dann muss man sich schon fragen, wie die Frontfrau von „Fridays for Future“ es mit unserem Rechtsstaat hält, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Eva Feußner, CDU - Tobias Rausch, AfD: Na, die hält gar nichts davon!)
Wir wissen, wie das mit ihrer Freiheitsbewegung war, als wir hier im Parlament - das ist noch nicht so viele Jahre her - eine Debatte führten, bei der es um die Einführung oder Nicht-Einführung der CO2-Steuer ging. Damals waren einige Kollegen von uns in der Mittagspause draußen, saßen am Hundertwasserhaus und tranken einen Kaffee.
Dann kam der wirklich große Protestzug mit den ganzen Mitgliedern von „Fridays for Future“. Das war an einem Freitagvormittag, als Schule war. Das war ein Protestzug mit mehr als 100 Jugendlichen, vornweg fuhr ein SUV, dahinter auf einem Hänger stand jemand mit großen Locken und mit einem Megafon. Dann guckten sie herüber und irgendjemanden am Hundertwasserhaus müssen sie erkannt
haben. Dann rief der durch das Megafon: Da sitzen sie, die faulen Politiker, die den ganzen Tag nur Kaffee trinken!
Der ganze Zug drehte sich und guckte. Wir drei, die wir da saßen, haben gedacht: Um Gottes willen, wenn die jetzt losrennen, schaffen wir es nicht mehr bis zum Landtag!
Daran will ich bloß erinnern. Protest ist sicherlich richtig. Er könnte sicherlich auch samstags stattfinden, wenn nicht gerade Schule ist.
Aber der Protest, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss letztlich so gestaltet wer- den, dass er andere nicht gefährdet oder andere einschüchtert. Wir leben in einem toleranten Land und in diesem toleranten Land muss man eben auch andere Meinungen ertragen. Das ist manchmal nicht so einfach in der Demokratie.
Ich verweise auf Ihre Äußerungen in den Debatten, in denen es um das Bürgergeld und um den Verfassungsschutz ging. Sie können es selber im Redemanuskript nachlesen. Das, was Sie vorgetragen haben, grenzte schon an Unterstellungen und Beleidigungen. Ich möchte es an
dieser Stelle nicht noch einmal zitieren. Das war schon harter Tobak. Wir können uns noch daran erinnern.
Für uns ist jeder Mensch, der bei Protestbewegungen zu Tode kommt - es ging um die Radfahrerin -, ein großes Drama. Das ist nicht politisch auszuwerten. Das haben Sie ein Stück weit unterstellt. Nur wenn es Ihnen recht ist, interessieren Sie die Toten. - Das weise ich noch einmal mit aller Entschiedenheit von uns, Herr Striegel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben unterschiedliche Aspekte gesetzt. Am Ende meiner Rede will ich noch ein Wort zu den LINKEN sagen. Auch das, was Sie vorgetragen haben, Frau Kollegin von Angern, muss man erst einmal sacken lassen. Ich meine, Ihre Vorgängerpartei war es ja, die sich zumindest bei uns 40 Jahre lang überhaupt keine Gedanken gemacht hat, wenn es um die Umwelt ging. Wir haben in der DDR eine Umweltzerstörung sondergleichen erlebt. Mittlerweile sind 32 Jahre vergangen und heute können wir wieder in der Elbe oder in anderen Flüssen baden. Heute haben wir wieder saubere Regionen, saubere Luft. - Sie hören gar nicht zu.
Aber heute stellt man sich so hin, als ob man schon immer für ein gutes Klima gewesen sei, und versucht, die GRÜNEN noch zu überholen. Das muss man auch erst einmal sacken lassen.
Aber Sie müssen uns nicht begeistern, sondern wir tragen unsere Inhalte vor und das, wofür stehen. Wir stehen - um das Fazit am Ende nochmals zu ziehen - für friedlichen Protest,
wenn man protestieren möchte. Letztlich muss der Klimaschutz bezahlbar bleiben; ansonsten werden wir keinen mehr im Lande haben.
Das ist wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dabei geht es auch um Geld. Wenn die Berichterstattung manchmal nicht ganz so ausgewogen ist, wie es sich der Zuschauer wünscht, dann - das ist natürlich klar - hat auch er irgendwann einmal die Nase voll davon, dass er den Beitrag bezahlen muss, egal ob es ihm gefällt oder nicht, ob er es guckt oder eben nicht. Letztlich ist es so, wie es ist. - Herzlichen Dank und damit bin ich am Ende meiner Rede angelangt.
Herr Kurze, zumindest sind Sie der erste Redner, der vor dem Ende seiner Redezeit zum Ende gekommen ist.
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir fassen hierzu keine Beschlüsse. Somit sind wir auch am Ende des Tagesordnungspunktes angelangt. Wir führen einen Wechsel im Präsidium durch, bevor wir zur letzten Aktuellen Debatte des heutigen Tages kommen.
Meine Damen und Herren! Auf zur letzten Aktuellen Debatte nicht nur des heutigen Tages, sondern der laufenden Sitzungsperiode. Ich rufe auf den
Es wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion verabredet. Zunächst erfolgt die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Dann bekommt die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, das Wort. Für die Berichterstattung aus dem Ausschuss rufe ich das Mitglied des Landtages Herrn Gürth nach vorn.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1244 in der 22. Sitzung am 21. Juni 2022
zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Bildung beteiligt. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einstufung der Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13.
Der Ausschuss für Finanzen verständigte sich in der Sitzung am 30. Juni 2022 darauf, im September eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Zu dieser Anhörung, die am 15. September 2022 stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt sowie verschiedene Gewerkschaftsvertreter und Verbände eingeladen.
Der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Beamtenbund teilten mit, keine inhaltliche Bewertung vornehmen zu können, weil die Besoldung der Lehrkräfte in die alleinige Zuständigkeit des Landes fällt.
Der Schulleitungsverband Sachsen-Anhalt e. V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Verband Bildung und Erziehung unterstützten den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Im Anschluss an die Anhörung verständigte sich der Ausschuss für Finanzen darauf, sich im Oktober erneut mit diesem Gesetzentwurf zu befassen und eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Bildung zu erarbeiten. Die Fraktion DIE LINKE warb in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 20. Oktober 2022 noch einmal für ihren Gesetzentwurf und bat um Zustimmung.
Die Koalitionsfraktionen erklärten, dem Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zustimmen zu können, weil es sich um ein sehr vielschichtiges Problem handele und es in den Koalitionsfraktionen noch Abstimmungsbedarf gebe.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen in einer vorläufigen Beschlussempfehlung dem mitberatenden Ausschuss mit 7 : 3 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Bildung schloss sich in der Sitzung am 21. Oktober 2022 mit 7 : 3 : 3 Stimmen der Empfehlung an.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 24. November 2022 statt. Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss mit 7 : 3 : 3 Stimmen die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1949 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Gürth. - Jetzt rufe ich Herrn Lippmann nach vorn, der für die Fraktion DIE LINKE die Aktuelle Debatte eröffnet. - Bitte schön, Herr Lippmann.
Vielen Dank. Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Schulen im Land brennt die Luft.