Kooperationspartnern auch das Interesse von jungen Schülern geweckt, sich am Ehrenamt zu beteiligen und sich einzubringen.

Noch einmal zurück zum aktuellen Istzustand. Bislang wird schulformübergreifend lehrplanbezogen in verschiedenen Fächern das Thema Erste Hilfe tatsächlich schon anteilig unterrichtet. Konkrete Wiederbelebungsmaßnahmen in praktischer Anwendung finden derzeit jedoch weder verbindlich noch in allen Schulen des Landes ab der 7. Klassenstufe statt. Das soll geändert werden. Das ist das Anliegen der AfDFraktion mit dem vorliegenden Antrag.

In auf theoretische Kenntnisse und praktische Übungen ausgelegten Kursen soll das in den Einzelfächern erlernte Wissen zusammengeführt, ergänzt und für die Schüler nutzbar gemacht werden. Beginnend ab der 7. Klasse, wenn die Kinder also zwischen zwölf und 13 Jahren alt sind, würden die Jugendlichen dann im Schnitt an mindestens vier solcher Kurse teilnehmen, bis sie dann letztlich der Schulform entwachsen sind, wenn sie die Realschule besuchen.

Wir sind der Überzeugung, dass diese intensive Auseinandersetzung mit diesem Themenfeld letztlich auch einen positiven Einfluss auf diese

jungen Menschen hat, Stichwort „Charakterbildung“. Damit wird der Personenkreis, welcher dann noch eine Lebensrettungsgrundausbildung erhält, deutlich erhöht. Die Folge: Der Grundstein für eine zum Helfen befähigte Gesellschaft wäre damit gelegt.

Das Konzept von Erste-Hilfe- und Wiederbelebungskursen an Schulen ist übrigens kein Neuland. In Dänemark bspw. und auch in anderen skandinavischen Staaten hat sich dieses Konzept bereits etabliert und bewährt. Eine deutliche Erhöhung der Laien-Reanimationsquote und der damit einhergehenden Überlebenschance von Betroffenen war die Folge.

Auch in Deutschland sind andere Bundesländer bereits einen Schritt voraus. Ich möchte hier einfach einmal Mecklenburg-Vorpommern erwähnen. Auch dort gab es eine Kampagne mit „Retten macht Schule“. Damit wurden Tausende Schüler erreicht. Also, es ist auch möglich, so etwas durchzuführen.

Letztlich steht es auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, dass die Einrichtung von Erste-Hilfe-Kursen an den Schulen im Land umgesetzt oder zumindest in Angriff genommen werden soll. Wir greifen mit diesem Antrag also der Regierungskoalition unter die Arme und hoffen, dass dieser Prozess forciert und endlich umgesetzt wird.

Im April dieses Jahres stellte ich der Landesregierung eine Kleine Anfrage, wie sie die Forderung, die wir aufgemacht haben, die Erste-Hilfe-Ausbildung unter Einbeziehung der Reanimation aufzunehmen, einschätzt. Die Antwort war dahin gehend eindeutig, dass man die Sinnhaftigkeit durchaus erkannt hat. Vor diesem Hintergrund denken wir und gehen wir davon aus, dass wir auch entsprechend Unterstützung für diesen Antrag erhalten.

An dieser Stelle bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die an- stehende Debatte.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Köhler. - Es nimmt jetzt Stellung Frau Ministerin Feußner für die Landesregierung. Im Übrigen ist eine Dreiminutendebatte verabredet worden, sodass das auch ein Signal ist an die Landesregierung.

(Markus Kurze, CDU, und Andreas Silbersack, FDP, lachen)

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines Antrags der AfD-Fraktion, um verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse an den Schulen Sachsen-Anhalts anzustoßen, hätte es eigentlich nicht bedurft. Hieran wird nämlich schon sehr intensiv gearbeitet.

Das Thema Erste Hilfe ist nicht neu, sondern Bestandteil schulischer Gesundheitsförderung. Es wird bereits schulformübergreifend lehrplanbezogen in verschiedenen Fächern der Stundentafel behandelt, bspw. im Rahmen der Verkehrserziehung und der Unfallverhütung, unter dem Thema Herz-Kreislauf im Fach Biologie, unter dem Thema sportliche Belastungen und Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf- System im Fach Sport und in Lebensfragen im Ethik- und Religionsunterricht. Konkrete Maßnahmen zur Wiederbelebung werden ebenfalls vermittelt, allerdings nicht obligatorisch in praktischer Anwendung für alle Schulen des Landes.

Schon jetzt haben Schulen aber die Möglichkeit, ein Ergänzungsangebot zum Unterricht für die praktischen Übungen zur Ersten Hilfe über außerschulische Partner wie das DRK oder die DLRG usw. anzubieten. Projektbezogener Unterricht und Projekttage sind für die Beteiligung von Kooperationspartnern besonders geeignet.

In Sachsen-Anhalt gibt es vonseiten des Landesverbandes der Hilfsorganisationen regelmäßig auch diverse Angebote zur Unterstützung von Schulprojekten durch die Verbandsmitglieder, wozu teilweise auch die Ausleihe von Materialien zum Themenkreis gehört. Daran wollen wir anknüpfen mit der Zielstellung, diese Ergänzungsangebote in den Klassenstufen 7 bis 10 mit jeweils zwei Stunden im Schuljahr obligatorisch zu machen. Wir wollen dabei mit der Klassenstufe 7 beginnen und das Angebot dann aufwachsen lassen. Damit wird auch einer fachlichen Empfehlung des Schulausschusses der KMK gefolgt.

Die notwendigen Haushaltsmittel für die schrittweise Umsetzung des Vorhabens sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 bereits angemeldet worden.

Schulen sollen damit die Möglichkeit bekommen, im Rahmen ihrer schulgesetzlich geregelten Eigenständigkeit Mittel aus dem sogenannten Schulbudget für die Gewinnung außerschulischer Partner, Rettungsdienste usw., die ich bereits aufgeführt habe, zur Durchführung praktischer Wiederbelebungsmaßnahmen einzusetzen.

Im Vorfeld werden Gespräche des Ministeriums unter anderem mit den Trägern der Rettungsdienste zu führen sein, um schrittweise ein

landesweites Angebot im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen und auf der Grundlage einer konkreten Aufgabenbeschreibung aufzubauen und abzusichern.

Erst wenn verbindliche Zusagen von Trägern zur Umsetzung der Maßnahme an allen Schulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegen, können die Kurse einen verbindlichen Status bekommen. Das Ministerium für Bildung wird im zweiten Quartal 2023 im Ausschuss für Bildung über den Umsetzungsstand berichten. - Vielen Dank. Punktlandung.

Vielen Dank, Frau Ministerin Feußner. Punktlandung, perfekt. - Wir steigen ein in die Debatte und den Beginn macht Frau Dr. Pähle für die SPD-Fraktion. - Frau Dr. Pähle, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Was haben „Biene Maja“, „Atemlos“ von Helene Fischer, „Stayin‘ Alive“ von den Bee Gees und „Highway to Hell“ von AC/DC gemeinsam? - Keine Sorge, ich singe nicht. Sie haben Rhythmus, und zwar Herzrhythmus; 100 Schlag pro Minute. Wenn Sie diese Musik im Ohr haben und während der Herzdruckmassage mit beiden Handballen und verschränkten Fingern gleichmäßig mindestens 5 cm tief in den Brustkorb drücken - keine Angst, das knackt -, retten Sie im Notfall Leben.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Frage: Wann haben Sie den letzten Erste-Hilfe-Kurs besucht?

(Zurufe)

Ehrlich sein! Ich gebe zu, bei mir war es bei der notwendigen Attestierung für den Führerschein. Wissen Sie alle, was im Notfall zu tun ist, wie man richtig reagiert, wenn ein Unfall passiert, wenn jemand verletzt ist oder bewusstlos zusammenbricht? Wer jetzt zögert und länger nachdenkt, sollte unbedingt einen Auffrischungskurs besuchen. Denn dass wir den Kindern empfehlen, das in der Schule zu tun, lässt uns Erwachsene ja nicht außen vor.

Die meisten Notfälle passieren im Freizeitbereich und mit Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn und es muss schnell Hilfe geleistet werden. Ruhe bewahren, handeln! Von 50 000 Menschen, die pro Jahr einen Herzkreislaufstillstand außerhalb eines Krankenhauses erleiden, überlebt nur ein Anteil nur 10 %. Nur bei einem Anteil von 42 % davon wurde eine Wiederbelebung durch Ersthelfer begonnen. Daher sind Erste-Hilfe-Kenntnisse für alle Altersgruppen dringend notwendig.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da- mit auch Schülerinnen und Schüler richtig reagieren und früh wissen, was im Notfall zu tun ist, haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir - Zitat - „an unseren Schuhen Erste-Hilfe-Kurse einführen“. Das steht auf Seite 52 des Koalitionsvertrages. Um es gleich klarzustellen: Weder für diese noch für andere Ideen brauchen wir die Hilfestellung der AfD, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Zuruf von der AfD: Anscheinend doch!)

- Nein, das haben wir nämlich schon im Sommer aufgeschrieben

(Oh! bei der AfD)

und wir haben es verabredet. Die Ministerin hat gerade ausgeführt, dass an diesen Stellen schon sehr viel passiert. Damit alle Kolleginnen und Kollegen davon Kenntnis haben, was alles passiert, werden uns das sicherlich im Ausschuss berichten lassen. Ich freue mich auf die Diskussion im Anschluss daran. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Es schließt an als nächste Rednerin Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE. - Frau Hohmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schaue gerade zur Bildungsministerin - unser Redebeginn ist nämlich fast identisch. Das mag daran liegen, dass wir beide Lehrerinnen sind.

(Ministerin Eva Feußner: Wahrscheinlich!)

Denn aus unserer Sicht hätte es des Antrags wirklich nicht bedurft.

(Dr. Falko Grube, SPD: So viel Liebe! - Zuruf von der AfD)

Schon jetzt gibt es an den Schulen in SachsenAnhalt vielfältige Projekte der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Auch in den Rahmenplänen aller Schulformen ist in unterschiedlicher Ausprägung Erste Hilfe Bestandteil und wird verschiedentlich aktiv gestaltet. Im Schulgesetz

in § 1 - Erziehungs- und Bildungsauftrag - Abs. 4a steht:

„Schulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, insbesondere mit Einrichtungen der Familienbildung und den Familienverbänden sowie Trägern der beruflichen Fort- und Weiterbildung, den Musikschulen, den Volkshochschulen sowie Sport- und anderen Vereinen zusammen. Die Schulen können dazu im Einvernehmen mit dem Schulträger Vereinbarungen abschließen. Die Schulträger können auf Wunsch der Schulen den Kooperationspartnern Räume und technische Ausstattung zur Nutzung überlassen.“