bei dem eine Gruppe von Jugendlichen oder von wem auch immer durch die Lande zieht und sich permanent in verschiedenen Lokalitäten anklebt. Wenn das so ist - das ist meine Frage -, dann denke ich schon, sollte dem mit rechtstaatlicher Härte entgegengetreten werden.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass auffällt, dass die „Letzte Generation“ einen länderübergreifenden Aktionsradius hat, sprich auch Menschen aus anderen Bundesländern führen bei uns Protestformen durch. Gerade deswegen ist die bundesweite Koordinierung und bundesweite Abstimmung mit der Polizei der anderen Länder relevant.
Aufgrund des Umstandes, dass es länderübergreifend ist und es offensichtlich den Anschein hat, dass es eine bundesweite Koordinierung der einzelnen Proteste gibt, haben die Innenminister vereinbart, dass alle Straftatbestände
Der Redebeitrag ist nun zu Ende und wir können in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die SPD spricht Herr Hövelmann statt Herrn Erben, der mir gemeldet worden ist. Dann machen wir das so. - Bitte, Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Antragsteller von der AfD-Fraktion! Um das gleich vorweg zu sagen: Die wahren Extremisten in unserem Land kleben sich nicht auf der Straße fest oder beschädigen Kunstwerke,
wie Sie es in Ihrer Begründung zur Aktuellen Debatte versucht haben darzustellen. Die wahren Extremisten in unserem Land,
jene, die die diesen demokratischen Staat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen, sitzen in Büros, sind teilweise an Waffen ausgebildet worden, haben Waffen gesammelt und saßen offenbar - wir haben es gehört und gelesen - aufseiten Ihrer Partei im deutschen Bundestag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das gehörte irgendwie zur Hygiene dazu, dass man einen solchen Satz vorweg sagt, sonst könnte man sich dem Thema überhaupt nicht nähern. Das musste einmal gesagt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bewältigung der Klimakrise ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Aus diesem Grund nimmt sie in politischen Debatten und in der öffentlichen Diskussion, auch bei politischen Entscheidungen in den letzten Jahren sehr großen Raum ein, wird sehr emotional diskutiert und sorgt dafür, dass viel Betroffenheit erzeugt wird.
Das erklärte Ziel der Aktivistinnen und Aktivisten - man darf fragen, ob dieser Begriff berechtigt ist - der „Letzten Generation“ aber ist die Erzeugung von Aufmerksamkeit und die Störung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Hier muss unser Rechtsstaat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent handeln.
Es gibt viele Wege, sich in der Demokratie an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen. Wir alle praktizieren einen dieser Wege. Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Begehung von Straftaten sind dagegen keine legitimen Protestmittel. Ein Ziel wie der Klimaschutz rechtfertigt eben nicht konkrete Tatziele, wie die Störung des Straßenverkehrs oder die Sachbeschädigung.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, fordert die AfD, die Aktivisten als Extremisten beim Verfassungsschutz einzuordnen.
Ich habe versucht, deutlich zu machen, wie die Taten strafrechtlich einzuordnen sind. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang sieht richtigerweise keinen Anlass zur Beobachtung der Klimabewegung „Letzte Generation“. Er erkenne gegenwärtig nicht - ich darf ihn zitieren -, „dass sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet, und insofern ist das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz.“
Das Begehen von Straftaten macht die „Letzte Generation“ nicht extremistisch. Ein weiteres Zitat: „Extremistisch seien Gruppen immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt wird und genau das tun die Leute ja eigentlich nicht.“ Dem will ich nichts hinzu- fügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt neben der etwas obskuren Forderung der AfD an den Verfassungsschutz und an die Polizei auch den Vorschlag der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zur Verschärfung des Strafrechts aus diesem Anlass. Ich will für meine Fraktion deutlich machen: Der Ruf nach strafrechtlichen Verschärfungen wird den Ermittlungsbehörden nicht helfen und er wird auch weitere Straftaten nicht verhindern können.
staat nicht handlungsfähig genug wäre. Ich will ausdrücklich sagen: Das ist falsch und das ist auch fahrlässig. Unser Strafrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, hier konsequent einzugreifen und durchzugreifen.
In Betracht kommen hierbei die Nötigung mit Anordnung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr mit Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe oder die gemeinschaftliche Sachbeschädigung ebenso mit Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
Also, auch Freiheitsstrafen sind nach dem heutigen Strafrecht möglich, wenn sie tat- und schuldangemessen sind.
Gerade bei Straßenblockierern ist seit Langem höchstrichterlich entschieden, dass bei der Verursachung eines Staus, der aufgrund von physischen Straßenblockaden entsteht, der Tatbestand der Nötigung einschlägig ist und dass die Beschmutzung von Gegenständen, die das Erscheinungsbild erheblich verändert, eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung ist. Diese Tatbestände sind also anwendbar.
Zu einem weiteren Punkt, nämlich der Forderung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zur Bestimmung des Strafmaßes und der Frage der Aussetzung der Bewährung. Auch das regelt das Gesetz bereits heute. Das erheblich rücksichtslose Vorgehen der „Letzten Generation“ gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern z. B. wird ebenso wie in anderen Fällen bereits jetzt strafschärfend berücksichtigt. Ebenso ist die Begehung einer Straftat unter laufender Bewährung eines der wichtigsten
Ich baue darauf, dass die Polizeibehörden, dass die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit erledigen und dass die Justiz ihre Arbeit macht. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Debatte zu den Klimaprotesten ist hier eigentlich ganz richtig; denn im Parlament wird Klimapolitik durchgesetzt oder eben auch nicht. Hier könnte z. B. schon morgen eine Entscheidung pro 9-€-Ticket für Sachsen-Anhalt beschlossen werden; denn meine Fraktion, die Linksfraktion, hat genau das beantragt.
Das wird aber nicht geschehen. Und immer mehr Menschen in diesem Land fragen sich, warum eigentlich nicht.
Meine Damen und Herren! Wer im Sommer Bahn gefahren ist, der hat gesehen, wie viele Leute ansonsten ausgeschlossen sind. In Straßen- und Regionalbahnen saßen Jugendliche, migrantische Familien, Rentnerinnen und Rentner. Das 9-€-Ticket war eigentlich auch ein großes Teilhabeprogramm. Die Bahnen waren voll.
Ökologie und Demokratie kamen in diesem Fall perfekt zusammen. Bekanntlich ist diese Mischung für manche Parteien äußerst schwer verdaulich; wir merken es gerade. Die FDP musste im Bund beim 9-€-Ticket noch mit- ziehen. Hier in Sachsen-Anhalt drängt sich der Verdacht auf, dass die Koalition das Nachfolgeticket am liebsten beerdigen möchte.
Auch ein Tempolimit kommt für die Jetztkomm-ich-Parteien FDP, CDU und CSU und selbstverständlich auch die AfD nicht infrage. Im anderen Team, im Team für Tempolimit, spielen bekanntlich die evangelische Kirche, die LINKEN, die GRÜNEN, die SPD, aber eben auch der Automobilclub mit, und nicht zu vergessen, die Mehrheit der Deutschen, die auch diese Forderung aufmachen, und eben auch die Klimaaktivistinnen.
Wenn ein Pfarrer mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf der Autobahn fährt, dann haben wir in der Regel kein Problem mit Extremismus, und wenn es Klimaaktivisten brav auf Pappschildern fordern, eben auch nicht. Es ist schon interessant, wer versucht, aus diesem