Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

(Zuruf von Kathrin Tarricone, FDP)

Das kam hier drüben auch als Thema. Nur, wir haben das auch mit aufgerufen und haben gesagt, wir möchten den Ausbau des ÖPNV,

(Guido Kosmehl, FDP: Wovon bezahlen Sie das?)

damit sich eben alle Menschen diesen ÖPNV leisten können.

(Zustimmung bei der LINKEN - Guido Kos- mehl, FDP: Womit bezahlen wir das denn? - Weitere Zurufe von der FDP)

Dann müssen wir uns noch einmal angucken, wie das hier funktioniert. Dann sagen die Leute von der CDU im Stadtrat: Ja, dafür braucht es dann mehr Landes- und Bundesmittel. Auch von der SPD im Stadtrat in Magdeburg kommt dann so etwas.

Aber wenn wir das Thema hier aufrufen, wenn es hier um mehr Geld für den ÖPNV geht, dann heißt es: Oh, es ist aber gar kein Geld da. - Dann reden Sie doch im Stadtrat nicht so etwas. Dann seien Sie auch dort ehrlich, vor Ort, und sagen Sie den Menschen, wie Sie das sehen.

(Beifall bei der LINKEN)

- Genau, so.

(Guido Kosmehl, FDP: Ja, so!)

Und dann noch dieses schöne Argument: Na ja, wenn da sowieso kein Verkehr ist, dann brauche ich auch kein günstiges Ticket. Das ist ganz typisch wie das Argument: Dort fährt kein Radfahrer lang, deswegen brauche ich dort auch keinen Radweg. - Das ist einfach albern; denn man muss das Angebot überhaupt erst einmal machen, damit es die Leute dann auch nutzen können.

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch eines sagen. Frau Sziborra-Seidlitz hat das so schön angesprochen und gefragt, warum wir jetzt noch an dem 365-Tage-Ticket festhalten. - Rechnen Sie einmal: 365 geteilt durch zwölf ergibt 30,40 €.

(Kathrin Tarricone, FDP: Tage!)

Das ist wesentlich günstiger.

(Beifall bei der LINKEN - Kathrin Tarricone, FDP: Tage! - Weitere Zurufe)

Das ist auch konsistent mit unserer Forderung nach einem bezahlbaren Ticket für alle, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN - Kathrin Tarricone, FDP: Tage!)

Vielen Dank, Herr Lange. - Der Sprecher der CDU war übrigens Herr Krüger. - Wir sind am Ende der Debatte angelangt. Ich habe keinen Antrag auf Überweisung gehört, deswegen können wir direkt über den Antrag abstimmen.

Abstimmung

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 22

Erste Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1975

Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Frau Ministerin Grimm-Benne. - Frau Grimm-Benne, bitte schön.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Mai dieses Jahres wurde das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze durch den Bund geschaffen. Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem die Einführung eines monatlichen Sofortzuschlages nach § 145 SGB XII zum 1. Juli 2022.

Es soll für alle Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII haben, ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20 € gezahlt werden. Dieser dient als Übergangslösung bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, es wäre gut, wenn wir ein bisschen mehr Ruhe halten würden. Dann könnte man sicherlich auch die Vorstellung des Gesetzentwurfs besser verstehen.

Die Rede ist sehr technisch und ich werde auch nicht 15 Minuten Redezeit brauchen, um Ihnen dieses Ausführungsgesetz näherzubringen.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Aber es ist trotzdem wichtig, damit das rechtskonform von den Landkreisen ausgezahlt wer-

den kann. Deswegen muss ich jetzt ein bisschen juristisch werden, damit wir das Bundesgesetz in Landesrecht überführen können.

Vor allem Kinder, deren Eltern oder Elternteil Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung nach dem Dritten Kapitel des SGB XII be- ziehen, sind betroffen. Die Verpflichtung zur Bestimmung der zuständigen Träger ergibt sich aus § 145 Abs. 4 SGB XII.

Diese Verpflichtung ist erforderlich, da es sich bei dem Sofortzuschlag um eine neue Aufgabe handelt. Aufgrund des durch die Föderalismusreform geschaffenen Durchgriffsverbots nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes ist eine Trägerbestimmung durch ein Bundesgesetz nicht zulässig. Aus diesem Grund ist eine landesrechtliche Trägerbestimmung erforderlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem 1. Juli 2022 kommt es zu einer geringeren Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe. Die Umsetzung des Sofortzuschlages erforderte einen einmaligen Verwaltungsaufwand zum Stichtag 1. Juli 2022. Es war eine Neuberechnung des Leistungsanspruchs aller minderjährigen Leistungsberechtigten sowie die Erteilung neuer Bescheide vorzunehmen.

Mit der Bestimmung der örtlichen Träger der Sozialhilfe als zuständiger Träger für die Gewährung des Sofortzuschlags nach § 145 SGB XII entsteht eine Kostenerstattungsverpflichtung des Landes gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Vor dem Hintergrund der schon seit dem 1. Juli 2022 gelebten Verwaltungspraxis wird im Interesse der leistungsberechtigten Kinder ein rückwirkendes Inkrafttreten dieses Gesetzes angestrebt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich denke, wir werden dazu dann noch im Ausschuss beraten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN - Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen, sondern gleich in das Abstimmungsverfahren einzusteigen.

Abstimmung

Es ist eine Überweisung in den Sozialausschuss vorgeschlagen worden. Wer einer Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im ganzen Haus. Ich frage nach Gegenstimmen. - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden.

Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass der Finanzausschuss per se mitberatend ist, da das kostenrelevant ist. Das ergibt sich aus § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Mit dieser Bemerkung ist der Tagesordnungspunkt 22 erledigt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

Energiepolitische Russlandsanktionen beenden, Verhandlungen mit Russland aufnehmen, Nord Stream 2 in Betrieb nehmen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/1571

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/1936 neu